Warum das günstigste Angebot oft das teuerste wird: die 14 Positionen, die in jedem Badumbau-Angebot stehen müssen, mit Preisspannen 2026 und einer Prüf-Checkliste zum Abhaken.
Diese Positionen müssen enthalten sein
Warum das günstigste Angebot oft das teuerste wird: die 14 Positionen, die in jedem Badumbau-Angebot stehen müssen, mit Preisspannen 2026 und einer Prüf-Checkliste zum Abhaken.
Drei Angebote für den gleichen Badumbau, drei Summen: 5.400 Euro, 7.900 Euro und 11.200 Euro. Diese Spannweite ist typisch – und sie sagt fast nie etwas über die Qualität der Betriebe aus. Sie entsteht, weil die Angebote unterschiedliche Leistungen enthalten.
Im günstigsten Angebot fehlen häufig genau jene Positionen, die später zwingend anfallen: Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Ausgleichsarbeiten. Diese Posten verschwinden nicht, sie erscheinen nur später als Nachtrag. Wer Angebote wirksam vergleichen will, muss daher zuerst prüfen, ob überhaupt dasselbe angeboten wird. Dieser Ratgeber liefert die Positionsliste, mit der das gelingt.
Ein vollständiges Angebot weist Demontage und Entsorgung, Estrich und Gefälle, Ablauf, Abdichtung nach DIN 18534, Fliesenarbeiten, Sanitärobjekte, Duschabtrennung, Haltegriffe samt Wandverstärkung, Elektro- und Nebenarbeiten getrennt aus – jeweils mit Menge, Einheitspreis und Fabrikat. Ergänzend gehören Ausführungszeitraum, Gewährleistung und Zahlungsplan dazu. Der Umbau von der Wanne zur bodengleichen Dusche kostet 2026 rund 4.000 bis 8.000 Euro.
| Prüfpunkt | Muss enthalten sein | Warum |
|---|---|---|
| Demontage und Entsorgung | ja, als eigene Position | wird häufig vergessen und später nachberechnet |
| Abdichtung nach DIN 18534 | ja, mit Angabe der Wassereinwirkungsklasse | teuerster denkbarer Ausführungsfehler |
| Estrich, Gefälle, Ablauf | ja, mit Fabrikat und Aufbauhöhe | entscheidet über Schwellenfreiheit |
| Fliesen | Menge in m², Format, Rutschhemmklasse | Material- und Verlegekosten variieren stark |
| Sanitärobjekte | Hersteller, Modell, Höhe | Vergleichbarkeit der Qualität |
| Haltegriffe und Wandverstärkung | ja | nachträglich deutlich teurer |
| Stundensatz für Regiearbeit | ja | begrenzt Nachträge |
| Fest- oder Einheitspreise | eindeutig gekennzeichnet | Kostensicherheit |
Weil der Leistungsumfang nicht standardisiert ist. Ohne einheitliche Leistungsbeschreibung entscheidet jeder Betrieb selbst, welche Arbeiten er einrechnet, wie detailliert er ausweist und ob er Positionen wie Entsorgung, Ausgleichsarbeiten oder Abdichtung überhaupt benennt.
Drei Ursachen wirken dabei zusammen.
Erstens der unterschiedliche Umfang: Ein Angebot kalkuliert den vollständigen Umbau einschließlich Fliesen im ganzen Raum, ein anderes nur den Duschbereich.
Zweitens die unterschiedliche Qualität: Fliesen kosten inklusive Verlegung zwischen 40 und 120 Euro je Quadratmeter – bei 12 Quadratmetern sind das fast 1.000 Euro Unterschied allein bei einer Position.
Drittens die unterschiedliche Kalkulationslogik: Manche Betriebe rechnen Risiken ein, andere kalkulieren knapp und arbeiten mit Nachträgen.
Das Fachportal Gira empfiehlt deshalb ausdrücklich, dass ein Angebot Rückbau, Entwässerung, Abdichtung, Fliesenarbeiten, Duschabtrennung und Nebenarbeiten separat ausweist. Nur dann lässt sich erkennen, wo die Preisunterschiede tatsächlich herkommen.
