Ein Pflegebett kostet ohne Förderung bis zu 3.000 Euro. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig. Hier ist der genaue Weg.
So übernimmt die Krankenkasse die Kosten und so läuft der Antrag Schritt für Schritt ab.
Ein Pflegebett kostet ohne Förderung bis zu 3.000 Euro. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig. Hier ist der genaue Weg.
Ein Pflegebett ist für viele Pflegebedürftige unverzichtbar. Es erleichtert die tägliche Pflege, schützt vor Druckgeschwüren und ermöglicht eine sichere Lagerung. Die gute Nachricht für 2026: Mit der richtigen Verordnung zahlt die Krankenkasse das Pflegebett vollständig. Wir zeigen Ihnen, wie der Antrag reibungslos funktioniert.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Pflegebett vollständig, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Bett medizinisch notwendig ist. Ein Pflegegrad ist nicht zwingend erforderlich. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Hilfsmittel.
| Option / Leistung | Höhe / Kosten | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Einfaches Pflegebett (manuell) | Vollständig (Miete) | Ärztliche Verordnung |
| Elektrisch verstellbar (1-Motor) | Vollständig (Miete) | Ärztliche Verordnung |
| Elektrisch verstellbar (3-Motor) | Vollständig (Miete) | Ggf. Aufpreis für Komfort |
| Zuzahlung Krankenkasse | Max. 10 Euro | Gesetzlich versichert |
Das Pflegebett ist ein medizinisches Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Zuständig ist in erster Linie die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.
Die Krankenkasse finanziert das Pflegebett, wenn es dazu dient, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. Die Pflegekasse (§ 40 SGB XI) ist zuständig, wenn das Bett die Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. In der Praxis überschneiden sich diese Bereiche oft.
Reichen Sie die ärztliche Verordnung einfach bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese klärt intern mit der Pflegekasse, wer die Kosten trägt. Für Sie als Versicherten ändert sich am Ablauf nichts.
Wann zahlt die Krankenkasse das Pflegebett?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, das Bett medizinisch notwendig ist und der Pflegebedürftige zu Hause gepflegt wird.
Ein Pflegegrad ist keine zwingende Voraussetzung für die Genehmigung, erleichtert diese aber erheblich.
Bettlägerigkeit
Hohem Druckgeschwürrisiko (Dekubitusgefahr)
Erschwerter Pflege im normalen Bett
Notwendigkeit einer speziellen Lagerung
Das Hilfsmittel muss zudem im GKV-Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 50 für Pflegehilfsmittel) gelistet sein.
Die Kasse zahlt immer das zweckmäßige Kassenmodell. Dies umfasst in der Regel manuell oder einfach elektrisch verstellbare Betten.
Wer ein höherwertiges Modell, beispielsweise in spezieller Holzoptik oder mit erweiterten elektrischen Funktionen (3-Motor) möchte, zahlt die Differenz (Aufzahlung) selbst.
| Modell | Kassenmodell | Eigenanteil bei Komfort |
|---|---|---|
| Einfaches Pflegebett (manuell) | Vollständig | – |
| Elektrisch verstellbar (1-Motor) | Vollständig | – |
| Elektrisch verstellbar (3-Motor) | Vollständig | Ggf. Aufpreis |
| Pflegebett mit Aufstehhilfe | Vollständig | – |
| Designbett / Holzoptik | Kassenanteil | Ja, Differenz selbst |
Wie läuft der Antrag auf ein Pflegebett Schritt für Schritt ab?
Der Weg zum Pflegebett beginnt immer beim Arzt, führt über das Sanitätshaus und endet mit der Genehmigung der Kasse.
Ihr Hausarzt oder behandelnder Facharzt stellt die Verordnung (Rezept) aus. Die Verordnung muss eine präzise medizinische Begründung enthalten, zum Beispiel: “Pflegebedürftigkeit Grad 3, erschwertes Umbetten, Dekubitusprophylaxe erforderlich”.
Legen Sie die Verordnung bei einem Sanitätshaus vor, das Vertragspartner Ihrer Kasse ist. Das Sanitätshaus hilft bei der Auswahl des passenden Modells und reicht den Antrag direkt bei der Krankenkasse ein.
Die Krankenkasse hat nach § 13 Abs. 3a SGB V in der Regel 3 Wochen Zeit, um zu entscheiden. Bei medizinisch dringenden Fällen geht es oft schneller. Kommt keine Antwort, greift unter bestimmten Voraussetzungen die Genehmigungsfiktion.
Nach der Genehmigung liefert das Sanitätshaus das Bett, baut es auf und weist die Pflegenden in die sichere Bedienung ein.
Die Krankenkasse zahlt in der Regel das Mietmodell (Fallpauschale). Das Bett bleibt Eigentum des Sanitätshauses und wird nach Bedarf wieder abgeholt.
Das Mietmodell ist für die meisten Situationen die sinnvollste Lösung. Reparaturen und Wartungen sind abgedeckt, und bei Änderung des Pflegebedarfs sind Sie flexibler. Ein Kauf ist möglich, aber selten günstiger. Wenn Sie das Bett privat kaufen, kostet ein elektrisches Modell zwischen 1.000 und 2.500 Euro.
Zum Pflegebett gehört oft weiteres Zubehör, das bei medizinischer Notwendigkeit ebenfalls verordnet und bezahlt wird.
Aufrichter / Bettgalgen (hilft beim Aufsetzen)
Seitengitter (als Sturzschutz)
Spezielle Matratzenauflagen zur Dekubitusprophylaxe
Betttisch
Jedes Zubehörteil benötigt in der Regel eine eigene, spezifische ärztliche Verordnung.
Ein Pflegebett entlastet Pflegende und gibt Pflegebedürftigen Sicherheit. Der Weg zur Kostenübernahme führt über eine präzise ärztliche Verordnung und ein Sanitätshaus. Da die Krankenkasse in der Regel die Miete für das zweckmäßige Modell übernimmt, bleibt für Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro.
Für gesetzlich Versicherte beträgt die Zuzahlung für Hilfsmittel 10 Prozent der Kosten, jedoch maximal 10 Euro und mindestens 5 Euro pro Hilfsmittel.
Ja. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Entscheidend ist allein die ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Die Kasse hat gesetzlich drei Wochen Zeit für die Entscheidung. Bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MD) verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
Die Krankenkasse zahlt nur den Betrag für das medizinisch zweckmäßige Standardmodell. Die Differenz zum teureren Modell müssen Sie als Eigenanteil selbst tragen.