Badumbau für Rollstuhlfahrer 2026 :

Bewegungsflächen, Türbreiten und unterfahrbares Waschbecken

Luisa Scholz

 

Ein Badezimmer, das mit dem Rollstuhl nicht befahrbar ist, entscheidet im Alltag darüber, ob ein Mensch selbstständig bleibt oder auf fremde Hilfe angewiesen ist. Anders als beim allgemeinen altersgerechten Umbau geht es hier nicht um Komfort, sondern um harte Zentimeter: Wer sich mit dem Rollstuhl im Bad nicht drehen kann, kommt nicht an das Waschbecken, nicht auf das WC und nicht in die Dusche.
Die gute Nachricht ist, dass die maßgeblichen Anforderungen präzise beschrieben sind. Die DIN 18040-2 definiert für Wohnungen eine eigene Anforderungsstufe für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung, gekennzeichnet mit dem Buchstaben R. Dieser Ratgeber führt die relevanten Maße zusammen, erklärt, welche davon im Bestand realistisch umsetzbar sind, und zeigt, an welchen Stellen in der Praxis am häufigsten falsch geplant wird.

Das Wichtigste in Kürze

Welche Maße gelten für ein rollstuhlgerechtes Badezimmer?

Nach DIN 18040-2 (Anforderung “R”) sind vor jedem Sanitärobjekt 150 x 150 cm freie Bewegungsfläche nötig, die Tür muss mindestens 90 cm lichte Breite haben und der Waschtisch muss mit  55 cm Tiefe unterfahrbar sein, bei einer Vorderkantenhöhe von maximal 80 cm. WC-Höhe inklusive Sitz: 46 bis 48 cm. Die Pflegekasse bezuschusst den Umbau mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.

Bauteil Barrierefrei (DIN 18040-2) Rollstuhlgerecht (DIN 18040-2 “R”)
Bewegungsfläche vor Objekten 120 x 120 cm 150 x 150 cm
Lichte Türbreite mind. 80 cm mind. 90 cm
Duschplatz 120 x 120 cm, bodengleich 150 x 150 cm, bodengleich
Waschtisch Beinfreiraum, Nutzung im Sitzen möglich unterfahrbar 55 cm tief, Oberkante max. 80 cm
WC-Höhe inkl. Sitz keine Festlegung 46 bis 48 cm über Fertigfußboden
Stützklappgriffe am WC Wand muss nachrüstbar sein beidseitig, Abstand 65 bis 70 cm

Was unterscheidet ein rollstuhlgerechtes Bad von einem barrierefreien Bad?

Ist jedes barrierefreie Bad automatisch rollstuhlgerecht? Nein. Die DIN 18040-2 kennt zwei Stufen: den barrierefreien Grundstandard und die zusätzlichen, mit “R” gekennzeichneten Anforderungen für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung. Ein Bad kann normgerecht barrierefrei sein und trotzdem für Rollstuhlfahrer unbrauchbar bleiben, weil Bewegungsflächen und Türbreiten zu klein bemessen sind.

Die Norm wurde 2011 eingeführt und ersetzte die frühere DIN 18025, die barrierefreie Wohnungen und Wohnungen für Rollstuhlnutzer noch in zwei getrennten Teilen behandelte. Seit der Zusammenführung weist die “R”-Kennzeichnung genau jene Anforderungen aus, die über den Mindeststandard hinausgehen.

Wichtig:

Die DIN 18040-2 gilt unmittelbar für Neubauten. Für Umbauten und Modernisierungen im Bestand ist sie sinngemäß anwendbar. Die Bundesländer haben ihre Vorgaben unterschiedlich oder gar nicht in ihre Landesbauordnungen übernommen; wo eine gesetzliche Übernahme fehlt, hat die Norm empfehlenden
Charakter.

Für die Praxis bedeutet das zwei Dinge. Erstens: Niemand kann Sie im eigenen Bestandsbad zwingen, die 150 x 150 cm auf den Zentimeter einzuhalten. Zweitens: Die Norm bleibt der fachlich anerkannte Maßstab, und ein Angebot, das ohne Begründung deutlich darunter bleibt, sollten Sie hinterfragen. Ein weiterer Grundsatz der Norm ist praktisch besonders hilfreich: Sie arbeitet mit sogenannten Schutzzielen und beschreibt die zu erreichende Eigenschaft, nicht nur eine einzige zulässige Lösung. Planer dürfen eine Funktion also auch auf anderem Weg erreichen, solange das Ziel erfüllt wird.

