24-Stunden-Pflege Kosten 2026:

Was kostet eine Betreuungskraft wirklich?

Sebastian Neugart

Das Wichtigste in Kürze

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege im Jahr 2026 beginnen bei etwa 2.790 Euro pro Monat [1]. Durch den Abzug von Pflegegeld, dem anteiligen Entlastungsbudget und steuerlichen Vorteilen reduziert sich der Eigenanteil erheblich. Bei Pflegegrad 3 zahlen Familien beispielsweise noch rund 1.563 Euro aus eigener Tasche [1]. Wichtig ist, die Betreuungskraft legal über das Entsendemodell oder eine direkte Anstellung zu beschäftigen, um rechtliche Risiken wie Scheinselbstständigkeit zu vermeiden [2].

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Monat?

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege liegen 2026 durchschnittlich zwischen 2.790 Euro und 3.200 Euro pro Monat, abhängig von den Deutschkenntnissen und der Qualifikation der Betreuungskraft [1]. Dieser Betrag umfasst in der Regel das Gehalt der Pflegekraft, Steuern, Sozialabgaben und die Vermittlungsgebühr der Agentur. Zusätzliche Kosten entstehen für Kost und Logis der Betreuungskraft im eigenen Haushalt sowie für die An- und Abreise (ca. 125 Euro pro Strecke) [1]. Die Kosten variieren je nach gewähltem Beschäftigungsmodell erheblich.

Pflegegrad  Durchschn.
Kosten
Pflegegeld
(2026)
Steuererstattung
(mtl. max.)
Anteil.
Entlastungsbudget
Ungefährer
Eigenanteil
2 2.790 € 347 € 333 € 295 € ca. 1.815 €
3 2.790 € 599 € 333 € 2 95 € ca. 1.563 €
4 2.890 € 800 € 333 € 295 € ca. 1.462 €
5 2.990 € 990 € 333 € 295 € ca. 1.372 €
Berechnungsgrundlage:

Entsendemodell mit osteuropäischer Betreuungskraft. Werte gerundet. Stand: 2026. [1] [3]

Welche Zuschüsse zahlt die Pflegekasse 2026?

Die Pflegekasse unterstützt die 24-Stunden-Pflege durch das monatliche Pflegegeld, welches ab Pflegegrad 2 gezahlt wird und 2026 zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) liegt [3]. Da 24-Stunden-Betreuungskräfte in der Regel keine examinierten Pflegefachkräfte sind, wird die Leistung über das Pflegegeld und nicht über die höheren
Pflegesachleistungen abgerechnet [4]. Zusätzlich kann das Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von jährlich 3.539 Euro (ca. 295 Euro monatlich) genutzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind [1] [3].

Leistung Betrag Voraussetzung Rechtsgrundlage
Pflegegeld 3.539 €/Jahr Pflegegrad 2 – 5 § 37 SGB XI
Entlastungsbudget 131 €/Monat Pflegegrad 2 – 5 § 39 / § 42 SGB XI
Entlastungsbetrag bis 4.180 € Pflegegrad 1 – 5 § 45b SGB XI
Wohnumfeldverbesserung einmalig Pflegegrad 1 – 5 § 40 Abs. 4 SGB
XI

Wie viel Steuern lassen sich bei der 24-Stunden-Pflege sparen?

Familien können 20 Prozent der Kosten für eine 24-Stunden-Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen, bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG) [1]. Dies entspricht einer monatlichen Steuerersparnis von rund 333 Euro. Voraussetzung ist, dass die Pflegekraft legal beschäftigt wird und die Rechnungen per Banküberweisung beglichen werden – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Alternativ können die Kosten unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) abgesetzt werden, wenn ein amtsärztliches Attest vor Beginn der Maßnahme vorliegt.

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Welche rechtlichen Modelle gibt es für die 24-Stunden-Pflege?

Für die legale Beschäftigung einer 24-Stunden- etreuungskraft gibt es in Deutschland drei Hauptmodelle: das Entsendemodell, die direkte Anstellung als Arbeitgeber und die Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft [2] [4].

Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im osteuropäischen EU Ausland angestellt und wird nach Deutschland entsendet. Eine deutsche Vermittlungsagentur tritt als Vermittler auf. Der rechtliche Nachweis erfolgt über die A1-Bescheinigung, die belegt, dass Sozialabgaben im Heimatland abgeführt werden [2]. Dies ist der sicherste und häufigste Weg für Familien.

