Förderung für Elektrorollstühle 2026:

Alle Zuschüsse & Kosten im Überblick

Erfahren Sie alles über die Finanzierung von Elektrorollstühlen im Jahr 2026. Bleiben Sie informiert über die Kostenübernahme der Krankenkasse, gesetzliche Zuzahlungen und weitere Fördermöglichkeiten für mehr Mobilität.

Wussten Sie, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für einen Elektrorollstuhl bei medizinischer Notwendigkeit fast vollständig übernimmt? Für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist ein elektrischer Rollstuhl der Schlüssel zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Doch die Anschaffungskosten können schnell mehrere tausend Euro betragen. Wer die Voraussetzungen kennt und den Antrag richtig stellt, muss 2026 oft nur die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro aus eigener Tasche zahlen.

Unser Ratgeber zeigt Ihnen detailliert und verständlich, welche Fördermöglichkeiten es aktuell gibt, wie Sie diese optimal für sich nutzen – und warum das ärztliche Rezept der wichtigste Schlüssel zum Erfolg ist.

Das Wichtigste in Kürze

Welche Förderungen für Elektrorollstühle gibt es 2026? Die wichtigste Anlaufstelle für die Finanzierung eines Elektrorollstuhls ist die gesetzliche Krankenkasse. Sie übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Modelle (bis 6 km/h), sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Bei beruflicher Notwendigkeit springen die Rentenversicherung oder das Integrationsamt ein, bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft. Der Eigenanteil lässt sich zudem steuerlich absetzen.

Förderung Förderhöhe Voraussetzung
Krankenkasse Vollständige Kostenübernahme (bis auf 5-10 Euro Zuzahlung) Ärztliches Rezept, Modell bis max.6 km/h
Berufsgenossenschaft Bis zu 100% der Kosten Mobilitätseinschränkung durch Arbeitsunfall/Berufskrankheit
Rentenversicherung Bis zu 100% der Kosten Für berufliche Teilhabe nötig, mind. 15 Jahre Beitragszeit
Steuerliche Absetzbarkeit Individuell (außergewöhnliche Belastung) Ärztliches Attest, nur für den Eigenanteil
Pflegekasse Bis zu 4.180 Euro pro Person Nur für Umbaumaßnahmen (z.B. Rampen), nicht für den Rollstuhl selbst

Krankenkassen-Zuschuss: So sichern Sie sich die Kostenübernahme

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in den meisten Fällen der primäre Kostenträger für einen Elektrorollstuhl. Ein Elektrorollstuhl gilt rechtlich als medizinisches Hilfsmittel gemäß Paragraf  33 SGB V.

Wann zahlt die Krankenkasse einen Elektrorollstuhl? Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen elektrischen Rollstuhl, wenn dieser medizinisch notwendig ist, um eine Behinderung auszugleichen, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern. [3]

Die wichtigste Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine detaillierte ärztliche Verordnung (Rezept). Der behandelnde Arzt muss auf dem Rezept genau begründen, warum ein manueller Rollstuhl nicht mehr ausreicht – beispielsweise aufgrund mangelnder Kraft in den Armen, starker Schmerzen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Je detaillierter die medizinische Begründung ausfällt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer reibungslosen Genehmigung.

Wichtig:

Kaufen Sie den Elektrorollstuhl niemals im Voraus! Reichen Sie zuerst das Rezept zusammen mit einem Kostenvoranschlag des Sanitätshauses bei der Krankenkasse ein und warten Sie die schriftliche Genehmigung ab.

Das Hilfsmittelverzeichnis: Welche Modelle zahlt die Kasse?

Nicht jeder Elektrorollstuhl, der auf dem Markt erhältlich ist, wird von der Krankenkasse finanziert. Die Auswahl ist an klare Vorgaben gebunden.

Welche Elektrorollstühle stehen im Hilfsmittelverzeichnis? Der GKV-Spitzenverband führt ein offizielles Hilfsmittelverzeichnis. Elektrorollstühle sind dort in der Produktgruppe 18 („Kranken- und Behindertenfahrzeuge“) gelistet. Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich nur die Kosten für Modelle, die über eine offizielle zehnstellige Hilfsmittelnummer verfügen.

Eine entscheidende Einschränkung betrifft die Geschwindigkeit: Das Hilfsmittelverzeichnis listet ausschließlich Elektrorollstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h. Schnellere Modelle (z.B. 10 oder 15 km/h) gelten rechtlich nicht als medizinische Hilfsmittel, sondern als Kraftfahrzeuge, und werden daher nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Auch extrem leichte, faltbare Reisemodelle ohne Hilfsmittelnummer werden in der Regel nicht erstattet, es sei denn, sie sind für den medizinischen Zweck zwingend erforderlich und es gibt keine günstigere Alternative.