Für Sie folgt daraus eine einfache Konsequenz: Geben Sie den Leistungsumfang selbst vor, statt ihn von jedem Betrieb frei definieren zu lassen. Ein einseitiges Blatt mit der Liste der gewünschten Positionen, den Raummaßen und den Zielmaßen (bodengleicher Duschplatz, Türbreite, WC-Höhe) genügt. Damit vergleichen Sie anschließend Preise statt Leistungsbeschreibungen.
Wenn Sie den Umbau über die Pflegekasse mitfinanzieren wollen, dient dieselbe Aufschlüsselung doppelt: Ein detaillierter Kostenvoranschlag erleichtert die Prüfung des Antrags erheblich. Welche Unterlagen dazugehören, zeigt unser Ratgeber zum Antrag für den Badumbau bei der Pflegekasse.
Vierzehn Positionsgruppen: Baustelleneinrichtung, Demontage, Entsorgung, Rohinstallation Sanitär, Ablauf und Gefälle, Estrich, Abdichtung, Fliesenarbeiten, Sanitärobjekte, Armaturen, Duschabtrennung, Haltegriffe mit Wandverstärkung, Elektroarbeiten sowie Maler- und Nebenarbeiten. Jede Gruppe sollte Menge, Einheit, Einheitspreis und Fabrikat nennen.
| Nr. | Position | Was konkret ausgewiesen sein muss |
|---|---|---|
| 1 | Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen | Staubschutz, Abdeckung, Zugangswege, Bauwasser und Baustrom |
| 2 | Demontage | Wanne oder Duschtasse, Wannenträger, Armaturen, Fliesen, WC und Waschtisch |
| 3 | Entsorgung | Container oder Abfuhr, Bauschutt in m³ oder t, Entsorgungsnachweis |
| 4 | Rohinstallation Sanitär | Zu- und Ablaufleitungen, Länge, Material, ggf. Verlegen der Abwasserleitung |
| 5 | Ablauf und Gefälle | Fabrikat und Typ der Rinne oder des Punktablaufs, Einbauhöhe in mm, Gefälle in Prozent |
| 6 | Estrich und Ausgleich | Fläche in m², Aufbauhöhe, Art des Estrichs, Trocknungszeit |
| 7 | Abdichtung | Verweis auf DIN 18534, Wassereinwirkungsklasse, Material und Trockenschichtdicke, Dichtbänder und Manschetten |
| 8 | Fliesenarbeiten | Fläche Wand und Boden in m², Format, Rutschhemmklasse, Fugenmaterial |
| 9 | Sanitärobjekte | Hersteller und Modell von WC, Waschtisch, Sitzhöhe und Montagehöhe |
| 10 | Armaturen | Typ (Einhebel, Thermostat), Montagehöhe, Verbrühungsschutz |
| 11 | Duschabtrennung | Glasart und -stärke, Maße, Beschichtung, Standard oder Sonderanfertigung |
| 12 | Haltegriffe und Wandverstärkung | Anzahl, Positionen, Traglast, Art der Hinterkonstruktion |
| 13 | Elektroarbeiten | Beleuchtung, Steckdosen, ggf. Fußbodenheizung, Anschluss und Prüfung |
| 14 | Maler- und Nebenarbeiten | Ausbesserungen, Silikonfugen, Endreinigung, Funktionsprüfung |
Die Abdichtung. Sie muss ausdrücklich benannt sein, idealerweise mit Verweis auf die DIN 18534 und die Wassereinwirkungsklasse. Der Duschboden fällt in die Klasse W2-I; ohne feste Duschabtrennung gilt diese Klasse für den gesamten Badboden – ein Duschvorhang genügt dafür nicht. Für die Verbundabdichtung sind Mindesttrockenschichtdicken vorgegeben, etwa 2,0 mm bei mineralischen Dichtungsschlämmen und 1,0 mm bei Reaktionsharzen. Polymerdispersionen sind für den Duschboden in W2-I nicht geeignet. Kosten: 400 bis 800 Euro.
Die Entsorgung. Bauschutt, alte Wanne, Wannenträger und Fliesen müssen abtransportiert werden. Fehlt diese Position, erscheint sie später auf der Rechnung.
