Erfahren Sie alles über die Förderung von Treppenliften im Jahr 2026. Bleiben Sie informiert über staatliche Zuschüsse, Pflegekassenleistungen und effiziente Finanzierungsmöglichkeiten für barrierefreies Wohnen.
Förderung für Treppenlifte 2026:
Alle Zuschüsse & Kosten im Überblick
Wussten Sie, dass Sie mit der richtigen Kombination aus Pflegekassenzuschuss, KfWKredit und Steuervergünstigungen einen Großteil der Kosten für Ihren Treppenlift sparen können? 2026 gibt es weiterhin wichtige Fördermöglichkeiten – bundesweit wie regional. Wer jetzt investiert, profitiert von steuerlicher Entlastung, hohen Pflegekassenzuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Allein der Zuschuss der Pflegekasse deckt bei einem geraden Sitzlift häufig bereits über 80 Prozent der Gesamtkosten ab. Unser Ratgeber zeigt Ihnen detailliert und verständlich, welche Fördermöglichkeiten es aktuell gibt, wie Sie diese optimal für sich nutzen und warum eine frühzeitige Antragstellung entscheidend ist.
Das Wichtigste in Kürze
Welche Förderungen für Treppenlifte gibt es 2026? Die wichtigste Förderung für Treppenlifte ist der Pflegekassenzuschuss in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro Person, der ab Pflegegrad 1 gewährt wird. Zusätzlich gibt es zinsgünstige KfW-Kredite bis 50.000 Euro, regionale Landesförderungen sowie die Möglichkeit, die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. Der KfW-Investitionszuschuss 455-B ist aktuell pausiert, soll aber voraussichtlich ab Frühjahr 2026 wieder verfügbar sein.
| Förderung | Förderhöhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflegekassenzuschuss | Bis zu 4.180 Euro pro Person (max. 16.700 Euro) | Pflegegrad 1–5 |
| KfW-Kredit (159) | Bis zu 50.000 Euro Darlehen | Kein Pflegegrad nötig |
| KfW-Zuschuss (455-B) | 10% der Kosten, max. 2.500 Euro | Aktuell pausiert (Neustart Frühjahr 2026) |
| Steuerliche Absetzbarkeit | Individuell (außergewöhnliche Belastung) | Ärztliches Attest |
| Regionale Zuschüsse | Variiert je nach Bundesland | Wohnsitz im jeweiligen Bundesland |
Pflegekassen-Zuschuss: Bis zu 4.180 Euro pro Person
Der Zuschuss der Pflegekasse bleibt auch der wichtigste bundesweite Fördermechanismus für den Einbau eines Treppenlifts. Er garantiert Pflegebedürftigen eine finanzielle Unterstützung für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 Absatz 4 SGB XI.
Wie hoch ist der Pflegekassenzuschuss für Treppenlifte? Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4180. Euro pro pflegebedürftiger Person für den Einbau eines Treppenlifts. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann sich der Betrag auf bis zu 16.720 Euro summieren das entspricht vier berechtigten Personen.
Voraussetzung für diese Förderung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades (Stufe 1 bis 5). Zudem muss die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Der Treppenlift muss dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherzustellen. Ein Kostenvoranschlag muss dem Antrag beiliegen.
| Anzahl pflegebedürftiger Personen im Haushalt | Maximaler Zuschuss |
|---|---|
| 1 Person | 4.180 Euro |
| 2 Personen | 8.360 Euro |
| 3 Personen | 12.540 Euro |
| 4 Personen | 16.720 Euro |
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse als „Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ gestellt. Erläutern Sie darin, wie der Einbau eines Treppenlifts Ihre Mobilität verbessern und die häusliche Pflege erleichtern würde. Die Pflegekasse beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Prüfung, ob die Maßnahme notwendig und angemessen ist.