Praxis-Tipp: Das Sanitätshaus ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen mindestens ein aufzahlungsfreies Modell anzubieten, das Ihre medizinischen Bedürfnisse vollumfänglich erfüllt. Oftmals weisen Krankenkassen auch gut erhaltene, generalüberholte gebrauchte Rollstühle aus ihrem eigenen Bestand zu.

Zuzahlung und Eigenanteil: Diese Kosten bleiben 2026 bei Ihnen

Auch bei einer vollständigen Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist der Elektrorollstuhl in der Regel nicht komplett kostenlos.

Wie hoch ist die Zuzahlung für einen Elektrorollstuhl? Für gesetzlich Versicherte fällt bei medizinischen Hilfsmitteln eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt 10 Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro (Paragraf  61 SGB V). Bei einem Elektrorollstuhl, der mehrere tausend Euro kostet, zahlen Sie also in der Regel exakt 10 Euro Zuzahlung. [6]

Ein höherer Eigenanteil („wirtschaftliche Aufzahlung“) entsteht nur dann, wenn Sie sich für ein Modell entscheiden, das über das medizinisch Notwendige hinausgeht. Wünschen Sie beispielsweise eine Sonderlackierung, spezielle Alufelgen oder ein Modell, das teurer ist als das aufzahlungsfreie Standardmodell des Sanitätshauses, müssen Sie die Preisdifferenz selbst tragen.

Befreiung von der Zuzahlung: Wenn Ihre jährlichen Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel die Belastungsgrenze von 2 Prozent Ihres Bruttoeinkommens (1 Prozent bei chronisch Kranken) übersteigen, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Pflegekassen-Zuschuss: Wann zahlt die Pflegeversicherung?

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Rolle der Pflegekasse bei der Finanzierung von Rollstühlen.

Zahlt die Pflegekasse den Elektrorollstuhl? Nein, die Pflegekasse ist nicht für die Anschaffung des Elektrorollstuhls selbst zuständig. Da der Rollstuhl dem Ausgleich einer Behinderung dient, fällt er in die Zuständigkeit der Krankenkasse (Krankenversicherung).

Allerdings spielt die Pflegekasse eine wichtige Rolle, wenn es um das Umfeld geht: Ist die Wohnung nicht rollstuhlgerecht, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf  40 SGB XI).

Diesen Zuschuss können Sie nutzen, um Ihr Zuhause für den Elektrorollstuhl anzupassen, beispielsweise für:

  • Den Einbau von fest installierten Rollstuhlrampen
  • Die Verbreiterung von Türen
  • Die Entfernung von Türschwellen
  • Den Einbau eines Treppenlifts oder Hublifts

Weitere Kostenträger: Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung & Co.

Je nach Ursache für die Notwendigkeit des Elektrorollstuhls oder Ihrem beruflichen Status können andere Träger vorrangig zuständig sein. Diese übernehmen oft auch Modelle, die über den Standard der Krankenkasse hinausgehen (z.B. schnellere Modelle oder spezielle Stehrollstühle).

Wer zahlt den Elektrorollstuhl bei beruflicher Notwendigkeit?

Wenn Sie den Elektrorollstuhl benötigen, um Ihren Beruf weiterhin ausüben zu können oder den Weg zur Arbeit zu bewältigen, greifen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Paragraf  49 SGB IX).

Situation Zuständiger Kostenträger Besonderheit
Arbeitsunfall / Berufskrankheit Berufsgenossenschaft / Unfallkasse Übernimmt bis zu % der Kosten, oft auch für Sonderausstattungen.
Berufliche Teilhabe (> 15 Jahre Beiträge) Deutsche Rentenversicherung Antrag über Formular G0133.
Berufliche Teilhabe (< 15 Jahre Beiträge) Agentur für Arbeit Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.
Schwerbehinderung + unbefristeter Job Integrationsamt / Inklusionsamt Arbeitgeber stellt den Antrag auf Arbeitsplatzausstattung.
Fremdverschulden (z.B. Verkehrsunfall) Haftpflichtversicherung des Verursachers Übernimmt die Kosten im Rahmen des Schadensersatzes.

Greift keiner dieser Kostenträger und ist auch die Krankenkasse nicht zuständig, kann als letztes Auffangnetz das Sozialamt (Eingliederungshilfe) einspringen.

Steuerliche Vorteile 2026: Elektrorollstuhl als außergewöhnliche Belastung

Wenn Sie den Elektrorollstuhl ganz oder teilweise selbst bezahlen müssen (z.B. weil Sie ein schnelleres Modell oder ein spezielles Reisemodell ohne Hilfsmittelnummer wünschen), können Sie das Finanzamt an den Kosten beteiligen.

