Hausnotruf in der Mietwohnung 2026: Geht das ohne Erlaubnis des Vermieters?

Sebastian Neugart

 

Erfahren Sie, ob Sie für einen Hausnotruf in Ihrer Mietwohnung die Zustimmung des Vermieters benötigen. Wir klären die rechtliche Lage, zeigen Alternativen zum Bohren auf und erklären, wie Sie bis zu 25,50 Euro monatlich von der Pflegekasse erhalten.

Viele ältere Menschen und pflegebedürftige Personen möchten so lange wie möglich selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben. Ein Hausnotrufsystem bietet hierbei die nötige Sicherheit: Ein Knopfdruck genügt, um im Ernstfall schnell Hilfe zu rufen. Doch gerade in einer Mietwohnung stellen sich viele die Frage, ob die Installation eines solchen Systems bauliche Veränderungen mit sich bringt und ob der Vermieter zustimmen muss.

Die gute Nachricht vorweg: Für die grundlegende Installation eines Hausnotrufs benötigen Sie in der Regel keine Genehmigung. Komplizierter wird es erst, wenn gebohrt werden muss, beispielsweise für einen Schlüsseltresor an der Außenfassade. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur rechtlichen Situation, zu klebbaren Sensoren und zur Finanzierung durch die Pflegekasse.

Das Wichtigste in Kürze

Darf ich einen Hausnotruf ohne Erlaubnis des Vermieters installieren? Ja, die Basisstation eines Hausnotrufsystems wird lediglich an eine herkömmliche Steckdose angeschlossen. Da hierbei keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, benötigen Sie keine Zustimmung Ihres Vermieters. Lediglich bei Eingriffen in die Bausubstanz, wie dem Bohren für einen Schlüsseltresor an der Hauswand, müssen Sie vorab eine Genehmigung einholen.

Maßnahme / Installation Vermieter-Erlaubnis nötig? Begründung
Basisstation & Notrufknopf Nein Wird nur in die Steckdose eingesteckt (vertragsgemäßer Gebrauch)
Geklebte Sensoren (z. B. Rauchmelder) Nein Rückstandslos entfernbar, keine Beschädigung der Bausubstanz
Schlüsseltresor (mit Bohren an Fassade) Ja Bauliche Veränderung der Außenwand
Schlüsseltresor (als Vorhängeschloss) Nein Wird nur angehängt (z. B. am Geländer, kein Bohren)

Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters für einen Hausnotruf?

Die Installation eines Hausnotrufsystems ist mietrechtlich völlig unproblematisch, solange Sie nicht in die Bausubstanz der Wohnung eingreifen.

Muss der Vermieter über den Hausnotruf informiert werden? Nein, für das Aufstellen der Basisstation und das Tragen des Notrufknopfes müssen Sie Ihren Vermieter weder um Erlaubnis fragen noch ihn darüber informieren. Die Nutzung eines Hausnotrufs fällt unter den sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (§ 535 BGB).

Ein modernes Hausnotrufsystem funktioniert denkbar einfach: Die Basisstation wird lediglich an eine freie 230-Volt-Steckdose angeschlossen. Die Verbindung zur Notrufzentrale erfolgt heutzutage meist über das Mobilfunknetz oder den vorhandenen Festnetzanschluss (VoIP). Es müssen keine Kabel verlegt, keine Wände aufgestemmt und keine Löcher gebohrt werden. Rechtlich gesehen ist das Aufstellen der Basisstation vergleichbar mit dem Anschließen eines Telefons, eines Routers oder eines Radios.

Wichtig:

Auch wenn Sie den Vermieter nicht fragen müssen, ist es sinnvoll, vertrauenswürdige Nachbarn über den Hausnotruf zu informieren. Im Notfall können diese als Ersthelfer fungieren, wenn die Notrufzentrale sie kontaktiert.

Welche Zusatzgeräte lassen sich ohne Bohren installieren?

Ein Basis-Hausnotruf lässt sich durch verschiedene Sensoren erweitern, die zusätzliche Sicherheit bieten. Auch hier stellt sich in der Mietwohnung die Frage nach der Montage.

Gibt es Hausnotruf-Sensoren, die ohne Bohren auskommen? Ja, die meisten modernen Zusatzgeräte für den Hausnotruf können mit speziellen Klebepads befestigt werden. Solange diese reversibel sind und sich beim Auszug rückstandslos entfernen lassen, benötigen Sie keine Erlaubnis des Vermieters.

