Badumbau mit Pflegegrad 3, 4 und 5 (2026):

Umbauten bei höherem Unterstützungsbedarf

Luisa Scholz

 

Ab Pflegegrad 3 muss das Bad nicht nur sicher, sondern auch pflegetauglich sein. Dieser Ratgeber zeigt, welche Umbauten bei hohem Unterstützungsbedarf nötig sind, wie Sie Lifter über die Hilfsmittelversorgung finanzieren und wie Sie den Zuschuss von 4.180 Euro optimal einsetzen.

Ab Pflegegrad 3 verändert sich die Aufgabe im Badezimmer grundlegend. Solange eine Person das Bad noch selbst nutzen kann, geht es um Sturzprävention und Selbstständigkeit. Wenn der Transfer nur noch mit Unterstützung gelingt oder ein Rollstuhl im Spiel ist, muss der Raum eine zweite Funktion erfüllen: Er wird zum Arbeitsplatz für die Pflege.

Dass das für sehr viele Familien relevant ist, zeigen die Daten des Medizinischen Dienstes: Selbst bei Pflegegrad 5, dem höchsten Pflegegrad, lebten 2025 noch rund 44 Prozent der Betroffenen in einer ambulanten Wohnsituation, also zu Hause. Bei Pflegegrad 3 sind es sogar mehr als 80 Prozent. Häusliche Pflege endet also nicht bei schwerster Beeinträchtigung – sie stellt nur höhere Anforderungen an den Raum. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Umbauten in dieser Situation wirklich zählen und wie Sie die Finanzierung so aufteilen, dass der Zuschuss von 4.180 Euro nicht durch Positionen verbraucht wird, die eigentlich die Kranken- oder Pflegekasse als Hilfsmittel trägt.

Das Wichtigste in Kürze

Wie hoch ist der Zuschuss für den Badumbau bei Pflegegrad 3, 4 und 5?

Auch bei Pflegegrad 3, 4 und 5 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI – der Betrag steigt mit dem Pflegegrad nicht. Weil ein rollstuhlgerechtes Pflegebad meist im fünfstelligen Bereich liegt, kommt es darauf an, Lifter, Pflegebetten und Duschwagen über die Hilfsmittelversorgung zu finanzieren, wo je nach Einordnung nur eine begrenzte Zuzahlung anfällt.

Position ab Pflegegrad 3 Höhe 2026 Kostenträger
Zuschuss Wohnumfeldverbesserung Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme Pflegekasse
Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt Bis zu 16.720 Euro je Maßnahme Pflegekasse
Deckenlifter, Patientenlifter Kostenübernahme, begrenzte Zuzahlung je nach Einordnung Kranken- oder Pflegekasse
Pflegegeld 599 Euro (PG 3), 800 Euro (PG 4), 990 Euro (PG 5) monatlich Pflegekasse
Pflegesachleistung 1.497 Euro (PG 3), 1.859 Euro (PG 4), 2.299 Euro (PG 5) monatlich Pflegekasse
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Bis zu 42 Euro monatlich Pflegekasse
Rollstuhlgerechtes Bad nach DIN Bewegungsfläche 150 x 150 cm, Mindestfläche etwa 5,7 m² –

Wie viel Zuschuss gibt es für den Badumbau bei Pflegegrad 3, 4 und 5?

Der Zuschuss beträgt auch bei Pflegegrad 3, 4 und 5 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – er ist in allen Pflegegraden gleich hoch und steigt bei höherem Unterstützungsbedarf nicht an. Wer mit einem größeren Betrag rechnet, plant an der Realität vorbei.

Der Betrag ergibt sich aus § 40 Abs. 4 SGB XI. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, stehen 4.180 Euro je Person zur Verfügung, begrenzt auf 16.720 Euro je Maßnahme; bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird der Betrag anteilig aufgeteilt. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt diese Beträge und nennt den pflegegerechten Umbau des Badezimmers ausdrücklich als förderfähige Maßnahme.

