Kann ich einen Badumbau ohne Pflegegrad von der Steuer absetzen? Ja, jeder Haushalt kann 20 Prozent der reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend machen. Der maximale Steuerbonus liegt bei 1.200 Euro pro Jahr, was Handwerkerkosten von 6.000 Euro entspricht.
Dies ist die unkomplizierteste Art der finanziellen Entlastung, da hierfür kein langwieriges Antragsverfahren nötig ist. Wichtig ist jedoch, dass Sie eine ordentliche Rechnung erhalten, auf der die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind, und dass die Bezahlung per Banküberweisung erfolgt. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Ist der Umbau aufgrund einer akuten Erkrankung medizinisch notwendig, liegt aber noch kein Pflegegrad vor, können unter Umständen sogar die gesamten Kosten (inklusive Material) als “außergewöhnliche Belastung” nach § 33 EStG abgesetzt werden. Hierfür ist jedoch zwingend ein amtsärztliches Attest erforderlich, das vor Baubeginn ausgestellt wurde.