Wie groß müssen die Bewegungsflächen im rollstuhlgerechten Bad sein?

Wie viel Platz braucht ein Rollstuhl im Bad?

Vor jedem Sanitärobjekt – WC, Waschtisch, Dusche, Badewanne und auch vor der Waschmaschine – ist bei Rollstuhlnutzung eine freie Bewegungsfläche von 150 x
150 cm erforderlich. Im barrierefreien Grundstandard genügen 120 x 120 cm.

Die 150 x 150 cm entsprechen dem Wendekreis, den ein Rollstuhl für eine Drehung um 180 Grad benötigt. Entscheidend ist dabei nicht nur die Fläche selbst, sondern ihre Ungestörtheit: Nach DIN 18040-2 dürfen Bewegungsflächen nicht durch hineinragende Bauteile oder Ausstattungselemente eingeschränkt werden, also nicht durch Rohrleitungen, Mauervorsprünge, Heizkörper oder Handläufe.

Die wichtigste Planungsregel für kleine Bäder lautet: Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Die Fläche vor der Dusche kann also gleichzeitig die Fläche vor dem WC sein, sofern beide Objekte räumlich passend liegen. Auch die Fläche des bodengleichen Duschplatzes selbst darf in die Bewegungsflächen des Sanitärraums einbezogen werden – Voraussetzung ist, dass der Übergang bodengleich ausgeführt ist und die zur Entwässerung nötige Neigung höchstens 2 Prozent beträgt.

Neben den Bewegungsflächen sind die seitlichen Abstände zu beachten. Die folgende Übersicht fasst die Werte nach DIN 18040-2 und VDI 6000 Blatt 1 zusammen:

Abstand Mindestmaß
WC zur Wand oder zu anderen Sanitärobjekten 20 cm (25 cm bei Wänden auf beiden Seiten)
Waschbecken zu Dusche oder Badewanne 15 bis 20 cm
Gegenüberliegende Sanitärobjekte zueinander mind. 75 cm
Sanitärobjekt zu Türöffnung/Türlaibung mind. 10 cm
WC seitlich bei Rollstuhlnutzung 90 cm Zugangsseite, 30 cm Gegenseite
Quelle: DIN 18040-2 und VDI 6000 Blatt 1 in der Zusammenstellung von nullbarriere.de

Die Richtlinienreihe VDI 6000 wurde 2024 aktualisiert und neu strukturiert; die zugrunde liegende Zusammenstellung bezieht sich auf Blatt 1 in der Entwurfsfassung 2018-09. Prüfen Sie bei einer verbindlichen Planung daher immer die aktuelle Fassung.

Wenn Sie vor der Frage stehen, ob Ihr Bad überhaupt genug Fläche hergibt, lohnt vor dem ersten Handwerkertermin ein Blick auf die Fördermöglichkeiten für den barrierefreien Badumbau, denn die Reihenfolge von Planung, Antrag und Auftragsvergabe entscheidet später über die Bewilligung.

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Wie breit muss die Badezimmertür für einen Rollstuhl sein?

Welche Türbreite ist für Rollstuhlfahrer vorgeschrieben?

Die DIN 18040-2 fordert im barrierefreien Standard eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 cm, bei Rollstuhlnutzung (“R”) von mindestens 90 cm. Die lichte Höhe muss in beiden Fällen mindestens 205 cm betragen.

Wichtig ist der Begriff lichte Breite: Gemeint ist das tatsächlich nutzbare Durchgangsmaß bei geöffneter Tür, nicht die Breite des Türblatts oder der Rohbauöffnung. Ein Türblatt von 86 cm ergibt keine 90 cm lichte Breite. Ergänzend fordert die Norm bei Rollstuhlnutzung eine Zargentiefe von maximal 26 cm sowie eine Drücker und Griffhöhe von 85 cm, in Ausnahmefällen bis 105 cm.

Für Badezimmertüren gilt außerdem eine sicherheitsrelevante Vorgabe, die häufig übersehen wird: Drehflügeltüren dürfen nicht in das Bad hineinschlagen. Sie müssen nach außen öffnen und von außen entriegelbar sein. Der Grund ist praktisch: Stürzt eine Person im Bad hinter der Tür, lässt sich eine nach innen schlagende Tür nicht mehr öffnen.

