Brandschutz im Mehrfamilienhaus 2026:

Mindestlaufbreite, Fluchtwege & Treppenlift-Einbau im Überblick

Sebastian Neugart

 

Ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus sichert die Mobilität, muss aber strenge Brandschutzregeln (DIN 18065) erfüllen. Erfahren Sie alles zu Mindestlaufbreiten (80–100 cm), Fluchtwegen, der Parkposition und wie Sie die Zustimmung der Nachbarn nach der WEG-Reform rechtssicher einholen.

Das Wichtigste in Kürze

Der Einbau eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus ist seit der WEG-Reform 2020 ein gesetzliches Recht. Allerdings hat die Sicherheit aller Bewohner im Brandfall oberste Priorität: Die Treppe als primärer Fluchtweg muss nach DIN 18065 eine nutzbare Mindestlaufbreite von meist 100 cm (in Ausnahmen 80 cm) und eine verbleibende Restlaufbreite von mindestens 60 cm aufweisen. Zudem muss der Lift außerhalb der Nutzung in einer sicheren Parkposition stehen und im Notfall manuell verschiebbar sein. Nachbarn können den Einbau nicht grundlos verbieten, dürfen jedoch bei der konkreten Ausführung mitbestimmen.

Kriterium Vorgabe & Wert Gesetzliche Grundlage /
Norm
Mindestlaufbreite der Treppe Meist 100 cm (in Ausnahmefällen
80 cm toleriert)
DIN 18065 /
Landesbauordnungen (LBO)
Restlaufbreite (während der Fahrt) Mindestens 60 cm DIN 18065 /
Musterbauordnung (MBO)
Zustimmung der
Nachbarn (WEG)
Einfache Mehrheit ausreichend
(privilegierte Maßnahme)
§ 20 Abs. 2 WEG-Reform
2020
Zustimmung des
Vermieters
Zustimmungspflicht (sofern kein
berechtigtes Gegeninteresse)
§ 554 BGB
Parkposition des Lifts Außerhalb des Fluchtwegs
(hochgeklappt auf Etagen Wartefläche)
Landesbauordnungen (LBO)
Materialanforderungen Mindestens Klasse B1 (schwer entflammbar) DIN 4102-1 / MBO § 14
Finanzielle Förderung Bis zu 4.180 € Pflegekassen
Zuschuss pro Person
§ 40 Abs. 4 SGB XI

Wie breit muss eine Treppe im Mehrfamilienhaus für einen Treppenlift sein?

Eine notwendige Treppe in einem Mehrfamilienhaus muss laut den Landesbauordnungen (LBO) in Verbindung mit der DIN 18065 eine nutzbare Mindestlaufbreite von 100 cm aufweisen. Wird ein Treppenlift eingebaut, darf dieser die Treppe nicht dauerhaft blockieren. Während der Fahrt des Lifts muss eine Restlaufbreite von mindestens 60 cm für Fußgänger frei bleiben, damit die Treppe im Notfall passierbar bleibt.

Gesetzliche Grundlagen und Beweise

Die baurechtlichen Anforderungen an Treppen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer geregelt, die sich stark an der Musterbauordnung (MBO) orientieren. Die technische Umsetzung definiert die DIN 18065 “Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße”). Ein wichtiges Gerichtsurteil des Landgerichts Frankfurt am Main aus dem Jahr 2024 stellte klar, dass Beschlüsse über den Einbau eines Treppenlifts ungültig sind, wenn vorab keine genaue baurechtliche Prüfung der Restlaufbreite stattgefunden hat. Brandschutz und Barrierefreiheit müssen stets im Einklang stehen.

Details und Ausnahmen

Obwohl die Standard-Mindestlaufbreite für notwendige Treppen in Mehrfamilienhäusern (Gebäudeklassen 3 bis 5) bei 100 cm liegt, gibt es in der Praxis feine Unterschiede:

  • Die 80-cm-Ausnahme: In kleineren Wohngebäuden (z. B. Gebäudeklasse 1 und 2, wie Ein- und Zweifamilienhäuser) sowie in begründeten Ausnahmefällen älterer Mehrfamilienhäuser kann eine Mindestlaufbreite von 80 cm toleriert werden, sofern ein zweiter, vollwertiger Rettungsweg (z. B. eine Außentreppe) vorhanden ist.