Die Wandverstärkung für Haltegriffe. Haltegriffe müssen in der Wand verankert werden und dürfen nicht geklebt werden; auf Trockenbauwänden ist eine tragfähige Hinterkonstruktion erforderlich. Wird sie nicht mitangeboten, muss die Wand später erneut geöffnet werden.
Die Ausgleichs- und Regiearbeiten. Schiefe Wände, alte Leitungen und schwer zugängliche Bereiche erhöhen den Zeitaufwand. Ein seriöses Angebot nennt hierfür einen Stundensatz – 2026 üblich sind 45 bis 60 Euro – und regelt, dass zusätzliche Stunden vorab abgestimmt werden.
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Der Umbau von der Badewanne zur bodengleichen Dusche kostet 4.000 bis 8.000 Euro, der reine Einbau einer bodengleichen Dusche 3.000 bis 5.000 Euro, mit Glasabtrennung 4.000 bis 7.000 Euro. Ein barrierefreier Komplettumbau liegt bei 12.000 bis 25.000 Euro.
| Position | Preisspanne 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche, Einbau komplett | 3.000 bis 5.000 Euro | ohne Glasabtrennung |
| Mit Glasabtrennung insgesamt | 4.000 bis 7.000 Euro | Standardmaße |
| Umbau Wanne zu bodengleicher Dusche | 4.000 bis 8.000 Euro | inklusive Demontage |
| Nachrüstung im Altbau | 3.500 bis 8.000 Euro | abhängig von Aufbauhöhe |
| Duschrinne, Material und Einbau | 300 bis 800 Euro | Standardmodelle 150 bis 250 Euro, Designrinnen ab 400 Euro |
| Abdichtung nach DIN 18534 | 400 bis 800 Euro | nicht verhandelbare Position |
| Fliesen, Material und Verlegung | 40 bis 120 Euro je m² | Großformat und Naturstein teurer |
| Glasabtrennung Walk-in | 800 bis 1.500 Euro | ESG mindestens 8 mm, besser 10 mm |
| Glasabtrennung mit Pendeltür | 1.200 bis 2.000 Euro | – |
| Gemauerte begehbare Dusche | ab 5.000 Euro | höherer Arbeitsaufwand |
| Handwerkerstundensatz | 45 bis 60 Euro | für Regie- und Ausgleichsarbeiten |
| Unterfahrbarer Waschtisch | 300 bis 800 Euro | zuzüglich Unterputz-Siphon |
| Erhöhtes WC mit Stützgriffen | 400 bis 1.200 Euro | ohne Fliesenarbeiten |
| Türverbreiterung auf 90 cm | 800 bis 1.500 Euro | höher bei tragender Wand |
Diese Werte sind Orientierungsgrößen für die Plausibilitätsprüfung, keine Zielpreise. Regionale Unterschiede, Materialqualität und der Zustand des Bestands verschieben sie erheblich. Wichtig ist der Umgang mit Ausreißern: Liegt eine Position deutlich unter der Spanne, fragen Sie nach dem Grund – häufig fehlt eine Teilleistung. Liegt sie deutlich darüber, verlangen Sie eine Begründung, etwa eine Sonderanfertigung oder einen erhöhten Aufwand.
Vergleichen Sie immer brutto mit brutto. Angebote von Handwerksbetrieben sind unterschiedlich ausgewiesen, und der Unterschied zwischen 7.500 Euro netto und 7.500 Euro brutto beträgt bei 19 Prozent Umsatzsteuer knapp 1.200 Euro. Achten Sie außerdem darauf, dass die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind: Nach § 35a Abs. 3 EStG sind 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro jährlich, steuerlich abziehbar – aber nur die Arbeitskosten, nicht das Material.
