Hausnotruf im betreuten Wohnen 2026

Was in der Grundpauschale enthalten ist, welche Zusatzleistungen extra kosten und wann die Pflegekasse den Hausnotruf bezuschusst.

Sebastian Neugart

 

Ein Hausnotruf im betreuten Wohnen bietet Sicherheit, doch oft herrscht Unklarheit über die Kosten. Erfahren Sie hier, welche Leistungen in der Grundpauschale enthalten sind, welche Zusatzkosten anfallen können und wie hoch der aktuelle Pflegekassenzuschuss ist.

Der Umzug in eine Einrichtung des betreuten Wohnens ist für viele Senioren ein wichtiger Schritt, um Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter zu verbinden. Ein zentraler Baustein dieser Sicherheit ist der Hausnotruf. Doch während der Basis-Notruf oft in den monatlichen Kosten der Wohnanlage enthalten ist, können für sinnvolle Zusatzfunktionen wie Sturzsensoren oder mobile Notrufe unerwartete Kosten entstehen. Dieser Ratgeber klärt auf, worauf Sie bei den Verträgen achten müssen und wie Sie Fördermittel optimal nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

Was kostet ein Hausnotruf im betreuten Wohnen und was ist inklusive?

In den meisten Einrichtungen des betreuten Wohnens ist ein Basis-Hausnotruf bereits in der monatlichen Betreuungspauschale (ca. 80 bis 250 Euro) enthalten. Zusatzleistungen wie automatische Sturzerkennung, mobile GPS-Notrufe oder die Schlüsselhinterlegung kosten in der Regel zwischen 4,50 Euro und 30 Euro pro Monat extra. Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss von 27,00 Euro (Stand: April 2026) für das Basissystem.

Leistung / Förderung Kosten / Höhe Voraussetzung
Basis-Hausnotruf Oft in Betreuungspauschale enthalten (sonst ca. 25-29 €/Monat) Wohnhaft im betreuten Wohnen
Pflegekassen-Zuschuss 27,00 Euro pro Monat Pflegegrad 1-5, alleinlebend oder erhöhter Sicherheitsbedarf
Zusatzleistungen (z.B. Sturzsensor, GPS) ca. 4,50 bis 30 Euro monatlich extra Keine (Selbstzahler)
Steuerliche Absetzbarkeit 20 % der Arbeitskosten (max. 4.000 €/Jahr) Direkte Hilfeleistung im Notfall durch Anbieter vor Ort vertraglich geregelt

Was kostet ein Hausnotruf im betreuten Wohnen 2026?

Wie hoch sind die Kosten für ein Hausnotrufsystem im betreuten Wohnen?

Wenn der Hausnotruf nicht bereits Teil der Grundleistungen der Wohnanlage ist, müssen Sie für ein Basissystem mit monatlichen Kosten zwischen 25 und 29 Euro rechnen. Hinzu kommt oft eine einmalige Anschlussgebühr von 10 bis 60 Euro.

In Einrichtungen des Service-Wohnens wird meist ein sogenannter Dienst- oder Betreuungsvertrag abgeschlossen. Dieser regelt die Grundleistungen, die Sie mit einer festen monatlichen Betreuungspauschale bezahlen. Diese Pauschale liegt bundesweit meist zwischen 80 und 250 Euro im Monat. Der Hausnotruf ist in der Regel ein fester Bestandteil dieses Pakets.

Es ist jedoch wichtig, den Vertrag genau zu prüfen: Manchmal deckt die Pauschale nur die Bereitstellung des Geräts ab, während für jeden ausgelösten Fehlalarm oder echten Einsatz zusätzliche Gebühren anfallen können.

Wichtig:

Prüfen Sie vor Unterzeichnung des Dienstvertrags im betreuten Wohnen genau, ob die Kosten für echte Notfalleinsätze und eventuelle Fehlalarme durch die Betreuungspauschale abgedeckt sind oder separat abgerechnet werden.

