Entsendemodell vs. Arbeitgebermodell:

Welches Modell für die 24h-Pflege passt zu uns?

Sebastian Neugart

 

Erfahren Sie alles über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Kosten und Unterschiede zwischen dem Entsendemodell und dem Arbeitgebermodell in der 24-Stunden-Pflege 2026. Wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung für die Betreuung Ihrer Angehörigen zu treffen.

Wussten Sie, dass die meisten pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu Hause versorgt werden?

Wenn die Unterstützung durch Angehörige und ambulante Pflegedienste nicht mehr ausreicht, bietet die sogenannte 24-Stunden-Pflege (korrekt: Betreuung in häuslicher
Gemeinschaft) eine wertvolle Alternative zum Pflegeheim. Dabei zieht eine Betreuungskraft, oft aus dem osteuropäischen Ausland, in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein und unterstützt bei der Grundpflege, im Haushalt und bei der Alltagsgestaltung.

Doch wer eine solche Betreuungskraft legal beschäftigen möchte, steht schnell vor der Frage nach dem richtigen rechtlichen Modell. Die beiden häufigsten Varianten sind das
Entsendemodell und das Arbeitgebermodell. Die Wahl des Modells hat nicht nur Auswirkungen auf die Kosten, sondern auch auf Ihre rechtliche Verantwortung, das Weisungsrecht und den organisatorischen Aufwand. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen detailliert, worauf Sie 2026 achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

Welches Modell für die 24h-Pflege ist besser: Entsendemodell oder Arbeitgebermodell?

Das Entsendemodell ist mit Kosten ab etwa 2.500 Euro pro Monat meist günstiger und bedeutet für Sie deutlich weniger Verwaltungsaufwand, da die Betreuungskraft bei einem ausländischen Unternehmen angestellt bleibt. Beim Arbeitgebermodell (ab ca. 2.800 Euro monatlich) stellen Sie die Betreuungskraft selbst an, tragen alle Arbeitgeberpflichten, haben dafür aber das direkte Weisungsrecht. Beide Modelle sind legal, sofern Mindestlohn und Arbeitszeitgesetze eingehalten werden. [1] [2]

Förderung Förderhöhe 2026 Wichtigste Voraussetzung
Kosten (monatlich)  ca. 2.500 – 3.500 Euro ca. 2.800 – 3.500 Euro
Verwaltungsaufwand Gering (übernimmt
Agentur/Dienstleister)
Hoch (Steuern, Sozialabgaben, Anmeldungen)
Rechtliche
Absicherung
A1-Bescheinigung zwingend erforderlich Anmeldung zur Sozialversicherung in DE

Was ist das Entsendemodell in der 24h-Pflege?

Das Entsendemodell ist die am häufigsten gewählte Form der 24-Stunden-Betreuung in Deutschland, da es für Familien den geringsten organisatorischen Aufwand bedeutet.

Wie funktioniert das Entsendemodell?

Beim Entsendemodell schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag mit einem ausländischen Entsendeunternehmen (z.B. aus Polen), das die Betreuungskraft nach Deutschland entsendet. Der Arbeitsvertrag besteht zwischen der Betreuungskraft und dem ausländischen Unternehmen, welches auch das Gehalt zahlt und im Heimatland Steuern sowie Sozialabgaben abführt. Sie treten lediglich als Auftraggeber auf. Oft
hilft eine deutsche Vermittlungsagentur bei der Organisation und Kontaktherstellung. [3]

Das bedeutet konkret für Sie:

  • Sie müssen sich nicht um Lohnabrechnungen, Steuern oder Sozialversicherungen kümmern.

  • Fällt die Betreuungskraft wegen Krankheit oder Urlaub aus, ist in der Regel das Entsendeunternehmen (oft über die Vermittlungsagentur) verpflichtet, für Ersatz zu sorgen.

  • Wichtig: Sie haben rechtlich kein direktes Weisungsrecht. Wenn Sie Änderungen bei den Aufgaben oder Arbeitszeiten wünschen, müssen Sie dies formal mit dem Arbeitgeber im Ausland abklären.

Wichtig/Tipp:

Verlangen Sie bei diesem Modell immer die Vorlage der sogenannten A1 Bescheinigung. Dieses Dokument ist der einzige rechtsgültige Nachweis, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist und Sie sich nicht der Gefahr der Schwarzarbeit aussetzen.

Was bedeutet das Arbeitgebermodell in der 24h-Pflege?

Das Arbeitgebermodell wird seltener genutzt, bietet Ihnen aber die maximale Kontrolle über die Betreuungssituation.

Wie funktioniert das Arbeitgebermodell?