Fehlende Aufschlüsselung, Pauschalpreise ohne Leistungsbeschreibung, hohe Anzahlungen, Zeitdruck durch angebliche Aktionsrabatte und fehlende Angaben zu Abdichtung und Fabrikaten. Auch ein Angebot ohne Vor-Ort-Termin ist ein Warnsignal, weil Aufbauhöhe und Ablaufsituation nicht geprüft wurden.
| Warnsignal | Was dahintersteckt | Ihre Reaktion |
|---|---|---|
| Pauschalpreis ohne Positionen | Leistungsumfang bleibt unklar, Nachträge sind vorprogrammiert | detaillierte Aufschlüsselung verlangen |
| Kein Vor-Ort-Termin | Aufbauhöhe und Ablauf ungeprüft | Begehung zur Bedingung machen |
| Abdichtung nicht erwähnt | zentrale Leistung fehlt oder ist unklar kalkuliert | Verweis auf DIN 18534 und Wassereinwirkungsklasse fordern |
| Hohe Anzahlung vor Baubeginn | Vorleistungsrisiko liegt vollständig bei Ihnen | Zahlungsplan nach Bauabschnitten vereinbaren |
| Nur „Markenqualität“ statt Fabrikat | Produkte nicht vergleichbar | Hersteller und Modell schriftlich benennen lassen |
| Rabatt nur bei sofortiger Unterschrift | Verkaufsdruck | Bedenkzeit nehmen, Angebot schriftlich einfordern |
| Kein Ausführungszeitraum | keine Terminsicherheit | Beginn und Fertigstellung vertraglich festhalten |
| Barzahlung angeboten | keine Nachweise, kein Steuerabzug | Überweisung ist Voraussetzung für § 35a EStG |
Der letzte Punkt ist finanziell relevant. § 35a Abs. 5 EStG verlangt für die Steuerermäßigung ausdrücklich eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Barzahlung schließt die Steuerermäßigung von bis zu 1.200 Euro aus.
Ein weiterer Hinweis zur Rabattfrage bei Förderung: Werden Skonti oder Rabatte gewährt, reduzieren sie die tatsächlich entstandenen Kosten und damit gegebenenfalls auch die förderfähigen Kosten. Rechnen Sie also nicht mit dem ursprünglichen Bruttobetrag, wenn Sie Förderbeträge kalkulieren.
Er sollte die einzelnen Maßnahmen erkennbar machen, damit die Pflegekasse prüfen kann, welche Positionen dem Pflegebezug dienen und angemessen sind. Ein pauschaler Endbetrag ohne Aufschlüsselung führt regelmäßig zu Rückfragen und kann die Entscheidung verzögern.
Trennung von pflegerelevanten und gestalterischen Positionen. Die bodengleiche Dusche, die Türverbreiterung, das erhöhte WC und die Haltegriffe sind pflegerelevant. Ein neuer Spiegelschrank, Designarmaturen oder hochwertige Dekorfliesen sind es nicht. Sie dürfen sie einbauen, sollten sie aber getrennt ausweisen lassen.
Nachvollziehbare Maßangaben. Wenn im Angebot steht, dass die Tür auf 90 cm lichte Breite verbreitert und das WC auf eine Sitzhöhe von 46 bis 48 cm gebracht wird, ist der Pflegebezug unmittelbar erkennbar.
Bezug zur Begründung. Zu jeder Position im Kostenvoranschlag sollte ein Satz in der Antragsbegründung existieren, der ihre Wirkung auf die Pflege oder die Selbstständigkeit erklärt.
Aktualität und Gültigkeit. Der Kostenvoranschlag sollte datiert sein und eine Bindungsfrist nennen. Da die Pflegekasse innerhalb von drei Wochen entscheiden muss – bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson innerhalb von fünf Wochen –, ist eine ausreichend lange Bindungsfrist sinnvoll.
Planen Sie zusätzlich eine KfW-Förderung, stellt die KfW für den Förderbereich 5 „Badumbau und Maßnahmen an Sanitärräumen“ eine Fachunternehmerbestätigung zur Verfügung. Die KfW empfiehlt, sich die fachgerechte Durchführung vom Fachunternehmen bestätigen zu lassen. Für den Kredit 159 gilt außerdem: Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Liefer- oder Leistungsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der eigentlichen Antragstellung geschlossen werden, beispielsweise mit einer aufschiebenden Bedingung oder nach einem dokumentierten Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner; mit den Bauarbeiten darf jedoch nicht vor dem maßgeblichen Förderzeitpunkt begonnen werden.
Drei Angebote von Fachbetrieben mit Vor-Ort-Begehung sind der bewährte Richtwert. Verglichen wird nicht die Endsumme, sondern positionsweise: gleiche Leistung gegen gleiche Leistung.
