Erfahren Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen einem Elektrorollstuhl und einem Elektromobil. Unser Ratgeber klärt auf, welches Modell für Ihre Bedürfnisse geeignet ist und wann Krankenkasse oder Pflegekasse die Kosten übernehmen.
Was ist der Unterschied?
Erfahren Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen einem Elektrorollstuhl und einem Elektromobil. Unser Ratgeber klärt auf, welches Modell für Ihre Bedürfnisse geeignet ist und wann Krankenkasse oder Pflegekasse die Kosten übernehmen.
Eine eingeschränkte Gehfähigkeit stellt viele Menschen vor die Herausforderung, ihren Alltag neu zu organisieren. Ob für den Einkauf, den Arztbesuch oder den Ausflug in die Natur – elektrische Mobilitätshilfen bieten eine hervorragende Möglichkeit, die Selbstständigkeit zu erhalten. Doch die Wahl zwischen einem Elektrorollstuhl und einem Elektromobil fällt oft schwer.
Während beide Varianten das Ziel haben, die Mobilität zu fördern, unterscheiden sie sich grundlegend in ihrer Bauweise, ihrem Einsatzbereich und vor allem in der Finanzierung. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen detailliert, worin die Unterschiede liegen und welche Kostenträger für welches Gefährt zuständig sind.
Was ist der Unterschied zwischen einem Elektrorollstuhl und einem Elektromobil?
Ein Elektrorollstuhl gilt als medizinisches Hilfsmittel für stark mobilitätseingeschränkte Personen und wird bei ärztlicher Verordnung meist von der Krankenkasse finanziert. Ein Elektromobil (Seniorenmobil) ist eine Mobilitätshilfe für Personen, die kurze Strecken noch gehen können. Es wird häufig privat angeschafft oder über die Pflegekasse (Entlastungsbetrag) bezuschusst, während die Krankenkasse hier nur unter strengen Auflagen zahlt.
| Merkmal | Elektrorollstuhl | Elektromobil |
|---|---|---|
| Hauptzweck | Medizinisches Hilfsmittel | Mobilitätshilfe für den Außenbereich |
| Steuerung | Joystick | Lenker (wie beim Roller) |
| Einsatzbereich | Innen- und Außenbereich | Primär Außenbereich |
| Finanzierung | Meist Krankenkasse (§ 33 SGB V) | Oft privat oder Pflegekasse |
| Kosten | Ab ca. 2.400 Euro | Ab ca. 1.500 Euro |
Worin unterscheiden sich Elektrorollstuhl und Elektromobil technisch?
Ein Elektrorollstuhl ist wendiger, wird per Joystick gesteuert und eignet sich ideal für den Innenbereich. Ein Elektromobil wird über einen Lenker gefahren, ist robuster gebaut und für längere Strecken im Außenbereich konzipiert.
Der Elektrorollstuhl erinnert optisch an einen klassischen manuellen Rollstuhl, ist jedoch mit einem Elektromotor ausgestattet. Dank seiner kompakten Bauweise und dem geringen Wendekreis lässt er sich präzise durch enge Flure oder Türen manövrieren. Die Steuerung erfolgt intuitiv über einen Joystick, was besonders für Personen mit eingeschränkter Arm oder Handfunktion von Vorteil ist.
Das Elektromobil, oft auch Senioren-Scooter genannt, ist als Drei- oder Vierrad konzipiert und bietet einen bequemen Sitz. Die Steuerung erfolgt über einen Lenker, ähnlich wie bei einem Motorroller. Elektromobile sind deutlich größer und schwerer als Elektrorollstühle, was sie stabiler auf unebenen Wegen macht, jedoch für den Einsatz in normalen Wohnräumen ungeeignet.
Für die Nutzung eines Elektromobils müssen Sie in der Lage sein, selbstständig ein- und auszusteigen sowie das Fahrzeug über den Lenker sicher zu bedienen.
Wann zahlt die Krankenkasse einen Elektrorollstuhl?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Elektrorollstuhl, wenn dieser medizinisch notwendig ist, um eine starke Gehbehinderung auszugleichen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung mit detaillierter Begründung.
Der Elektrorollstuhl ist im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (Produktgruppe 18) gelistet. Das bedeutet, dass die Krankenkasse gemäß § 33 SGB V verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen, wenn ein manueller Rollstuhl nicht mehr ausreicht.
Die Krankenkasse prüft jeden Antrag individuell. Liegt eine Bewilligung vor, übernimmt die Kasse in der Regel die Kosten für ein Standardmodell mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Für Sie fällt dann lediglich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro an.
Zudem kommt die Krankenkasse bei bewilligten Elektrorollstühlen auch für die Folgekosten auf. Dazu zählen Reparaturen, Wartungen und sogar die Stromkosten für das Aufladen des Akkus, die Sie rückwirkend geltend machen können.
Bitten Sie Ihren Arzt, die gewünschte Produktart (z.B. „Elektrorollstuhl für den Innenraum“ oder „für den Außenbereich“) bereits auf dem Rezept zu vermerken. Die genaue 10-stellige Nummer des spezifischen Modells trägt dann später das Sanitätshaus ein.
