Hausnotruf Anbieter vergleichen 2026: Kosten und Förderung

Alle Zuschüsse & Kosten im Überblick

Sebastian Neugart
Ein Sturz, ein Schwächeanfall, ein medizinischer Notfall und niemand ist in der Nähe. Für viele alleinlebende Senioren ist genau das die größte Angst. Ein Hausnotruf gibt Sicherheit: Auf Knopfdruck ist die Notrufzentrale erreichbar, rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.
Das Gute daran: Seit April 2026 übernimmt die Pflegekasse bis zu 32,13 Euro brutto pro Monat für die meisten Pflegebedürftigen ist der Hausnotruf damit faktisch kostenlos. Wer die Voraussetzungen kennt und den richtigen Anbieter wählt, zahlt oft 0 bis 5 Euro Eigenanteil im Monat.
Dieser Ratgeber zeigt, welche Anbieter überzeugen, was die Pflegekasse wirklich zahlt und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Was kostet ein Hausnotruf 2026 und wer zahlt? Die monatliche Grundgebühr für ein Basispaket liegt zwischen 25 und 29 Euro. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse seit dem 1. April 2026 einen Zuschuss von 32,13 Euro brutto (27,00 Euro netto) pro Monat. Damit ist der Hausnotruf für die meisten Pflegebedürftigen kostenneutral. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad, Alleinleben und ein konkretes Notfallrisiko. Der Antrag muss aktiv bei der Pflegekasse gestellt werden – viele Anbieter übernehmen diesen Schritt.

Auf einen Blick Details
Monatliche Grundgebühr (Basis) 25 bis 29 Euro
Pflegekassenzuschuss (ab 04/2026) 32,13 Euro brutto / 27,00 Euro netto
Eigenanteil (Basispaket) 0 bis 5 Euro pro Monat
Voraussetzung Pflegegrad 1 bis 5, Alleinleben, Notfallrisiko
Rechtsgrundlage § 40 Abs. 1 SGB XI

Was ist ein Hausnotruf und wer braucht ihn?

Ein Hausnotruf ist ein technisches Hilfsmittel, bestehend aus einer Basisstation und einem tragbaren Notrufknopf (als Armband oder Halskette), das auf Knopfdruck eine direkte Sprachverbindung zu einer 24/7 besetzten Notrufzentrale herstellt. Er richtet sich primär an alleinlebende Senioren mit erhöhtem Sturzrisiko oder chronischen Erkrankungen.
Ein Hausnotrufsystem bietet Sicherheit auf Knopfdruck. Die Funktionsweise ist simpel: Der Nutzer trägt einen kleinen, wasserdichten Sender bei sich – wahlweise als Armband oder als Kette um den Hals. Wird der Knopf gedrückt, wählt die Basisstation automatisch die Notrufzentrale an. Über eine integrierte Freisprechanlage kann der geschulte Mitarbeiter in der Zentrale den Grund für den Notruf erfragen und entsprechend reagieren – sei es durch die Benachrichtigung von Angehörigen, dem ambulanten Pflegedienst oder dem Rettungsdienst. Laut dem Bundesverband Hausnotruf nutzen in Deutschland bereits über eine halbe Million Menschen ein solches System.
Ein Hausnotruf ist besonders sinnvoll, wenn Sie oder Ihr Angehöriger:
  • allein lebt und im Notfall niemanden rufen kann.
  • ein erhöhtes Sturzrisiko hat (Schwindel, Gangunsicherheit, Parkinson).
  • an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie oder schwerem Asthma leidet.
  • Angehörige nicht ständig in der Nähe oder erreichbar sind.
  • die eigene Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten möchte.

Hausnotruf Kosten 2026: Was zahlt die Pflegekasse?