Bei hohem Unterstützungsbedarf gibt es allerdings zwei Ansatzpunkte, die den effektiven Zuschuss erhöhen.

Erstens die richtige Zuordnung. Fest mit dem Gebäude verbundene Umbauten laufen über den Zuschuss, mitnehmbare Hilfen über die Hilfsmittelversorgung. Diese Grenze ist gerichtlich geklärt und in der Praxis viel Geld wert – dazu unten im eigenen Abschnitt.

Zweitens die erneute Bewilligung. Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann die Pflegekasse erneut bis zu 4.180 Euro bewilligen. Genau das ist bei Höherstufungen häufig der Fall: Der Medizinische Dienst empfahl 2025 bei 69 Prozent aller Höherstufungsanträge tatsächlich eine höhere Einstufung, bei Anträgen von Pflegegrad 4 auf Pflegegrad 5 sogar in 72 Prozent der Fälle. Wenn ein Bad, das für einen Rollator ausgelegt wurde, nach einem Schlaganfall rollstuhlgerecht werden muss, ist das keine Wiederholung derselben Maßnahme, sondern eine neue.

Wichtig:

Eine bloße Höherstufung allein begründet keinen neuen Zuschuss. Sie müssen darlegen, welche zusätzlichen baulichen Anpassungen durch die veränderte Situation objektiv erforderlich geworden sind – und dass der frühere Umbau diesen Bedarf nicht abdeckt.

Was unterscheidet ein Pflegebad von einem barrierefreien Bad?

Ein barrierefreies Bad ist für eine Person gedacht, die es selbst nutzt; ein Pflegebad muss zusätzlich Platz für eine oder zwei Pflegepersonen und für Hilfsmittel wie Lifter, Duschstuhl oder Duschwagen bieten. Der Unterschied liegt weniger in der Ausstattung als in den Flächen und in der Tragfähigkeit der Bauteile.

Die DIN 18040-2 unterscheidet zwei Stufen: “barrierefrei nutzbar” mit Bewegungsflächen von 120 x 120 Zentimetern und “rollstuhlgerecht” mit 150 x 150 Zentimetern vor WC, Waschtisch und Duschplatz. Für ein Pflegebad ist die rollstuhlgerechte Stufe der Maßstab, weil ein Duschstuhl oder Duschrollstuhl den gleichen Platz beansprucht wie ein Rollstuhl. Nach Marktangaben liegt die praktische Mindestgröße für ein rollstuhlgerechtes Bad bei etwa 5,7 Quadratmetern; Bäder unter 5 Quadratmetern sind mit Rollstuhl oder Rollator kaum nutzbar.

Anforderung Barrierefrei nutzbar Rollstuhlgerecht / Pflegebad
Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten 120 x 120 cm 150 x 150 cm
Duschplatz 120 x 120 cm, stufenlos 150 x 150 cm, stufenlos
Restabsenkung am Duschplatz max. 2 cm mit abgeschrägtem Übergang keine Schwelle
Rutschhemmung Bodenbelag Bewertungsgruppe B, Klasse R10 Bewertungsgruppe B, Klasse R10
WC-Sitzhöhe inklusive Sitz erhöht, individuell angepasst 46 bis 48 cm
Seitlicher Abstand am WC mindestens einseitig frei 90 cm einseitig, 30 cm gegenüber
Stützklappgriffe am WC empfohlen beidseitig, Oberkante 28 cm über Sitzhöhe, Punktlast 1 kN
Waschtisch unterfahrbar empfohlen unterfahrbar, Montagehöhe 80 cm, Spiegel ab 100 cm
Türen dürfen nicht ins Bad schlagen, von außen entriegelbar zusätzlich lichte Breite mindestens 90 cm
Angaben nach DIN 18040-2.