Ist ein Elektrorollstuhl steuerlich absetzbar? Ja, der Eigenanteil für medizinische Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl kann in der Einkommensteuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ (Paragraf  33 EStG) geltend gemacht werden.

Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest oder eine Verordnung nachgewiesen wird, das vor dem Kauf ausgestellt wurde. Sie können nur die Kosten absetzen, die Ihre „zumutbare Eigenbelastung“ (abhängig von Einkommen und Familienstand) übersteigen. Wichtig: Kosten, die von der Krankenkasse erstattet wurden, dürfen nicht angegeben werden – absetzbar ist nur der tatsächliche Eigenanteil.

Antragsverfahren, Voraussetzungen & Praxistipps

Ein strukturierter Ablauf ist entscheidend, um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu sichern.

Checkliste: In 5 Schritten zum Elektrorollstuhl

  1. Arztbesuch & Verordnung: Besprechen Sie Ihre Mobilitätseinschränkung mit Ihrem Hausarzt oder Neurologen/Orthopäden. Lassen Sie sich ein Rezept ausstellen. Die Diagnose und die detaillierte Begründung, warum ein manueller Rollstuhl nicht ausreicht, müssen zwingend auf dem Rezept stehen.
  2. Sanitätshaus aufsuchen: Gehen Sie mit dem Rezept zu einem Sanitätshaus (idealerweise ein Vertragspartner Ihrer Krankenkasse). Lassen Sie sich beraten und testen Sie verschiedene Modelle.
  3. Kostenvoranschlag erstellen lassen: Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag für das passende Modell (inklusive Hilfsmittelnummer).
  4. Antrag bei der Krankenkasse einreichen: Das Sanitätshaus reicht in der Regel das Rezept und den Kostenvoranschlag für Sie bei der Krankenkasse ein.
  5. Prüfung abwarten: Die Krankenkasse prüft den Antrag. Häufig wird der Medizinische Dienst (MD) eingeschaltet, um die medizinische Notwendigkeit zu begutachten. Erst nach der schriftlichen Bewilligung darf der Rollstuhl bestellt werden!

Widerspruch bei Ablehnung: So wehren Sie sich erfolgreich

Es kommt leider immer wieder vor, dass Krankenkassen den Antrag auf einen Elektrorollstuhl zunächst ablehnen, beispielsweise mit der Begründung, ein manueller Rollstuhl sei ausreichend.

Was tun, wenn die Krankenkasse den Elektrorollstuhl ablehnt? Sie haben das Recht, innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einzulegen.

  • Frist wahren: Legen Sie zunächst fristwahrend Widerspruch ein („Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] ein. Die ausführliche Begründung reiche ich nach.“).
  • Begründung nachliefern: Bitten Sie Ihren Arzt um eine ausführlichere Stellungnahme. Beschreiben Sie detailliert Ihren Alltag und warum Sie ohne den elektrischen Antrieb das Haus nicht mehr verlassen können (Isolation, drohende Vereinsamung).
  • Erfolgschancen: Die Erfolgsquote bei Widersprüchen ist relativ hoch. Bleibt die Kasse bei ihrer Ablehnung, ist der nächste Schritt eine Klage vor dem Sozialgericht, die für Versicherte in der Regel kostenfrei ist.
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Kosten-Nutzen-Vergleich: Wann sich ein Treppenlift besonders lohnt

Falls Sie sich für den Privatkauf entscheiden oder den Eigenanteil kalkulieren möchten, bietet die folgende Übersicht eine Orientierung zu den aktuellen Marktpreisen.

Wie viel kostet ein Elektrorollstuhl im Jahr 2026? Die Preise variieren stark nach Einsatzbereich, Reichweite und Zusatzfunktionen. Einfache Modelle für den Innenbereich starten bei knapp 1.000 Euro, während komplexe Spezialmodelle bis zu 30.000 Euro kosten können.

Modell-Kategorie Durchschnittliche Kosten Eigenschaften
Einfache Innenbereichsmodelle 950-3.000 Euro Kompakt, wendig, kleine Räder
Faltbare Leichtmodelle (Reise) 1.500 – 2.500 Euro Leichtgewichtig, oft ohne Hilfsmittelnummer
Außenbereichsmodelle 2.300 – 8.000 Euro Große Räder, gute Federung, starke Akkus
Kombi-Modelle (Innen & Außen) 4.000 – 6.000 Euro Der Allrounder für den Alltag
Spezialmodelle (z.B. mit Stehfunktion) 3.500 – 30.000 Euro Elektrische Sitzkantelung, Hubfunktion

Gebrauchtkauf: Zertifizierte, generalüberholte Elektrorollstühle sind bei Fachhändlern oft schon ab 500 bis 1.000 Euro erhältlich. Achten Sie hierbei unbedingt auf den Zustand der Akkus, da Ersatzakkus teuer sein können.