Beim Arbeitgebermodell schließen Sie als Privathaushalt direkt einen Arbeitsvertrag mit der ausländischen Betreuungskraft ab. Sie werden damit offiziell zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten nach deutschem Arbeitsrecht. [4]

Das bedeutet konkret für Sie:

  • Sie haben das volle Weisungsrecht. Sie können Arbeitszeiten, Pausen und die genauen Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst bestimmen.

  • Sie tragen die volle Arbeitgeberverantwortung: Sie müssen eine Betriebsnummer beantragen, die Betreuungskraft bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung, dem Finanzamt (Lohnsteuer) und der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.

  • Sie müssen den gesetzlichen Mindestlohn (seit 1. Januar 2026: 13,90 Euro) zahlen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten und bezahlten Erholungsurlaub (mindestens 24 Werktage) gewähren.

  • Fällt die Kraft aus, müssen Sie sich selbst um eine Ersatzlösung (z.B. Kurzzeitpflege) kümmern.

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Entsendemodell vs. Arbeitgebermodell: Wo liegen die Unterschiede?

Die Entscheidung zwischen den beiden Modellen hängt maßgeblich davon ab, wie viel Verantwortung Sie übernehmen möchten und wie wichtig Ihnen das direkte Weisungsrecht ist.

Was sind die Hauptunterschiede zwischen Entsendemodell und Arbeitgebermodell?

Der entscheidende Unterschied liegt in der rechtlichen Rolle:

Im Entsendemodell sind Sie Kunde (Auftraggeber) und lagern die Arbeitgeberpflichten an ein ausländisches Unternehmen aus. Im Arbeitgebermodell sind Sie selbst der Chef mit allen administrativen Verpflichtungen (Anmeldungen, Steuerabführung), haben dafür aber die volle rechtliche Kontrolle über die Arbeitsanweisungen. [3] [4]

Weitere wichtige Unterschiede:

  1. Haftung: Im Entsendemodell haftet bei Schäden (zumindest bei leichter Fahrlässigkeit) das ausländische Unternehmen. Im Arbeitgebermodell müssen Sie als Arbeitgeber sicherstellen, dass entsprechende Versicherungen (Berufshaftpflicht) abgeschlossen sind.

  2. Ausfallrisiko: Im Entsendemodell kümmert sich die Agentur um Ersatz bei Krankheit. Im Arbeitgebermodell stehen Sie bei Ausfall der Kraft ohne Betreuung da und müssen selbst organisieren.

  3. Kostenstruktur: Das Entsendemodell bietet meist einen monatlichen Festpreis. Im Arbeitgebermodell müssen Sie neben dem Lohn auch Arbeitgeberanteile zur
    Sozialversicherung und Unfallversicherungsbeiträge berechnen.

Wie hoch sind die Kosten für die 24h-Pflege 2026?

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung hängen stark vom gewählten Modell, der Qualifikation der Betreuungskraft (insbesondere den Deutschkenntnissen) und dem
Pflegeaufwand ab.

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Jahr 2026?

Für das Entsendemodell müssen Sie monatlich mit Gesamtkosten zwischen 2.500 und 3.500 Euro rechnen. Das Arbeitgebermodell ist durch die deutschen Sozialabgaben meist etwas teurer und beginnt bei etwa 2.800 Euro im Monat. [1] [5]

Kostenfaktor   Entsendemodell (monatlich) Arbeitgebermodell (monatlich)
Lohn / Honorar 2.500 – 3.500 Euro (inkl. Sozialabgaben im Ausland) ca. 2.335 Euro (bei
Mindestlohn 13,90 € & 40h Woche)
Sozialabgaben (AG Anteil) Im Honorar enthalten ca. 500 Euro
Vermittlungsgebühr 0 – 120 Euro (oft in Monatsrate enthalten) Entfällt meist (evtl. einmalig bei Vermittlungshilfe)
Reisekosten ca. 80 – 180 Euro (meist alle 2-3 Monate) ca. 80 – 180 Euro
Unfallversicherung Im Honorar enthalten ca. 35 Euro pro Jahr
Kost & Logis Wird vom Haushalt gestellt Wird vom Haushalt gestellt
Wichtig:

Eine echte “Rund-um-die-Uhr-Betreuung” durch eine einzige Person ist rechtlich nicht erlaubt. Die Arbeitszeit ist auf maximal 48 Stunden pro Woche (in Ausnahmen bis zu 60 Stunden) begrenzt. Bereitschaftszeiten gelten als Arbeitszeit.

Welche Zuschüsse der Pflegekasse gibt es für die 24h-Pflege?

Auch wenn die Pflegekasse die Kosten für eine ausländische Betreuungskraft nicht direkt als “Pflegesachleistung” abrechnet (da diese meist keine examinierten Pflegefachkräfte sind), können Sie verschiedene Leistungen zur Finanzierung nutzen.

