Hausnotruf Anbieter vergleichen 2026: Kosten und Förderung
Alle Zuschüsse & Kosten im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Was kostet ein Hausnotruf 2026 und wer zahlt? Die monatliche Grundgebühr für ein Basispaket liegt zwischen 25 und 29 Euro. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse seit dem 1. April 2026 einen Zuschuss von 32,13 Euro brutto (27,00 Euro netto) pro Monat. Damit ist der Hausnotruf für die meisten Pflegebedürftigen kostenneutral. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad, Alleinleben und ein konkretes Notfallrisiko. Der Antrag muss aktiv bei der Pflegekasse gestellt werden – viele Anbieter übernehmen diesen Schritt.
| Auf einen Blick | Details |
|---|---|
| Monatliche Grundgebühr (Basis) | 25 bis 29 Euro |
| Pflegekassenzuschuss (ab 04/2026) | 32,13 Euro brutto / 27,00 Euro netto |
| Eigenanteil (Basispaket) | 0 bis 5 Euro pro Monat |
| Voraussetzung | Pflegegrad 1 bis 5, Alleinleben, Notfallrisiko |
| Rechtsgrundlage | § 40 Abs. 1 SGB XI |
Was ist ein Hausnotruf und wer braucht ihn?
- allein lebt und im Notfall niemanden rufen kann.
- ein erhöhtes Sturzrisiko hat (Schwindel, Gangunsicherheit, Parkinson).
- an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie oder schwerem Asthma leidet.
- Angehörige nicht ständig in der Nähe oder erreichbar sind.
- die eigene Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten möchte.
Hausnotruf Kosten 2026: Was zahlt die Pflegekasse?
| Kostenart | Betrag 2026 |
|---|---|
| Monatliche Grundgebühr (Basis) | 25 bis 29 Euro |
| Pflegekassenzuschuss (ab 04/2026) | 32,13 Euro brutto (27,00 Euro netto) |
| Installationskostenzuschuss | 10,49 Euro |
| Eigenanteil (Basispaket) | 0 bis 5 Euro pro Monat |
Zusatzleistungen wie ein integrierter Sturzsensor, GPS-Ortung für unterwegs oder eine sichere Schlüsselverwahrung durch den Anbieter sind nicht förderfähig und müssen stets privat abgerechnet werden.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Bereits der niedrigste Pflegegrad 1 reicht aus, um den vollen Zuschuss zu erhalten. Die Höhe des Pflegegrades beeinflusst die Zuschusshöhe nicht – sie bleibt immer gleich.
Wer komplett allein wohnt, erfüllt dieses Kriterium sofort. Leben Sie mit einem Partner zusammen, lehnen Pflegekassen den Antrag häufig ab. Ausnahme: Wenn der Partner selbst aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen – etwa fortgeschrittener Demenz oder Bettlägerigkeit – im Notfall nicht helfen könnte, gelten Sie rechtlich als alleinlebend. Das muss durch ein ärztliches Attest belegt werden.
Die Pflegekasse muss erkennen, dass aufgrund des Gesundheitszustands jederzeit eine Situation eintreten kann, in der das normale Telefon nicht mehr erreichbar wäre. Anerkannte Gründe sind unter anderem hohe Sturzgefahr (Schwindel, Gangunsicherheit, Parkinson), chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie oder andere Anfallsleiden, schwere Asthma-Anfälle oder Atemwegserkrankungen sowie fortgeschrittene Osteoporose.
Die Kostenübernahme passiert nicht automatisch – sie muss aktiv beantragt werden. Viele Anbieter unterstützen dabei und übernehmen die Antragstellung für ihre Kunden.
Wer keinen Pflegegrad hat, aber Grundsicherung im Alter bezieht, kann beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen (§ 61 SGB XII). Mit einem ärztlichen Attest über die medizinische Notwendigkeit übernimmt das Sozialamt in vielen Fällen die Kosten.
Hausnotruf Anbieter im Vergleich: Stiftung Warentest Ergebnisse
| Anbieter | Gesamturteil (Stiftung Warentest) | Note Notrufbearbeitung |
|---|---|---|
|
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
|
2,7 | 1,6 |
| Deutsches Rotes Kreuz (DRK) | 2,8 | 2,5 |
| Malteser Hilfsdienst | 2,8 | 2,4 |
| Vitakt Hausnotruf | 2,8 | 3,2 |
| Volkssolidarität | 2,8 | 2,7 |
| Johanniter-Unfall-Hilfe | 3,0 | 2,5 |
| Libify | 3,1 | 3,1 |
| Sonotel | 3,8 | 2,9 |
Stationär oder mobil? Die wichtigsten Systemtypen
| Merkmal | Stationärer Hausnotruf | Mobiler Hausnotruf |
|---|---|---|
| Reichweite | Innerhalb der Wohnung (ca. 50-100 Meter) |
Überall (via GPS und Mobilfunk)
|
| Geeignet für | Personen mit Sturzrisiko primär zuhause | Aktive Senioren, die oft unterwegs sind |
| Kosten |
Günstiger (oft durch Zuschuss gedeckt)
|
Teurer, meist mit Zusatzkosten verbunden |
| Pflegekasse zahlt |
Ja (Basispaket)
|
Ja (nur Anteil für das Basispaket) |
- Sturzsensor / Falldetektor: Erkennt Stürze automatisch und löst ohne Knopfdruck Alarm aus – besonders wichtig, wenn der Nutzer nach einem Sturz bewusstlos ist.