Der Antrag auf den Pflegekassenzuschuss muss zwingend vor dem Kauf und Einbau des Treppenlifts gestellt werden. Wer den Kaufvertrag bereits unterschrieben hat, verliert in der Regel den Anspruch auf den Zuschuss. Ein bereits vorliegender Kostenvoranschlag ist dem Antrag beizufügen.
KfW-Kredit 159: Förderkredit für altersgerechtes Umbauen
Für alle, die ihren Treppenlift finanzieren möchten, bleibt der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ eine zentrale Säule der Förderung. Das Programm unterstützt private Hausbesitzer und Mieter unabhängig vom Alter bei der Investition in Barrierefreiheit und das ohne Pflegegrad.
Welche KfW-Förderung gibt es für Treppenlifte? Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Einbau von Treppenliften über das Kreditprogramm 159 mit zinsgünstigen Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Gefördert werden unter anderem Sitzlifte, Stehlifte, Senkrechtlifte, Hublifte und Plattformlifte.
Der Förderkredit 159 zeichnet sich durch flexible Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren aus. Sowohl Eigentümer als auch Mieter können den Kredit beantragen, ebenso Wohnungseigentümergemeinschaften. Für Ferienhäuser und gewerblich genutzte Gebäude ist der Kredit allerdings nicht nutzbar. Der Antrag erfolgt vor Umsetzung über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Kreditbetrag | Bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit |
| Laufzeit | 4 bis 30 Jahre |
| Pflegegrad erforderlich | Nein |
| Antragsberechtigt | Eigentümer, Mieter, WEGs |
| Kombinierbar | Ja, mit anderen Förderprodukten |
Der KfW-Kredit 159 eignet sich besonders für Personen ohne Pflegegrad, die vorsorglich barrierefrei umbauen möchten. Auch wer den Pflegekassenzuschuss bereits ausgeschöpft hat, kann die verbleibenden Kosten über diesen Kredit finanzieren.
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KfW-Investitionszuschuss 455-B: Aktueller Stand 2026
Neben dem Kredit gab es mit dem KfW-Programm 455-B einen direkten Investitionszuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Dieses Programm ist aktuell pausiert, soll aber voraussichtlich im Frühjahr 2026 wieder starten.
Wann ist der KfW-Zuschuss 455-B wieder verfügbar? Die KfW hat angekündigt, dass die Antragstellung für den Investitionszuschuss 455-B voraussichtlich ab Frühjahr 2026 wieder möglich sein wird zu unveränderten Fördervoraussetzungen und Konditionen. Neue gesetzliche Vorgaben (eAid-Register) müssen zuvor technisch im Antragsprozess umgesetzt werden.
Sobald das Programm wieder startet, gelten folgende Konditionen: Für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Für einen umfassenden Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ sind es 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro. Die maximalen förderfähigen Investitionskosten liegen bei 25.000 Euro pro Wohneinheit.
Sie können nur dann einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.
Steuerliche Vorteile 2026: Treppenlift als außergewöhnliche Belastung absetzen
Neben den direkten Zuschüssen und Krediten sind steuerliche Vorteile ein wichtiger Hebel, um die Anschaffungskosten eines Treppenlifts abzufedern. Die gute Nachricht: Diese Regelungen gelten auch 2026 weiter und machen die Investition deutlich attraktiver.
Kann man einen Treppenlift von der Steuer absetzen? Ja, die Kosten für einen Treppenlift können in der jährlichen Einkommensteuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ gemäß §33 EStG geltend gemacht werden, sofern die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.
Um die Kosten steuerlich absetzen zu können, verlangt das Finanzamt in der Regel ein ärztliches Attest oder ein amtsärztliches Gutachten, das vor dem Einbau ausgestellt wurde. Bei Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 oder einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ entfällt die Pflicht für ein gesondertes Attest in den meisten Fällen.
Sie geben sämtliche Ausgaben für den Kauf und Einbau des Treppenlifts (abzüglich erhaltener Zuschüsse von Pflegekasse oder anderen Trägern) in Ihrer Steuererklärung an. Das Finanzamt berechnet dann eine „zumutbare Eigenbelastung“, die von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängt. Nur die darüber hinausgehenden Kosten mindern Ihre Steuerlast.
