Warum ist Eile geboten, wenn Pflegebedarf absehbar ist?
Der Antrag auf einen Pflegegrad sollte möglichst noch während des Krankenhausaufenthalts gestellt werden, da Leistungen der Pflegekasse grundsätzlich ab Antragstellung gewährt werden, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, an dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (§ 33 SGB XI).
Zudem können in dieser Situation die gesetzlich verankerten, stark verkürzten Begutachtungsfristen greifen.
Wenn Sie den Antrag erst nach der Entlassung stellen, gilt grundsätzlich die reguläre Bearbeitungsfrist von bis zu 25 Arbeitstagen. Unter bestimmten Voraussetzungen können allerdings auch nach der Entlassung verkürzte Fristen gelten, etwa bei angekündigter Pflegezeit in häuslicher Umgebung oder bei anschließender Kurzzeitpflege.
Wie viel dabei finanziell auf dem Spiel steht, zeigt ein Blick auf die Leistungssätze: In Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 347 Euro monatlich, die Pflegesachleistung 796 Euro; in Pflegegrad 3 sind es 599 Euro beziehungsweise 1.497 Euro (2026).
Jeder Monat, den Sie mit der Antragstellung warten, kann sich deshalb auf den Beginn der Leistungen auswirken.