Folgende Zusatzgeräte lassen sich in der Regel problemlos ohne bauliche Veränderungen nutzen:

  • Funk-Rauchmelder: Diese warnen bei Rauchentwicklung und leiten den Alarm direkt an die Hausnotrufzentrale weiter. Viele Modelle lassen sich mit starken
    Magnet- oder Klebepads an der Decke befestigen.
  • Bewegungsmelder: Sie registrieren Inaktivität und schlagen Alarm, wenn sich die Person ungewöhnlich lange nicht bewegt. Auch sie können oft geklebt oder einfach aufgestellt werden.
  • Sturzdetektoren: Diese Sensoren werden am Körper getragen (z.B. als Armband oder Clip) und erkennen Stürze automatisch. Sie erfordern keinerlei Montage in der Wohnung.
  • Bettsensoren und Epilepsie-Sensoren: Diese hauchdünnen Sensormatten werden unsichtbar unter die Matratze gelegt. Sie überwachen Atmung, Herzschlag oder krampfartige Bewegungen völlig ohne Installation am Gebäude.
  • Zugtaster: Wasserdichte Zugtaster für das Badezimmer können oft mit starken Saugnäpfen an den Fliesen befestigt werden.

Schlüsseltresor an der Hauswand: Was sagt das Mietrecht?

Das größte mietrechtliche Konfliktpotenzial beim Thema Hausnotruf betrifft die Frage: Wie kommen die Retter im Notfall in die Wohnung, wenn die Tür verschlossen ist?

Darf ich einen Schlüsseltresor an der Hauswand anbringen? Wenn der Schlüsseltresor fest in der Außenfassade verdübelt oder verschraubt werden muss, stellt dies eine bauliche Veränderung dar. In diesem Fall müssen Sie zwingend vorab die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters einholen.

Ein Schlüsseltresor ist eine kleine, durch einen Zahlencode gesicherte Box, in der der Haus- oder Wohnungsschlüssel deponiert wird. Die Notrufzentrale gibt den Code im Ernstfall an den Rettungsdienst weiter, damit dieser die Tür nicht aufbrechen muss. Das spart wertvolle Zeit und verhindert hohe Kosten für eine Notfalltüröffnung.

Wenn Ihr Vermieter das Bohren an der Fassade verbietet, haben Sie als Mieter folgende Alternativen:

  1. Schlüsseltresor mit Bügel (Vorhängeschloss-Prinzip): Diese Modelle werden nicht festgeschraubt, sondern wie ein Vorhängeschloss an einem massiven Geländer, Gitter oder Rohr befestigt. Da nicht gebohrt wird, ist keine Genehmigung nötig.
  2. Schlüsselhinterlegung beim Pflegedienst: Viele Hausnotrufanbieter kooperieren mit lokalen Pflegediensten. Gegen eine monatliche Gebühr (meist 20 bis 30 Euro bewahrt der Dienst Ihren Schlüssel sicher auf und bringt ihn im Notfall vorbei.
  3. Schlüssel bei Nachbarn hinterlegen: Sie können den Schlüssel auch bei einer Vertrauensperson im selben Haus deponieren. Bedenken Sie jedoch, dass diese Person im Notfall (auch nachts oder während der Urlaubszeit) erreichbar sein muss.

Kosten und Zuschüsse: Was zahlt die Pflegekasse 2026?

Ein Hausnotruf ist nicht nur technisch einfach zu installieren, sondern wird auch finanziell stark vom Staat unterstützt, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für den Hausnotruf? Die Pflegekasse bezuschusst ein Hausnotrufsystem als anerkanntes Pflegehilfsmittel mit monatlich 25,50 Euro. Zusätzlich werden einmalig 10,49 Euro für die Anschlussgebühr übernommen (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (Pflegegrad 1 bis 5).
  • Die pflegebedürftige Person lebt allein oder ist über weite Teile des Tages allein.
  • Alternativ: Die Person lebt mit jemandem zusammen, der in einer Notsituation (z.B. aufgrund eigener Einschränkungen) nicht in der Lage ist, Hilfe zu rufen.

Da die monatliche Grundgebühr für ein Basispaket bei den meisten großen Anbietern (wie DRK, Malteser, Johanniter oder ASB) zwischen 23 und 29 Euro liegt, deckt der Zuschuss der Pflegekasse die Kosten für die Grundversorgung fast vollständig ab. Zusatzleistungen wie eine Schlüsselverwahrung durch den Anbieter oder ein mobiler Notruf mit GPS-Ortung müssen jedoch in der Regel aus eigener Tasche bezahlt werden.

Praxis-Tipp:

Den Antrag auf Kostenübernahme stellen die meisten Hausnotrufanbieter direkt für Sie bei Ihrer Pflegekasse, wenn Sie das System bestellen. Die Bearbeitungszeit liegt meist bei 4 bis 8 Wochen.