Sammeln Sie alle Belege sorgfältig vom ärztlichen Attest über den Kostenvoranschlag bis zur Rechnung. Auch Nebenkosten wie Anfahrt oder Wartungsverträge im ersten Jahr können unter Umständen geltend gemacht werden.
Regionale Zuschüsse & Landesförderungen im Überblick
Neben den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer auch eigene Förderungen für barrierefreies Bauen und Wohnen an. Diese Förderungen sind meist zeitlich und budgetär begrenzt, was eine frühzeitige Antragstellung besonders wichtig macht.
Gibt es regionale Förderungen für Treppenlifte? Ja, zahlreiche Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für den barrierefreien Umbau an. Die Konditionen variieren stark:
Einige Länder gewähren direkte Zuschüsse, andere zinsgünstige Darlehen. Viele Programme sind an Einkommensgrenzen gebunden.
| Bundesland | Förderprogramm | Art der Förderung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | L-Bank Zusatzfinanzierung „Barrierefreiheit“ | Ergänzungsdarlehen |
| Bayern | Wohnraumförderung – behindertengerechte Anpassung | Darlehen (Einkommensgrenzen) |
| Berlin | IBB „Altersgerecht Wohnen“ | Zinsverbilligtes Darlehen |
| Brandenburg | ILB Wohnraumanpassung | Zuschuss |
| Hamburg | IFB „Barrierefrei umbauen“ | Zuschuss |
| Hessen | WIBank: Zuschuss für behindertengerechten Umbau | Zuschuss (bis zu 50% der Kosten) |
| Mecklenburg-Vorpommern | LFI MV: Barrierearme Wohnanpassungen | Zuschuss / Darlehen |
| Niedersachsen | NBank: Wohnungsanpassung | Zuschuss / Darlehen |
| Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK: Barrierefreies Umbauen | Kredit / Öffentliche Förderung |
| Sachsen | SAB Wohnraumanpassung | Zuschuss |
| Schleswig-Holstein | IB.SH: Wohnraumförderung | Zuschuss / Darlehen |
| Thüringen | TAB – ThüBaFF | Zuschuss (bei Verfügbarkeit) |
Nicht alle Bundesländer haben aktuell laufende Programme. Einige Fördertöpfe sind temporär erschöpft oder an saisonale Antragsfenster gebunden. Es empfiehlt sich daher, regelmäßig den Status bei der jeweiligen Landesförderbank zu prüfen.
Informieren Sie sich vor dem Kauf unbedingt bei der Förderbank Ihres Bundeslandes über aktuelle Programme und deren Kombinierbarkeit mit Bundesmitteln. Viele regionale Förderungen lassen sich mit dem KfW-Kredit 159 kombinieren.
Weitere Fördermöglichkeiten: Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung & Co.
Je nach Ursache für die Notwendigkeit eines Treppenlifts kommen weitere Kostenträger in Frage. Diese übernehmen oft sogar die gesamten Kosten – eine vollständige Kostenübernahme ist in bestimmten Fällen durchaus realistisch.
Wer zahlt den Treppenlift bei einem Arbeitsunfall? Ist die Gehbehinderung die Folge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder gesetzliche Unfallversicherung in der Regel bis zu 100 Prozent der Kosten für den Treppenlift.