Fazit: Den richtigen Kostenträger finden

Ein Elektrorollstuhl bedeutet für Menschen mit Gehbehinderung ein enormes Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit. Die gute Nachricht für 2026: Wer medizinisch auf die elektrische Unterstützung angewiesen ist, muss die hohen Anschaffungskosten nicht selbst tragen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Vorliegen eines ärztlichen Rezepts die Kosten für Modelle bis 6 km/h, sodass lediglich eine Zuzahlung von maximal 10 Euro verbleibt.

Wichtig ist, den richtigen Weg einzuhalten: Zuerst zum Arzt, dann zum Sanitätshaus, Antrag stellen und erst nach der Genehmigung bestellen. Bei beruflicher Notwendigkeit oder nach Arbeitsunfällen stehen mit der Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaft weitere starke Kostenträger zur Verfügung.

Prüfen Sie jetzt Ihre individuellen Möglichkeiten und finden Sie den passenden Weg zu Ihrem neuen Elektrorollstuhl.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein. Elektrorollstühle mit einer Geschwindigkeit von 10 oder 15 km/h gelten im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung nicht als medizinische Hilfsmittel. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten hierfür nicht. Wer ein schnelleres Modell möchte, muss dieses in der Regel komplett selbst bezahlen.

Ja, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auf Antrag eine Betriebskostenpauschale (Stromkosten) für elektrisch betriebene Hilfsmittel. Die Höhe variiert je nach Kasse, liegt aber meist bei wenigen Euro pro Monat. Der Antrag muss separat gestellt werden.

Wenn die Krankenkasse den Elektrorollstuhl genehmigt hat, kommt sie auch für notwendige Reparaturen, Wartungen und Ersatzteile (z.B. neue Akkus oder Reifen) auf. Auch hierfür fällt keine erneute Zuzahlung an. Wenden Sie sich bei Defekten direkt an das Sanitätshaus.

Elektrorollstühle, die von der Krankenkasse bezahlt werden, bleiben in der Regel Eigentum der Krankenkasse. Sie werden Ihnen leihweise für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit überlassen. Wird der Rollstuhl nicht mehr benötigt, holt das Sanitätshaus ihn im Auftrag der Kasse wieder ab.

Faltbare, besonders leichte Modelle (z.B. für den Transport im Auto oder Flugzeug) haben oft keine Hilfsmittelnummer. Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme hierfür häufig ab, da sie als „Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens“ oder als nicht zwingend medizinisch notwendig eingestuft werden. In Einzelfällen kann ein gut begründeter Widerspruch jedoch erfolgreich sein.

1 Pflegehilfe.org. Zuschüsse > Förderung für Elektrorollstühle. https://www.pflegehilfe.org/elektrorollstuehle/zuschuesse
2 Ergoflix.de (2026). Elektrorollstuhl: Wird er von der Krankenkasse übernommen?. https://ergoflix.de/blog/elektrorollstuhl-krankenkasse/
3 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung. Paragraf  33 Hilfsmittel.
4 GKV-Spitzenverband.Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 18 "Kranken-/ Behindertenfahrzeuge". https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/fortschreibungen_aktuell/2024_02/20240219_Fortschreibung_Produktgruppe_18_Kranken-Behindertenfahrzeuge.pdf
5 Sanubi.de. PG 18 - Kranken - und Behindertenfahrzeuge: Modelle, Anspruch. https://sanubi.de/hilfsmittel/kranken-und-behindertenfahrzeuge/
6 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung. Paragraf  61 Zuzahlungen.
7 Pflege.de.Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen - Zuschuss. https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/wohnraumanpassung/
8 Liftwerk.de. Finanzierung. https://www.liftwerk.de/kaufen/finanzierung/
9 Deutsche Rentenversicherung. Formular G0133-00: Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0133.html
10 VLH. Medizinische Hilfsmittel von der Steuer absetzen. https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/behinderung/medizinische-hilfsmittel-von-der-steuer-absetzen.html
11 Verbraucherzentrale (2025). Hilfsmittel - Was tun bei Ablehnung der Krankenkasse?. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/hilfsmittel-was-tun-bei-ablehnung-der-krankenkasse-62294
12 Sanimio.de (2026). Elektrischer Rollstuhl Kosten > Was kostet ein E-Rollstuhl?. https://www.sanimio.de/magazin/elektrischer-rollstuhl-kosten