Welche Förderungen gibt es für die 24h-Pflege?

Die wichtigste finanzielle Säule ist das Pflegegeld, das ab Pflegegrad 2 monatlich ausgezahlt wird (z.B. 573 Euro bei Pflegegrad 3). Zusätzlich können Sie die Verhinderungspflege (bis zu 1.612 Euro jährlich) sowie anteilig die Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) nutzen, um die Agenturkosten beim Entsendemodell mitzufinanzieren. [6] [7]

So können Sie die Kosten senken:

  1. Pflegegeld: Steht Ihnen zur freien Verfügung und kann direkt zur Bezahlung der Betreuungskraft genutzt werden (Pflegegrad 2: 332 €, PG 3: 573 €, PG 4: 765 €, PG 5: 947 €).

  2. Verhinderungspflege: Wenn Sie als Angehöriger die Hauptpflegeperson sind, können Sie die Betreuungskraft als “Verhinderungspflege” über die Agentur abrechnen (bis zu 2.418 Euro pro Jahr, wenn Kurzzeitpflege nicht genutzt wird).

  3. Steuerliche Absetzbarkeit: Sie können bis zu 4.000 Euro pro Jahr (20% von maximal 20.000 Euro Kosten) als haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) steuerlich geltend machen.

Welche Rolle spielt der Mindestlohn in der Pflege 2026?

Egal für welches Modell Sie sich entscheiden: Wer in Deutschland arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Gilt der Mindestlohn auch für ausländische Betreuungskräfte?

Ja, zwingend. Für Betreuungskräfte, die im Haushalt leben, gilt mindestens der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde liegt. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte steigt der branchenspezifische Pflegemindestlohn zum 1. Juli 2026 sogar auf 16,52 Euro. [8] [9]

Dieser Mindestlohn muss auch beim Entsendemodell eingehalten werden, obwohl der Arbeitsvertrag nach ausländischem Recht geschlossen wurde. Angebote, die monatliche Gesamtkosten von unter 2.300 Euro versprechen, sind rechnerisch bei Einhaltung von Mindestlohn und Arbeitszeitgesetzen kaum legal darstellbar. Seien Sie hier extrem vorsichtig, um sich nicht dem Vorwurf der Beihilfe zur Schwarzarbeit auszusetzen.

Fazit: Welches Modell ist das richtige für Sie?

Die 24-Stunden-Betreuung ist eine hervorragende Möglichkeit, pflegebedürftigen Angehörigen ein würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Für die meisten Familien ist das Entsendemodell die beste Wahl. Es bietet Rechtssicherheit (bei Vorliegen der A1 Bescheinigung), kalkulierbare Kosten und entlastet Sie nahezu vollständig von bürokratischen Pflichten.

Das Arbeitgebermodell eignet sich nur für Familien, die bereit sind, den erheblichen administrativen Aufwand eines Arbeitgebers zu tragen, um im Gegenzug die volle Kontrolle und das uneingeschränkte Weisungsrecht über die Betreuungskraft zu haben.

Unabhängig vom Modell sollten Sie alle verfügbaren Zuschüsse der Pflegekasse (Pflegegeld, Verhinderungspflege) sowie steuerliche Vorteile nutzen, um die monatliche finanzielle Belastung deutlich zu reduzieren.

FAQ

Die häufigsten Fragen

Nein, der Begriff ist irreführend. Eine einzige Person darf nach dem Arbeitszeitgesetz nicht 24 Stunden am Tag arbeiten (maximal 48 bis 60 Stunden pro Woche). Es handelt sich vielmehr um eine “Betreuung in häuslicher Gemeinschaft” mit festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten sowie Bereitschaftszeiten.

Die A1-Bescheinigung ist ein europaweit gültiges Dokument, das nachweist, dass die entsendete Betreuungskraft in ihrem Heimatland (z.B. Polen) sozialversichert ist. Sie ist für Sie als Auftraggeber der wichtigste Schutz vor dem Vorwurf der Schwarzarbeit.

Nein. Medizinische Aufgaben wie das Verabreichen von Spritzen, Wundversorgung oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen fallen unter die “Behandlungspflege”. Diese dürfen rechtlich nur von examinierten Pflegefachkräften (z.B. einem ambulanten Pflegedienst) durchgeführt werden.

In beiden Modellen ist es üblich und vertraglich geregelt, dass die Familie der pflegebedürftigen Person der Betreuungskraft ein eigenes, möbliertes Zimmer sowie freie Verpflegung zur Verfügung stellt.

Ja. Sie können die Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben. Es können 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung und die Zahlung per Überweisung.