| Kostenträger | Voraussetzung | Förderhöhe |
|---|---|---|
| Berufsgenossenschaft | Arbeitsunfall / Berufskrankheit | Bis zu 100% |
| Deutsche Rentenversicherung | Berufliche Wiedereingliederung, mind. 15 Jahre Versicherungszeit | Bis zu 100% |
| Agentur für Arbeit | Berufliche Wiedereingliederung, kein anderer Träger zuständig | Einkommensabhängig |
| Integrationsamt | Schwerbehinderung + unbefristetes Arbeitsverhältnis | Ca. 80 – 100% |
| Haftpflichtversicherung | Mobilitätseinschränkung durch Fremdverschulden | Bis zu 100% |
| Stiftungen und Vereine | Bestimmte Erkrankungen (z. B. Multiple Sklerose) | Bis zu 100% |
| Sozialamt | Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind | Bis zu 100% |
Grundsätzlich gilt das sogenannte Nachrangprinzip: Das Sozialamt springt erst ein, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist. Prüfen Sie daher systematisch alle Optionen, bevor Sie einen Antrag beim Sozialamt stellen.
Antragsverfahren, Voraussetzungen & Praxistipps
Der Weg zur erfolgreichen Förderung erfordert Planung und die Einhaltung bestimmter Reihenfolgen. Die wichtigste Regel lautet: Alle Anträge müssen vor dem Kauf gestellt werden.
Wie beantrage ich einen Treppenlift-Zuschuss? Der Antrag auf den Pflegekassenzuschuss wird als „Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bei Ihrer Pflegekasse gestellt. Dem Antrag sind ein Kostenvoranschlag sowie eine Begründung beizufügen, warum der Treppenlift die häusliche Pflege erleichtert.
Checkliste: In Schritten zur Treppenlift-Förderung
- Bedarf klären und Pflegegrad beantragen: Falls noch nicht geschehen, beantragen Sie einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse. Dies ist die Grundlage für den höchsten und häufigsten Zuschuss. Bereits ab Pflegegrad besteht ein Anspruch.
- Beratung und Kostenvoranschläge einholen: Lassen Sie sich von mindestens zwei bis drei Anbietern beraten und fordern Sie detaillierte Kostenvoranschläge an. Seriöse Anbieter beraten kostenlos und unverbindlich vor Ort.
- Fördermöglichkeiten prüfen: Prüfen Sie systematisch, welche Träger (Pflegekasse, KfW, Bundesland, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung) für Ihre individuelle Situation in Frage kommen. Nutzen Sie dafür unsere Beratung.
- Anträge stellen: Reichen Sie die Anträge vor Vertragsabschluss bei den entsprechenden Stellen ein. Fügen Sie die Kostenvoranschläge und gegebenenfalls ärztliche Atteste bei.
- Bewilligung abwarten und Auftrag erteilen: Warten Sie zwingend die schriftliche Zusage ab, bevor Sie den Kaufvertrag für den Treppenlift unterschreiben. Erst nach der Bewilligung darf der Einbau beauftragt werden.
Häufige Fehler & wie Sie sie vermeiden
Der Antragsprozess für Treppenlift-Förderungen birgt einige Fallstricke. Die folgenden Fehler sind die häufigsten Gründe für abgelehnte Anträge oder verpasste Zuschüsse.
Fehler 1: Kaufvertrag vor Antragstellung unterschrieben. Dies ist mit Abstand der häufigste und folgenschwerste Fehler. Sowohl die Pflegekasse als auch die KfW verlangen, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Wer den Vertrag bereits unterschrieben hat, verliert in der Regel den gesamten Anspruch.
Fehler 2: Falscher Kostenträger kontaktiert. Wenn ein Arbeitsunfall die Ursache für die Mobilitätseinschränkung ist, ist die Berufsgenossenschaft zuständig nicht die Pflegekasse. Klären Sie die Zuständigkeiten frühzeitig, um Zeit und Nerven zu sparen.
Fehler 3: Nur einen Anbieter angefragt. Auch wenn die Pflegekasse . Euro zahlt, sollten Sie die Gesamtkosten durch den Vergleich mehrerer Anbieter optimieren. Die Preisunterschiede zwischen Anbietern können mehrere tausend Euro betragen.
Fehler 4: Kein ärztliches Attest eingeholt. Für die steuerliche Absetzbarkeit ist ein ärztliches Attest erforderlich, das vor dem Einbau ausgestellt wurde. Holen Sie dieses frühzeitig ein, auch wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben.