- GPS-Ortung: Zeigt der Notrufzentrale den genauen Standort – unverzichtbar beim mobilen Hausnotruf.
- Gegensprechfunktion: Ermöglicht direkte Kommunikation mit der Notrufzentrale über das Gerät, auch aus verschiedenen Räumen.
- Epilepsie-Matte: Wird unter die Matratze gelegt und erkennt epileptische Anfälle automatisch.
- Schlüsselverwahrung: Der Anbieter verwahrt einen Wohnungsschlüssel, damit der Rettungsdienst im Notfall ohne Türaufbruch eintreten kann.
Worauf beim Anbieter achten? (Checkliste)
- Ist die Notrufzentrale wirklich 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche erreichbar?
- Wie schnell reagiert der Dienst im Ernstfall? (Reaktionszeiten vergleichen)
- Reicht die Reichweite des Notrufknopfs für die Wohnungsgröße? (Betonwände können die Reichweite erheblich reduzieren)
- Wie lang ist die Akkulaufzeit des Notrufknopfs?
- Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit und welche Kündigungsfristen gelten?
- Gibt es versteckte Nebenkosten (Updates, Wartung, Notrufzentralengebühr)?
- Ist eine Schlüsselhinterlegung möglich?
- Welche Zusatzfunktionen sind im Basispaket enthalten, welche kosten extra?
- Hat der Anbieter einen eigenen Rettungsdienst oder arbeitet er mit einer externen Zentrale?
So beantragen Sie den Zuschuss: Schritt für Schritt
Liegt bereits ein anerkannter Pflegegrad vor? Falls nicht, muss zunächst ein Pflegegrad beantragt werden – erst dann kann die Pflegekasse den Hausnotruf bezuschussen.
Mehrere Angebote einholen und Preise, Leistungen und Vertragsbedingungen vergleichen. Vergleichsportale wie pflege.net ermöglichen eine kostenlose und unverbindliche Anfrage an mehrere regionale Anbieter gleichzeitig.
Den Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Viele Anbieter übernehmen diesen Schritt für ihre Kunden vollständig.
Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen – oft auf Grundlage des vorhandenen Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD). In Einzelfällen wird ein zusätzliches ärztliches Attest angefordert.
Sobald die Pflegekasse die Kostenübernahme bestätigt, wird der Zuschuss direkt mit dem Anbieter abgerechnet.
Viele Anbieter ermöglichen eine kostenlose Testphase, bis die offizielle Kostenübernahme-Erklärung vorliegt. So sind Sie vom ersten Tag an abgesichert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ein Hausnotruf kostet monatlich zwischen 25 und 29 Euro für das Basispaket. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse seit April 2026 einen Zuschuss von 32,13 Euro brutto pro Monat. Für die meisten Pflegebedürftigen ist der Hausnotruf damit kostenneutral.
Nein, die Krankenkasse zahlt nicht. Zuständig ist die Pflegekasse – aber nur, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt, Sie allein leben und ein konkretes Notfallrisiko besteht.
Laut Stiftung Warentest schnitt der ASB mit Gesamtnote 2,7 am besten ab, besonders bei der Notrufbearbeitung (Note 1,6). Das Deutsche Institut für Service-Qualität kürte Vitakt zum Gesamtsieger. Der passende Anbieter hängt jedoch von den individuellen Bedürfnissen und dem regionalen Angebot ab – ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich immer.
Ja, aber dann ohne Pflegekassenzuschuss. Bei Grundsicherung im Alter kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Ohne Förderung zahlen Sie die monatliche Grundgebühr von 25 bis 29 Euro sowie die Anschlussgebühr selbst.
Ein stationärer Hausnotruf ist auf die Reichweite der Basisstation begrenzt (ca. 50 bis 100 Meter). Wer auch unterwegs beim Einkaufen oder Spazierengehen abgesichert sein möchte, benötigt einen mobilen Hausnotruf mit integrierter GPS-Funktion.
Systeme mit automatischem Sturzsensor oder Falldetektor lösen auch dann Alarm aus, wenn kein aktiver Knopfdruck möglich ist – etwa nach einem Sturz mit Bewusstlosigkeit. Diese Funktion ist bei erhöhtem Sturzrisiko dringend empfehlenswert.