Pflegegradrechner: Kostenlos den Pflegegrad bestimmen

In nur wenigen Schritten Ihren Pflegegrad berechnen

Viele Menschen fragen sich: Habe ich Anspruch auf einen Pflegegrad? Oder: Welcher Pflegegrad passt zu meiner Situation?

Genau dafür gibt es den Pflegegradrechner. Er hilft Ihnen, eine erste Einschätzung zu bekommen, bevor Sie einen offiziellen Antrag stellen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Einstufung funktioniert, welche Kriterien wichtig sind und wie Sie Ihren Pflegegrad selbst berechnen können.

Die wichtigsten Fakten

  • Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems in sechs Bereichen berechnet.

  • Die Selbstversorgung hat mit 40 % den größten Einfluss auf die Einstufung.

  • Ein Pflegegradrechner gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine offizielle Begutachtung.

Was ist ein Pflegegradrechner?

Ein Pflegegradrechner ist ein Online-Tool oder eine Tabelle, mit der Sie prüfen können, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Er basiert auf den offiziellen Kriterien des Medizinischen Dienstes (MD), der auch die tatsächliche Begutachtung durchführt.

Der Rechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ersetzt aber keine offizielle Prüfung durch die Pflegekasse.

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Wer kann einen Pflegegrad bekommen?

Ein Pflegegrad wird vergeben, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung mindestens sechs Monate lang in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist.

Das gilt für:
  • Senioren mit körperlichen Einschränkungen

  • Menschen mit Demenz oder geistigen Beeinträchtigungen

  • Personen mit chronischen oder schweren Erkrankungen

Wie wird ein Pflegegrad berechnet?

Der Pflegegrad richtet sich nach einem Punktesystem. Je stärker eine Person in ihrem Alltag eingeschränkt ist, desto höher fällt die Punktzahl aus.

Die Begutachtung erfolgt in sechs Bereichen:
  • Mobilität: Kann sich die Person alleine bewegen?

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sie sich orientieren und verständigen?

  • Verhaltensweisen und psychische Probleme: Gibt es Ängste oder Aggressionen?

  • Selbstversorgung: Kann sie sich alleine waschen, anziehen oder essen?

  • Umgang mit Krankheiten und Therapien: Kann sie Medikamente selbst nehmen?

  • Alltagsgestaltung und soziale Kontakte: Kann sie aktiv am Leben teilnehmen?

Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet. Am Ende ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die über den Pflegegrad entscheidet.

Die sechs Begutachtungsbereiche werden unterschiedlich gewichtet, da einige stärker in die Gesamtbewertung des Pflegegrads einfließen als andere.

Hier ist die offizielle Gewichtung der einzelnen Kategorien:

Wie funktioniert die Berechnung?

Die Punkte aus jedem Bereich werden mit dem jeweiligen Prozentsatz gewichtet und am Ende zusammengerechnet.

Dadurch haben manche Bereiche stärkeren Einfluss auf den Pflegegrad als andere.

Wichtig:
  • Selbstversorgung (40%) ist der wichtigste Bereich, weil er den größten Einfluss auf die Punktzahl hat.

  • Mobilität (10%) hat dagegen weniger Gewicht.

  • Kognitive Fähigkeiten oder Verhaltensweisen (15%) werden nur gewertet, wenn sie besonders auffällig sind – dann ersetzen sie Mobilität in der Berechnung.

Was bedeutet das für die Pflegegrad-Einstufung?
  • Wenn jemand körperlich eingeschränkt ist, zählt vor allem die Selbstversorgung (40 %).

  • Bei Demenz oder geistigen Einschränkungen fließt die kognitive Bewertung stärker ein.

  • Therapie- und Krankheitsbewältigung sind wichtig, aber weniger entscheidend für die Einstufung.

Hinweis Unser Tipp

Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, achten Sie darauf, dass alle Bereiche genau beschrieben werden, um eine faire Bewertung zu erhalten.

Welche Pflegegrade gibt es?

