Elektrorollstuhl Krankenkasse 2026: Wer zahlt, was zahlt sie, wie beantragen?

Sebastian Neugart
Erfahren Sie alles über die Kostenübernahme eines Elektrorollstuhls durch die Krankenkasse im Jahr 2026. Wir klären den größten Irrtum auf, zeigen Ihnen Schritt für Schritt den Weg zum Antrag und erklären, warum Sie oft nur 10 Euro zuzahlen müssen.
In Deutschland sind schätzungsweise 1,6 Millionen Menschen auf einen Rollstuhl angewiesen, um ihren Alltag zu bewältigen. Ein elektrischer Rollstuhl bedeutet für viele Betroffene ein enormes Stück Lebensqualität, Freiheit und Selbstständigkeit. Doch die Anschaffungskosten für ein hochwertiges Modell können schnell zwischen 2.500 und 15.000 Euro liegen. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für einen E-Rollstuhl.
In diesem Ratgeber erfahren Sie detailliert, welche Bedingungen für eine Kostenübernahme im Jahr 2026 gelten, wie hoch Ihre Zuzahlung ausfällt und wie Sie Fehler beim Antragsprozess vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

Wer zahlt den Elektrorollstuhl und wie hoch sind die Kosten?

Zuständig für die Kostenübernahme eines Elektrorollstuhls ist die gesetzliche Krankenkasse nach § 33 SGB V, nicht die Pflegekasse. Bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit (ärztliches Rezept) und Genehmigung durch die Kasse übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Grundausstattung. Die gesetzliche Zuzahlung für den Versicherten beträgt dabei lediglich 10 Prozent der Kosten, jedoch maximal 10 Euro. Ein Pflegegrad ist für die Beantragung nicht erforderlich.

Aspekt Wichtige Fakten zur Kostenübernahme 2026
Zuständiger Kostenträger Krankenkasse (gemäß § 33 SGB V)
Voraussetzung Ärztliche Verordnung (Rezept) mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit
Gesetzliche Zuzahlung Maximal 10 Euro pro Hilfsmittel (bei Befreiung 0 Euro)
Wirtschaftliche Aufzahlung Fällt nur an, wenn ein teureres Wunschmodell über das Maß der Notwendigkeit hinaus gewählt wird
Pflegegrad nötig?
Nein, ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung

Der größte Irrtum: Pflegekasse vs. Krankenkasse

Wer ist wirklich für den Elektrorollstuhl zuständig?

Der mit Abstand häufigste Irrtum bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls ist die Annahme, dass die Pflegekasse für die Kosten aufkommt. Das ist falsch. Zuständig ist in Deutschland immer die gesetzliche Krankenkasse.

Viele Betroffene und Angehörige verwechseln die Zuständigkeiten im deutschen Sozialsystem. Die Pflegekasse ist nach § 40 SGB XI für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ (wie einen Badumbau oder einen Treppenlift) sowie für Pflegehilfsmittel (wie Einmalhandschuhe oder Pflegebetten) zuständig.
Ein Elektrorollstuhl hingegen gilt rechtlich als medizinisches Hilfsmittel, das dazu dient, eine Behinderung auszugleichen oder den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 33 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Daher muss der Antrag zwingend bei der Krankenkasse (z.B. AOK, TK, Barmer) eingereicht werden. Dies bedeutet auch, dass Sie für einen Elektrorollstuhl keinen anerkannten Pflegegrad benötigen. Einzig und allein die medizinische Notwendigkeit ist ausschlaggebend.

Wer hat Anspruch auf einen Elektrorollstuhl?

Wann bezahlt die Krankenkasse einen elektrischen Rollstuhl?

Ein Anspruch auf einen Elektrorollstuhl besteht dann, wenn ein manueller Rollstuhl aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr selbstständig bedient werden kann und das Hilfsmittel für die Bewältigung des Alltags medizinisch notwendig ist.

Die Krankenkasse prüft jeden Fall individuell. Damit der Anspruch geltend gemacht werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
  • Fehlende Kraft oder Funktion: Der behandelnde Arzt muss attestieren, dass die Kraft in den Armen oder Händen nicht ausreicht, um einen manuellen Rollstuhl über alltägliche Strecken zu bewegen. Auch eine eingeschränkte Greiffunktion kann ein Grund sein.
  • Fahreignung: Der Nutzer muss geistig und körperlich in der Lage sein, den Elektrorollstuhl sicher im Straßenverkehr oder in der Wohnung zu steuern.
  • Abstellmöglichkeit: Es muss ein sicherer, wettergeschützter Abstellplatz mit einer Steckdose zum Laden der Akkus vorhanden sein.
Wichtig:

Die Krankenkasse finanziert Hilfsmittel, um die „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ zu ermöglichen. Der Rollstuhl muss also dazu dienen, grundlegende Bedürfnisse wie das Einkaufen, Arztbesuche oder kurze Spaziergänge an der frischen Luft zu realisieren.

