Ein Badezimmer, das mit dem Rollstuhl nicht befahrbar ist, entscheidet im Alltag darüber, ob ein Mensch selbstständig bleibt oder auf fremde Hilfe angewiesen ist. Anders als beim allgemeinen altersgerechten Umbau geht es hier nicht um Komfort, sondern um harte Zentimeter: Wer sich mit dem Rollstuhl im Bad nicht drehen kann, kommt nicht an das Waschbecken, nicht auf das WC und nicht in die Dusche.
Die gute Nachricht ist, dass die maßgeblichen Anforderungen präzise beschrieben sind. Die DIN 18040-2 definiert für Wohnungen eine eigene Anforderungsstufe für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung, gekennzeichnet mit dem Buchstaben R. Dieser Ratgeber führt die relevanten Maße zusammen, erklärt, welche davon im Bestand realistisch umsetzbar sind, und zeigt, an welchen Stellen in der Praxis am häufigsten falsch geplant wird.