Zwei Details werden beim Umbau regelmäßig unterschätzt. Erstens die Tragfähigkeit der Wände: Die DIN verlangt, dass Wände so ausgeführt werden, dass Stütz- und Haltegriffe nachrüstbar sind – bei Stützklappgriffen mit einer Punktlast von 1 Kilonewton. Wer Trockenbauwände ohne Verstärkung ausführt, muss später aufreißen. Zweitens die Gefällegestaltung: Das Mindestgefälle im Duschbereich liegt bei 0,5 bis 1,5 Prozent und soll 2 Prozent nicht wesentlich überschreiten, weil ein Rollstuhl oder Duschstuhl sonst abdriftet.

Ein weiterer Punkt aus der Praxis: Eine Badewanne ersetzt keinen barrierefreien Duschplatz. Bei Pflegegrad 3 bis 5 ist der Verzicht auf die Wanne meist die richtige Entscheidung, weil die gewonnene Fläche für Transfer und Assistenz gebraucht wird.

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Welche Umbauten sind bei Pflegegrad 3 nötig?

Bei Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – geht es darum, den Transfer sicher zu machen: bodengleicher Duschplatz mit Klappsitz und tragfähigen Griffen, WC in Transferhöhe mit beidseitigen Stützklappgriffen, unterfahrbarer Waschtisch und ausreichend Bewegungsfläche für eine assistierende Person. Pflegegrad 3 ist der Übergang vom sicheren zum pflegetauglichen Bad.

Der Bedarf lässt sich an einer Zahl ablesen: Nach den Daten des Medizinischen Dienstes lebten 2025 bei Pflegegrad 3 noch 32,1 Prozent der Betroffenen in einer ambulanten Wohnsituation allein, während 16,4 Prozent vollstationär versorgt wurden. Die Mehrheit wird also zu Hause mit Unterstützung versorgt – und genau diese Unterstützung braucht Platz.

Konkret bewährt haben sich in dieser Phase folgende Maßnahmen:

Der bodengleiche Duschplatz wird auf mindestens 120 x 120 Zentimeter, besser 150 x 150 Zentimeter ausgelegt, mit einem hochklappbaren, wandmontierten Duschsitz und einer Wandverstärkung, die Sitz und Griffe dauerhaft trägt. Ein Duschvorhang statt einer festen Trennwand kostet weniger und erlaubt der Pflegeperson den Zugriff von der Seite – ein Detail, das den Alltag stärker verändert als viele teure Einbauten.

Das WC wird in Transferhöhe gesetzt, also mit 46 bis 48 Zentimetern Sitzhöhe inklusive Sitz, und beidseitig mit Stützklappgriffen versehen. Der seitliche Abstand von 90 Zentimetern auf einer Seite ist die Voraussetzung dafür, dass ein Rollstuhl oder Duschstuhl überhaupt seitlich anfahren kann.

Der Waschtisch wird unterfahrbar mit einer Montagehöhe von 80 Zentimetern ausgeführt, mit Unterputz- oder flachem Siphon und einer Einhebelarmatur mit verlängertem Hebel. Der Spiegel beginnt bei 100 Zentimetern Höhe, damit er im Sitzen nutzbar ist.

Hinzu kommen Türanpassungen: Die Tür darf nicht in das Bad hineinschlagen, muss von außen entriegelbar sein und sollte eine lichte Breite von mindestens 90 Zentimetern haben. Eine Schiebetür löst beide Probleme gleichzeitig und spart Fläche.

Praxishinweis:

Planen Sie an dieser Stelle bereits die nächste Stufe mit. Eine tragfähige Deckenkonstruktion oder eine verstärkte Wand für einen späteren Lifter kostet beim laufenden Umbau wenige Hundert Euro, als Nachrüstung ein Vielfaches. Der Zuschuss ist begrenzt – die Vorbereitung nicht.

Welche Umbauten brauchen Pflegegrad 4 und 5?

Bei Pflegegrad 4 und 5 steht der Transfer ohne eigene Kraft im Zentrum: rollstuhlgerechte Bewegungsflächen von 150 x 150 Zentimetern, eine schwellenlose Dusche, die mit Duschstuhl oder Duschwagen befahrbar ist, ein Lifter zum Umsetzen sowie tragfähige Decken- und Wandkonstruktionen. Häufig ist dafür eine Grundrissänderung nötig.

