Pflegehilfsmittel: Kostenlose Unterstützung für die tägliche Pflege

Haben auch Sie Anspruch?

Sebastian Neugart

Erfahren Sie alles über den Anspruch auf Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege im Jahr 2026. Bleiben Sie informiert über das Budget von 42 Euro für Verbrauchshilfsmittel, die Kostenübernahme für technische Hilfsmittel, das neue gemeinsame Jahresbudget und Digitale Pflegeanwendungen (DiPA).

Wussten Sie, dass viele Betroffene ihren Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel nicht nutzen? Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stehen im Alltag oft vor großen Herausforderungen. Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder ein Pflegebett können die Pflege zu Hause erheblich erleichtern, das Infektionsrisiko verringern und die körperliche Belastung reduzieren.

Die gute Nachricht für 2026: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für zahlreiche Hilfsmittel. Verbrauchshilfsmittel gibt es bis zu 42 Euro monatlich kostenfrei. Technische Hilfsmittel werden oft leihweise zur Verfügung gestellt. Unser Ratgeber zeigt Ihnen detailliert, welche Produkte Ihnen zustehen und wie Sie diese am einfachsten beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

Welche Pflegehilfsmittel werden 2026 von der Pflegekasse übernommen? Die wichtigste Unterstützung sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem Wert von 42 Euro monatlich. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme werden ebenfalls bezuschusst, hier kann eine geringe Zuzahlung anfallen. Zudem gibt es seit Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, und auch Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) werden gefördert.

Hilfsmittel-Art / Leistung Förderhöhe Wichtigste Voraussetzung
Verbrauchshilfsmittel Bis zu 42€ monatlich Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5 ), Pflege zu Hause
Technische Hilfsmittel Kostenübernahme (oft leihweise) Max. 10% Zuzahlung (höchstens 25€ pro Hilfsmittel)
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) Bis zu 40€ monatlich (+ 30€ Begleitleistungen) Zertifizierte App, anerkannter Pflegegrad
Gemeinsames Jahresbudget 3.539€ jährlich Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel nutzbar
Entlastungsbetrag 131€ monatlich Kann zusätzlich zu Pflegehilfsmitteln genutzt werden

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 42€ monatlich kostenfrei

Wenn bei Ihnen oder einem Angehörigen bereits ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt und die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfindet, haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Verbrauchshilfsmittel? Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Produkte bis zu einem Wert von 42 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist seit dem 01.01.2025 gültig und es ist keine Erhöhung für 2026 vorgesehen. Die nächste Anpassung erfolgt frühestens am 01.01.2028 gemäß dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

Diese Produkte sind für den täglichen Pflegebedarf gedacht, dienen der Hygiene und werden regelmäßig geliefert. Typische, von der Pflegekasse finanzierte Verbrauchshilfsmittel sind:

  • Einmalhandschuhe und Fingerlinge
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen und Mundschutz
Wichtig

Sie können diese Hilfsmittel bequem über spezialisierte Anbieter (als sogenannte Pflegebox) beziehen. Der Anbieter übernimmt die Beantragung bei der Pflegekasse und liefert die Produkte monatlich direkt zu Ihnen nach Hause – ohne Zuzahlung und ohne Papierkram.

Technische Pflegehilfsmittel: Langfristige Unterstützung für den Alltag

Im Gegensatz zu Verbrauchsmaterialien sind technische Pflegehilfsmittel langlebige Produkte, die die Pflege langfristig unterstützen und erleichtern.

Welche technischen Hilfsmittel werden übernommen? Technische Hilfsmittel werden oft leihweise von der Krankenkasse oder Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Hierzu zählen unter anderem Pflegebetten mit verstellbarer Liegefläche, Rollstühle, Hausnotrufsysteme, Toilettenstühle, Patientenlifter oder Badewannenlifte.

Für einige technische Hilfsmittel kann eine gesetzliche Zuzahlung erforderlich sein. Diese beträgt gemäß § 40 SGB XI maximal 10 Prozent des Kaufpreises, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel.

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Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Die Pflege-App auf Rezept

Ein relativ neues und wachsendes Feld in der Pflegeunterstützung sind die sogenannten Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA).

