Ein häufiger Wechsel der Pflegekraft verunsichert viele Familien. Wann ist eine Rotation sinnvoll und welche Rechte haben Sie, wenn Sie den Pflegedienst wechseln möchten?
Wie oft ist normal und was kostet ein Wechsel?
Ein häufiger Wechsel der Pflegekraft verunsichert viele Familien. Wann ist eine Rotation sinnvoll und welche Rechte haben Sie, wenn Sie den Pflegedienst wechseln möchten?
Wie oft ist ein Wechsel der Pflegekraft normal und was kostet er?
In der 24-Stunden Betreuung ist ein geplanter Wechsel alle 4 bis 8 Wochen normal, um eine Überlastung der Betreuungskräfte zu vermeiden [1]. Die Kosten für einen Wechsel liegen bei Agenturen meist bei etwa 125 bis 150 Euro für An- und Abreise [2]. Bei ambulanten Pflegediensten liegt die jährliche Fluktuationsrate bei rund 65 Prozent [3]. Pflegebedürftige können einen ambulanten Pflegevertrag jederzeit fristlos kündigen [4].
| Wechsel-Szenario | Häufigkeit / Frist | Typische Kosten |
|---|---|---|
| 24h-Betreuung (Rotation) |
Alle 4 bis 8 Wochen | ca. 125 – 150 Euro (Reisekosten) |
| Ambulanter Pflegedienst |
Jederzeit fristlos kündbar |
Keine Wechselgebühr, nur erbrachte Leistungen |
| Kündigung durch Pflegedienst |
Oft 14 Tage vertraglich vereinbart |
– |
Ist ein regelmäßiger Wechsel der 24-Stunden-Pflegekraft normal?
Ja, ein geplanter Wechsel im Rhythmus von 4 bis 8 Wochen ist in der 24-Stunden-Betreuung absolut üblich und sogar sinnvoll. Ein solcher Rotationsrhythmus beugt der körperlichen und mentalen Überlastung der Betreuungskräfte vor [1].
Da eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt, verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeits- und Freizeit oft. Um langfristig eine gute Betreuungsqualität sicherzustellen, brauchen die Pflegekräfte Erholungsphasen in ihrer Heimat. Häufig wechseln sich zwei feste Betreuungskräfte in einem festen Rhythmus ab. So bleibt die Kontinuität für die pflegebedürftige Person gewahrt, da sie beide Pflegekräfte bereits kennt.
Eine geplante Rotation ist ein Qualitätsmerkmal einer guten Agentur. Kritisch sind nur häufige, ungeplante Wechsel aufgrund von Unzufriedenheit oder Überlastung.
Welche Kosten fallen beim Wechsel einer 24-Stunden-Betreuungskraft an?
Für den regulären Wechsel einer Betreuungskraft berechnen Agenturen in der Regel nur die Reisekosten, die meist zwischen 125 und 150 Euro pro Wechsel liegen [2].
Zusätzliche Vermittlungsgebühren für den reinen Personalwechsel innerhalb eines bestehenden Vertrages fallen bei seriösen Anbietern nicht an. Die monatlichen Gesamtkosten für eine 24 Stunden-Betreuung belaufen sich durchschnittlich auf 2.850 bis 3.500 Euro [2]. Wenn eine Pflegekraft aufgrund von Unzufriedenheit außerplanmäßig ausgetauscht werden muss, organisieren gute Agenturen diesen Wechsel meist zeitnah und ohne zusätzliche Stornogebühren.
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Wie hoch ist die Fluktuation bei ambulanten Pflegediensten?
Die Personalfluktuation bei ambulanten Pflegediensten in Deutschland ist extrem hoch und lag im Jahr 2022 bei rund 65 Prozent [3].
Das bedeutet, dass im Durchschnitt mehr als die Hälfte des Personals eines Pflegedienstes innerhalb eines Jahres wechselt. Gründe hierfür sind oft Zeitdruck, die Fahrbelastung und die hohe Arbeitsverdichtung [3]. Für Pflegebedürftige äußert sich dies häufig darin, dass ständig neue Gesichter vor der Tür stehen. Dies kann besonders für Menschen mit Demenz, die feste Bezugspersonen benötigen, sehr belastend sein. Ein Recht auf eine feste, immer gleiche Pflegekraft gibt es rechtlich jedoch nicht [5].
Kann ich den Pflegedienst jederzeit kündigen?
Ja, Pflegebedürftige haben das Recht, einen Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen zu kündigen [4].
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Pflegeleistungen als “Dienste höherer Art” gelten. Da die Pflege ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzt, sind vertraglich festgelegte Kündigungsfristen (wie z.B. 14 Tage) für den Pflegekunden unwirksam [4]. Anders sieht es für den Pflegedienst aus: Kündigt der Pflegedienst, muss er sich an die vertraglich vereinbarten Fristen halten und darf die Pflegebedürftigen nicht von heute auf morgen unversorgt lassen, es sei denn, es liegt ein schwerwiegender Grund vor [6].
Wie organisiere ich den Wechsel zu einem neuen Pflegedienst?
Ein Wechsel sollte immer gut vorbereitet sein, indem Sie den alten Vertrag erst kündigen, wenn die Versorgung durch den neuen Anbieter vertraglich gesichert ist [7].
Bei der 24-Stunden-Betreuung übernimmt die Vermittlungsagentur die gesamte Organisation des Wechsels, inklusive An- und Abreise sowie der Übergabe [8]. Bei einem Wechsel des ambulanten Pflegedienstes sollten Sie:
Angebote und Kostenvoranschläge neuer Dienste einholen.
Ein Erstgespräch zur Bedarfsermittlung führen.
Den neuen Vertrag unterschreiben.
Den alten Pflegedienst fristlos oder zum Wunschtermin kündigen.
Die Pflegekasse über den Wechsel informieren.
Ein Wechsel der Pflegekraft ist in der häuslichen Pflege ein normales Phänomen. Während in der 24-Stunden-Betreuung eine geplante Rotation für Entlastung sorgt und die Betreuungsqualität sichert, ist die hohe Fluktuation bei ambulanten Pflegediensten oft ein Stressfaktor. Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Pflegedienst unzufrieden sind, können Sie jederzeit fristlos kündigen. Sichern Sie jedoch immer erst die lückenlose Anschlussversorgung, bevor Sie den Schritt gehen.
Sie dürfen den ambulanten Pflegedienst so oft wechseln, wie Sie möchten. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung. Da Pflegeverträge fristlos kündbar sind, können Sie bei Unzufriedenheit jederzeit einen neuen Anbieter beauftragen.
Nein, für die Kündigung und den Wechsel zu einem anderen ambulanten Pflegedienst dürfen keine Gebühren erhoben werden. Sie zahlen lediglich die bis zur Kündigung erbrachten Pflegeleistungen.
Der Pflegedienst muss sich an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten. Er darf die Pflege nicht sofort einstellen, wenn dadurch Ihre Versorgung gefährdet ist, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe wie Gewalt oder massive Zahlungsrückstände vor.
Ja, faktisch ist sie notwendig. Da Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland entsandt werden und das Arbeitszeitgesetz gilt, müssen sie nach einigen Wochen in ihre Heimat zurückkehren, um sich zu erholen. Ein dauerhafter Einsatz ohne Wechsel ist rechtlich und menschlich nicht möglich