Bei Pflegegrad 5 handelt es sich definitionsgemäß um schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Trotzdem wird ein erheblicher Teil dieser Menschen zu Hause versorgt: 2025 lebten rund 44 Prozent der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 in einer ambulanten Wohnsituation, 55,1 Prozent vollstationär. Für die häusliche Versorgung ist das Bad dabei fast immer der Engpass.

Diese Elemente sind bei Pflegegrad 4 und 5 typisch:

Befahrbarer Duschbereich ohne jede Schwelle. Der Duschplatz muss mit einem Duschstuhl oder – bei liegendem Transfer – mit einem Duschwagen befahrbar sein. Das bedeutet in der Praxis: keine Duschtasse, sondern eine Bodenablaufkonstruktion im Estrich, eine Linienentwässerung und ein exakt eingehaltenes Gefälle. Wo der Abfluss bautechnisch nicht tief genug liegt, hilft ein Duschabwasserpumpsystem.

Lifter statt Muskelkraft. Wer nicht mehr aus eigener Kraft aufstehen kann, wird mit einem Patientenlifter umgesetzt. Es gibt drei Systeme: mobile Lifter mit Fahrgestell ab etwa 2.000 bis 3.000 Euro, die jedoch Rangierfläche brauchen und in engen Bädern ausfallen; stationäre Wandlifter ab etwa 2.500 Euro, die sehr platzsparend arbeiten; sowie Decken- und Schienenlifter ab etwa 2.000 bis 4.000 Euro in einfacher Ausführung, die den geringsten Platzbedarf haben und mit einem Schienensystem den Transfer vom Bett bis in das Bad ermöglichen. Voraussetzung für stationäre Systeme sind ausreichend tragfähige Wände oder Decken.

Grundrissänderung. Reicht die Fläche nicht, wird der Zuschnitt geändert – etwa durch Zusammenlegen von Bad und Gäste-WC, durch Verlegen der Tür oder durch Einbeziehen eines angrenzenden Abstellraums. Der ADAC verweist darauf, dass Fachleute die Kosten für einen rollstuhlgerechten Umbau mit Grundrissänderung, neuen Fliesen, WC, Dusche, Keramik und Armaturen auf einen fünfstelligen Betrag schätzen.

Zusätzliche Technik. Häufig kommen hinzu: eine leistungsfähige Lüftung, weil im Pflegebad deutlich mehr Feuchtigkeit anfällt, elektrische Fensterantriebe, eine Fußbodenheizung für die Wärme bei langen Waschvorgängen sowie eine Notruftaste im Bad.

Bei Pflegegrad 5 ist ein weiterer Punkt ehrlich anzusprechen: Wenn eine Person dauerhaft bettlägerig ist und die Körperpflege im Bett stattfindet, ist ein aufwendiger Badumbau möglicherweise nicht die wirksamste Investition. Dann kann es sinnvoller sein, den Zuschuss für die Anpassung des Pflegezimmers und der Zugänge einzusetzen und die Waschsituation über Hilfsmittel wie Duschwagen, Haarwaschwanne und Kopfwaschbecken zu lösen. Diese Abwägung gehört in ein Beratungsgespräch, nicht in eine Pauschalempfehlung.

Wie finanziere ich Lifter, ohne den Zuschuss zu verbrauchen?

Bundessozialgerichts Hilfsmittel und keine wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sein – sie werden dann nicht auf den Zuschuss von 4.180 Euro angerechnet, sondern über die Hilfsmittelversorgung finanziert. Das ist der wichtigste finanzielle Hebel bei hohem Unterstützungsbedarf.

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 12. August 2009 entschieden, dass eine Deckenliftanlage kein fester Bestandteil der Wohnung wird, weil sie lediglich mit einigen Dübeln und Schrauben montiert und bei einem Umzug mitgenommen werden kann. Damit liegt kein wesentlicher Eingriff in die Bausubstanz vor – die Anlage ist als Hilfsmittel einzustufen. Im entschiedenen Fall ging es um eine Deckenliftanlage für 6.244,10 Euro: Als Hilfsmittel wurde sie übernommen, als Wohnumfeldmaßnahme wäre sie am bereits ausgeschöpften Höchstbetrag gescheitert.

