Das Wichtigste in Kürze
Ja. Gemäß § 554 BGB haben Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters für einen barrierefreien Badumbau, wenn ein berechtigtes Interesse (z. B. Pflegegrad oder Behinderung) vorliegt. Der Vermieter darf nur bei unzumutbarer Härte ablehnen, kann aber eine zusätzliche Kaution für den späteren Rückbau verlangen. Die Kosten tragen Mieter grundsätzlich selbst, können aber bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse erhalten. Der KfW-Zuschuss 455-B gilt ebenfalls für Mietwohnungen.
Muss der Vermieter zustimmen? §554 BGB
- Ein berechtigtes Interesse (z. B. ärztliches Attest, Pflegegrad) liegt vor.
- Die geplanten Maßnahmen sind technisch sicher und fachgerecht (DIN 18040-2).
- Es besteht keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung anderer Mieter oder der Bausubstanz.
- Der Mieter verpflichtet sich zum Rückbau bei Auszug (falls gefordert).
Rückbaupflicht: Muss ich das Bad beim Auszug zurückbauen?
Verhandeln Sie mit Ihrem Vermieter einen schriftlichen Rückbauverzicht. Ein modernes, barrierefreies Bad wertet die Wohnung auf und ist bei einer Neuvermietung an ältere Menschen ein großer Vorteil. Oft lassen sich Vermieter darauf ein, wenn der Umbau durch einen Fachbetrieb durchgeführt wird.
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Förderung: Wer zahlt den Badumbau in der Mietwohnung?
Liegt mindestens Pflegegrad 1 vor, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro als Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Dieser Zuschuss gilt ausdrücklich auch für Mieter und muss nicht zurückgezahlt werden. Wichtig: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
Viele glauben fälschlicherweise, KfW-Förderungen seien nur für Eigentümer. Das ist falsch! Auch Mieter können den KfW-Zuschuss 455-B beantragen (mit Zustimmung des Vermieters). Die KfW erstattet 10 % bis 12,5 % der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro). Ein Pflegegrad ist hierfür nicht erforderlich, was diese Förderung ideal für vorausschauende Umbauten macht.
Benötigen Sie lediglich mobile Haltegriffe, einen Duschsitz oder einen Badewannenlifter, zahlt dies die Krankenkasse, sofern ein ärztliches Rezept vorliegt. Die Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro.
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Förderung
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Betrag 2026 | Voraussetzung | Gilt für Mieter? |
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Pflegekasse
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Bis zu 4.180 € | Pflegegrad ab 1 | Ja |
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KfW 455-B (Zuschuss)
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10–12,5 % (max. 6.250 €) | Kein Pflegegrad nötig | Ja |
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Krankenkasse
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Kostenübernahme | Ärztliches Rezept | Ja |
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Steuer § 35a EStG
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20 % der Arbeitskosten | Banküberweisung | Ja |
In 4 Schritten zum barrierefreien Bad
- Planung und Kostenvoranschlag: Holen Sie sich ein detailliertes Angebot von einem Fachbetrieb ein. Das Angebot sollte die Vorgaben der DIN 18040-2 berücksichtigen.
- Zustimmung des Vermieters einholen: Reichen Sie das Angebot zusammen mit einem schriftlichen Antrag und medizinischen Nachweisen beim Vermieter ein. Verweisen Sie auf § 554 BGB.
- Fördermittel beantragen: Stellen Sie die Anträge bei der Pflegekasse oder der KfW. Warten Sie zwingend die schriftliche Bewilligung ab!
- Umbau starten: Erst wenn Vermieter und Förderstellen grünes Licht gegeben haben, dürfen Sie den Handwerker beauftragen.
Fazit: Als Mieter haben Sie mehr Rechte, als die meisten denken
Als Mieter sind Sie nicht gezwungen, in einer Wohnung mit gefährlichen Barrieren zu leben. Das Gesetz (§ 554 BGB) steht auf Ihrer Seite und sichert Ihnen das Recht auf einen barrierefreien Badumbau zu. Zwar tragen Sie die Kosten und das Risiko des Rückbaus, doch durch die Kombination von Pflegekassen-Zuschüssen und KfW-Programmen wie dem 455-B lässt sich die finanzielle Belastung massiv reduzieren. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Vermieter und klären Sie die Fördermöglichkeiten, bevor Sie den ersten Handwerker beauftragen.