24h-Pflege steuerlich absetzen 2026:

So sparen Sie bis zu 4.000 Euro im Jahr

Sebastian Neugart

 

Erfahren Sie, wie Sie die Kosten einer 24h-Pflege steuerlich absetzen können. Nutzen Sie § 35a und § 33 EStG, um bis zu 4.000 Euro pro Jahr zu sparen.

Eine 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause ist für viele Familien die beste Alternative zum Pflegeheim. Dennoch ist sie mit erheblichen monatlichen Kosten verbunden. Was viele pflegende Angehörige nicht wissen: Ein großer Teil dieser Kosten lässt sich über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Wer die steuerlichen Hebel kennt und richtig anwendet, kann seine finanzielle Belastung deutlich senken.

Das Wichtigste in Kürze

Wie viel kann man bei der 24h-Pflege steuerlich absetzen?

Sie können 20 Prozent der Kosten für eine 24h-Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr. [1] [2]

Zusätzlich können Kosten, die eine einkommensabhängige zumutbare Belastung übersteigen, als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. [3] [4]

Steuerlicher Weg  Maximale Ersparnis Voraussetzung
Haushaltsnahe
Dienstleistungen (§ 35a EStG)
4.000 Euro/Jahr (direkter
Steuerabzug)
Rechnung & Überweisung,
kein Pflegegrad nötig
Außergewöhnliche
Belastungen (§ 33 EStG)
Unbegrenzt (mindert das
zu versteuernde
Einkommen)
Anerkannter Pflegegrad,
Kosten übersteigen
zumutbare Belastung
Pflege-Pauschbetrag (§
33b EStG)
Bis zu 1.800 Euro/Jahr
(für Angehörige)
Unentgeltliche Pflege durch
Angehörige

Wie viel lässt sich bei der 24h-Pflege steuerlich absetzen?

Wie hoch ist die maximale Steuerersparnis bei der 24h-Pflege 2026?

Über die Regelung zu haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie bis zu 4.000 Euro pro Jahr direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. [1] [2]

Das deutsche Steuerrecht bietet Pflegebedürftigen und ihren Familien zwei primäre Wege, um die Kosten einer legalen 24-Stunden-Betreuung (z. B. im Entsendemodell) steuerlich geltend zu machen. Diese beiden Wege, § 35a EStG und § 33 EStG, funktionieren unterschiedlich und können unter bestimmten Voraussetzungen sogar kombiniert werden, um das Maximum herauszuholen.

Wichtig:

Voraussetzung für jede steuerliche Absetzbarkeit ist eine legale Beschäftigung der Pflegekraft, nachgewiesen etwa durch eine A1-Bescheinigung bei entsandten Kräften. [1]

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG?

Was fällt bei der Pflege unter haushaltsnahe Dienstleistungen?

Die Betreuung einer pflegebedürftigen Person im eigenen Haushalt zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, wofür 20 Prozent der Aufwendungen direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. [1] [2]

Dieser Weg ist für die meisten Familien der lukrativste, da der Betrag nicht nur das zu versteuernde Einkommen mindert, sondern direkt von der Steuerschuld abgezogen wird. Um den Höchstbetrag von 4.000 Euro voll auszuschöpfen, müssen im Jahr 20.000 Euro an begünstigten Kosten anfallen. [1] [2]

Ein großer Vorteil dieses Weges: Ein anerkannter Pflegegrad ist hierfür nicht zwingend erforderlich. [1] Begünstigt sind die reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht jedoch Materialkosten. [1]

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Wann gelten Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG?

Wann können Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden?

Wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, können Pflege- und Betreuungskosten, die eine einkommensabhängige zumutbare Belastung übersteigen, als außergewöhnliche Belastung ohne Obergrenze abgesetzt werden. [1] [3]

Im Gegensatz zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es hier keine feste Obergrenze von 4.000 Euro. [1] Allerdings zieht das Finanzamt eine sogenannte “zumutbare Belastung” ab. Diese richtet sich nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder und liegt meist zwischen 1 und 7 Prozent der Einkünfte. [1] [3] [4] Nur die Kosten, die diesen individuellen Eigenanteil übersteigen, wirken sich steuermindernd aus. [1]

Wie lassen sich beide Steuerwege optimal kombinieren?