Ab dem 1. April 2026 übernimmt die Pflegekasse für anerkannte Hausnotrufsysteme einen monatlichen Zuschuss von 32,13 Euro brutto (27,00 Euro netto). Da die monatliche Grundgebühr für ein Basispaket meist zwischen 25 und 29 Euro liegt, ist der Hausnotruf für Pflegebedürftige in der Regel mit einem Eigenanteil von 0 bis 5 Euro nahezu kostenneutral.
Die Finanzierung eines Hausnotrufs ist für viele Familien ein entscheidendes Kriterium. Die gute Nachricht: Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird von der Pflegekasse stark entlastet. Neben der monatlichen Bezuschussung übernimmt die Pflegekasse auch die einmaligen Installationskosten in Höhe von 10,49 Euro.
Kostenart Betrag 2026
Monatliche Grundgebühr (Basis) 25 bis 29 Euro
Pflegekassenzuschuss (ab 04/2026) 32,13 Euro brutto (27,00 Euro netto)
Installationskostenzuschuss 10,49 Euro
Eigenanteil (Basispaket) 0 bis 5 Euro pro Monat
Wichtig:

Zusatzleistungen wie ein integrierter Sturzsensor, GPS-Ortung für unterwegs oder eine sichere Schlüsselverwahrung durch den Anbieter sind nicht förderfähig und müssen stets privat abgerechnet werden.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, müssen vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen, der Antragsteller muss allein leben (oder rechtlich als alleinlebend gelten), es muss ein konkretes Notfallrisiko bestehen und der Antrag muss aktiv bei der Pflegekasse gestellt werden.
Die Pflegekasse zahlt nicht automatisch. Der Hausnotruf gilt nach § 40 SGB XI als anerkanntes Pflegehilfsmittel – die Kostenübernahme ist eine sogenannte Kann-Leistung, die an vier Voraussetzungen geknüpft ist. Alle vier müssen gleichzeitig erfüllt sein:
1. Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor
Bereits der niedrigste Pflegegrad 1 reicht aus, um den vollen Zuschuss zu erhalten. Die Höhe des Pflegegrades beeinflusst die Zuschusshöhe nicht – sie bleibt immer gleich.
2. Sie leben allein – oder gelten rechtlich als alleinlebend
Wer komplett allein wohnt, erfüllt dieses Kriterium sofort. Leben Sie mit einem Partner zusammen, lehnen Pflegekassen den Antrag häufig ab. Ausnahme: Wenn der Partner selbst aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen – etwa fortgeschrittener Demenz oder Bettlägerigkeit – im Notfall nicht helfen könnte, gelten Sie rechtlich als alleinlebend. Das muss durch ein ärztliches Attest belegt werden.
3. Es besteht ein konkretes Notfallrisiko
Die Pflegekasse muss erkennen, dass aufgrund des Gesundheitszustands jederzeit eine Situation eintreten kann, in der das normale Telefon nicht mehr erreichbar wäre. Anerkannte Gründe sind unter anderem hohe Sturzgefahr (Schwindel, Gangunsicherheit, Parkinson), chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie oder andere Anfallsleiden, schwere Asthma-Anfälle oder Atemwegserkrankungen sowie fortgeschrittene Osteoporose.
4. Ein Antrag bei der Pflegekasse wurde gestellt
Die Kostenübernahme passiert nicht automatisch – sie muss aktiv beantragt werden. Viele Anbieter unterstützen dabei und übernehmen die Antragstellung für ihre Kunden.
Kein Pflegegrad, aber Grundsicherung?

Wer keinen Pflegegrad hat, aber Grundsicherung im Alter bezieht, kann beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen (§ 61 SGB XII). Mit einem ärztlichen Attest über die medizinische Notwendigkeit übernimmt das Sozialamt in vielen Fällen die Kosten.

