Pflegesachleistungen:

Anspruch, Beträge & Abrechnung im Überblick

 

Wer zu Hause gepflegt wird und dabei professionelle Unterstützung benötigt, kann auf die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung zurückgreifen. Erfahren Sie hier, welche Beträge Ihnen 2026 je nach Pflegegrad zustehen, wie Sie diese mit dem Pflegegeld kombinieren können und worauf Sie bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes achten müssen.

Die Entscheidung für eine Pflege in den eigenen vier Wänden bringt viele Herausforderungen mit sich. Oft können Angehörige die Pflege nicht vollständig allein stemmen.

Genau hier setzen die Pflegesachleistungen an: Sie finanzieren den Einsatz professioneller Pflegekräfte, die direkt zu Ihnen nach Hause kommen. Dies entlastet nicht nur die Familie, sondern stellt auch eine fachgerechte Versorgung sicher.

Besonders wichtig für das Jahr 2026: Nachdem die Beträge im vergangenen Jahr durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz angehoben wurden, bleiben die Leistungen in diesem Jahr stabil.

Unser Ratgeber zeigt Ihnen detailliert, wie Sie die Pflegesachleistungen optimal nutzen und mit anderen Förderungen kombinieren können.

Das Wichtigste in Kürze

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen im Jahr 2026?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten monatlich zwischen 796 Euro bei Pflegegrad 2 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.

Eine Erhöhung der Beträge fand zuletzt 2025 statt, für 2026 bleiben die Sätze unverändert.

Pflegegrad Pflegesachleistungen 2026 Pflegegeld 2026
Pflegegrad 1 Kein Anspruch (nur Entlastungsbetrag) Kein Anspruch
Pflegegrad 2 Bis zu 796 Euro 347 Euro
Pflegegrad 3 Bis zu 1.497 Euro 599 Euro
Pflegegrad 4 Bis zu 1.859 Euro 800 Euro
Pflegegrad 5 Bis zu 2.299 Euro 990 Euro
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Was sind Pflegesachleistungen? (Abgrenzung zu Pflegegeld)

Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?

Pflegesachleistungen sind ein zweckgebundenes Budget der Pflegekasse, mit dem ausschließlich professionelle Dienstleister wie ambulante Pflegedienste bezahlt werden.

Das Pflegegeld hingegen wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und dient als finanzielle Anerkennung für Angehörige oder Ehrenamtliche, die die Pflege übernehmen.

Der Begriff „Sachleistung“ ist im Sozialrecht historisch gewachsen, führt aber oft zu Missverständnissen. Es handelt sich dabei nicht um materielle Güter wie Pflegebetten oder Rollstühle, sondern um Dienstleistungen am Menschen.

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für diese Dienstleistungen direkt, ohne dass der Pflegebedürftige in Vorleistung treten muss.

Wichtig:

Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Betteinlagen werden nicht über die Pflegesachleistungen abgerechnet.

Hierfür gibt es die separate Pflegehilfsmittelpauschale von 40 Euro monatlich.

Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Anspruch auf Pflegesachleistungen haben alle gesetzlich oder privat Versicherten, bei denen mindestens Pflegegrad 2 anerkannt wurde und die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden.

Die Pflege muss durch einen von der Pflegekasse zugelassenen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Einzelpflegekraft erbracht werden.

Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen direkten Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie können jedoch ihren monatlichen Entlastungsbetrag nutzen, um Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes zu finanzieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die häusliche Umgebung ist nicht zwingend die eigene Wohnung. Auch wer in einer Senioren-Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen lebt, gilt als häuslich gepflegt und kann Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

Ausgeschlossen sind lediglich Bewohner von vollstationären Pflegeheimen.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2026 nach Pflegegrad?

Welche Beträge zahlt die Pflegekasse 2026 für Pflegesachleistungen?

Die Höhe der monatlichen Pflegesachleistungen ist gesetzlich im § 36 SGB XI festgelegt und richtet sich exakt nach dem festgestellten Pflegegrad.

Die Spanne reicht von 796 Euro bei Pflegegrad 2 bis hin zu 2.299 Euro bei Pflegegrad 5.

Die genauen Maximalbeträge pro Monat in der Übersicht:
  • Pflegegrad 2: 796 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro

Nach der deutlichen Anhebung der Beträge um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz ist für das Jahr 2026 keine weitere Dynamisierung vorgesehen.