Was zahlt die Pflegekasse für Pflege-Apps? Die Pflegekasse übernimmt bis zu 40 Euro monatlich für zertifizierte Digitale Pflegeanwendungen sowie bis zu 30 Euro für begleitende Unterstützungsleistungen. Das Angebot befindet sich aktuell noch im Aufbau.

DiPAs sind Apps oder webbasierte Programme, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Alltag unterstützen. Sie können beispielsweise an die Medikamenteneinnahme erinnern, Übungen zur Sturzprophylaxe anleiten oder bei der Organisation des Pflegealltags helfen.

Gemeinsames Jahresbudget: Mehr Flexibilität für die Pflege

Neben den klassischen Pflegehilfsmitteln gibt es für 2026 eine wichtige Neuerung bei den Budgets für die Vertretung von pflegenden Angehörigen.

Was ändert sich bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege? Seit Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI).

Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt komplett. Das Budget kann nun flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden. Das bedeutet, Sie können frei entscheiden, ob Sie die Mittel eher für eine stundenweise Vertretung zu Hause (Verhinderungspflege) oder für einen vorübergehenden Aufenthalt in einer stationären Einrichtung (Kurzzeitpflege) einsetzen möchten.

Antragsverfahren & Praxistipps für den reibungslosen Ablauf

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist einfacher, als viele denken. Der Weg unterscheidet sich jedoch leicht, je nachdem, ob Sie Verbrauchsmaterialien oder technische Hilfsmittel benötigen.

Checkliste: In 4 Schritten zu Ihren Pflegehilfsmitteln

  1. Bedarf klären: Überlegen Sie, welche Hilfsmittel Sie für die tägliche Pflege benötigen. Pflegeberatungsstellen oder Pflegedienste bieten hierbei kostenlose Unterstützung.
  2. Anbieter für Verbrauchshilfsmittel wählen: Für Produkte wie Handschuhe und Desinfektionsmittel wählen Sie am besten einen Anbieter für Pflegeboxen. Dieser füllt mit Ihnen den Antrag aus und leitet ihn an die Pflegekasse weiter.
  3. Ärztliche Verordnung für technische Hilfsmittel: Für ein Pflegebett oder einen Patientenlifter benötigen Sie in der Regel eine Verordnung (Rezept) vom Haus- oder Facharzt. Diese reichen Sie bei der Krankenkasse ein.
  4. Genehmigung und Lieferung: Nach der Prüfung durch die Kasse (und ggf. den Medizinischen Dienst) erfolgt die Genehmigung. Verbrauchshilfsmittel werden monatlich geliefert, technische Hilfsmittel stellt oft ein Sanitätshaus bereit.

Fazit: Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflegehilfsmittel sind eine unverzichtbare Unterstützung für die häusliche Pflege. Das monatliche Budget von 42 Euro für Verbrauchshilfsmittel und die Übernahme technischer Hilfsmittel entlasten das Portemonnaie und erleichtern den Pflegealltag enorm. Kombiniert mit den neuen Möglichkeiten wie den Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) und dem flexiblen Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, stehen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen im Jahr 2026 vielfältige Hilfen zur Verfügung.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche und machen Sie sich den Pflegealltag so sicher und komfortabel wie möglich.

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Die häufigsten Fragen

Nein, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis 42 Euro im Monat sind komplett kostenlos. Bei technischen Hilfsmitteln kann eine gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Prozent (höchstens 25 Euro) anfallen (§ 40 SGB XI).

Nein, er bleibt unverändert. Die nächste Anpassung erfolgt frühestens am 01.01.2028 laut dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

Ja, der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI) wird nicht auf die Pflegehilfsmittel angerechnet und kann zusätzlich genutzt werden.

Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf die 42 Euro für Pflegehilfsmittel und den Entlastungsbetrag von 131 Euro. Es gibt jedoch kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen.

Das sind zertifizierte Apps zur Alltagsunterstützung. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 40 Euro monatlich, plus bis zu 30 Euro für Begleitleistungen.

Seit Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro (§ 42a SGB XI), das flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden kann. Die Vorpflegezeit entfällt.

1 Bundesministerium für Gesundheit. Offizielle Leistungsübersicht der Pflegeversicherung. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
2 Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).
3 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung.§ 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
4 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung.§ 42a Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.