Untere Türanschläge und Schwellen sind grundsätzlich unzulässig. Nur wenn sie technisch unabdingbar sind, dürfen sie höchstens 2 cm hoch sein.

In der Praxis kollidiert die Forderung nach 90 cm im Altbau häufig mit tragenden Wänden, Installationsschächten oder dem Grundriss des Flurs. Bevor Sie eine tragende Wand öffnen, sollten Sie drei Alternativen prüfen:

  • Schiebetür: Sie benötigt keine Bewegungsfläche für den Türflügel und schafft im Bad zusätzlichen nutzbaren Raum. Achten Sie auf leicht bedienbare Griffmuscheln, die auch mit eingeschränkter Greifkraft funktionieren.

  • Türanschlag umdrehen: Öffnet die Tür künftig nach außen, gewinnen Sie die gesamte Fläche des Türflügels als Bewegungsfläche zurück – und erfüllen gleichzeitig die Normanforderung.

  • Zarge und Türblatt tauschen: Manchmal lassen sich 3 bis 5 cm allein durch eine schlankere Zarge und ein passgenaues Türblatt gewinnen, ohne die Rohbauöffnung anzutasten.

Praxishinweis aus der Beratung:

Die Anforderung von 90 cm beschreibt den Normfall für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung. In der Wohnberatung zeigt sich, dass viele Rollstuhlnutzer im Bestand auch mit geringeren Breiten zurechtkommen, wenn die Anfahrt gerade und der Flur ausreichend breit ist. Entscheidend ist immer das konkrete Hilfsmittel: Ein Aktivrollstuhl braucht deutlich weniger Platz als ein Elektrorollstuhl oder ein Pflegerollstuhl mit Beinstützen. Messen Sie das tatsächlich genutzte Hilfsmittel aus, bevor Sie eine Wand öffnen lassen.

Wie plant man ein unterfahrbares Waschbecken richtig?

Was ist ein unterfahrbares Waschbecken?

Ein unterfahrbares Waschbecken ist ein Waschtisch ohne Unterschrank und ohne störenden Siphon, unter den ein Rollstuhl vorfahren kann. Nach DIN 18040-2 “R” muss der Beinfreiraum mindestens 55 cm tief und mindestens 90 cm breit sein, die Vorderkante des Waschtischs darf höchstens 80 cm über dem Fertigfußboden liegen und die Armatur maximal 40 cm von der Vorderkante entfernt sein.

Diese vier Maße greifen ineinander. Ist der Waschtisch zu hoch, stoßen die Armlehnen an; ist er zu tief montiert, passen die Knie nicht darunter. Ist die Armatur zu weit hinten, wird sie im Sitzen unerreichbar. Für den Kniefreiraum hat sich in der Wohnberatung ein Zusatzmaß bewährt: eine Höhe von rund 67 cm, gemessen bis 30 cm hinter der Vorderkante des Waschtischs.

Technisch entscheidend ist der Siphon. Ein herkömmlicher Flaschensiphon blockiert genau den Raum, der für die Knie gebraucht wird. Die Lösung ist ein Unterputz-Siphon oder ein Flach-Aufputz-Siphon. Ergänzend sollten Zuleitungen und der Siphon wärmegedämmt oder verdeckt ausgeführt werden, damit sich Nutzer an heißen Leitungen nicht verbrennen – bei eingeschränkter Sensibilität in den Beinen wird das leicht unterschätzt.

Für die weitere Ausstattung des Waschplatzes gelten folgende Anforderungen und Empfehlungen der Norm:

Element Anforderung Hintergrund
Armatur Einhebelarmatur, vorzugsweise mit
schwenkbarem Auslauf und verlängertem Hebel
Bedienbar auch mit geringer Greifkraft
Berührungslose
Armatur
nur mit Temperaturbegrenzung, max. 45 °C an der Auslaufarmatur Verbrühungsschutz
Spiegel mindestens 100 cm hoch, unmittelbar über dem Waschbecken Nutzung im Sitzen und im Stehen
Handtuchhalter soll die Funktion eines Halte- oder Stützgriffs übernehmen Doppelnutzung schafft Sicherheit
Beleuchtung links und rechts neben dem Spiegel, blendfrei, warmweiß Vermeidet Schlagschatten
im Gesicht
Ablagefläche im Greifbereich am Waschbecken Erreichbarkeit im Sitzen
Quelle: DIN 18040-2 in der Darstellung von aktion-barrierefreies-bad.de und nullbarriere.de.