Wofür eignet sich ein Elektromobil am besten?
Ein Elektromobil ist die ideale Lösung für Personen, die in der Wohnung noch mobil sind, aber längere Strecken zum Einkaufen oder für Arztbesuche nicht mehr zu Fuß bewältigen können.
Im Gegensatz zum Elektrorollstuhl ist das Elektromobil primär darauf ausgelegt, die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben im Außenbereich zu fördern. Es bietet oft praktische Extras wie Einkaufskörbe oder Halterungen für Gehstöcke.
Viele Senioren entscheiden sich für ein Elektromobil, um ihre Unabhängigkeit zu bewahren, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Die Modelle reichen von kompakten, faltbaren Scootern für den Kofferraum bis hin zu leistungsstarken Vierrädern mit Geschwindigkeiten von bis zu 15 km/h oder 25 km/h.
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Wer finanziert ein Elektromobil?
Während Elektrorollstühle fast immer von der Krankenkasse bezahlt werden, werden Elektromobile häufig privat finanziert oder über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse bezuschusst. Die Krankenkasse zahlt hier nur bei sehr strenger medizinischer Indikation.
Die klare Unterscheidung der Kostenträger ist entscheidend für die Anschaffung:
Krankenkasse (Medizinische Notwendigkeit):
Die Krankenkasse finanziert Elektromobile nur, wenn die Kriterien extrem streng erfüllt sind. Das Gefährt muss im
Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein (max. 6 km/h) und es muss nachgewiesen werden, dass Grundbedürfnisse (wie der Weg zum Arzt) anders nicht zu bewältigen sind. Zudem muss ein witterungsgeschützter Stellplatz nachgewiesen werden. Wegen dieser hohen Hürden werden viele Anträge auf Elektromobile abgelehnt.
Pflegekasse (Entlastung im Alltag):
Liegt ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor, können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro nutzen. Dieser kann angespart und für die Miete oder Finanzierung einer Mobilitätshilfe eingesetzt werden, sofern diese zur Entlastung im Alltag beiträgt.
Private Anschaffung:
Da die Krankenkasse nur Basismodelle bis 6 km/h bewilligt, entscheiden sich viele Senioren für den Privatkauf. Hier haben Sie die freie Wahl:
Schnellere Modelle (z.B. 15 km/h), bessere Federung, Wetterschutz oder faltbare Reisescooter stehen Ihnen ohne Antragsverfahren sofort zur Verfügung.
Wie entscheide ich zwischen Elektrorollstuhl und Elektromobil?
Die Entscheidung hängt von Ihrer körperlichen Verfassung ab: Bei starker Einschränkung und Bedarf im Innenbereich ist der Elektrorollstuhl richtig. Bei Restmobilität und Fokus auf Ausflüge ist das Elektromobil die bessere Wahl.
Nutzen Sie diese kurze Checkliste zur Orientierung:
Die Wahl zwischen einem Elektrorollstuhl und einem Elektromobil ist eine Entscheidung für mehr Lebensqualität. Der Elektrorollstuhl dient als medizinisches Hilfsmittel, das bei starker Einschränkung unverzichtbar ist und bei ärztlicher Verordnung zuverlässig von der Krankenkasse finanziert wird.
Das Elektromobil hingegen schließt die Lücke für all jene, die zwar noch gehen können, aber für längere Strecken im Freien Unterstützung benötigen. Auch wenn die Krankenkasse hier seltener einspringt, lohnt sich die private Anschaffung oder die Nutzung von Pflegekassen-Zuschüssen, um die eigene Unabhängigkeit zu bewahren.
Prüfen Sie Ihre individuellen Bedürfnisse und lassen Sie sich im Zweifelsfall fachkundig beraten, um das passende Gefährt für Ihren Alltag zu finden.
Nein. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ausschließlich die Kosten für Basismodelle, die eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten. Schnellere Modelle gelten nicht als medizinisches Hilfsmittel und müssen privat finanziert werden.
Nein. Für die Kostenübernahme eines Elektrorollstuhls durch die Krankenkasse ist kein Pflegegrad erforderlich. Ausschlaggebend ist allein die ärztlich festgestellte medizinische Notwendigkeit.
Das hängt von der Größe des Elektromobils und dem Supermarkt ab. Kompakte Modelle können in breiten Gängen genutzt werden. Größere Modelle müssen oft vor dem Geschäft abgestellt werden. Elektrorollstühle sind aufgrund ihrer Wendigkeit besser für den Innenbereich von Geschäften geeignet.
Wurde das Elektromobil von der Krankenkasse bewilligt, übernimmt diese auch die Kosten für notwendige Reparaturen und Wartungen. Haben Sie das Gefährt privat gekauft, müssen Sie für Reparaturkosten selbst aufkommen.
Modelle bis 6 km/h dürfen ohne Führerschein auf dem Gehweg gefahren werden. Für Elektromobile, die zwischen 6 und 15 km/h schnell sind, benötigen Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung, es sei denn, Sie sind vor dem 1. April 1965 geboren.