Die nächste gesetzliche Anpassung der Pflegeleistungen an die Preisentwicklung wird voraussichtlich erst zum 1. Januar 2028 erfolgen.

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Für welche Tätigkeiten kann ich die Pflegesachleistungen einsetzen?

Was wird mit den Pflegesachleistungen bezahlt?

Das Budget der Pflegesachleistungen darf für drei wesentliche Bereiche genutzt werden: körperbezogene Pflegemaßnahmen (z.
B. Waschen, Anziehen), pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. Begleitung bei Spaziergängen) sowie Hilfen bei der Haushaltsführung (z. B. Einkaufen, Kochen).

Dazu gehören zum Beispiel Waschen, Anziehen, Begleitung bei Spaziergängen, Einkaufen oder Kochen.

Ein ambulanter Pflegedienst schnürt aus diesen Bereichen individuelle Leistungspakete, die genau auf den Bedarf des Pflegebedürftigen abgestimmt sind.

Zu den typischen Aufgaben gehören:
  • Körperpflege: Hilfe beim Duschen, Baden, bei der Zahnpflege oder beim Toilettengang.

  • Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten der Mahlzeiten und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.

  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, Umsetzen, (z. B. vom Bett in den Rollstuhl) sowie beim An- und Auskleiden.

  • Hauswirtschaft: Reinigung der Wohnung, Waschen der Kleidung und Erledigung von Einkäufen.

Wichtig:

Medizinische Behandlungen wie das Verabreichen von Spritzen, das Richten von Medikamenten oder das Anlegen von Verbänden fallen unter die „Häusliche Krankenpflege“.
Diese werden ärztlich verordnet und separat von der Krankenkasse bezahlt. Sie belasten das Budget der Pflegesachleistungen nicht.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung mit dem Pflegegeld?

Kann ich Pflegesachleistungen und Pflegegeld gleichzeitig nutzen?

Ja, die Pflegekasse ermöglicht eine sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Wenn Sie das Budget für den Pflegedienst nicht vollständig ausschöpfen, wird Ihnen der nicht verbrauchte prozentuale Anteil als Pflegegeld ausgezahlt.

Dieses Modell ist ideal für Familien, in denen Angehörige die Hauptpflege übernehmen, aber für bestimmte Aufgaben (wie das morgendliche Waschen) professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst wünschen.

Ein konkretes Rechenbeispiel für Pflegegrad 3:

Herr Müller hat Pflegegrad 3. Ihm stehen maximal 1.497 Euro für Pflegesachleistungen oder 599 Euro Pflegegeld zu. Der beauftragte Pflegedienst stellt am Monatsende 898,20 Euro in Rechnung.

Das entspricht genau 60 Prozent des Sachleistungsbudgets (898,20 € / 1.497 € = 0,6). Somit stehen Herrn Müller noch 40 Prozent seines Pflegegeldes zu. Er erhält also zusätzlich 239,60 Euro (40 % von 599 €) auf sein Konto überwiesen.

Die Pflegekasse berechnet dieses Verhältnis jeden Monat automatisch neu, basierend auf der eingereichten Rechnung des Pflegedienstes. Sie müssen beim Antrag lediglich ankreuzen, dass Sie die Kombinationsleistung wünschen.

Worauf müssen Sie bei der Auswahl eines Pflegedienstes achten?

Nach welchen Kriterien sollte ich einen ambulanten Pflegedienst auswählen?

Bei der Wahl des richtigen Pflegedienstes sollten Sie auf eine Kassenzulassung, feste Ansprechpartner, qualifiziertes Fachpersonal und eine transparente Kostenaufstellung in Form eines detaillierten Kostenvoranschlags achten.

Die Entscheidung für einen Pflegedienst ist Vertrauenssache, schließlich lassen Sie fremde Menschen in Ihre Privatsphäre.

Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl und vergleichen Sie mehrere Anbieter in Ihrer Region.

Checkliste für das Erstgespräch:
  • Bedarf klären: Bietet der Dienst genau die Leistungen an, die Sie benötigen?

  • Kostentransparenz: Erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag, aus dem hervorgeht, ob die Leistungen der Pflegekasse ausreichen oder ein Eigenanteil fällig wird?

  • Personal: Werden feste Bezugspflegekräfte eingesetzt oder wechselt das Personal ständig?