  • Zusätzliche Treppen: Handelt es sich um eine “nicht notwendige” zusätzliche Treppe (z. B. eine reine Nebentreppe, die nicht als erster Fluchtweg deklariert ist), reicht oft eine Mindestlaufbreite von nur 50 cm aus, da im Notfall die Haupttreppe genutzt wird.

  • Handlauf-Nutzung: Auch nach der Montage der Führungsschienen des Treppenlifts muss der Handlauf der Treppe für alle Bewohner uneingeschränkt und sicher greifbar bleiben.

Warum ist das Treppenhaus der wichtigste Fluchtweg und welche Regeln gelten?

Das Treppenhaus ist im Mehrfamilienhaus der primäre Flucht- und Rettungsweg (sogenannter “notwendiger Treppenraum”), da es für die Bewohner aller Etagen den einzigen baulichen Weg ins sichere Freie darstellt. Aus diesem Grund gilt hier das strenge Prinzip der Brandlastenfreiheit: Es dürfen grundsätzlich keine brennbaren Gegenstände wie Schuhregale, Dekorationen oder Sperrmüll gelagert werden, um eine giftige Verrauchung und Stolperfallen im Ernstfall zu verhindern.

Wissenschaftliche und physikalische Hintergründe

Die extreme Strenge der Brandschutzbehörden bei der Brandlastenfreiheit hat physikalische Gründe. Moderne Gegenstände (wie Kinderwagen oder Kunststoff Schuhschränke) bestehen zu großen Teilen aus synthetischen Materialien. Ein brennender Kinderwagen im Erdgeschoss erzeugt innerhalb von nur zwei bis drei Minuten so dichten, hochgiftigen Rauch (Kohlenmonoxid und Blausäure), dass das gesamte Treppenhaus unpassierbar wird. Da Rauchgase physikalisch bedingt extrem schnell nach oben steigen, sind Bewohner in den oberen Etagen im Brandfall am stärksten gefährdet, selbst wenn das Feuer ganz unten ausbricht.

Rettungswege im Mehrfamilienhaus im Vergleich

Fluchtweg-Typ Funktion & Bedeutung Typische Anforderungen
1. Fluchtweg
(Hauptfluchtweg)
Der bauliche Weg über die
Wohnungstür, den Flur
und das Treppenhaus
direkt ins Freie
Mindestbreite 100 cm, absolute Brandlastenfreiheit, feuerhemmende Wände
2. Fluchtweg
(Nebenfluchtweg)
Die Rettung von Personen, wenn der erste
Fluchtweg blockiert ist
Kann ein zweites Treppenhaus, eine
Außentreppe (Feuerleiter) oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr (z. B.
Drehleiter) erreichbare Stelle (Balkon,
Fenster) sein

Welche Rolle spielt die Parkposition des Treppenlifts beim Brandschutz?

Die Parkposition des Treppenlifts ist brandschutztechnisch von entscheidender Bedeutung, da der Lift im ungenutzten Zustand den Fluchtweg auf der Treppe nicht einschränken darf. Der Sitz, die Armlehnen und das Fußbrett des Lifts müssen sich automatisch oder manuell hochklappen lassen. Die Parkstation (Lade- und Warteposition) muss sich außerhalb des eigentlichen Treppenlaufs auf einem Podest oder einer Etage befinden, wo eine freie Wartefläche von mindestens 80 x 80 cm für Fußgänger verbleibt.

Technische Sicherheitsvorgaben

Damit ein Treppenlift im Gemeinschaftstreppenhaus überhaupt genehmigt und vom TÜV abgenommen wird, müssen folgende technische Kriterien erfüllt sein:

  1. Manuelle Verschiebbarkeit: Im Falle eines Stromausfalls oder technischen Defekts während eines Brandes muss sich der Treppenlift von Hand mit geringem Kraftaufwand wegschieben lassen, um den Fluchtweg sofort freizumachen.