Die Abgrenzung im Überblick:

Zuordnung Beispiele Ihr Eigenanteil
Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) Bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, WC-Sockel, Grundrissänderung, fest installierte Rampe Kosten oberhalb von 4.180 Euro
Hilfsmittel (§ 33 SGB V) Deckenlifter, Patientenlifter, Badewannenlifter, Duschstuhl, Duschwagen, Toilettensitzerhöhung, Haltegriffe 10 Prozent, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel
Technisches Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI) Pflegebett, Lifter als Pflegehilfsmittel, Notrufsystem 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen keiner, bis 42 Euro monatlich

Patientenlifter sind im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 22 gelistet und doppelfunktional: Sie können mit ärztlicher Verordnung über die Krankenkasse oder als technisches Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse beantragt werden – im zweiten Fall ohne Rezept, aber mit Pflegegrad. Welche Kasse anteilig zahlt, klären die Kassen nach einem festgelegten Schlüssel unter sich; nach § 40 Abs. 5 SGB XI entscheidet der Träger, bei dem Sie den Antrag gestellt haben, im Außenverhältnis abschließend. Für Sie heißt das: Ein Antrag genügt, Sie müssen die Zuständigkeit nicht selbst ermitteln.

Zwei weitere Punkte, die häufig übersehen werden: Wartung und Reparatur übernimmt die Kasse, wenn das Gerät über sie finanziert wurde – bei vollständiger Selbstfinanzierung tragen Sie diese Kosten dauerhaft selbst. Und die Stromkosten elektrischer Hilfsmittel können auf Antrag erstattet werden; legen Sie dazu eine Übersicht des Verbrauchs vor.

Wichtig:

Seit 2026 können auch Pflegefachpersonen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel empfehlen. Liegt eine solche Empfehlung vor, wird die Notwendigkeit vermutet; eine ärztliche Verordnung ist dann nicht erforderlich (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Die Empfehlung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein.

Was kostet ein rollstuhlgerechtes Pflegebad 2026?

Ein rollstuhlgerechter Umbau mit Grundrissänderung liegt 2026 im fünfstelligen Bereich; eine barrierefreie Anpassung ohne Grundrissänderung beginnt bei etwa 8.000 Euro, ein Komplettumbau mit neuer Raumaufteilung bei etwa 10.000 Euro. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt davon 4.180 Euro – die richtige Aufteilung der übrigen Positionen entscheidet über den tatsächlichen Eigenanteil.

Position Kostenspanne 2026 Kostenträger
Barrierefreie Badanpassung, ca. 6 m², ohne Grundrissänderung ab etwa 8.000 Euro Pflegekasse bis 4.180 Euro
Komplettumbau mit Grundrissänderung, ca. 7 m² ab etwa 10.000 Euro Pflegekasse bis 4.180 Euro
Rollstuhlgerechter Umbau mit neuer Raumaufteilung fünfstelliger Betrag Pflegekasse bis 4.180 Euro
WC mit elektrisch verstellbarer Sitzhöhe 2.500 – 4.500 Euro Einzelfallprüfung
Türverbreiterung auf 90 cm inklusive Zarge 400 – 1.500 Euro Pflegekasse
Mobiler Patientenlifter 2.000 – 3.000 Euro Kranken- oder Pflegekasse
Stationärer Wandlifter ab etwa 2.500 Euro Kranken- oder Pflegekasse
Decken- oder Schienenlifter ab etwa 2.000 – 4.000 Euro Kranken- oder Pflegekasse
Duschabwasserpumpsystem, Wandverstärkung, Lüftung je nach Aufwand Pflegekasse als Teil der Maßnahme

Kostenangaben nach Marktübersichten von pflege.de, Barrierefrei Leben e. V., nullbarriere.de und ADAC.