Von einem Kippspiegel rät die Fachredaktion der Aktion Barrierefreies Bad ausdrücklich ab: Die Betrachtung erfordert eine rückwärtige Überstreckung der Halswirbelsäule, das Spiegelbild wird im Sitzen verzerrt und der Kipphebel ist oft schwer erreichbar. Ein gerader Spiegel von 100 cm Höhe direkt über dem Becken ist die bessere Lösung. Bewährt hat sich zudem, zwischen Waschtisch und Spiegel eine Fliesenreihe von etwa 5 cm einzuplanen, weil der Spiegelrand sonst schnell verschmutzt.

Wenn absehbar ist, dass mehrere Personen mit sehr unterschiedlicher Körpergröße das Bad nutzen, ist ein höhenverstellbarer Waschtisch die komfortabelste, allerdings auch teuerste Lösung. Er wird in Fördermittelanträgen regelmäßig anerkannt, weil er den Pflegebezug klar erkennbar macht.

Welche Maße gelten für WC und Duschplatz bei Rollstuhlnutzung?

Wie muss ein WC für Rollstuhlfahrer positioniert sein?

Die Höhe des WC einschließlich Sitz liegt bei Rollstuhlnutzung zwischen 46 und 48 cm über dem Fertigfußboden. Neben dem Becken sind eine Fläche von mindestens 90 cm Breite an der Zugangsseite und mindestens 30 cm an der gegenüberliegenden Seite für Hilfspersonen vorzusehen, bei einer Tiefe von mindestens 70 cm von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand.

Die Sitzhöhe von 46 bis 48 cm entspricht der typischen Transferhöhe vom Rollstuhl auf das WC. Fachlich ist dieser Wert allerdings nicht unumstritten: Rollstühle haben unterschiedliche Sitzhöhen, die Differenz kann bis zu 10 cm betragen, und kleine Rollstuhlnutzer berichten über zu hohe WC-Becken, weil der Bodenkontakt fehlt. Die Abstimmung mit dem künftigen Nutzer ist deshalb wichtiger als das reine Normmaß; bei wechselnden Nutzern kann ein höhenverstellbares WC sinnvoll sein.

Zur Pflichtausstattung eines rollstuhlgerechten WC gehören nach DIN 18040-2:

  • Stützklappgriffe auf beiden Seiten des Beckens, hochklappbar, mit einem lichten Abstand von 65 bis 70 cm zueinander, 15 cm über die Vorderkante des WC hinausragend, Oberkante 28 cm über der Sitzhöhe, belastbar mit einer Punktlast von mindestens 1 kN (rund 100 kg) am vorderen Griffende. Winkelgriffe sind kein Ersatz; nur bei einseitiger Anfahrbarkeit ist ein Winkelgriff an der Wand die bevorzugte Lösung.

  • Eine Rückenstütze 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens. Der WC-Deckel ist als alleinige Rückenstütze ausdrücklich ungeeignet.

  • Eine Spülung, die mit Hand oder dem Arm im Greifbereich der sitzenden Person bedient werden kann, ohne die Sitzposition zu verändern. Berührungslose Spülungen sind zulässig, wenn ein ungewolltes Auslösen ausgeschlossen ist.

  • Ein Toilettenpapierhalter, der ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar ist.

Für den Duschplatz gilt bei Rollstuhlnutzung eine Fläche von 150 x 150 cm. Der Übergang muss niveaugleich zum angrenzenden Bodenbereich sein; eine Absenkung von höchstens 2 cm ist zulässig, wenn die Übergänge abgeschrägt sind. Moderne Rinnensysteme erlauben es, vollständig auf diese Absenkung zu verzichten.

Zusätzlich fordert die Norm bei Rollstuhlnutzung:

  • eine Nachrüstmöglichkeit für einen Dusch-Klappsitz in einer Sitzhöhe von 46 bis 48 cm,

  • beidseitig davon eine Nachrüstmöglichkeit für hochklappbare Stützgriffe, deren Oberkante 28 cm über der Sitzhöhe liegt,

  • eine Einhebel-Duscharmatur mit Handbrause, die aus der Sitzposition in 85 cm Höhe erreichbar ist.

