Badumbau in der Mietwohnung:

Rechte, Genehmigung & Förderung 2026

Sebastian Neugart

Wussten Sie, dass ein hoher Wannenrand im Alter eine der größten Sturzgefahren im Haushalt ist?

Der Einstieg in eine herkömmliche Badewanne stellt für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein massives Risiko dar. Ein barrierefreier Badumbau ‒ bei dem die alte Wanne entfernt und passgenau durch eine bodengleiche Dusche ersetzt wird ‒ bietet nicht nur maximale Sicherheit, sondern ermöglicht auch eine selbstständige Körperpflege und erleichtert pflegenden Angehörigen die Arbeit enorm.
Doch die Kosten für diesen Umbau können schnell mehrere Tausend Euro betragen. Die gute Nachricht für 2026: Es gibt lukrative Fördermöglichkeiten. Von den 4.180 Euro der Pflegekasse bis hin zum neu aufgelegten KfW-Zuschuss 455-B. Unser Ratgeber zeigt Ihnen detailliert, welche Gelder Ihnen zustehen, was der Umbau kostet und wie der Ablauf funktioniert

Das Wichtigste in Kürze

Welche Förderungen für den Umbau von Wanne zur Dusche gibt es 2026?
Die wichtigste Säule ist der Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von bis zu 4.180 Euro (ab Pflegegrad 1). Für das Frühjahr 2026 ist zudem der Neustart des beliebten KfW-Investitionszuschusses 455-B erfolgt, der 10 Prozent der Kosten (max. 2.500 Euro) übernimmt.
Wichtig: Pflegekasse und KfW dürfen nicht für exakt dieselbe Maßnahme kombiniert werden, lassen sich aber bei Aufteilung der Baumaßnahmen clever parallel nutzen.
Förderung / Kostenträger Förderhöhe 2026  Wichtigste Voraussetzung
Pflegekasse  Bis zu 4.180 € (max. 16.720 € für Wohngruppen) Anerkannter Pflegegrad (mindestens 1)
KfW-Zuschuss (455-B) 10 % (max. 2.500 € für Einzelmaßnahme) Neustart seit 8. April 2026
Steuer (Handwerker) 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 €) Zahlung per Banküberweisung

Warum ist der Umbau von Wanne zur Dusche so wichtig?

Ein hoher Wannenrand ist im Alter eine der größten Sturzgefahren im Haushalt. Der Umbau zu einer bodengleichen oder flachen Dusche beseitigt diese Barriere, ermöglicht eine selbstständige Körperpflege und erleichtert pflegenden Angehörigen die Arbeit enorm.
Laut Statistiken passieren die meisten Haushaltsunfälle im Badezimmer. Eine Studie zeigt, dass der Einstieg in eine herkömmliche Badewanne für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein massives Risiko darstellt.
Durch den schnellen Umbau ‒ bei dem die alte Wanne entfernt und passgenau durch eine Dusche ersetzt wird ‒ wird das Sturzrisiko minimiert. Moderne Systemlösungen erlauben diesen Umbau oft an nur einem einzigen Arbeitstag, ohne das komplette Badezimmer in eine wochenlange Baustelle zu verwandeln.

Kosten-Übersicht: Was kostet der Umbau 2026?

Die Kosten für den reinen Umbau einer Badewanne zur Dusche liegen 2026 je nach Aufwand, Material und regionalen Handwerkerpreisen zwischen 1.500 Euro und 5.000 Euro. Eine einfache “Wanne-in-Wanne”-Lösung ist günstiger, während eine komplett bodengleiche Dusche mit hochwertigen Glasabtrennungen am oberen Ende der Preisspanne liegt.
Die genauen Kosten hängen stark von der individuellen Ausgangssituation im Badezimmer ab. Wenn bestehende Wasseranschlüsse und Abflüsse ohne große Anpassungen weiter genutzt werden können, sinkt der Preis deutlich.
Umbau-Variante Durchschnittliche Kosten 2026
Einfacher Systemumbau (Wanne-in-Wanne) 1.500 ‒ 3.000 Euro
Dusche mit flachem Einstieg (Teilverfliesung) 2.500 ‒ 4.000 Euro
Bodengleiche Walk-in-Dusche (Komplett ebenerdig) 3.500 ‒ 5.000+ Euro
Praxis-Tipp:

Holen Sie immer mindestens zwei bis drei Kostenvoranschläge von regionalen Fachbetrieben ein, um Preise vergleichen zu können.

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Pflegekassen-Zuschuss: Bis zu 4.180 Euro für Ihr neues Bad

Direkte Antwort: Liegt bei der betroffenen Person ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro als Zuschuss für “wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann sich dieser Betrag auf bis zu 16.720 Euro summieren.
Dieser Zuschuss ist die wichtigste Finanzierungsquelle für den Badumbau. Er muss nicht zurückgezahlt werden. Die Voraussetzung ist, dass der Umbau die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine
möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.
Wichtig:

Der Antrag bei der Pflegekasse muss zwingend vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.
Reichen Sie dazu einen detaillierten Kostenvoranschlag des Handwerkers ein und warten Sie die schriftliche Genehmigung ab, bevor Sie den Auftrag erteilen.

