Viele Betroffene sind verunsichert, wenn der ersehnte Elektrorollstuhl von der Krankenkasse verweigert wird. Die Ablehnung erfolgt meist nicht aus böser Absicht, sondern basiert auf strengen Prüfkriterien.
Welche Gründe führen zur Ablehnung eines Elektrorollstuhls?
Häufig argumentieren Krankenkassen, dass das Hilfsmittel nicht medizinisch notwendig sei oder eine günstigere Alternative, wie ein Standardrollstuhl, ausreiche. Zudem wird oft bemängelt, dass die ärztliche Verordnung die individuelle Situation nicht ausreichend begründet.
Ein Elektrorollstuhl kostet zwischen 1.500 und 8.000 Euro, Spezialmodelle sogar bis zu 30.000 Euro. Daher prüfen die Kassen genau, ob die Voraussetzungen nach § 33 SGB
V erfüllt sind. Diese besagen, dass das Hilfsmittel erforderlich sein muss, um eine Behinderung auszugleichen.
Laut dem Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 18) ist ein E-Rollstuhl dann indiziert, wenn eine starke Gehbehinderung vorliegt, ein handgetriebener Rollstuhl nicht mehr bedient werden kann, aber die geistige und körperliche Fähigkeit zur Steuerung eines elektrischen Antriebs vorhanden ist.