Beim Bodengefälle ist Zurückhaltung geboten. Zur Vermeidung von Pfützen sind je nach Material 0,5 bis 1,5 Prozent Gefälle erforderlich, 2 Prozent sollten nicht wesentlich überschritten werden – sonst steigt die Rutschgefahr und der Rollstuhl driftet ab. Als Bodenbelag ist im Duschbereich mindestens die Bewertungsgruppe B nach DGUV Information 207-006 sowie R10 nach DGUV Regel 108-003 vorgesehen.

Eine Badewanne ersetzt übrigens keinen barrierefreien Duschplatz. Sie kann ergänzend sinnvoll sein, etwa für therapeutische Zwecke, und muss bei Rollstuhlnutzung mit einem Lifter nutzbar sein.

Welche Fehler passieren beim rollstuhlgerechten Badumbau am häufigsten?

Woran scheitern rollstuhlgerechte Bäder in der Praxis?

Die meisten Probleme entstehen nicht durch falsche Produkte, sondern durch zu spät getroffene Planungsentscheidungen. Am häufigsten werden Bewegungsflächen zu knapp bemessen, Restschwellen im Bodenübergang übersehen, Haltegriffe falsch positioniert und die Entwässerung erst berücksichtigt, wenn der Grundriss längst feststeht.

Die folgende Checkliste fasst die typischen Fehler und ihre Vermeidung zusammen:

Typischer Fehler  Folge im Alltag  Vermeidung
Bewegungsfläche knapp
bemessen
Drehen mit dem Rollstuhl unmöglich 150 x 150 cm im Grundriss einzeichnen, bevor Objekte gesetzt werden
Heizkörper oder Rohrleitung ragt in die Fläche nutzbare Fläche schrumpft unbemerkt Norm beachten: Flächen dürfen nicht durch Bauteile eingeschränkt werden
Restschwelle am
Duschübergang
Stolper- und Kippgefahr schwellenfreies Durchfliesen,
Aufkantung maximal 2 cm und abgeschrägt
Haltegriff auf Trockenbauwand
geklebt oder gedübelt
Griff hält im Sturzfall nicht Wandverstärkung bzw.
Hinterkonstruktion vor dem Verfliesen
einbauen
Zu wenig Platz neben dem
Duschsitz
Transfer nicht durchführbar Sitzposition und freie Fläche gemeinsam planen
Armatur zu hoch montiert im Sitzen nicht erreichbar Achsmaß 85 cm über Fertigfußboden
einhalten
Entwässerung erst am Ende geklärt Grundriss muss geändert werden, Kosten steigen Ablaufposition und Aufbauhöhe in der
Entwurfsphase prüfen
Türanschlag schlägt ins Bad Tür blockiert bei Sturz Tür nach außen öffnend oder als
Schiebetür ausführen
Quellen: Planungshinweise von HEWI, seniorbad.de und nullbarriere.de.

Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: Die Wand ist bei Rollstuhlnutzung ein tragendes Bauteil. Die DIN 18040-2 fordert, dass die Wände von Sanitärräumen bauseits so ausgebildet werden, dass sie bei Bedarf mit senkrechten und waagerechten Stütz- oder Haltegriffen neben dem WC sowie im Bereich von Dusche und Badewanne nachgerüstet werden können. Wer das beim Umbau vergisst, muss später erneut Fliesen öffnen. Die Griffposition beeinflusst also Wandaufbau und Lastabtragung – sie ist eine Entscheidung der Planungsphase, nicht der Möblierung.

Beachten Sie außerdem einen Hinweis zur Haushaltsgröße: Leben im Haushalt eines Rollstuhlnutzers drei oder mehr Personen, empfiehlt die VDI 6000 wegen der möglicherweise längeren Verweildauer im Bad eine gesonderte Toilette mit Waschtisch.

Was kostet ein rollstuhlgerechter Badumbau und wer zahlt?

Wie hoch sind die Kosten für ein rollstuhlgerechtes Bad?

Für den Einbau einer bodengleichen Dusche im Bestand liegen die Kosten je nach Ausgangslage bei 3.000 bis 8.000 Euro; ein vollständiger rollstuhlgerechter Umbau mit veränderter Raumaufteilung, verbreiterter Tür und unterfahrbarem Waschtisch bewegt sich in der Regel im fünfstelligen Bereich. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.

Rechtliche Grundlage des Pflegekassenzuschusses ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit Pflegegrad 1 bis 5, und die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, gilt der Betrag je Person, begrenzt auf einen Gesamtbetrag von 16.720 Euro je Maßnahme.