Fehler 5: Regionale Förderungen übersehen. Viele Antragsteller kennen nur den Pflegekassenzuschuss und den KfW-Kredit. Dabei bieten zahlreiche Bundesländer eigene, teils sehr attraktive Förderprogramme an, die zusätzlich genutzt werden können.
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Kosten-Nutzen-Vergleich: Wann sich ein Treppenlift besonders lohnt
Die Anschaffung eines Treppenlifts ist eine Investition in Lebensqualität und den Verbleib in den eigenen vier Wänden. Im Vergleich zu den Alternativen einem Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder einem Pflegeheimplatz ist ein Treppenlift in den meisten Fällen die deutlich günstigere Lösung.
Was kostet ein Treppenlift im Jahr 2026? Die Preise für einen Sitzlift für eine gerade Treppe beginnen bei etwa 3.500 Euro. Für kurvige Treppen müssen Sie mit Kosten zwischen 7.500 und 14.000 Euro rechnen, da die Schienen individuell und millimetergenau für die jeweilige Treppe maßgefertigt werden.
| Treppenlift-Art | Durchschnittliche Kosten |
|---|---|
| Sitzlift (gerade Treppe) | 3.500 – 10.000 Euro |
| Sitzlift (kurvige Treppe) | 7.500 – 14.000 Euro |
| Plattformlift (für Rollstühle) | ab 10.000 Euro |
| Hublift | ab 5.000 Euro |
| Stehlift (gerade Treppe) | ab 3.500 Euro |
Zum Vergleich: Ein Pflegeheimplatz kostet in Deutschland durchschnittlich über 2.500 Euro Eigenanteil pro Monat. Ein Treppenlift, der den Verbleib im eigenen Zuhause ermöglicht, amortisiert sich damit in vielen Fällen bereits innerhalb weniger Monate.
Treppenlift-Förderung 2025 vs. 2026 – was hat sich geändert?
Die grundlegenden Fördermechanismen für Treppenlifte sind im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil geblieben. Es gibt jedoch einige wichtige Entwicklungen, die Sie kennen sollten.
| Aspekt | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Pflegekassenzuschuss | Bis zu 4.180 Euro pro Person | Unverändert: Bis zu 4.180 Euro pro Person |
| KfW-Kredit 159 | Verfügbar | Weiterhin verfügbar |
| KfW-Zuschuss 455-B | Antragsstopp seit Mitte 2024 | Neustart voraussichtlich Frühjahr 2026 |
| Steuerliche Absetzbarkeit | Möglich | Weiterhin möglich |
| Regionale Programme | Variiert | Variiert, teils neue Fördertöpfe |
Die wichtigste Neuerung für 2026 ist der angekündigte Neustart des KfWInvestitionszuschusses 455-B. Damit steht erstmals seit Mitte 2024 wieder ein direkter Zuschuss (nicht nur ein Kredit) der KfW zur Verfügung. Dies ist besonders für Personen ohne Pflegegrad relevant, die bisher nur auf den Kredit zurückgreifen konnten.
Beispielrechnungen: So stark wirken sich die Förderungen finanziell aus
Anhand konkreter Beispiele wird deutlich, wie stark die verschiedenen Förderprogramme die tatsächlichen Kosten für einen Treppenlift senken können.