Die direkte Anstellung durch die Familie bedeutet, dass Sie zum Arbeitgeber werden. Sie müssen den deutschen Pflegemindestlohn (ab Juli 2026: 16,52 Euro für Hilfskräfte) zahlen, Steuern und Sozialabgaben abführen sowie Urlaubsansprüche gewähren [5]. Dies ist rechtlich sicher, aber organisatorisch und finanziell sehr aufwendig.

Die Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft birgt ein hohes Risiko der Scheinselbstständigkeit, da die Betreuungskraft im Haushalt der Familie stark weisungsgebunden ist [2]. Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen hohe Nachzahlungen von Sozialabgaben.

Modell Kosten (ca.) Rechtssicherheit Aufwand für Familie
Entsendemodell
(Agentur)
2.790 – 3.200
€/Monat
Hoch Gering
Direkte Anstellung 3.500 – 5.000
€/Monat
Hoch Sehr hoch
Selbstständige
Pflegekraft
2.000 – 3.000
€/Monat
Niedrig
(Scheinselbstständigkeit)
Mittel
Deutsche Fachkraft
(Vollzeit)
bis 8.000
€/Monat
Hoch Sehr hoch

Was darf eine 24-Stunden-Pflegekraft tun und was nicht?

Eine 24-Stunden-Pflegekraft übernimmt die Grundpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und die soziale Betreuung, darf jedoch keine medizinische Behandlungspflege durchführen [4]. Zu den erlaubten Aufgaben gehören Hilfe bei der Körperpflege, Anziehen, Kochen, Putzen, Einkaufen und die Begleitung bei Spaziergängen oder Arztterminen. Medizinische Aufgaben wie das Verabreichen von Spritzen, das Anlegen von Verbänden oder das Richten von Medikamenten sind examinierten Pflegefachkräften eines ambulanten Pflegedienstes vorbehalten [4]. Diese können zusätzlich ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden.

Aufgabe Erlaubt für
Betreuungskraft
Zuständig
Körperpflege, Anziehen, Toilette Ja Betreuungskraft
Kochen, Putzen, Einkaufen Ja Betreuungskraft
Gespräche, Spaziergänge, Begleitung Ja Betreuungskraft
Medikamente verabreichen (Spritzen) Nein Ambulanter
Pflegedienst
Verbände anlegen, Wunden versorgen Nein Ambulanter
Pflegedienst
Blutdruck messen
(Behandlungspflege)
Nein Ambulanter
Pflegedienst
FAQ

Die häufigsten Fragen

Nein, der Begriff “24-Stunden Pflege” ist irreführend. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt maximal 48 Stunden pro Woche [4]. Die Betreuungskraft benötigt geregelte Arbeitszeiten, tägliche Ruhepausen und freie Tage. Gemeint ist vielmehr eine Rufbereitschaft und die dauerhafte Anwesenheit im Haushalt.

Ein Pflegegrad ist rechtlich keine Voraussetzung, um eine Betreuungskraft zu engagieren. Ohne Pflegegrad ab Stufe 2 müssen Sie die Kosten jedoch vollständig selbst tragen, da Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld oder das Entlastungsbudget der Pflegekasse haben [1].

Die Familie stellt der Betreuungskraft ein eigenes, möbliertes Zimmer im Haushalt kostenfrei zur Verfügung und übernimmt die Kosten für die tägliche Verpflegung. Diese Sachleistungen sind Teil der Vergütungsvereinbarung und mindern den Barlohn [1].

Über etablierte Vermittlungsagenturen kann eine Betreuungskraft oft innerhalb von 3 bis 7 Tagen nach Vertragsabschluss anreisen, abhängig von den individuellen Anforderungen und der Verfügbarkeit des Personals [1].

Ja, das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass auch ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten Anspruch auf den in Deutschland geltenden Mindestlohn haben [6]. Im Juli 2026 steigt der Pflegemindestlohn für Hilfskräfte auf 16,52 Euro pro Stunde [5].

In vielen Fällen ja. Der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz liegt je nach Bundesland zwischen 2.600 Euro (Sachsen-Anhalt) und 3.500 Euro (Baden-Württemberg) monatlich [1]. Bei Pflegegrad 4 oder 5 kann der Eigenanteil für eine 24-Stunden-Pflege nach Abzug aller Leistungen unter 1.800 Euro liegen.