Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer Person Ihres absoluten Vertrauens das Recht, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen, sobald Sie dazu krankheits- oder altersbedingt nicht mehr in der Lage sind.
Laut § 1814 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ermächtigt die Vorsorgevollmacht die eingesetzte Person, Sie in den Bereichen Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung und Behördenangelegenheiten zu vertreten. Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Betreuung wird die bevollmächtigte Person nicht vom Staat kontrolliert. Dies erfordert ein Höchstmaß an Vertrauen.
Sie können in der Vollmacht genau festlegen, auf welche Lebensbereiche sie sich erstreckt. Es ist auch möglich, mehrere Personen für unterschiedliche Aufgabenbereiche zu bevollmächtigen. Um Missbrauch vorzubeugen, sollten im sogenannten Innenverhältnis schriftliche Regelungen getroffen werden, wann und wie die Vollmacht genutzt werden darf.