Eine sogenannte 24-Stunden-Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben, statt in ein Pflegeheim umzuziehen. Doch wie hoch sind die Kosten im Jahr 2026 und welche Zuschüsse gewährt die Pflegekasse?
Was zahlt die Pflegekasse wirklich?
Eine sogenannte 24-Stunden-Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben, statt in ein Pflegeheim umzuziehen. Doch wie hoch sind die Kosten im Jahr 2026 und welche Zuschüsse gewährt die Pflegekasse?
Die Entscheidung für eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, oft als 24-Stunden-Pflege bezeichnet, ist für viele Familien ein wichtiger Schritt. Sie bietet die Möglichkeit, dass der pflegebedürftige Angehörige in seiner vertrauten Umgebung bleiben kann. Doch die Finanzierung wirft oft Fragen auf. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Kosten Sie 2026 rechnen müssen und wie Sie Pflegegeld und das neue Entlastungsbudget optimal nutzen können.
Was zahlt die Pflegekasse 2026 bei einer 24-Stunden-Pflege?
Die Pflegekasse zahlt die 24 Stunden-Pflege nicht direkt. Sie können jedoch das monatliche Pflegegeld (je nach Pflegegrad 347 bis 990 Euro) sowie das neue Entlastungsbudget von bis zu 3.539 Euro jährlich zur Finanzierung nutzen [1] [2]. Zudem sind bis zu 4.000 Euro im Jahr steuerlich absetzbar [3].
| Finanzierungsbaustein | Höhe 2026 | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € – 990 € / Monat | Pflegegrad 2-5 |
| Entlastungsbudget | Bis zu 3.539 € / Jahr | Pflegegrad 2-5, Verhinderungspflege |
| Steuerersparnis | Bis zu 4.000 € / Jahr | Haushaltsnahe Dienstleistung |
Welche Leistungen der Pflegekasse können für die 24-Stunden-Pflege genutzt werden?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft nicht in Form von Pflegesachleistungen, da diese nur für anerkannte ambulante Pflegedienste gelten. Stattdessen nutzen Familien das monatliche Pflegegeld, das 2025 um 4,5 Prozent erhöht wurde und auch 2026 in dieser Höhe gilt [1].
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro
Dieses Geld steht Ihnen zur freien Verfügung und kann direkt an die Betreuungskraft oder die Vermittlungsagentur gezahlt werden.
Beantragen Sie das Pflegegeld rechtzeitig. Wenn Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst für die medizinische Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe) beauftragen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt (Kombinationsleistung).
Was kostet eine 24-Stunden-Pflegekraft im Monat?
Die Gesamtkosten für eine Betreuungskraft aus Osteuropa liegen im Jahr 2026 durchschnittlich zwischen 2.500 und 3.500 Euro pro Monat [4]. Nach Abzug des Pflegegeldes und steuerlicher Vorteile verbleibt oft ein Eigenanteil von 1.500 bis 2.000 Euro. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab:
Qualifikation und Deutschkenntnisse der Betreuungskraft
Pflegeaufwand und Pflegegrad der zu betreuenden Person
Anzahl der zu versorgenden Personen im Haushalt
Anfallende Fahrtkosten und Feiertagszuschläge
Zusätzlich müssen Sie Kost und Logis (ein eigenes, möbliertes Zimmer sowie Verpflegung) für die Betreuungskraft einplanen.
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Wie kann das Entlastungsbudget für die 24-Stunden-Pflege eingesetzt werden?
Seit dem 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Entlastungsbudget von bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung [2]. Dieses Budget fasst die bisherige Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen und kann flexibel genutzt werden.
Familien nutzen dieses Budget häufig, um die 24-Stunden-Pflegekraft teilweise zu finanzieren, insbesondere wenn diese als Ersatzpflegeperson einspringt, weil die pflegenden Angehörigen verhindert sind (z.B. durch Urlaub oder Krankheit). Rechnerisch ergibt das einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss von rund 295 Euro.
Die sechsmonatige Vorpflegezeit, die früher für die Verhinderungspflege erforderlich war, ist entfallen. Das Budget kann nun direkt ab Vorliegen des Pflegegrades 2 genutzt werden [2].
Ist die Beschäftigung einer 24-Stunden-Pflegekraft legal?
Ja, die Beschäftigung ist legal, wenn bestimmte arbeitsrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Eine einzelne Person darf jedoch nicht rund um die Uhr (24⁄7) arbeiten oder auf Abruf bereitstehen [4].
Die meisten Familien nutzen das sogenannte Entsendemodell. Dabei ist die Betreuungskraft bei einem Dienstleister im EU-Ausland (z.B. Polen) angestellt und wird nach Deutschland entsandt.
Folgende Punkte müssen für eine legale Beschäftigung erfüllt sein:
Medizinische Aufgaben (Behandlungspflege) dürfen von der Betreuungskraft nicht übernommen werden. Dafür muss ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.
Die 24-Stunden-Pflege bietet eine hervorragende Möglichkeit, pflegebedürftigen Angehörigen ein würdevolles Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Obwohl die Pflegekasse die Kosten nicht zu 100 Prozent übernimmt, lässt sich der Eigenanteil durch das Pflegegeld, das neue Entlastungsbudget von 3.539 Euro und steuerliche Vorteile deutlich senken. Im Vergleich zu einem Pflegeheimplatz ist die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft oft nicht nur die persönlichere, sondern auch die finanziell attraktivere Lösung. Wichtig ist jedoch, auf eine legale Beschäftigung, beispielsweise über das Entsendemodell mit A1-Bescheinigung, zu achten.
Nein, die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft nicht direkt als Pflegesachleistung. Sie können jedoch das monatliche Pflegegeld sowie das Entlastungsbudget von bis zu 3.539 Euro im Jahr zur Finanzierung nutzen.
Das Pflegegeld beträgt im Jahr 2026 bei Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro, bei Pflegegrad 4 erhalten Sie 800 Euro und bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen 990 Euro zu.
Eine Betreuungskraft aus Osteuropa kostet im Rahmen des legalen Entsendemodells durchschnittlich zwischen 2.500 und 3.500 Euro pro Monat, abhängig von ihren Deutschkenntnissen und dem Pflegeaufwand.
Nein, Aufgaben der medizinischen Behandlungspflege wie das Verabreichen von Spritzen, Wundversorgung oder das Anlegen von Kompressionsstrümpfen dürfen nur von examinierten Pflegefachkräften eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt werden.