  • Erreichbarkeit: Ist der Dienst in Notfällen auch nachts oder am Wochenende erreichbar?

  • Vertrag: Ist die Kündigungsfrist für Sie kundenfreundlich gestaltet? Sie sollten jederzeit fristlos kündigen können.

Wie funktioniert die Abrechnung der Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse?

Wie rechnet der Pflegedienst die Sachleistungen ab?

Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab. Sie als Pflegebedürftiger müssen nicht in Vorleistung treten und erhalten lediglich einen Leistungsnachweis zur Unterschrift.

Das Abrechnungssystem basiert in der Regel auf sogenannten Leistungskomplexen. Jeder Handgriff, zum Beispiel „Ganzwaschung“ oder „Hilfe bei der Nahrungsaufnahme“, ist mit einer bestimmten Punktzahl und einem festen Preis hinterlegt.

Was passiert bei einer Überschreitung des Budgets?

Die Beträge der Pflegesachleistungen, zum Beispiel 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, sind absolute Höchstgrenzen. Wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen, die über diesen Betrag hinausgehen, stellt Ihnen der Pflegedienst die Differenz privat in Rechnung.

Diese Zuzahlung müssen Sie als Eigenanteil selbst tragen. Daher ist es essenziell, den Leistungsumfang vorab genau mit dem Pflegedienst zu planen und vertraglich festzuhalten.

Tipp zur Aufteilung:

Es ist rechtlich möglich, das Budget für Pflegesachleistungen auf mehrere Anbieter aufzuteilen.

Sie können beispielsweise einen klassischen Pflegedienst für die Körperpflege engagieren und gleichzeitig einen spezialisierten Betreuungsdienst für die Hauswirtschaft oder die Begleitung im Alltag beauftragen. Beide Dienste rechnen dann ihre jeweiligen Anteile mit der Pflegekasse ab.

Fazit: Professionelle Pflege zu Hause sichern

Die Pflegesachleistungen sind das wichtigste Instrument, um eine professionelle und sichere Versorgung im eigenen Zuhause zu gewährleisten. Auch wenn die Beträge im Jahr 2026 nicht weiter steigen, bieten sie ab Pflegegrad 2 eine solide finanzielle Basis für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes.

Besonders attraktiv ist die Flexibilität des Systems: Durch die Kombinationsleistung können Sie professionelle Hilfe passgenau mit der familiären Pflege verbinden.
Wichtig ist, dass Sie den Pflegebedarf realistisch einschätzen, Pflegedienste sorgfältig vergleichen und die Kosten im Blick behalten, um unerwartete private Zuzahlungen zu vermeiden.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, das ist problemlos möglich. Sie können beispielsweise einen Pflegedienst für die morgendliche Körperpflege beauftragen und parallel einen Betreuungsdienst für die Hauswirtschaft oder Einkäufe nutzen.

Beide Anbieter rechnen ihre erbrachten Leistungen dann bis zum jeweiligen Höchstbetrag Ihres Pflegegrades direkt mit der Pflegekasse ab.

Die Pflegesachleistungen sind Maximalbeträge. Wenn die Rechnung des Pflegedienstes den Höchstbetrag Ihres Pflegegrades, zum Beispiel 1.859 Euro bei Pflegegrad 4, übersteigt, müssen Sie den Differenzbetrag als privaten Eigenanteil selbst bezahlen.

Der Pflegedienst schickt Ihnen hierfür eine separate Rechnung.

Nein, bei Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf klassische Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Sie können jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen, um Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, auch im Bereich der Körperpflege, zu finanzieren.

Nein, alle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, also sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen, sind steuerfrei.

Wenn Sie private Zuzahlungen an den Pflegedienst leisten müssen, können Sie diese unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

1 Deutscher Pflegebeistand. Pflegegrad-Tabelle 2026: Beträge & Erhöhung.
2 Pflege.de. Pflegesachleistungen: Anspruch, Höhe und Antrag.
3 PflegeABC.de. Pflegesachleistungen 2026.
4 Bundesgesundheitsministerium. Ambulante Pflegesachleistungen.
5 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung. § 36 Pflegesachleistung.
6 Techniker Krankenkasse (TK). Kombinationsleistung: Pflegedienst plus Pflegegeld.
7 Verbraucherzentrale. Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl.
8 Pflegewegweiser NRW. Pflegegeld, Pflegesach- und Kombinationsleistung.