Ist der Einbau eines Treppenlifts im Jahr 2026 steuerlich absetzbar? Ja, der deutsche Gesetzgeber ermöglicht es Steuerzahlern, die Kosten für einen Treppenlift steuerlich geltend zu machen, um die finanzielle Belastung für barrierefreie Wohnraumanpassungen abzufedern.
Je nachdem, ob eine medizinische Notwendigkeit für den Einbau vorliegt oder ob die Maßnahme rein präventiv erfolgt, greifen hierbei unterschiedliche steuerliche Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Die steuerliche Absetzbarkeit ist dabei unabhängig davon, ob Sie in Ihrer eigenen Immobilie wohnen oder zur Miete. Auch die Art des Lifts – ob neu gekauft, gebraucht erworben oder gemietet – spielt für das Finanzamt keine Rolle.
Maßgeblich für die steuerliche Berücksichtigung ist allein das Jahr, in dem die Zahlung tatsächlich geleistet wurde (Abflussprinzip nach § 11 EStG).