Ohne einen anerkannten Pflegegrad gibt es keine finanziellen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Beantragung sollte daher so früh wie möglich erfolgen.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad und wie läuft die Begutachtung ab?
Der Antrag auf Pflegeleistungen wird formlos (telefonisch, per E-Mail oder Brief) bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Daraufhin beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst (MD), der die Pflegebedürftigkeit im Rahmen eines Hausbesuchs anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) mit einem Punktesystem von 1 bis 5 einstuft.
Nach dem Eingang des Antrags hat die Pflegekasse laut Gesetz eine Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen. Zudem ist sie verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung eine individuelle Pflegeberatung anzubieten (§ 7a SGB XI).
Das Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst ist das Nadelöhr zur Pflegefinanzierung.