Elektrorollstuhl Krankenkasse 2026: Wer zahlt, was zahlt sie, wie beantragen?
Das Wichtigste in Kürze
Wer zahlt den Elektrorollstuhl und wie hoch sind die Kosten?
Zuständig für die Kostenübernahme eines Elektrorollstuhls ist die gesetzliche Krankenkasse nach § 33 SGB V, nicht die Pflegekasse. Bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit (ärztliches Rezept) und Genehmigung durch die Kasse übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Grundausstattung. Die gesetzliche Zuzahlung für den Versicherten beträgt dabei lediglich 10 Prozent der Kosten, jedoch maximal 10 Euro. Ein Pflegegrad ist für die Beantragung nicht erforderlich.
| Aspekt | Wichtige Fakten zur Kostenübernahme 2026 |
|---|---|
| Zuständiger Kostenträger | Krankenkasse (gemäß § 33 SGB V) |
| Voraussetzung | Ärztliche Verordnung (Rezept) mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit |
| Gesetzliche Zuzahlung | Maximal 10 Euro pro Hilfsmittel (bei Befreiung 0 Euro) |
| Wirtschaftliche Aufzahlung | Fällt nur an, wenn ein teureres Wunschmodell über das Maß der Notwendigkeit hinaus gewählt wird |
| Pflegegrad nötig? |
Nein, ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung
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Der größte Irrtum: Pflegekasse vs. Krankenkasse
Wer ist wirklich für den Elektrorollstuhl zuständig?
Der mit Abstand häufigste Irrtum bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls ist die Annahme, dass die Pflegekasse für die Kosten aufkommt. Das ist falsch. Zuständig ist in Deutschland immer die gesetzliche Krankenkasse.
Wer hat Anspruch auf einen Elektrorollstuhl?
Wann bezahlt die Krankenkasse einen elektrischen Rollstuhl?
Ein Anspruch auf einen Elektrorollstuhl besteht dann, wenn ein manueller Rollstuhl aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr selbstständig bedient werden kann und das Hilfsmittel für die Bewältigung des Alltags medizinisch notwendig ist.
- Fehlende Kraft oder Funktion: Der behandelnde Arzt muss attestieren, dass die Kraft in den Armen oder Händen nicht ausreicht, um einen manuellen Rollstuhl über alltägliche Strecken zu bewegen. Auch eine eingeschränkte Greiffunktion kann ein Grund sein.
- Fahreignung: Der Nutzer muss geistig und körperlich in der Lage sein, den Elektrorollstuhl sicher im Straßenverkehr oder in der Wohnung zu steuern.
- Abstellmöglichkeit: Es muss ein sicherer, wettergeschützter Abstellplatz mit einer Steckdose zum Laden der Akkus vorhanden sein.
Die Krankenkasse finanziert Hilfsmittel, um die „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ zu ermöglichen. Der Rollstuhl muss also dazu dienen, grundlegende Bedürfnisse wie das Einkaufen, Arztbesuche oder kurze Spaziergänge an der frischen Luft zu realisieren.
Kosten & Zuzahlung: Was zahlt die Krankenkasse 2026?
- Die gesetzliche Zuzahlung Für jedes Hilfsmittel, das von der Krankenkasse bezahlt wird, fällt für Versicherte ab 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Da selbst einfache Elektrorollstühle weit über 100 Euro kosten, liegt die Zuzahlung in der Praxis fast immer bei exakt 10 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung befreit. Wer die jährliche Belastungsgrenze (in der Regel 2 Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 Prozent) erreicht hat, kann sich bei seiner Krankenkasse komplett von Zuzahlungen befreien lassen.
- Die wirtschaftliche Aufzahlung (Eigenanteil) Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein „ausreichendes, zweckmäßiges und wirtschaftliches“ Modell. Wenn Sie sich jedoch für einen Elektrorollstuhl entscheiden, der über dieses notwendige Maß hinausgeht – beispielsweise ein besonders leichtes, faltbares Modell aus Carbon, eine Sonderlackierung oder einen extra starken Motor für Waldwege –, müssen Sie die Differenzkosten selbst tragen. Dies nennt man wirtschaftliche Aufzahlung.