  2. Nicht-brennbare Materialien: Der Lift muss in einer speziellen Brandschutz Ausführung installiert werden. Die verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102-1 bzw. EN 13501-1).

  3. Elektrische Sicherheit: Die Ladestationen und die Elektronik des Lifts müssen so abgesichert sein, dass sie kein Zündrisiko darstellen (Einhaltung der VDE Vorschriften, insbesondere VDE 0100-420 zur Vermeidung von Lichtbögen).

Zustimmung der Nachbarn: Welche Rechte haben Eigentümer und Mieter seit der WEG-Reform?

Seit der historischen WEG-Reform im Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf die Genehmigung barrierefreier Umbauten. Der Einbau eines Treppenlifts gilt als sogenannte privilegierte Maßnahme gemäß § 20 Abs. 2 WEG [1]. Für den Beschluss in der  Eigentümerversammlung ist daher keine Einstimmigkeit mehr erforderlich; es genügt eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Auch Mieter haben nach § 554 BGB ein Recht auf barrierefreien Zugang, dem der Vermieter nur bei extremen Gegeninteressen widersprechen darf.

Wichtiger Hinweis zur Beratung:

Sie sind sich unsicher, ob Ihre Treppe die baulichen Voraussetzungen erfüllt oder wie Sie den Antrag bei der Eigentümergemeinschaft formulieren sollen? Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Fachberatung vor Ort, um die Machbarkeit direkt zu prüfen und rechtssichere Planungsunterlagen zu erhalten.

Die rechtliche Situation im Detail

Trotz der deutlichen Erleichterung durch den Gesetzgeber dürfen weder Eigentümer noch Mieter eigenmächtig handeln. Es müssen klare rechtliche Schritte eingehalten werden:

  • Kostentragungspflicht (§ 21 WEG): Wer den Treppenlift beantragt, muss sämtliche Kosten für die Anschaffung, die Montage, den laufenden Betrieb (Strom), die Wartung sowie den späteren Rückbau komplett selbst tragen. Die Eigentümergemeinschaft (WEG) oder der Vermieter müssen sich finanziell nicht beteiligen.

  • Mitbestimmungsrecht der WEG: Die Eigentümergemeinschaft kann den Einbau
    zwar nicht pauschal verbieten, darf aber bei der Art und Weise der Ausführung mitreden [1]. Sie kann beispielsweise verlangen, dass eine bestimmte, optisch unauffällige Schienenführung gewählt wird oder dass der Antragsteller eine Kaution für den späteren Rückbau hinterlegt.

  • Rückbaupflicht bei Auszug: Mieter müssen sich bewusst sein, dass der Vermieter beim Auszug den vollständigen Rückbau des Lifts und die Wiederherstellung des Originalzustands des Treppenhauses verlangen kann. Hierfür wird oft schon vor dem Einbau eine zusätzliche Sicherheitsleistung (Kaution) vereinbart.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So planen Sie den Treppenlift-Einbau im Mehrfamilienhaus

Wenn Sie in einem Mehrparteienhaus wohnen und einen Treppenlift benötigen, sollten Sie strukturiert vorgehen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und eine schnelle Genehmigung zu erhalten.

01.

Technische Machbarkeit durch Fachbetrieb prüfen lassen

Lassen Sie die Treppe von einem zertifizierten Treppenlift-Fachbetrieb exakt vermessen. Der Experte prüft, ob die Mindestlaufbreite von 100 cm und die Restlaufbreite von 60 cm eingehalten werden können und erstellt eine technische Zeichnung inklusive der geplanten Parkposition.

02.

Finanzierung und Fördergelder klären

Stellen Sie den Antrag auf Förderung vor dem Kauf des Lifts. Liegt ein Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) vor, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann sich dieser Zuschuss auf bis zu 16.720 € addieren. Ergänzend kann der zinsgünstige KfW-Kredit Nr. 159 (“Altersgerecht Umbauen”) in Anspruch genommen werden.