Welche Hausnotruf-Leistungen sind in der Grundpauschale inklusive?

Was ist beim Basis-Hausnotruf im betreuten Wohnen alles enthalten?

Ein Basis-Hausnotruf umfasst in der Regel die Bereitstellung des Notrufgeräts (Teilnehmerstation), einen tragbaren Funksender (als Armband oder Halskette) sowie die 24-Stunden-Verbindung zu einer Notrufzentrale.

Die Notrufzentrale ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzt. Wenn Sie den Knopf drücken, wird eine Sprechverbindung hergestellt. Die Mitarbeiter in der Zentrale haben Zugriff auf Ihre hinterlegten Daten (wie Vorerkrankungen und Kontaktpersonen) und organisieren je nach Situation die nötige Hilfe – sei es durch das Personal des betreuten Wohnens, Angehörige oder den Rettungsdienst. Die Wartung und Reparatur des Geräts bei technischen Mängeln sind im Basistarif ebenfalls kostenfrei enthalten.

Welche Zusatzleistungen beim Hausnotruf kosten extra?

Welche Hausnotruf-Funktionen kosten im betreuten Wohnen einen Aufpreis?

Sinnvolle Erweiterungen wie eine automatische Sturzerkennung, ein mobiler Notruf mit GPS-Ortung für unterwegs, die Anbindung an Rauchmelder oder eine zusätzliche Tagestaste (Sicherheitsuhr) sind nicht im Basistarif enthalten und kosten zwischen 4,50 Euro und 30 Euro monatlich extra.

Diese Zusatzleistungen werden in sogenannten Komforttarifen gebündelt oder können einzeln hinzugebucht werden. Ein Falldetektor (Sturzsensor) ist besonders für Personen mit hoher Sturzgefahr empfehlenswert, da er bei einem schweren Sturz automatisch einen Alarm auslöst, auch wenn die Person den Knopf nicht mehr selbst drücken kann.

Wenn die Wohnanlage keinen eigenen Pflegedienst vor Ort hat, kann auch die sichere Schlüsselhinterlegung (z.B. in einem Schlüsseltresor) zusätzliche monatliche Gebühren oder eine einmalige Kaution verursachen.

Der monatliche Zuschuss der Pflegekasse wurde zum 1. April 2026 von 25,50 Euro auf 27,00 Euro netto erhöht. Dieser Betrag deckt in der Regel die Kosten für den Basistarif (Bereitstellung des Geräts und Aufschaltung auf die 24-Stunden-Notrufzentrale) vollständig ab.

Wie hoch ist der Pflegekassenzuschuss für den Hausnotruf 2026?

Wie viel zahlt die Pflegekasse 2026 für den Hausnotruf?

Seit dem 1. April 2026 zahlt die Pflegekasse nach § 40 SGB XI einen monatlichen Zuschuss von 27,00 Euro (zuvor 25,50 Euro) für ein anerkanntes Hausnotrufsystem.

Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie mindestens Pflegegrad 1 haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie allein leben oder mit jemandem zusammenwohnen, der im Notfall selbst keine Hilfe rufen kann. Zudem muss aufgrund Ihres Gesundheitszustandes jederzeit eine Notsituation eintreten können.

Der Zuschuss wird als technisches Pflegehilfsmittel gewährt und direkt zwischen dem Hausnotrufanbieter und der Pflegekasse abgerechnet. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.

Wichtig: Die Pflegekasse bezuschusst nur das Basissystem. Die Kosten für Zusatzleistungen wie GPS-Ortung oder Sturzsensoren müssen Sie selbst tragen.

Ist der Hausnotruf im betreuten Wohnen steuerlich absetzbar?

Kann ich die Kosten für den Hausnotruf von der Steuer absetzen?

