Ab April 2026 bezuschusst die KfW den barrierefreien Umbau wieder mit bis zu 6.250 Euro (Zuschuss 455-B). Liegt ein Pflegegrad vor, zahlt die Pflegekasse zusätzlich bis zu 4.180 Euro für die Maßnahme.
Wer vorausschauend plant, profitiert 2026 von attraktiven staatlichen Zuschüssen. Das KfW-Programm 455-B („Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“) startet am 8. April 2026 neu. Für einzelne Maßnahmen wie den Einbau einer bodengleichen Dusche erstattet die KfW 10 Prozent der förderfähigen Kosten (bis max. 2.500 Euro). Wird das gesamte Bad zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umgebaut, sind sogar 12,5 Prozent (max. 6.250 Euro) möglich.
Liegt bereits ein anerkannter Pflegegrad (ab Grad 1) vor, ist die Pflegekasse der wichtigste Ansprechpartner. Sie gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, zu denen der Einbau einer bodengleichen Dusche explizit zählt.