Hausnotruf Anbieter im Vergleich: Stiftung Warentest Ergebnisse

Im letzten großen Test der Stiftung Warentest schnitt der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) mit der Gesamtnote 2,7 am besten ab, insbesondere durch die hervorragende Notrufbearbeitung (Note 1,6). Auch das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) zeichnete 2021 Vitakt, Libify und die Johanniter für ihren Kundenservice aus.
Bei der Wahl des richtigen Anbieters lohnt sich ein Blick auf unabhängige Bewertungen. Die Stiftung Warentest hat in ihrem umfassenden Test (zuletzt 2018, mit einem Ratgeber-Update im Oktober 2024) neun Hausnotrufdienste unter die Lupe genommen. Dabei zeigte sich, dass vor allem die großen Wohlfahrtsverbände, aber auch spezialisierte freie Anbieter verlässliche Dienste leisten.
Anbieter Gesamturteil (Stiftung Warentest) Note Notrufbearbeitung
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
2,7 1,6
Deutsches Rotes Kreuz (DRK) 2,8 2,5
Malteser Hilfsdienst 2,8 2,4
Vitakt Hausnotruf 2,8 3,2
Volkssolidarität 2,8 2,7
Johanniter-Unfall-Hilfe 3,0 2,5
Libify 3,1 3,1
Sonotel 3,8 2,9
Neben den großen Verbänden mit eigenem Rettungsdienst etablieren sich zunehmend freie Anbieter ohne eigenen Rettungsdienst: Libify, Provita, Luda eHealth und Vitakt arbeiten mit externen Notrufzentralen. Das bedeutet: Sie sind nicht an einen bestimmten Rettungsdienst gebunden und Nutzer können ihre Notfallkontakte selbst bestimmen.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat 2021 in einer eigenständigen Beratungsstudie die Servicequalität von Hausnotrufdiensten bewertet. Hier lag Vitakt mit 74,9 Punkten auf dem ersten Platz, gefolgt von Libify (70,3 Punkte) und den Johannitern (67,5 Punkte). Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Anbieter vor allem in der Beratungsqualität und Erreichbarkeit unterscheiden – ein Aspekt, der im Alltag oft wichtiger ist als die reine Gerätetechnik.

Stationär oder mobil? Die wichtigsten Systemtypen

Stationäre Hausnotrufe sind auf die eigene Wohnung begrenzt und eignen sich für Senioren mit Sturzrisiko zuhause. Mobile Systeme nutzen GPS und Mobilfunk, sodass sie auch unterwegs beim Einkaufen oder Spazierengehen Sicherheit bieten, sind jedoch teurer und werden von der Pflegekasse nur im Rahmen des Basispakets bezuschusst.
Die Wahl zwischen einem stationären und einem mobilen System hängt maßgeblich vom Lebensstil und dem Aktionsradius des Nutzers ab.
Merkmal Stationärer Hausnotruf Mobiler Hausnotruf
Reichweite Innerhalb der Wohnung (ca. 50-100 Meter)
Überall (via GPS und Mobilfunk)
Geeignet für Personen mit Sturzrisiko primär zuhause Aktive Senioren, die oft unterwegs sind
Kosten
Günstiger (oft durch Zuschuss gedeckt)
Teurer, meist mit Zusatzkosten verbunden
Pflegekasse zahlt
Ja (Basispaket)
Ja (nur Anteil für das Basispaket)
Moderne Systeme bieten zudem sinnvolle Zusatzfunktionen, die je nach individueller Situation einen erheblichen Mehrwert bieten können:
  • Sturzsensor / Falldetektor: Erkennt Stürze automatisch und löst ohne Knopfdruck Alarm aus – besonders wichtig, wenn der Nutzer nach einem Sturz bewusstlos ist.
  • GPS-Ortung: Zeigt der Notrufzentrale den genauen Standort – unverzichtbar beim mobilen Hausnotruf.
  • Gegensprechfunktion: Ermöglicht direkte Kommunikation mit der Notrufzentrale über das Gerät, auch aus verschiedenen Räumen.
  • Epilepsie-Matte: Wird unter die Matratze gelegt und erkennt epileptische Anfälle automatisch.
  • Schlüsselverwahrung: Der Anbieter verwahrt einen Wohnungsschlüssel, damit der Rettungsdienst im Notfall ohne Türaufbruch eintreten kann.

Worauf beim Anbieter achten? (Checkliste)

Bei der Auswahl eines Hausnotrufanbieters sollten Sie neben den monatlichen Kosten besonders auf die Erreichbarkeit der Notrufzentrale, die Vertragslaufzeiten und mögliche versteckte Zusatzkosten für Wartung oder Schlüsselhinterlegung achten.
Vor der Entscheidung für einen Anbieter sollten diese Punkte geprüft werden:
  • Ist die Notrufzentrale wirklich 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche erreichbar?
  • Wie schnell reagiert der Dienst im Ernstfall? (Reaktionszeiten vergleichen)
  • Reicht die Reichweite des Notrufknopfs für die Wohnungsgröße? (Betonwände können die Reichweite erheblich reduzieren)
  • Wie lang ist die Akkulaufzeit des Notrufknopfs?
  • Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit und welche Kündigungsfristen gelten?
  • Gibt es versteckte Nebenkosten (Updates, Wartung, Notrufzentralengebühr)?
  • Ist eine Schlüsselhinterlegung möglich?
  • Welche Zusatzfunktionen sind im Basispaket enthalten, welche kosten extra?
  • Hat der Anbieter einen eigenen Rettungsdienst oder arbeitet er mit einer externen Zentrale?