Gerade beim rollstuhlgerechten Umbau lässt sich der Pflegebezug meist gut begründen, weil die Maßnahmen unmittelbar aus dem Hilfsmittelgebrauch folgen. Formulieren Sie im Antrag deshalb konkret: nicht “Bad modernisieren”, sondern “Türverbreiterung auf 90 cm lichte Breite, damit der Elektrorollstuhl das Bad erreicht” oder “unterfahrbarer Waschtisch, damit die Körperpflege sitzend selbstständig möglich ist”.

Wichtig:

Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Umbauarbeiten und warten Sie die schriftliche Bewilligung ab. Die Pflegekasse muss über einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen spätestens innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson innerhalb von fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI).

Wer keinen Pflegegrad hat, kann für die Barrierereduzierung den KfW-Kredit Altersgerecht Umbauen (159) mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit nutzen; er steht Eigentümern und Mietern unabhängig vom Alter offen. Der Investitionszuschuss 455-B ist dagegen nach Angaben der KfW derzeit nicht beantragbar, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind; eine erneute Antragstellung wäre laut KfW erst möglich, wenn im Jahr 2027 wieder Mittel bereitgestellt werden.

Fazit: Maße zuerst, Ausstattung danach

Ein rollstuhlgerechtes Bad entsteht im Grundriss, nicht im Sanitärhandel. Die drei Kernmaße – 150 x 150 cm Bewegungsfläche, 90 cm lichte Türbreite und ein Waschtisch mit 55 cm Beinfreiraum bei maximal 80 cm Vorderkantenhöhe – sollten Sie festlegen, bevor über Fliesenformate, Armaturen oder Möbel gesprochen wird. Alles, was in dieser Phase entschieden wird, ist günstig; alles, was später nachgerüstet werden muss, ist teuer.

Zwei Punkte sind für den Alltag besonders wichtig. Erstens: Nutzen Sie die Überlagerung der Bewegungsflächen. Viele Bäder, die auf dem Papier zu klein wirken, lassen sich normgerecht lösen, wenn die Flächen vor Dusche, WC und Waschtisch bewusst übereinandergelegt werden. Zweitens: Denken Sie die Wände mit. Stabile, nachrüstbare Wände neben WC und Dusche kosten beim Umbau wenig und ermöglichen es, Stützklappgriffe und Duschsitz später ohne erneuten Fliesenaufbruch zu ergänzen.

Und schließlich: Messen Sie das tatsächlich genutzte Hilfsmittel aus, statt allein mit Normwerten zu planen. Die Norm beschreibt den Regelfall, Ihr Alltag ist der Einzelfall.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die DIN 18040-2 schreibt keine Mindestraumgröße vor, sondern Bewegungsflächen von 150 x 150 cm vor jedem Sanitärobjekt. Weil sich diese Flächen überlagern dürfen, sind rollstuhlgerechte Bäder in der Praxis ab etwa 6 bis 7 Quadratmetern realisierbar; mit reduzierter Ausstattung und geschickter Anordnung gelingen auch kleinere Lösungen.

Die DIN 18040-2 fordert für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung mindestens 90 cm lichte Durchgangsbreite. Diese Vorgabe gilt unmittelbar für Neubauten; im Bestand ist die Norm sinngemäß anzuwenden. Ob eine geringere Breite ausreicht, hängt vom konkreten Rollstuhl und der Anfahrsituation ab und sollte vor dem Umbau ausgemessen werden.

Bei Rollstuhlnutzung darf die Vorderkante des Waschtischs maximal 80 cm über dem Fertigfußboden liegen. Der Beinfreiraum muss mindestens 55 cm tief und 90 cm breit sein, die Armatur höchstens 40 cm von der Vorderkante entfernt. Voraussetzung ist ein Unterputz- oder Flach-Aufputz-Siphon.

Ja. Türverbreiterungen zählen zu den typischen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI und werden vom Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich als Beispiel genannt. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und muss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.

Die DIN 18040-2 verlangt für Stützklappgriffe eine Punktlast von mindestens 1 kN, also rund 100 kg, am vorderen Griffende. Entscheidend ist neben dem Produkt die Verankerung: Auf Trockenbauwänden ist eine tragfähige Hinterkonstruktion erforderlich.

Ja. Nach § 554 BGB können Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter
Würdigung der Mieterinteressen nicht zugemutet werden kann. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.