Beispiel 1: Sitzlift für gerade Treppe mit Pflegegrad
Eine 78-jährige Rentnerin mit Pflegegrad 2 benötigt einen Sitzlift für ihre gerade Treppe. Die Kosten belaufen sich auf 5.200 Euro.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kosten Sitzlift (gerade Treppe) | 5.200 Euro |
| Abzüglich Pflegekassenzuschuss | – 4.180 Euro |
| Verbleibender Eigenanteil | 1.020 Euro |
Beispiel 2: Kurvenlift ohne Pflegegrad Ein 65-jähriges Ehepaar möchte vorsorglich einen Kurvenlift einbauen lassen. Keiner der beiden hat einen Pflegegrad. Die Kosten betragen 9.800 Euro.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kosten Kurvenlift | 9.800 Euro |
| Abzüglich KfW-Zuschuss 455-B ( 10%) | –980 Euro |
| Finanzierung über KfW-Kredit 159 | 8.820 Euro (zinsgünstig) |
| Monatliche Rate (bei 10 Jahren Laufzeit) | ca. 85 Euro |
Beispiel 3: Sitzlift mit zwei Pflegebedürftigen im Haushalt
Ein Ehepaar, beide mit Pflegegrad 1, lässt einen Sitzlift für eine kurvige Treppe einbauen. Die Kosten betragen 8.500 Euro.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kosten Sitzlift (kurvige Treppe) | 8.500 Euro |
| Abzüglich Pflegekassenzuschuss ( 2× 4.180 Euro) | – 8.300 Euro |
| Verbleibender Eigenanteil | 140 Euro |
Diese Beispiele zeigen: Durch die geschickte Kombination verschiedener Förderprogramme lässt sich der Eigenanteil in vielen Fällen auf einen Bruchteil der Gesamtkosten reduzieren.
Fazit: Förderung 2026 nutzen – aber richtig
Ein Treppenlift muss keine unüberwindbare finanzielle Hürde sein. Im Jahr 2026 stehen Ihnen vielfältige Fördermöglichkeiten zur Verfügung, allen voran der großzügige Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro pro Person. Ergänzt wird dieser durch den zinsgünstigen KfW-Kredit 159, den voraussichtlich wieder verfügbaren KfW-Zuschuss 455-B, regionale Landesförderungen und die steuerliche Absetzbarkeit.
Entscheidend ist eine systematische Herangehensweise: Informieren Sie sich frühzeitig, vergleichen Sie Angebote und stellen Sie alle Anträge zwingend vor dem Kauf. So sichern Sie sich Ihre Mobilität im eigenen Zuhause und schonen gleichzeitig Ihren Geldbeutel. Nutzen Sie unsere Expertise und prüfen Sie jetzt, welche Förderungen für Ihre individuelle Situation in Frage kommen.
Die häufigsten Fragen
Ja, auch ohne Pflegegrad gibt es Fördermöglichkeiten. Der KfW-Kredit 159 steht allen Eigentümern und Mietern offen, unabhängig vom Pflegegrad. Zudem soll der KfWInvestitionszuschuss 455-B ab Frühjahr 2026 wieder verfügbar sein. Auch regionale Förderprogramme der Bundesländer setzen häufig keinen Pflegegrad voraus.
Der Pflegekassenzuschuss und der KfW-Kredit 159 können grundsätzlich kombiniert werden. Allerdings ist eine Kombination von Pflegekassenzuschuss und KfWInvestitionszuschuss 455-B für dieselbe Maßnahme in der Regel nicht möglich. Prüfen Sie die Kombinierbarkeit im Einzelfall.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Pflegekasse, liegt aber in der Regel zwischen drei und sechs Wochen. In dringenden Fällen kann eine beschleunigte Bearbeitung beantragt werden.
Ja, auch gebrauchte Treppenlifte können über den Pflegekassenzuschuss und den KfWKredit gefördert werden. Entscheidend ist, dass die Maßnahme fachgerecht durchgeführt wird und ein Kostenvoranschlag vorliegt.
Ja, einige Anbieter bieten Mietmodelle an, insbesondere für gerade Treppen. Auch für gemietete Treppenlifte kann unter bestimmten Voraussetzungen der Pflegekassenzuschuss beantragt werden.
Viele Anbieter bieten einen Rückkaufservice an. Alternativ kann der Treppenlift über spezialisierte Händler als Gebrauchtgerät verkauft werden. Die Schiene eines Kurvenlifts ist allerdings individuell gefertigt und kann nicht wiederverwendet werden.
Quellen: