Badumbau-Zuschuss 2026:

So bekommst du bis zu 4.180 € von der Pflegekasse

Sebastian Neugart

 

Erfahre, wie du 2026 bis zu 4.180 Euro Zuschuss von der Pflegekasse für einen barrierefreien Badumbau erhältst. Wir erklären dir die Voraussetzungen, den Ablauf der Beantragung und wie du die Förderung clever mit dem neuen KfW-Zuschuss 455-B kombinieren kannst.

Ein altersgerechter Badumbau ist ein entscheidender Schritt, um die Sicherheit und Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden zu bewahren. Rutschige Fliesen, hohe Badewannenränder oder enge Duschen werden bei körperlichen Einschränkungen schnell zu unüberwindbaren Hindernissen. Mit einer bodengleichen Dusche, rutschfesten Böden und Haltegriffen wird das Badezimmer wieder zu einem sicheren Ort.

Die Kosten für einen solchen Umbau können jedoch schnell mehrere Tausend Euro betragen. Glücklicherweise unterstützt die Pflegekasse pflegebedürftige Menschen im Jahr 2026 mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro. In diesem Ratgeber zeigen wir dir detailliert, wie du diesen Zuschuss beantragst, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und welche weiteren Fördermöglichkeiten dir zur Verfügung stehen.

Das Wichtigste in Kürze

Wie viel Zuschuss zahlt die Pflegekasse für einen Badumbau 2026?

Die Pflegekasse bezuschusst sogenannte “wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” wie einen barrierefreien Badumbau mit bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt wird.

Förderung /
Kostenträger
Förderhöhe 2026 Wichtigste Voraussetzung
Pflegekasse Bis zu 4.180 € (max. 16.720 € für
Wohngruppen)
Anerkannter Pflegegrad
(mindestens 1)
KfW-Kredit (159) Bis zu 50.000 € pro Wohneinheit Unabhängig von Alter und
Pflegegrad
KfW-Zuschuss (455 B) 10 % bis 12,5 % (max. 6.250 €) Neustart seit 8. April 2026
Steuer (Handwerker) 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 €) Zahlung per Banküberweisung

Pflegekassen-Zuschuss: Bis zu 4.180 Euro für den Badumbau

Welche Voraussetzungen gelten für den Pflegekassen-Zuschuss zum Badumbau?

Um den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro zu erhalten, muss die antragstellende Person mindestens Pflegegrad 1 haben. Zudem muss die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.

Der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist speziell für “wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” gedacht. Leben mehrere Personen mit einem Pflegegrad im selben Haushalt, können die Zuschüsse addiert werden. So sind für Wohngruppen bis zu 16.720 Euro Förderung möglich.

Typische Maßnahmen, die im Badezimmer gefördert werden, umfassen:

  • Umbau einer herkömmlichen Badewanne zu einer bodengleichen Dusche

  • Verbreiterung der Badezimmertür für Rollstuhl- oder Rollatornutzung

  • Installation von rutschfesten Bodenbelägen (mindestens Rutschfestigkeitsklasse R10/B)

  • Einbau eines unterfahrbaren Waschtischs oder eines erhöhten WCs

Wichtig:

Der Antrag auf den Zuschuss muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen bei der Pflegekasse gestellt und bewilligt werden. Wer zuerst umbaut und dann den Antrag stellt, verliert in der Regel seinen Anspruch auf die Förderung.

KfW-Förderung 2026: Der Neustart des Zuschusses 455-B

Gibt es 2026 wieder einen KfW-Zuschuss für den barrierefreien Badumbau?

Ja, der beliebte KfW Investitionszuschuss 455-B (Barrierereduzierung) ist seit dem 8. April 2026 wieder verfügbar. Über dieses Programm kannst du für Einzelmaßnahmen wie einen Badumbau einen Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 2.500 Euro) erhalten.

Der große Vorteil der KfW-Förderung ist, dass sie unabhängig von Alter oder einem vorhandenen Pflegegrad beantragt werden kann. Sie eignet sich daher hervorragend für Personen, die ihr Zuhause vorausschauend altersgerecht umbauen möchten. Erreichst du mit dem Umbau sogar den kompletten KfW-Standard “Altersgerechtes Haus”, steigt der Zuschuss auf 12,5 Prozent (maximal 6.250 Euro).

Neben dem Zuschuss bietet die KfW auch weiterhin den Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen) an, über den zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit vergeben werden.

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Kosten und typische Maßnahmen: Was kostet ein barrierefreies Bad 2026?

