Pflegegeld: Höhe, Anspruch und wichtige Neuerungen im Überblick

 

Erfahren Sie alles über das Pflegegeld im Jahr 2026. Bleiben Sie informiert über die aktuellen Beträge nach Pflegegrad, die neuen Regeln zum Beratungseinsatz und die wichtige 8-Wochen-Weiterzahlung bei Krankenhausaufenthalten.

Das Wichtigste in Kürze

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 und was ist neu?

Das Pflegegeld beträgt 2026 unverändert zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5).

Neu ist ab 2026 durch das BEEP-Gesetz, dass das Pflegegeld bei einem Krankenhaus- oder RehaAufenthalt für bis zu 8 Wochen in voller Höhe weitergezahlt wird.

Zudem ist der verpflichtende Beratungseinsatz für alle Pflegegeldbezieher (PG 2-5) auf zweimal jährlich vereinheitlicht worden.

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat Beratungseinsatz 2026
Pflegegrad 1 Kein Anspruch Freiwillig (1x pro Halbjahr)
Pflegegrad 2 347 Euro Pflicht: 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 3 599 Euro Pflicht: 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 4 800 Euro Pflicht: 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 5 990 Euro Pflicht: 1x pro Halbjahr
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Definition: Was ist Pflegegeld und wer bekommt es?

Was ist Pflegegeld und wie unterscheidet es sich von Pflegesachleistungen?

Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Leistung der Pflegekasse für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Im Gegensatz zu Pflegesachleistungen, die direkt an professionelle Pflegedienste für deren Arbeit ausgezahlt werden, steht das Pflegegeld dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung.

Der Gesetzgeber nennt diese Leistung “Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen” (§ 37 SGB XI). Die pflegebedürftige Person kann das Geld nutzen, um die pflegenden Angehörigen als Anerkennung finanziell zu unterstützen oder um notwendige Hilfen im Alltag zu finanzieren.

Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld:
  • Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.

  • Die Pflege findet in der häuslichen Umgebung statt.

  • Die Pflege wird in geeigneter Weise selbst sichergestellt (ohne professionellen Pflegedienst).

Wichtig:

Sie müssen gegenüber der Pflegekasse keine Quittungen oder Nachweise erbringen, wofür Sie das Pflegegeld verwenden. Es dient der Sicherstellung der häuslichen Pflege nach Ihren eigenen Vorstellungen.

Pflegegeld Beträge 2026: Wie viel Geld steht mir zu?

Wie hoch ist das Pflegegeld für die einzelnen Pflegegrade im Jahr 2026?

Die Beträge für das Pflegegeld 2026 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 347 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro, bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen 800 Euro zu und bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 990 Euro pro Monat.

Nach den Erhöhungen in den Jahren 2024 und 2025 hat der Gesetzgeber für 2026 keine weitere Anpassung vorgenommen. Die nächste reguläre Überprüfung und mögliche Dynamisierung der Leistungsbeträge ist für den 1. Januar 2028 geplant.

Pflegegrad Pflegegeld 2026 Pflegesachleistungen 2026 (zum Vergleich)
1 – (nur Entlastungsbetrag 125 €)
2 347 Euro 761 Euro
3 599 Euro 1.432 Euro
4 800 Euro 1.778 Euro
5 990 Euro 2.200 Euro

Kombinationsleistung: Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?

Wie funktioniert die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Wenn Sie einen professionellen Pflegedienst beauftragen, dessen Kosten aber den Höchstbetrag für Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpfen, erhalten Sie den nicht verbrauchten prozentualen Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt (§ 38 SGB XI).

Das bedeutet: Sie müssen sich nicht strikt zwischen Geld- und Sachleistung entscheiden, sondern können beides flexibel kombinieren.

Rechenbeispiel für Pflegegrad 3 (2026): Sie haben Pflegegrad 3. Der Höchstbetrag für Pflegesachleistungen liegt bei 1.497 Euro. Der von Ihnen beauftragte Pflegedienst stellt monatlich 859,20 Euro in Rechnung. Das entspricht genau 60 Prozent Ihres Sachleistungsbudgets. Somit haben Sie noch 40 Prozent Ihres Anspruchs übrig. Diese 40 Prozent werden Ihnen nun vom Pflegegeld (Höchstsatz 599 Euro) ausgezahlt. Sie erhalten also zusätzlich zu den Leistungen des Pflegedienstes noch 239,60 Euro (40 % von 599 Euro) auf Ihr Konto überwiesen.

Beratungseinsatz 2026: Wie oft muss der Pflegedienst kommen?

Wie oft muss der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI im Jahr 2026 stattfinden?

Durch das neue BEEP-Gesetz (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege) müssen ab dem 1. Januar 2026 alle Pflegegeldbezieher der Pflegegrade 2 bis 5 den verpflichtenden Beratungseinsatz nur noch einmal pro Halbjahr (zweimal jährlich) nachweisen.

Bisher mussten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 diesen Einsatz vierteljährlich abrufen. Diese Regelung wurde nun vereinfacht und entbürokratisiert. Auf ausdrücklichen Wunsch der Pflegebedürftigen kann die Beratung bei den Pflegegraden 4 und 5 jedoch weiterhin vierteljährlich erfolgen.