Für die verbleibende Lücke gibt es drei Wege. Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, gilt aber nicht für Aufwendungen, für die steuerfreie Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen genutzt wurden. Ist der Umbau medizinisch zwingend notwendig, können die Gesamtkosten alternativ als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden; dafür brauchen Sie ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, das vor Baubeginn ausgestellt wurde, und das Finanzamt zieht Ihre zumutbare Eigenbelastung ab. Bei hohem Pflegegrad und aufwendigem Umbau ist dieser Weg häufig der finanziell stärkere – lassen Sie beide Varianten vor der Auftragsvergabe durchrechnen.

Der dritte Weg ist die KfW-Förderung. Der Investitionszuschuss 455-B war 2026 wieder verfügbar, die Bundesmittel sind jedoch seit dem 30. Juli 2026 ausgeschöpft; neue Anträge sind derzeit nicht möglich, bestehende Zusagen bleiben gültig. Weiterhin verfügbar ist der zinsgünstige KfW-Kredit 159 “Altersgerecht Umbauen” mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, unabhängig von Alter und Pflegegrad und auch für Mieter. Ergänzend lohnt eine Anfrage bei der Wohnraumförderstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises, da viele Bundesländer eigene, teils einkommensabhängige Programme zur Wohnraumanpassung anbieten.

Wie plane ich den Umbau, wenn die Zeit drängt?

Bei hohem Pflegegrad entsteht der Umbaubedarf häufig plötzlich – nach Schlaganfall, Sturz oder Krankenhausaufenthalt. Dann gilt: Antrag sofort stellen, Übergangslösung parallel organisieren und die Bauphase mit Kurzzeit- oder Verhinderungspflege überbrücken. Die Entscheidungsfrist der Pflegekasse von drei beziehungsweise fünf Wochen läuft ab Antragseingang, nicht ab Baubeginn.

Schritt-für-Schritt bei akutem Bedarf
01.
Antrag ohne Verzug stellen.

Ein formloses Schreiben mit Versichertennummer, Beschreibung der Situation und dem Hinweis, dass Kostenvoranschläge nachgereicht werden, setzt die Frist nach § 40 Abs. 7 SGB XI in Gang. Ohne rechtzeitige Entscheidung oder begründete Mitteilung kann die Leistung als genehmigt gelten.

02.
Entlassmanagement des Krankenhauses nutzen.

Der Sozialdienst kann Hilfsmittel bereits vor der Entlassung verordnen und beantragen. Nutzen Sie diesen Kanal für Pflegebett, Lifter, Duschstuhl und Toilettenhilfen.

03.
Beratung nach § 7a SGB XI abrufen.

Die Pflegeberatung ist kostenlos und darf auch die Notwendigkeit der Wohnraumanpassung bescheinigen. Eine Notwendigkeitsbescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle kann ein zusätzliches Gutachten ersparen.

04.
Zwei Angebote einholen.

Beauftragen Sie Betriebe mit Erfahrung im barrierefreien Bauen und achten Sie darauf, dass die Maße nach DIN 18040-2 im Angebot ausgewiesen sind.

05.
Bauzeit überbrücken.

Ab Pflegegrad 2 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam 3.539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung; seit dem 1. Januar 2026 wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege bis zu acht Wochen weitergezahlt.

06.
Abtretungserklärung nutzen.

Damit rechnet der Handwerksbetrieb den Zuschussanteil direkt mit der Pflegekasse ab und Sie müssen ihn nicht vorfinanzieren.

07.
Vermieterzustimmung schriftlich sichern.

Mieter haben nach § 554 BGB grundsätzlich Anspruch auf Zustimmung zu Umbauten, die eine barrierefreie Nutzung ermöglichen, tragen die Kosten aber selbst und müssen gegebenenfalls eine Rückbauvereinbarung akzeptieren.

Einschränkung:

So verständlich der Druck ist – beginnen Sie die Arbeiten möglichst nicht vor der schriftlichen Bewilligung. Zwar hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein Antrag auch nach Durchführung der Maßnahme möglich ist, in der Praxis lehnen Pflegekassen jedoch regelmäßig ab, weil sie die Notwendigkeit im Nachhinein nicht mehr prüfen können.

