Die illegale Beschäftigung einer Pflegekraft ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat mit erheblichen Konsequenzen.
Welche Strafen drohen bei Schwarzarbeit in der Pflege?
Wer eine Pflegekraft illegal beschäftigt (z. B. ohne Anmeldung, ohne A1-Bescheinigung oder bei Scheinselbstständigkeit), riskiert Bußgelder bis zu 500.000 Euro, hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. [11] [12]
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls kontrolliert verstärkt Privathaushalte. Wenn die Betreuungskraft nicht legal beschäftigt ist, haften die Familienangehörigen als “faktische Arbeitgeber”. Zudem entfällt bei Schwarzarbeit der Versicherungsschutz: Verletzt sich die Betreuungskraft im Haushalt, haftet die Familie mit ihrem Privatvermögen.