Je nach Punktzahl wird einer von fünf Pflegegraden vergeben:

Punkte Pflegegrad Einschränkung
12,5 – 26 Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung
26,5 – 47 Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung
47,5 – 70 Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung
70,5 – 90 Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung
90,5 – 10 Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Wie kann ich meinen Pflegegrad selbst berechnen?

Mit einem Pflegegradrechner können Sie Ihren möglichen Pflegegrad grob abschätzen.

So gehen Sie vor:
  1. Einschränkungen in den sechs Bereichen bewerten

  2. Punkte aus den einzelnen Bereichen zusammenzählen

  3. Punktzahl mit der Tabelle vergleichen

Hinweis Der MD entscheidet

Der Medizinische Dienst entscheidet letztendlich über den tatsächlichen Pflegegrad. Der Rechner gibt nur eine erste Orientierung.

Wo kann ich einen Pflegegradrechner nutzen?

Es gibt viele kostenlose Pflegegradrechner im Internet.

Diese basieren auf dem offiziellen Begutachtungsverfahren.

Achten Sie darauf, dass der Rechner aktuell ist und die neuesten Regeln berücksichtigt.

So wie der Pflegeradrechner von Pflege.net.

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Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegegrad?

Wenn der Pflegegradrechner zeigt, dass Sie Anspruch haben könnten, sollten Sie einen offiziellen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Das geht so:
  • Pflegegrad formlos bei der Pflegekasse beantragen (Anruf oder Schreiben genügt)

  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst abwarten

  • Entscheidung der Pflegekasse erhalten

“Falls der Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen.”

Fazit: Warum ein Pflegegradrechner sinnvoll ist

Ein Pflegegradrechner ist ein nützliches Werkzeug, um den eigenen Anspruch besser zu verstehen.

  • Schnelle Einschätzung, ob ein Pflegegrad infrage kommt

  • Bessere Vorbereitung auf die Begutachtung

  • Hilfreich für Angehörige, um den Unterstützungsbedarf zu erkennen

Doch Achtung: Die endgültige Entscheidung trifft immer die Pflegekasse nach einer persönlichen Begutachtung.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Jede Person, die in ihrer Selbstständigkeit dauerhaft eingeschränkt ist. Das betrifft vor allem ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie Demenzpatienten.

Sie stellen einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Danach folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF (für Privatversicherte).

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung eine Entscheidung treffen. In dringenden Fällen, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, geht es oft schneller.

Das hängt vom Pflegegrad ab. Mögliche Leistungen sind:

  • Pflegegeld (wenn Angehörige die Pflege übernehmen)
  • Pflegesachleistungen (wenn ein Pflegedienst hilft)
  • Entlastungsbetrag (für Haushaltshilfe oder Betreuung)
  • Pflegehilfsmittel (z. B. Inkontinenzprodukte, Rollstuhl)
  • Zuschüsse für Wohnraumanpassungen (z. B. Treppenlift)

Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Sie können beides anteilig nutzen – je nachdem, wie viel Unterstützung durch einen Pflegedienst und wie viel durch Angehörige erfolgt.

Sie können innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Oft lohnt es sich, ein Pflege-Tagebuch zu führen und zusätzliche ärztliche Gutachten einzureichen.

Ja. Wenn sich der Zustand verschlechtert, können Sie eine Höherstufung beantragen. Auch dann erfolgt eine neue Begutachtung.

Ja. Personen mit Demenz oder anderen geistigen Einschränkungen haben oft Anspruch auf mindestens Pflegegrad 2, weil sie Hilfe im Alltag benötigen.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten je nach Pflegegrad. Allerdings gibt es oft Eigenanteile, vor allem bei der stationären Pflege im Heim.

Ja, pflegende Angehörige haben Anspruch auf:

  • Pflegegeld (wenn sie die Pflege übernehmen)
  • Verhinderungspflege (wenn sie eine Auszeit brauchen)
  • Rentenpunkte (bei regelmäßiger Pflege von Angehörigen)
Ratgeber

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