Dieser Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle ist zwingend erforderlich, um den Anspruch auf das volle Pflegegeld nicht zu verlieren. Er dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den pflegenden Angehörigen praktische Tipps an die Hand zu geben. Die Kosten für den Einsatz trägt die Pflegekasse.

Krankenhausaufenthalt: Was passiert mit dem Pflegegeld in der Klinik?

Wird das Pflegegeld 2026 weitergezahlt, wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss?

Ja, seit dem 1. Januar 2026 wird das Pflegegeld bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt oder einer stationären Reha-Maßnahme für bis zu acht Wochen (56 Tage) in voller Höhe weitergezahlt.

Dies ist eine der wichtigsten Verbesserungen durch die aktuelle Pflegereform. Bis Ende 2025 wurde das Pflegegeld in solchen Fällen nur für vier Wochen (28 Tage) weitergewährt.

Die Neuregelung in § 34 SGB XI entlastet pflegende Angehörige massiv, da diese auch während eines Klinikaufenthalts oft hohe Aufwände (Fahrten, Organisation, Gespräche mit Ärzten) haben und nun nicht mehr so schnell in eine finanzielle Lücke geraten.

Wichtig:

Auch die Beiträge zur Rentenversicherung für die pflegende Person werden für diesen Zeitraum von bis zu acht Wochen durch die Pflegekasse weitergezahlt. Nach Ablauf der 56 Tage wird das Pflegegeld pausiert, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen wird.

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Antragstellung: Wie und wo beantrage ich Pflegegeld?

Wie und wo stelle ich den Antrag auf Pflegegeld?

Das Pflegegeld wird direkt bei der zuständigen Pflegekasse beantragt, die an die Krankenkasse des Pflegebedürftigen angegliedert ist. Der Erstantrag kann formlos per Telefon, E-Mail oder kurzem Brief (“Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung”) gestellt werden.

Nach dem formlosen Antrag sendet Ihnen die Pflegekasse ein offizielles Antragsformular zu. Anschließend beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten) mit der Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades.

Wichtige Fristen zur Bearbeitungsdauer:

Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen (fünf Wochen) nach Antragstellung über Ihren Pflegegrad und die Leistungen zu entscheiden. Wird diese Frist von der Pflegekasse verschuldet überschritten, steht Ihnen eine Strafzahlung von 70 Euro für jede weitere angefangene Woche zu.

Ab 2026 ist zudem klar geregelt, dass diese Strafzahlung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Ablauf der Frist automatisch geleistet werden muss.

Fazit: Pflegegeld als wichtige Säule der häuslichen Pflege

Das Pflegegeld ist für viele Familien die finanzielle Basis, um die häusliche Pflege selbstbestimmt organisieren zu können. Die Beträge für 2026 bleiben stabil auf dem Niveau des Vorjahres, bieten aber durch die Kombinationsleistung große Flexibilität, wenn doch punktuell professionelle Hilfe benötigt wird.

Besonders erfreulich für das Jahr 2026 sind die spürbaren Entlastungen durch das BEEPGesetz: Die Reduzierung der Pflicht-Beratungseinsätze bei hohen Pflegegraden baut Bürokratie ab, und die Verlängerung der Pflegegeld-Weiterzahlung auf acht Wochen bei Krankenhausaufenthalten nimmt Familien in ohnehin stressigen Situationen den finanziellen Druck.

Prüfen Sie Ihre Ansprüche genau und zögern Sie nicht, bei Unklarheiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, bei Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld. Sie können jedoch den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich für zweckgebundene Leistungen (z.B. Haushaltshilfe) nutzen.

In der Regel ist das Pflegegeld steuerfrei. Das gilt immer dann, wenn die Pflege durch Angehörige oder durch Personen erbracht wird, die eine sittliche Verpflichtung zur Pflege haben. Wird die Pflege jedoch von einer fremden Person erwerbsmäßig durchgeführt, kann das Pflegegeld für diese Person steuerpflichtig sein.

Das Pflegegeld steht immer der pflegebedürftigen Person zu und wird auf deren Konto überwiesen. Der Pflegebedürftige entscheidet selbst, ob und in welcher Höhe er das Geld an die pflegenden Angehörigen als Anerkennung weitergibt.

Während der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung wird das bisher bezogene Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte (50 Prozent) weitergezahlt.

1 Pflegewegweiser NRW: Diese Änderungen gibt es 2026 in der Pflege
2 Pflege-Dschungel: Was bringt das BEEP Gesetz für 2026
3 Pflege.de: Pflegegeld: Höhe und Anspruch
4 DMRZ: Pflegegeld 2026: Höhe des Beitrags für alle Pflegegrade
5 Gesetze im Internet: § 38 SGB XI Kombination von Geldleistung und Sachleistung
6 Pflege-Dschungel: Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
7 Bürger-Geld.org: Pflegegeld 2026: 8-Wochen-Weiterzahlung bei Krankenhaus und Reha
8 Verbraucherzentrale: Fristen bei der Pflegekasse