Kosten & Zuzahlung: Was zahlt die Krankenkasse 2026?

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einem Elektrorollstuhl?Wenn die Krankenkasse den Antrag genehmigt, müssen gesetzlich Versicherte in der Regel nur eine Zuzahlung von maximal 10 Euro leisten. Die restlichen Kosten für das medizinisch notwendige Standardmodell übernimmt die Kasse vollständig.
Das deutsche Gesundheitssystem unterscheidet bei der Finanzierung von Hilfsmitteln strikt zwischen der gesetzlichen Zuzahlung und der sogenannten wirtschaftlichen Aufzahlung.
  1. Die gesetzliche Zuzahlung Für jedes Hilfsmittel, das von der Krankenkasse bezahlt wird, fällt für Versicherte ab 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Da selbst einfache Elektrorollstühle weit über 100 Euro kosten, liegt die Zuzahlung in der Praxis fast immer bei exakt 10 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung befreit. Wer die jährliche Belastungsgrenze (in der Regel 2 Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 Prozent) erreicht hat, kann sich bei seiner Krankenkasse komplett von Zuzahlungen befreien lassen.
  2. Die wirtschaftliche Aufzahlung (Eigenanteil) Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein „ausreichendes, zweckmäßiges und wirtschaftliches“ Modell. Wenn Sie sich jedoch für einen Elektrorollstuhl entscheiden, der über dieses notwendige Maß hinausgeht – beispielsweise ein besonders leichtes, faltbares Modell aus Carbon, eine Sonderlackierung oder einen extra starken Motor für Waldwege –, müssen Sie die Differenzkosten selbst tragen. Dies nennt man wirtschaftliche Aufzahlung.
*Beispielrechnung:*Die Krankenkasse genehmigt einen Elektrorollstuhl und veranschlagt dafür einen Festbetrag von 2.800 Euro.
  • Szenario A (Standardmodell): Sie wählen ein Modell für 2.800 Euro. Sie zahlen lediglich 10 Euro gesetzliche Zuzahlung.
  • Szenario B (Wunschmodell): Sie wählen einen leichten, faltbaren Premium-Rollstuhl für 4.000 Euro. Sie zahlen die 10 Euro gesetzliche Zuzahlung PLUS 1.200 Euro wirtschaftliche Aufzahlung. Ihr Eigenanteil beträgt somit 1.210 Euro.
Neben den reinen Anschaffungskosten übernimmt die Krankenkasse in der Regel auch die Kosten für notwendige Reparaturen, Wartungen und teilweise sogar einen Zuschuss für den Ladestrom.
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In 5 Schritten: So beantragen Sie den E-Rollstuhl richtig

Wie läuft der Antrag für einen Elektrorollstuhl ab? Der Antragsprozess beginnt immer beim Arzt und führt über das Sanitätshaus zur Krankenkasse. Kaufen Sie niemals einen Rollstuhl im Vorfeld, da die Krankenkasse im Nachhinein keine Kosten erstattet.
Damit Ihr Antrag reibungslos verläuft und die Chancen auf eine schnelle Genehmigung steigen, sollten Sie diese fünf Schritte einhalten:
  1. Arztbesuch und Verordnung: Besprechen Sie Ihre Mobilitätsprobleme detailliert mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Der Arzt stellt Ihnen eine Verordnung (Rezept) aus. Darauf muss die genaue Diagnose stehen und detailliert begründet werden, warum ein manueller Rollstuhl nicht mehr ausreicht.
  2. Beratung im Sanitätshaus: Gehen Sie mit dem Rezept zu einem Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Lassen Sie sich beraten und machen Sie unbedingt Probefahrten mit verschiedenen Modellen.
  3. Kostenvoranschlag erstellen lassen: Haben Sie das passende Modell gefunden, erstellt das Sanitätshaus einen detaillierten Kostenvoranschlag.
  4. Antrag einreichen: Das Sanitätshaus reicht in der Regel die ärztliche Verordnung zusammen mit dem Kostenvoranschlag direkt bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie müssen sich um den Papierkram oft nicht selbst kümmern.
  5. Prüfung und Bewilligung: Die Krankenkasse hat nun drei Wochen Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Wird der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung eingeschaltet, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Nach der Genehmigung bestellt das Sanitätshaus den Rollstuhl, passt ihn individuell an Sie an und liefert ihn aus.

