Wie hoch ist der Kinderlosenzuschlag ab 2027?
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte steigen. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent ergibt das für Kinderlose einen Gesamtbeitragssatz von 4,3 Prozent.
Entscheidend für Betroffene ist die Verteilung: Der Kinderlosenzuschlag wird allein von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Der Arbeitnehmeranteil für Kinderlose würde damit von 2,4 auf 2,5 Prozent steigen – in Sachsen von 2,9 auf 3,0 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro entspricht die Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte einer Mehrbelastung von 4 Euro monatlich, bei 5.000 Euro sind es 5 Euro.
Der Zuschlag existiert seit 2005 und wurde zum 1. Juli 2023 von 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben, um die gleichzeitig eingeführten Abschläge für Eltern mit mehreren Kindern zu finanzieren. Die geplante Erhöhung auf 0,7 Prozentpunkte setzt diese Logik fort.
Wichtig zu wissen: Nicht jedes kinderlose Mitglied zahlt den Zuschlag. Ausgenommen sind Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres sowie Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II. Die Gründe für die Kinderlosigkeit spielen ausdrücklich keine Rolle – auch unfreiwillig Kinderlose zahlen den Zuschlag.