Das KfW-Zuschussprogramm 455-B für Barrierereduzierung ist ab dem 8. April 2026 wieder verfügbar. Mit einem Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro unterstützt der Bund Eigentümer und Mieter beim altersgerechten Umbau, insbesondere im Badezimmer.
Jetzt wieder beantragen so funktioniert es
Das KfW-Zuschussprogramm 455-B für Barrierereduzierung ist ab dem 8. April 2026 wieder verfügbar. Mit einem Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro unterstützt der Bund Eigentümer und Mieter beim altersgerechten Umbau, insbesondere im Badezimmer.
Wie funktioniert der KfW-Zuschuss 455-B für den Badumbau 2026?
Seit dem 8. April 2026 können Eigentümer und Mieter wieder den KfW-Investitionszuschuss 455-B für die Barrierereduzierung beantragen. Die Förderung beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 2.500 Euro) für
Einzelmaßnahmen wie eine bodengleiche Dusche. Für den Komplettumbau zum Standard “Altersgerechtes Haus” winken 12,5 Prozent (maximal 6.250 Euro). Wichtig: Der Antrag muss zwingend vor Baubeginn im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
| Förderung | Förderhöhe 2026 | Wichtigste Voraussetzung |
|---|---|---|
| Einzelmaßnahmen (z.B. Dusche) | 10 % (max. 2.500 €) | Antrag vor Vertragsabschluss |
| Standard “Altersgerechtes Haus” |
12,5 % (max. 6.250 €) | Einbindung eines Sachverständigen |
| Budget 2026 | 50 Millionen Euro | Solange der Vorrat reicht |
Der KfW-Zuschuss 455-B “Barrierereduzierung – Investitionszuschuss” ist eine staatliche Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Er unterstützt private Bauherren und Mieter finanziell dabei, Barrieren in bestehenden Wohngebäuden abzubauen und den Wohnkomfort zu erhöhen.
Nach einer Pause im Jahr 2025 stellt das Bundesbauministerium für 2026 wieder 50 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Installation von Duschsitzen, die Verbreiterung von Türen und die Modernisierung von Sanitärobjekten wie WCs und Waschbecken.
Jeder private Immobiliennutzer kann den Zuschuss beantragen, unabhängig vom Alter oder einem Pflegegrad. Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentümer von Eigentumswohnungen sowie an Mieter, sofern eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter vorliegt.
Eine zwingende Voraussetzung ist die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der KfW, die sich an der DIN 18040-2 für barrierefreies Bauen orientieren. Dazu gehören beispielsweise:
Eine bodengleiche Dusche mit rutschhemmendem Bodenbelag.
Ausreichend Bewegungsfläche vor den Sanitärobjekten (in der Regel 120 x 120 cm).
Eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 cm bei Badezimmertüren.
Zudem müssen die Arbeiten von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden!
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Die KfW übernimmt für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximalen förderfähigen Kosten liegen bei 25.000 Euro pro Wohneinheit, was einem maximalen Zuschuss von 2.500 Euro entspricht.
Werden alle Maßnahmen so kombiniert, dass der KfW-Standard “Altersgerechtes Haus” erreicht wird, steigt der Zuschuss auf 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 50.000 Euro). In diesem Fall können bis zu 6.250 Euro Zuschuss gewährt werden. Hierfür ist jedoch die Einbindung eines Sachverständigen zwingend erforderlich.
Der Antrag auf den KfW-Zuschuss 455-B muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Ein unterschriebener Handwerkervertrag gilt bereits als Vorhabenbeginn und führt zum Verlust der Förderung.
Holen Sie detaillierte Kostenvoranschläge von Fachunternehmen ein, die die technischen Mindestanforderungen der KfW ausweisen.
Registrieren Sie sich im KfW-Zuschussportal und stellen Sie den Antrag online. Halten Sie dafür die geplanten Kosten und Angaben zur Immobilie bereit.
Warten Sie die offizielle Zusage der KfW ab. Erst danach dürfen Sie die Liefer- oder Leistungsverträge abschließen.
Lassen Sie die Maßnahmen vom Fachunternehmen fachgerecht umsetzen.
Laden Sie nach Abschluss der Arbeiten die Rechnungen und Zahlungsbelege im KfW-Zuschussportal hoch. Die Rechnungen müssen bargeldlos (per Überweisung) beglichen worden sein.
Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist ein zu früher Vorhabenbeginn. Wenn Sie den Handwerker beauftragen, bevor Sie den Antrag gestellt haben, verfällt der Anspruch auf den Zuschuss unwiderruflich.
Weitere kritische Fehler sind Barzahlungen an Handwerker, da die KfW ausschließlich unbare Zahlungen per Überweisung akzeptiert. Zudem müssen die Rechnungen detailliert sein und Material sowie Arbeitskosten getrennt ausweisen. Die Rechnungsadresse muss zwingend mit der Adresse des Antragstellers übereinstimmen.
Mit dem Neustart des KfW-Programms 455-B im April 2026 haben Immobilienbesitzer und Mieter wieder eine hervorragende Möglichkeit, den barrierefreien Badumbau finanziell unterstützen zu lassen. Da das Budget von 50 Millionen Euro begrenzt ist und nach dem “Windhundprinzip” vergeben wird, sollten Interessierte nicht zögern. Planen Sie sorgfältig, holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen
Sie den Antrag rechtzeitig vor Baubeginn.
Ja, auch Mieter können den Zuschuss beantragen. Voraussetzung ist jedoch eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter, in der die Umbaumaßnahmen genehmigt werden.
Eine direkte Kombination für dieselbe Maßnahme ist in der Regel nicht möglich. Sie können jedoch unterschiedliche Maßnahmen separat fördern lassen. Wenn die Pflegekasse beispielsweise den Umbau der Dusche bezuschusst, können Sie für die Verbreiterung der Türen den KfW-Zuschuss beantragen.
Wenn die bereitgestellten 50 Millionen Euro ausgeschöpft sind, können keine neuen Anträge mehr bewilligt werden. In diesem Fall bietet die KfW als Alternative den zinsgünstigen Kredit 159 “Altersgerecht Umbauen” an.
Nein, der Investitionszuschuss 455-B ist ein echter Zuschuss und muss nicht an die KfW zurückgezahlt werden, sofern alle Förderbedingungen eingehalten wurden.