So beantragen Sie den Zuschuss: Schritt für Schritt

Der Weg zur Kostenübernahme führt über die Prüfung des Pflegegrades, die Auswahl eines Anbieters und die formelle Antragstellung bei der Pflegekasse. Viele Hausnotrufanbieter übernehmen den bürokratischen Aufwand für ihre Kunden.
Die Beantragung des Pflegekassenzuschusses ist unkompliziert, wenn Sie die richtige Reihenfolge einhalten:
Schritt 1: Pflegegrad prüfen
Liegt bereits ein anerkannter Pflegegrad vor? Falls nicht, muss zunächst ein Pflegegrad beantragt werden – erst dann kann die Pflegekasse den Hausnotruf bezuschussen.
Schritt 2: Anbieter vergleichen und Angebot einholen
Mehrere Angebote einholen und Preise, Leistungen und Vertragsbedingungen vergleichen. Vergleichsportale wie pflege.net ermöglichen eine kostenlose und unverbindliche Anfrage an mehrere regionale Anbieter gleichzeitig.
Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Den Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Viele Anbieter übernehmen diesen Schritt für ihre Kunden vollständig.
Schritt 4: Prüfung durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen – oft auf Grundlage des vorhandenen Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD). In Einzelfällen wird ein zusätzliches ärztliches Attest angefordert.
Schritt 5: Kostenübernahme-Erklärung erhalten
Sobald die Pflegekasse die Kostenübernahme bestätigt, wird der Zuschuss direkt mit dem Anbieter abgerechnet.
Tipp:

Viele Anbieter ermöglichen eine kostenlose Testphase, bis die offizielle Kostenübernahme-Erklärung vorliegt. So sind Sie vom ersten Tag an abgesichert.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein Hausnotruf kostet monatlich zwischen 25 und 29 Euro für das Basispaket. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse seit April 2026 einen Zuschuss von 32,13 Euro brutto pro Monat. Für die meisten Pflegebedürftigen ist der Hausnotruf damit kostenneutral.

Nein, die Krankenkasse zahlt nicht. Zuständig ist die Pflegekasse – aber nur, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt, Sie allein leben und ein konkretes Notfallrisiko besteht.

Laut Stiftung Warentest schnitt der ASB mit Gesamtnote 2,7 am besten ab, besonders bei der Notrufbearbeitung (Note 1,6). Das Deutsche Institut für Service-Qualität kürte Vitakt zum Gesamtsieger. Der passende Anbieter hängt jedoch von den individuellen Bedürfnissen und dem regionalen Angebot ab – ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich immer.

Ja, aber dann ohne Pflegekassenzuschuss. Bei Grundsicherung im Alter kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Ohne Förderung zahlen Sie die monatliche Grundgebühr von 25 bis 29 Euro sowie die Anschlussgebühr selbst.

Ein stationärer Hausnotruf ist auf die Reichweite der Basisstation begrenzt (ca. 50 bis 100 Meter). Wer auch unterwegs beim Einkaufen oder Spazierengehen abgesichert sein möchte, benötigt einen mobilen Hausnotruf mit integrierter GPS-Funktion.

Systeme mit automatischem Sturzsensor oder Falldetektor lösen auch dann Alarm aus, wenn kein aktiver Knopfdruck möglich ist – etwa nach einem Sturz mit Bewusstlosigkeit. Diese Funktion ist bei erhöhtem Sturzrisiko dringend empfehlenswert.

1 Libify (2026). Pflegekassenzuschuss für Hausnotrufgeräte 2026: Was sich ab April ändert.
2 DRK Hausnotruf Sachsen & Sachsen-Anhalt (2026 ). Pflegekassenzuschuss für Hausnotruf erhöht.
3 Sozialgesetzbuch (SGB ) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung. § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
4 Stiftung Warentest (2018). Hausnotruf: Wer Oma hilft, wenn sie stürzt.
5 Deutsches Institut für Service-Qualität (DISQ ) (2021). Beratungsstudie Hausnotrufdienste.