Ja, die Ausgaben für ein Hausnotrufsystem im betreuten Wohnen können als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) steuerlich absetzbar sein, wenn der Anbieter im Notfall auch direkt vor Ort im Haushalt Hilfe leistet. Dann können 20 Prozent der Kosten (maximal 4.000 Euro pro Jahr) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Wichtig ist die konkrete Ausgestaltung des Vertrags: Reine Vermittlungsdienste, bei denen die Notrufzentrale den Anruf nur entgegennimmt und externe Rettungsdienste alarmiert, sind steuerlich nicht automatisch begünstigt. Lebt der Senior jedoch im betreuten Wohnen und die Notrufzentrale verständigt direkt das Pflegepersonal der Einrichtung, das dann in die Wohnung kommt, um Hilfe zu leisten, sind die Voraussetzungen für den Steuerabzug eher erfüllt. Die Hilfeleistung muss im eigenen Haushalt stattfinden.

Fazit: Sicherheit im betreuten Wohnen richtig planen

Ein Hausnotruf ist ein wichtiges Hilfsmittel für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben im betreuten Wohnen. Während die grundlegende Notruffunktion oft schon über die monatliche Betreuungspauschale abgedeckt ist, lohnt sich ein genauer Blick in den Dienstvertrag. Klären Sie im Vorfeld, welche Leistungen das Basispaket genau umfasst und welche Kosten für Fehlalarme oder tatsächliche Einsätze anfallen.

Sinnvolle Ergänzungen wie eine automatische Sturzerkennung oder ein mobiler GPS-Notruf erhöhen die Sicherheit, müssen jedoch als Zusatzleistung aus eigener Tasche bezahlt werden. Vergessen Sie nicht, bei Vorliegen eines Pflegegrades den erhöhten Pflegekassenzuschuss von 27 Euro ab April 2026 zu beantragen. Dieser deckt in der Regel die Kosten für das Basissystem vollständig ab.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein Basis-Hausnotruf funktioniert nur innerhalb der Wohnung und hat eine Reichweite von etwa 50 Metern zur Basisstation. Ein mobiler Notruf nutzt das Mobilfunknetz, verfügt über eine GPS-Ortung und kann auch beim Spazierengehen oder Einkaufen verwendet werden, um im Notfall Hilfe zu rufen und den genauen Standort zu übermitteln.

Nein, die gesetzliche Krankenkasse (§ 33 SGB V) beteiligt sich grundsätzlich nicht an den Kosten für einen Hausnotruf. Die finanzielle Unterstützung erfolgt ausschließlich über die Pflegekasse (§ 40 SGB XI), sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.

Nein, wenn Sie bereits einen genehmigten Hausnotruf über die Pflegekasse nutzen, wird der seit April 2026 auf 27 Euro erhöhte Zuschuss automatisch bei der Abrechnung zwischen Anbieter und Kasse berücksichtigt. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich.

Alle zertifizierten Hausnotrufgeräte sind mit einem Akku ausgestattet, der das System bei einem Stromausfall für etwa 10 bis 20 Stunden weiterhin mit Energie versorgt. Achten Sie jedoch darauf, dass auch Ihr Telefon-Router bei einem Stromausfall funktionieren muss, falls das Gerät darüber angeschlossen ist, oder wählen Sie ein System mit integrierter Mobilfunkkarte.

1 Pflegekompassmagazin (2026): Hausnotruf Kosten 2026: Was zahlst du, was die Pflegekasse?
2 Pflege.de (o.D.): Betreutes Wohnen: Kosten und Finanzierung.
3 Deutsches Rotes Kreuz (2026): Pflegekassenzuschuss für Hausnotruf erhöht.
4 Hausnotruf-Ratgeber.de (o.D.): Hausnotruf Kosten 2026: Alle Preise mit & ohne Pflegegrad.
5 Verbraucherzentrale (2026): Hausnotrufsysteme: Schneller Draht zur Hilfe.
6 Lohnsteuerhilfe Bayern (2023): BFH-Urteil zum Hausnotruf: Steuerermäßigung nur bei betreutem Wohnen.