- Szenario A (Standardmodell): Sie wählen ein Modell für 2.800 Euro. Sie zahlen lediglich 10 Euro gesetzliche Zuzahlung.
- Szenario B (Wunschmodell): Sie wählen einen leichten, faltbaren Premium-Rollstuhl für 4.000 Euro. Sie zahlen die 10 Euro gesetzliche Zuzahlung PLUS 1.200 Euro wirtschaftliche Aufzahlung. Ihr Eigenanteil beträgt somit 1.210 Euro.
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In 5 Schritten: So beantragen Sie den E-Rollstuhl richtig
- Arztbesuch und Verordnung: Besprechen Sie Ihre Mobilitätsprobleme detailliert mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Der Arzt stellt Ihnen eine Verordnung (Rezept) aus. Darauf muss die genaue Diagnose stehen und detailliert begründet werden, warum ein manueller Rollstuhl nicht mehr ausreicht.
- Beratung im Sanitätshaus: Gehen Sie mit dem Rezept zu einem Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Lassen Sie sich beraten und machen Sie unbedingt Probefahrten mit verschiedenen Modellen.
- Kostenvoranschlag erstellen lassen: Haben Sie das passende Modell gefunden, erstellt das Sanitätshaus einen detaillierten Kostenvoranschlag.
- Antrag einreichen: Das Sanitätshaus reicht in der Regel die ärztliche Verordnung zusammen mit dem Kostenvoranschlag direkt bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie müssen sich um den Papierkram oft nicht selbst kümmern.
- Prüfung und Bewilligung: Die Krankenkasse hat nun drei Wochen Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Wird der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung eingeschaltet, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Nach der Genehmigung bestellt das Sanitätshaus den Rollstuhl, passt ihn individuell an Sie an und liefert ihn aus.
Die Bedeutung der Hilfsmittelnummer
Krankenkasse lehnt ab: Was nun?
- Frist wahren: Legen Sie innerhalb von vier Wochen (einem Monat) nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch ein. Zunächst reicht ein formloses Schreiben zur Fristwahrung.
- Begründung anfordern: Bitten Sie die Krankenkasse um das genaue Gutachten des Medizinischen Dienstes, auf dem die Ablehnung basiert.
- Arzt einbeziehen: Gehen Sie mit der Ablehnung zu Ihrem Arzt. Bitten Sie ihn um eine ausführlichere Stellungnahme, die genau die Punkte entkräftet, die die Krankenkasse bemängelt hat.
- Hilfe suchen: Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD sowie unabhängige Patientenberatungen können Sie beim Formulieren des Widerspruchs professionell unterstützen.
Fazit: Mobilität auf Rezept
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein. Die Kostenübernahme für einen Elektrorollstuhl läuft über die Krankenkasse (§ 33 SGB V) und nicht über die Pflegekasse. Ein Pflegegrad ist daher keine Voraussetzung. Entscheidend ist allein die ärztlich festgestellte medizinische Notwendigkeit.
Ja, auch faltbare Elektrorollstühle können von der Krankenkasse bezuschusst werden, sofern sie über eine Hilfsmittelnummer verfügen und medizinisch notwendig sind. Da diese Modelle oft teurer sind als Standard-Rollstühle, müssen Sie hier jedoch häufiger mit einer wirtschaftlichen Aufzahlung (Eigenanteil) rechnen.
Wenn die Krankenkasse den Elektrorollstuhl genehmigt hat, bleibt er in der Regel Eigentum der Kasse und wird Ihnen leihweise überlassen. Dementsprechend übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für notwendige Reparaturen, den Austausch von Verschleißteilen (wie Akkus) und die regelmäßige Wartung.
Nein. Elektrorollstühle, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h nicht überschreiten, dürfen ohne Führerschein gefahren werden. Die meisten von der Krankenkasse finanzierten Modelle fahren ohnehin nur 6 km/h.