Kann man § 35a und § 33 EStG bei Pflegekosten kombinieren?

Ja, den Teil der Kosten, der bei den außergewöhnlichen Belastungen als zumutbare Eigenbelastung abgezogen wird, können Sie zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. [1] [3]

Dieser clevere Kniff stellt sicher, dass kein Euro ungenutzt bleibt. Das Gesetz schreibt vor, dass § 35a EStG nur für Kosten genutzt werden darf, die nicht bereits als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden. [1] Die zumutbare Belastung fällt genau in diese Lücke.

Ein Rechenbeispiel: Bei jährlichen Pflegekosten von 24.000 Euro und einer zumutbaren Belastung von 4.000 Euro können 20.000 Euro als außergewöhnliche Belastung (§ 33)
angesetzt werden. Die restlichen 4.000 Euro (die zumutbare Belastung) tragen Sie als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a) ein. Davon werden 20 Prozent, also 800 Euro, direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. [1]

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag 2026 für Angehörige?

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag im Jahr 2026?

Der Pflege-Pauschbetrag beträgt 2026 für Pflegegrad 2 jährlich 600 Euro, für Pflegegrad 3 jährlich 1.100 Euro und für die Pflegegrade 4 und 5 jährlich 1.800 Euro. [5]

Dieser Pauschbetrag nach § 33b EStG richtet sich an Angehörige, die die Pflege unentgeltlich selbst übernehmen. [1] [5] Er ersetzt den Nachweis von Einzelkosten. Sobald Sie jedoch eine bezahlte 24-Stunden-Kraft beschäftigen, sind in der Regel die Wege über § 35a und § 33 EStG relevanter und finanziell lohnender. [1]

Welche Belege verlangt das Finanzamt?

Welche Belege brauche ich, um Pflegekosten abzusetzen?

Das Finanzamt fordert ordnungsgemäße Rechnungen der Agentur sowie Kontoauszüge, die belegen, dass die Beträge überwiesen und nicht bar bezahlt wurden. [1] [2]

Barzahlungen werden vom Finanzamt ausnahmslos nicht anerkannt, wenn es um haushaltsnahe Dienstleistungen geht. [1] [2] Bewahren Sie zudem den Vertrag mit der Vermittlungsagentur, den Nachweis über den Pflegegrad (für § 33 EStG) und bei ausländischen Kräften die A1-Bescheinigung gut auf. [1]

Fazit: Jeder Euro zählt

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege sind hoch, aber der Staat greift Familien über das Steuerrecht spürbar unter die Arme. Nutzen Sie primär den direkten Steuerabzug über die haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a EStG), um bis zu 4.000 Euro im Jahr zu sparen. Bei besonders hohen Kosten lohnt sich die Kombination mit den außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG). Wichtig ist, dass Sie alle Rechnungen aufbewahren und ausschließlich per Überweisung zahlen. So lindern Sie die finanzielle Last und können sich auf das Wichtigste konzentrieren: die gute Betreuung Ihres Angehörigen.

FAQ

Die häufigsten Fragen

Ja, Sie können 20 Prozent der Lohn- und Betreuungskosten einer 24h-Pflegekraft als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr. [1] [2]

Für den Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) ist kein Pflegegrad erforderlich. Für den Ansatz als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) wird in der Regel ein anerkannter Pflegegrad vorausgesetzt. [1]

Nein, das Finanzamt erkennt haushaltsnahe Dienstleistungen nur an, wenn die Zahlung unbar, also per Überweisung, erfolgt ist. Barzahlungen werden abgelehnt. [1] [2]

Ja, wenn Angehörige die Kosten für die Pflege ihrer Eltern tatsächlich tragen, können sie diese steuerlich geltend machen, sofern die Eltern die Kosten nicht selbst aufbringen können. [1] [3]