Die Bedeutung der Hilfsmittelnummer

Warum ist die Hilfsmittelnummer so wichtig?
Ein Elektrorollstuhl, der eine offizielle Hilfsmittelnummer besitzt, wird von den Krankenkassen deutlich leichter und schneller bewilligt, da er bereits auf Qualität und Sicherheit geprüft wurde.
Das sogenannte Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes listet alle Produkte auf, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können. Elektrorollstühle und Krankenfahrzeuge finden sich in der Produktgruppe 18.
Jedes Modell, das in dieses Verzeichnis aufgenommen wird, erhält eine 10-stellige Hilfsmittelnummer. Um diese Nummer zu bekommen, müssen die Hersteller strenge Qualitäts- und Sicherheitsprüfungen bestehen. Wenn Ihr Sanitätshaus einen Rollstuhl mit Hilfsmittelnummer beantragt, weiß die Krankenkasse sofort, dass es sich um ein zertifiziertes, zweckmäßiges medizinisches Gerät handelt. Zwar können in Ausnahmefällen auch Rollstühle ohne diese Nummer bewilligt werden, der Begründungsaufwand ist jedoch ungleich höher.

Krankenkasse lehnt ab: Was nun?

Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse den Rollstuhl nicht bezahlt?Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einzulegen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Krankenkassen den ersten Antrag auf einen Elektrorollstuhl ablehnen, oft mit der Begründung, ein manueller Rollstuhl sei ausreichend. In diesem Fall sollten Sie nicht aufgeben:
  1. Frist wahren: Legen Sie innerhalb von vier Wochen (einem Monat) nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch ein. Zunächst reicht ein formloses Schreiben zur Fristwahrung.
  2. Begründung anfordern: Bitten Sie die Krankenkasse um das genaue Gutachten des Medizinischen Dienstes, auf dem die Ablehnung basiert.
  3. Arzt einbeziehen: Gehen Sie mit der Ablehnung zu Ihrem Arzt. Bitten Sie ihn um eine ausführlichere Stellungnahme, die genau die Punkte entkräftet, die die Krankenkasse bemängelt hat.
  4. Hilfe suchen: Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD sowie unabhängige Patientenberatungen können Sie beim Formulieren des Widerspruchs professionell unterstützen.
In vielen Fällen führt ein gut begründeter Widerspruch letztendlich doch zur Bewilligung des dringend benötigten Hilfsmittels.

Fazit: Mobilität auf Rezept

Ein Elektrorollstuhl ist eine essenzielle Hilfe, um im Alter oder bei Krankheit ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Lassen Sie sich nicht von dem Irrtum leiten, dass die Pflegekasse zuständig sei – Ihr Ansprechpartner ist immer die gesetzliche Krankenkasse. Mit einer klaren ärztlichen Verordnung, der Auswahl eines Modells mit Hilfsmittelnummer und der kompetenten Begleitung durch ein Sanitätshaus steht der Kostenübernahme oft nichts im Weg. Im besten Fall zahlen Sie für Ihre neue Mobilität lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro.
Prüfen Sie jetzt Ihre individuellen Möglichkeiten und lassen Sie sich kostenlos beraten, welches Modell für Ihre Bedürfnisse am besten geeignet ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein. Die Kostenübernahme für einen Elektrorollstuhl läuft über die Krankenkasse (§ 33 SGB V) und nicht über die Pflegekasse. Ein Pflegegrad ist daher keine Voraussetzung. Entscheidend ist allein die ärztlich festgestellte medizinische Notwendigkeit.

Ja, auch faltbare Elektrorollstühle können von der Krankenkasse bezuschusst werden, sofern sie über eine Hilfsmittelnummer verfügen und medizinisch notwendig sind. Da diese Modelle oft teurer sind als Standard-Rollstühle, müssen Sie hier jedoch häufiger mit einer wirtschaftlichen Aufzahlung (Eigenanteil) rechnen.

Wenn die Krankenkasse den Elektrorollstuhl genehmigt hat, bleibt er in der Regel Eigentum der Kasse und wird Ihnen leihweise überlassen. Dementsprechend übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für notwendige Reparaturen, den Austausch von Verschleißteilen (wie Akkus) und die regelmäßige Wartung.

Nein. Elektrorollstühle, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h nicht überschreiten, dürfen ohne Führerschein gefahren werden. Die meisten von der Krankenkasse finanzierten Modelle fahren ohnehin nur 6 km/h.

1 REHADAT-Wissen. Rollstuhlnutzende - Zahlen und Fakten.
2 Sozialgesetzbuch (SGB ) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung. § 33 Hilfsmittel.
3 Sozialgesetzbuch (SGB ) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung. § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
4 Bundesministerium für Gesundheit. Hilfsmittel: Beantragung, Erstattung, Zuzahlung.
5 Verbraucherzentrale (2025 ). Hilfsmittel - Was tun bei Ablehnung der Krankenkasse?.
6 GKV-Spitzenverband. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.