Fazit: Zuschuss für die Bausubstanz, Hilfsmittel über die Hilfsmittelversorgung

Bei Pflegegrad 3, 4 und 5 steht Ihnen derselbe Zuschuss von bis zu 4.180 Euro zu wie bei Pflegegrad 1 – während die Anforderungen an den Raum deutlich höher sind. Deshalb entscheidet nicht die Höhe des Zuschusses über Ihren Eigenanteil, sondern die Aufteilung: Alles, was fest zur Bausubstanz gehört, läuft über den Zuschuss. Alles, was mitgenommen werden kann – Deckenlifter, Patientenlifter, Duschstuhl, Duschwagen, Pflegebett –, gehört in die Hilfsmittelversorgung, wo Ihr Eigenanteil je nach Kostenträger begrenzt ist.

Planen Sie außerdem eine Stufe weiter, als es der aktuelle Bedarf verlangt. Rollstuhlgerechte Bewegungsflächen von 150 x 150 Zentimetern, tragfähige Wände und Decken für Griffe und Lifter sowie eine Tür mit 90 Zentimetern lichter Breite kosten während des laufenden Umbaus wenig zusätzlich – als Nachrüstung dagegen viel. Und weil der Zuschuss bei wesentlich veränderter Pflegesituation erneut bewilligt werden kann, ist ein gut dokumentierter erster Umbau auch die Grundlage für einen späteren zweiten Antrag.

Holen Sie sich für diese Abwägung Unterstützung. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos, die Wohnberatungsstellen der Kommunen kennen die örtlichen Programme, und bei hohem Pflegegrad lohnt es sich, den Umbau gemeinsam mit dem Pflegedienst zu planen, der später darin arbeiten wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt in allen Pflegegraden von 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt sind bis zu 16.720 Euro je Maßnahme möglich, wobei 4.180 Euro auf jede Person entfallen.

Nein. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. August 2009 kann ein Deckenlifter ein Hilfsmittel und keine wohnumfeldverbessernde Maßnahme sein, weil er nur mit Dübeln und Schrauben montiert und beim Umzug mitgenommen werden kann. Er wird daher über die Hilfsmittelversorgung finanziert und nicht auf den Zuschuss angerechnet.

Nach DIN 18040-2 sind vor WC, Waschtisch und Duschplatz Bewegungsflächen von 150 x 150 Zentimetern erforderlich; diese dürfen sich überlagern. In der Praxis gilt eine Grundfläche von etwa 5,7 Quadratmetern als Minimum, Bäder unter 5 Quadratmetern sind mit Rollstuhl oder Rollator kaum nutzbar.

Ein erneuter Zuschuss ist möglich, wenn sich die Pflegesituation so wesentlich verändert hat, dass zusätzliche Umbaumaßnahmen objektiv erforderlich werden – etwa der Wechsel von Rollator- auf Rollstuhlnutzung. Eine Höherstufung allein, ohne neuen baulichen Bedarf, begründet keinen zweiten Zuschuss.

Das hängt davon ab, ob ein Transfer in das Bad noch möglich und für die betroffene Person entlastend ist. Ist eine Person dauerhaft bettlägerig und findet die Körperpflege im Bett statt, kann es sinnvoller sein, den Zuschuss für die Anpassung des Pflegezimmers einzusetzen und die Waschsituation über Hilfsmittel wie Duschwagen oder Haarwaschwanne zu lösen. Diese Entscheidung sollte in der Pflegeberatung individuell geprüft werden.

Für die Versorgung über die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Als technisches Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse genügt ein anerkannter Pflegegrad ohne Rezept. Seit 2026 können zudem Pflegefachpersonen Hilfsmittel empfehlen; liegt eine solche Empfehlung vor, wird die Notwendigkeit nach § 40 Abs. 6 SGB XI vermutet, wenn sie bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen ist.