03.

Formellen Antrag einreichen

  • Als Eigentümer: Reichen Sie einen schriftlichen Antrag beim WEG-Verwalter ein, damit das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung gesetzt wird. Fügen Sie dem Antrag die technischen Zeichnungen des Fachbetriebs, den Nachweis der Brandschutzklasse B1 der Materialien sowie ggf.
    ein ärztliches Attest oder den Pflegegradbescheid bei.
  • Als Mieter: Senden Sie den detaillierten Plan an Ihren Vermieter und bitten Sie
    schriftlich um die Zustimmung gemäß § 554 BGB.
04.

Beschlussfassung und Abstimmung

In der Eigentümerversammlung wird mit einfacher Mehrheit über Ihr Vorhaben beschlossen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um den Nachbarn Ängste zu nehmen (z. B. durch den Nachweis, dass der Lift leise ist, den Fluchtweg nicht versperrt und Sie alle Kosten inklusive Wartung tragen).

05.

Montage und behördliche Abnahme

Nach der Genehmigung erfolgt die Montage durch das Fachunternehmen. Da es sich um ein Gemeinschaftseigentum und einen Fluchtweg handelt, ist nach dem Einbau im Mehrfamilienhaus in der Regel eine TÜV-Abnahme erforderlich, um die dauerhafte Sicherheit und Einhaltung aller Brandschutzauflagen rechtssicher zu dokumentieren.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein. Seit der WEG-Reform 2020 ist für den Beschluss in der Eigentümerversammlung nur noch eine einfache Mehrheit erforderlich. Ein einzelner Nachbar kann den Einbau nicht mehr blockieren, es sei denn, er kann eine unbillige, extreme Benachteiligung
nachweisen (z. B. wenn er selbst durch eine extreme Verengung der Treppe seine Wohnung nicht mehr verlassen könnte).

Wenn die Treppe schmaler als 100 cm ist, ist der Einbau eines klassischen Schienen Treppenlifts im Fluchtweg meist unzulässig, da die geforderte Restlaufbreite von 60 cm nicht eingehalten werden kann. In solchen Fällen müssen Alternativen geprüft
werden, wie beispielsweise ein kompakter Plattformlift, ein Hublift an der Außenseite des Gebäudes oder der Einbau eines Senkrechtlifts (Homelift) durch die Decken.

Die Haftung liegt primär beim Eigentümer des Lifts (also demjenigen, der ihn eingebaut hat) sowie beim betreibenden Fachbetrieb, falls ein technischer Mangel vorlag. Der Betreiber des Lifts ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht dazu verpflichtet, den Lift regelmäßig warten zu lassen (mindestens einmal jährlich), um die einwandfreie Funktion und die manuelle Verschiebbarkeit im Notfall zu garantieren.

Ja. Die Kosten für den Kauf, die Montage sowie die regelmäßige Wartung des Treppenlifts können als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden [1]. Voraussetzung ist hierfür in der Regel der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest oder den Bescheid über einen Pflegegrad.

Referenzen
1 Regional Treppenlift (2026). Treppenlift gebraucht kaufen oder mieten – Was lohnt sich 2026 wirklich?
2 Lippe Lift GmbH (2026). Gebrauchten Treppenlift kaufen – Chancen & Risiken 2026.
3 Pflege.de. Treppenlift gebraucht kaufen & verkaufen » Infos & Tipps.
4 Aroundhome (2025). Gebrauchten Treppenlift kaufen – Was dafür spricht und was es kostet
5 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung. § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. [6] Der Treppenlift. Checkliste zum Kauf eines gebrauchten Treppenlifts.
6 Regional Treppenlift (2025). DIN EN 81-40 – Sicherheitsnorm für Treppenlifte.
7 Regional Treppenlift (2025). Lebensdauer eines Treppenlifts – Haltbarkeit, Wartung & Verschleiß.
8 ProLift Treppenlifte. Was kostet die Wartung eine Treppenliftes?.