Pflegende Angehörige leisten täglich Enormes. Doch was passiert, wenn die Pflegeperson selbst einmal krank wird, in den Urlaub fahren möchte oder einfach eine Auszeit benötigt?
Genau für diese Fälle hat der Gesetzgeber die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege geschaffen. Diese Leistungen der Pflegeversicherung stellen sicher, dass die Versorgung des Pflegebedürftigen auch bei einem Ausfall der Hauptpflegeperson lückenlos weitergeht.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden diese beiden Leistungen grundlegend reformiert. Seit dem 1. Juli 2025 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung, der die bisher komplizierten Übertragungsregelungen ablöst.
Doch Vorsicht: Ab 2026 gelten neue, deutlich strengere Fristen für die Abrechnung. Unser Ratgeber zeigt Ihnen detailliert, wie Sie das Budget von 3.539 Euro optimal nutzen und Ihre Ansprüche sichern.