§ 554 BGB: Ihr Recht auf Barrierefreiheit

Sollte der Vermieter sich bei Maßnahmen, die über das einfache Einstecken des Hausnotrufs hinausgehen (wie dem fest installierten Schlüsseltresor), querstellen, haben Mieter ein starkes gesetzliches Druckmittel.

Kann der Vermieter den behindertengerechten Umbau verbieten? Nach § 554 Abs. 1 BGB hat der Mieter einen rechtlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern, wenn die Maßnahme ihm unter Abwägung beider Interessen absolut nicht zugemutet werden kann.

Dieser gesetzliche Anspruch auf Barrierereduzierung greift nicht nur bei großen Umbauten wie einer bodengleichen Dusche oder einem Treppenlift, sondern auch bei kleineren Maßnahmen, die für die Sicherheit und Pflege notwendig sind. Ein fest installierter Schlüsseltresor für den Rettungsdienst kann durchaus unter diese Regelung fallen, wenn er für die Notfallversorgung zwingend erforderlich ist und es keine zumutbaren Alternativen gibt.

Beachten Sie jedoch: Die Kosten für die bauliche Veränderung und auch für den späteren Rückbau beim Auszug müssen Sie als Mieter selbst tragen. Der Vermieter kann zudem eine zusätzliche Sicherheitsleistung (Kaution) für die voraussichtlichen Rückbaukosten verlangen.

Fazit: Sicherheit in der Mietwohnung ist unkompliziert

Die Sorge, dass ein Hausnotruf in der Mietwohnung am Veto des Vermieters scheitern könnte, ist unbegründet. Die Basisgeräte werden lediglich in die Steckdose eingesteckt und erfordern keinerlei bauliche Veränderungen. Sie fallen unter den normalen Gebrauch der Wohnung und sind absolut genehmigungsfrei. Auch viele Zusatzsensoren lassen sich  heute problemlos kleben statt bohren.

Lediglich bei der Frage der Schlüsselhinterlegung ist Vorsicht geboten. Wer einen Schlüsseltresor fest in die Hauswand bohren möchte, muss den Vermieter vorher um Erlaubnis bitten. Mit bügelgesicherten Tresoren oder der Schlüsselhinterlegung bei einem Pflegedienst gibt es jedoch hervorragende Alternativen, die gänzlich ohne Bohrmaschine auskommen. Dank des Pflegekassenzuschusses von 25,50 Euro ist das Plus an Sicherheit ab Pflegegrad 1 zudem für fast jeden erschwinglich.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja. Da es sich beim Hausnotruf um Ihr persönliches Pflegehilfsmittel handelt, nehmen Sie das Gerät bei einem Umzug einfach mit. Eventuell angeklebte Sensoren müssen Sie rückstandslos entfernen. Haben Sie mit Erlaubnis des Vermieters einen Schlüsseltresor an die Wand geschraubt, müssen Sie diesen abmontieren und die Bohrlöcher fachgerecht verschließen.

Nein, ein Festnetzanschluss ist heutzutage nicht mehr zwingend erforderlich. Viele moderne Hausnotrufgeräte sind mit einer integrierten SIM-Karte ausgestattet und nutzen das Mobilfunknetz, um die Verbindung zur Notrufzentrale herzustellen. Sie benötigen lediglich eine freie Steckdose

Wenn Sie in einer akuten medizinischen Notlage sind und die Tür nicht selbst öffnen können, darf der Rettungsdienst die Tür gewaltsam öffnen (Gefahr im Verzug). Die Kosten für das neue Schloss oder die neue Tür übernimmt in der Regel Ihre private Haftpflichtversicherung oder Ihre Hausratversicherung, sofern “Rettungskosten” im Tarif abgedeckt sind. Der Vermieter kann die Kosten nicht von Ihnen fordern, wenn der Einsatz gerechtfertigt war.

Nein. Die Entscheidung, ob Sie ein Hausnotrufsystem nutzen möchten oder nicht, liegt ganz allein bei Ihnen. Der Vermieter kann Ihnen diese Sicherheitsmaßnahme nicht vorschreiben, selbst wenn er Bedenken bezüglich Ihrer Gesundheit hat.

1 DRK Hausnotruf NRW: Technische Voraussetzungen und Installation.
2 Mietrecht Siegen: Bauliche Veränderungen durch Mieter – Rechte und Pflichten.
3 DRK Hausnotruf: Zusatzgeräte für mehr Sicherheit.
4 easierLife: Hausnotruf: Wie kommen meine Retter eigentlich in mein Haus?
5 Hausnotruf-Ratgeber: Hausnotruf Kosten 2026
6 Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 554 Barrierereduzierung.