Wie breit muss die Tür in einem barrierefreien Badezimmer sein?
Die Tür in einem barrierefreien Badezimmer muss eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 Zentimetern aufweisen, für eine rollstuhlgerechte Nutzung sind mindestens 90 Zentimeter vorgeschrieben.
Zudem dürfen barrierefreie Türen keine Schwellen haben. Ist dies technisch nicht anders lösbar, ist eine maximale Schwellenhöhe von 2 Zentimetern zulässig. Ein weiterer wichtiger Sicherheitsaspekt: Die Badezimmertür muss sich zwingend nach außen öffnen lassen. So kann die Tür im Notfall, beispielsweise wenn eine Person im Bad gestürzt ist und vor der Tür liegt, problemlos von außen geöffnet werden.