Wie hoch sind die Kosten für den Umbau von einer Wanne zur Dusche im Jahr 2026?

Für den Standardumbau einer alten Badewanne zu einer barrierefreien Dusche musst du 2026 mit Kosten zwischen 4.000 und 6.000 Euro rechnen. Eine komplette Badsanierung nach barrierefreien Standards kostet durchschnittlich zwischen 12.000 und 25.000 Euro.

Die tatsächlichen Kosten hängen stark von den individuellen Anforderungen, der Größe des Badezimmers und den gewählten Materialien ab.

Maßnahme Durchschnittliche Kosten 2026
Umbau Wanne zur Dusche (Standard) 4.000 – 6.000 Euro
Bodengleiche Dusche (kompletter Neueinbau) 2.500 – 5.000 Euro
Unterfahrbarer Waschtisch 300 – 800 Euro
Türverbreiterung auf 90 cm 800 – 1.500 Euro
Komplettsanierung barrierefrei 12.000 – 25.000 Euro

Wenn du die Kosten für den Umbau “Wanne zur Dusche” (ca. 4.000 – 6.000 Euro) mit dem maximalen Pflegekassen-Zuschuss (4.180 Euro) verrechnest, lässt sich diese Maßnahme in vielen Fällen nahezu vollständig über die Förderung finanzieren.

Antragsverfahren: In 5 Schritten zum Pflegekassen-Zuschuss

Wie beantrage ich den Zuschuss für den Badumbau bei der Pflegekasse richtig?

Der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Er muss eine Begründung für die Notwendigkeit des Umbaus sowie detaillierte Kostenvoranschläge enthalten und
zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.

Folge dieser Checkliste für einen reibungslosen Ablauf:

01.
Bedarf ermitteln:

Lass dich von einer Wohnberatungsstelle oder einem zertifizierten Handwerksbetrieb beraten, welche Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.

02.
Kostenvoranschläge einholen:

Besorge dir detaillierte Angebote von Fachfirmen. Die Arbeits- und Materialkosten sollten klar aufgeschlüsselt sein.

03.
Antrag stellen:

Reiche ein formloses Schreiben zusammen mit den Kostenvoranschlägen und eventuell einer ärztlichen Empfehlung bei deiner Pflegekasse ein.

04.
Bewilligung abwarten:

Die Pflegekasse hat in der Regel drei Wochen Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Warte die schriftliche Zusage zwingend ab, bevor du den Handwerker beauftragst!

05.
Umbau und Abrechnung:

Nach Abschluss der Arbeiten reichst du die Rechnungen bei der Pflegekasse ein, woraufhin der Zuschuss ausgezahlt wird.

Fazit: Förderungen für den Badumbau optimal nutzen

Ein barrierefreies Badezimmer bedeutet mehr Sicherheit und Lebensqualität im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit. Die Kosten für den Umbau musst du im Jahr 2026 glücklicherweise nicht alleine tragen. Mit dem Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro steht dir eine starke finanzielle Unterstützung zur Verfügung, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

Wer vorausschauend plant oder umfangreichere Sanierungen anstrebt, sollte zudem den im April 2026 neu gestarteten KfW-Zuschuss 455-B in Betracht ziehen. Durch eine clevere Kombination der Fördermittel und eine rechtzeitige Antragstellung vor Baubeginn lässt sich die finanzielle Eigenbelastung deutlich reduzieren.

FAQ

Die häufigsten Fragen

Ja, ein erneuter Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann gewährt werden, wenn sich die Pflegesituation so verändert hat, dass neue oder angepasste Maßnahmen zwingend erforderlich werden. Für ein und dieselbe Maßnahme gibt es den Zuschuss jedoch nur einmal.

Nein. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt und bewilligt sein. Wer vorher mit dem Umbau beginnt, verliert in der Regel seinen Anspruch auf den Zuschuss.

Ja, eine Kombination ist grundsätzlich möglich, sofern nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. Die Gesamtsumme der Förderungen darf die tatsächlichen Kosten des Umbaus nicht übersteigen.

Ja, der Zuschuss der Pflegekasse ist nicht an Eigentum gebunden. Auch Mieter mit einem Pflegegrad können die 4.180 Euro beantragen. Es ist jedoch zwingend die schriftliche Zustimmung des Vermieters für die baulichen Veränderungen einzuholen.

1 Bundesministerium der Justiz. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 554 Barrierefreiheit.
2 SWR. Barrierefreier Umbau der Mietwohnung: Wer zahlt? (23.03.2026 )
3 KfW. Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B ).