KfW-Förderung 2026: Neustart des Zuschusses 455-B

Seit dem 8. April 2026 ist das beliebte KfW-Förderprogramm “Barrierereduzierung Investitionszuschuss” (455-B) wieder verfügbar. Die KfW erstattet 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 2.500 Euro) für Einzelmaßnahmen wie den Einbau einer bodengleichen Dusche ‒ und das unabhängig von einem Pflegegrad.
Das Programm richtet sich an Eigentümer und Mieter, die ihr Zuhause präventiv altersgerecht umbauen möchten. Das Budget für 2026 ist auf 50 Millionen Euro begrenzt. Daher gilt: Schnell sein lohnt sich, da die Mittel in der Vergangenheit oft frühzeitig ausgeschöpft waren. Auch hier muss der Antrag im KfW-Zuschussportal zwingend vor Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags gestellt werden.

Achtung Falle: Darf man Pflegekasse und KfW 455-B kombinieren?

Nein, Sie dürfen für ein und dieselbe Handwerkerrechnung (also dieselbe Einzelmaßnahme) nicht gleichzeitig den Zuschuss der Pflegekasse und den KfW-Zuschuss kassieren. Das sogenannte Doppelförderungsverbot schließt dies streng aus.
Sie können die Förderungen jedoch legal und clever kombinieren, wenn Sie Ihr Haus ganzheitlich barrierefrei umbauen und die Maßnahmen strikt trennen (Maßnahmen-Splitting)
Beispiel für eine clevere Kombination:
Rechnung 1 (Badumbau):
Sie lassen die Badewanne zur Dusche umbauen (Kosten: 4.500 Euro). Diese Rechnung reichen Sie bei der Pflegekasse ein und erhalten bis zu 4.180 Euro.
Rechnung 2 (Türen verbreitern):
Sie lassen gleichzeitig die Badezimmertür verbreitern (Kosten: 1.500 Euro). Dafür beantragen Sie im Vorfeld den KfW-Zuschuss 455-B und erhalten 10 Prozent (150 Euro).
Voraussetzung: Sie benötigen zwei völlig getrennte Rechnungen vom Handwerker.

Antragsverfahren & Praxistipps für den reibungslosen Ablauf

Der häufigste Fehler bei der Beantragung von Fördermitteln ist ein zu früher Baubeginn. Wenn Sie den Handwerker beauftragen, bevor die Fördergelder bewilligt sind, verfällt Ihr Anspruch!
Checkliste:
In 5 Schritten von der Wanne zur Dusche
1. Bedarfsanalyse & Beratung: Klären Sie, ob eine bodengleiche Dusche baulich möglich ist. Nutzen Sie eine
kostenlose Erstberatung durch spezialisierte Fachbetriebe.
2. Kostenvoranschläge einholen: Lassen Sie sich detaillierte Angebote von regionalen Handwerkern geben. Achten Sie darauf, dass alle Leistungen (Rückbau, Entsorgung, Installation) enthalten sind.
3. Förderung beantragen: Reichen Sie den Antrag bei der Pflegekasse (mit Pflegegrad) oder im KfW Zuschussportal (ohne Pflegegrad) zusammen mit den Kostenvoranschlägen ein.
4. Bewilligung abwarten: Warten Sie zwingend die schriftliche Zusage ab! Erst dann dürfen Sie den Handwerker beauftragen und den Vertrag unterschreiben.
5. Umbau & Abrechnung: Der Fachbetrieb führt den Umbau durch (oft in 8 bis 24 Stunden). Nach Abschluss reichen Sie die Rechnung bei der Förderstelle ein, um die Auszahlung zu erhalten.

Fazit: Förderungen clever nutzen

Ein barrierefreies Badezimmer ist eine Investition in Ihre Sicherheit und Unabhängigkeit. Dank der vielfältigen Fördermöglichkeiten im Jahr 2026 müssen Sie die Kosten nicht allein tragen. Wer einen Pflegegrad hat, sichert sich bis zu 4.180 Euro über die Pflegekasse. Wer vorausschauend plant, profitiert vom Neustart des KfW-Zuschusses 455-B.
Prüfen Sie jetzt Ihre individuellen Möglichkeiten und machen Sie den ersten Schritt zu Ihrem sicheren Wohlfühlbad.

FAQ

Die häufigsten Fragen

Nein, nicht für exakt dieselbe Maßnahme (Doppelförderungsverbot). Sie können die Töpfe aber kombinieren, wenn Sie verschiedene, getrennte
Baumaßnahmen durchführen lassen und dafür separate Rechnungen einreichen.

Ja, der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde
Maßnahmen ist nicht an Eigentum gebunden. Auch als Mieter haben Sie bei vorliegendem Pflegegrad Anspruch auf die 4.180 Euro. Sie benötigen jedoch zwingend die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters für den Umbau der Badewanne.

Nein. Es handelt sich um einen echten Zuschuss, nicht
um ein Darlehen. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.

Der Zuschuss von 4.180 Euro wird pro Maßnahme gewährt. Ändert sich die Pflegesituation gravierend, kann die Pflegekasse den Zuschuss für eine neue,
zusätzliche Maßnahme (z.B. Treppenlift) erneut bewilligen.

1 Bundesministerium der Justiz. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 554 Barrierefreiheit.
2 SWR. Barrierefreier Umbau der Mietwohnung: Wer zahlt? (23.03.2026 )
3 KfW. Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B ).