Erstellen Sie eine einseitige Liste mit Raummaßen, gewünschten Zielmaßen und den 14 Positionsgruppen. Geben Sie sie allen Betrieben identisch.
Lassen Sie Aufbauhöhe, Ablaufposition und Wandaufbau prüfen und die Ergebnisse im Angebot benennen.
Positionen in Zeilen, Betriebe in Spalten. Leere Felder sind das wichtigste Ergebnis: Dort fehlt eine Leistung.
Bitten Sie die Betriebe, fehlende Positionen zu ergänzen, statt selbst zu kalkulieren. Erst danach sind die Summen vergleichbar.
Fragen Sie nach vergleichbaren Umbauten im Bestand, nach Erfahrung mit barrierefreien Bädern und nach der Bereitschaft, die Abdichtungsebene vor dem Verfliesen zu fotografieren.
Eine einfache Vergleichstabelle könnte so aussehen:
| Position | Betrieb A | Betrieb B | Betrieb C |
|---|---|---|---|
| Demontage und Entsorgung | 620 Euro | nicht enthalten | 700 Euro |
| Ablauf und Gefälle | 780 Euro | 640 Euro | 810 Euro |
| Abdichtung nach DIN 18534 | 650 Euro | nicht benannt | 700 Euro |
| Fliesenarbeiten | 1.450 Euro | 1.100 Euro | 1.900 Euro |
| Duschabtrennung | 1.200 Euro | 950 Euro | 1.350 Euro |
| Haltegriffe mit Wandverstärkung | 480 Euro | nicht enthalten | 520 Euro |
| Summe brutto | … | … (unvollständig) | … |
Das Beispiel zeigt das typische Muster: Betrieb B ist nicht günstiger, sondern unvollständig. Erst nach Ergänzung der fehlenden Positionen entsteht ein belastbarer Vergleich.
Ausführungszeitraum, Zahlungsplan nach Bauabschnitten, Gewährleistung, Regelung zu Nachträgen, Ansprechpartner und die Dokumentation der Abdichtung. Diese Punkte kosten nichts und verhindern die häufigsten Konflikte.
| Vertragspunkt | Empfehlung |
|---|---|
| Ausführungszeitraum | Beginn und Fertigstellung mit Datum, nicht nur „Kalenderwoche“ |
| Zahlungsplan | Zahlungen nach Bauabschnitten, Schlussrate erst nach Abnahme |
| Nachträge | schriftliche Zustimmung vor Ausführung, Stundensatz vereinbart |
| Gewährleistung | Dauer und Umfang schriftlich, insbesondere für Abdichtung und Fliesenarbeiten |
| Dokumentation | Fotos der Abdichtungsebene vor dem Verfliesen |
| Abnahme | gemeinsamer Termin mit Protokoll, Dichtheits- und Funktionsprüfung |
| Nutzbarkeit während der Bauzeit | verbindliche Angabe, an welchen Tagen WC und Waschbecken nutzbar sind |
| Fachunternehmerbestätigung | bei Nutzung einer KfW-Förderung beziehungsweise zur Dokumentation vorab mit dem Betrieb klären |
Die Fotodokumentation der Abdichtung ist der wirksamste einzelne Punkt dieser Liste. Sobald gefliest ist, lässt sich die Abdichtungsebene nicht mehr prüfen; zeigt sich Monate später Feuchtigkeit an der Decke des Raumes darunter, entscheiden diese Fotos über die Beweislage.
Bei Pflegebedürftigkeit gehört außerdem die Nutzbarkeit während der Bauzeit in die Absprache. Wenn nur ein Bad vorhanden ist, sollten die Tage ohne WC-Nutzung benannt sein, damit Sie eine Übergangslösung organisieren können – etwa eine Kurzzeitpflege oder einen Aufenthalt bei Angehörigen.
Die Endsumme eines Badumbau-Angebots ist die am wenigsten aussagekräftige Zahl darin. Aussagekräftig ist die Liste der Positionen – und vor allem die Liste der Positionen, die fehlen. Wer Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Ausgleichsarbeiten und Wandverstärkung explizit abfragt, bekommt Angebote, die tatsächlich vergleichbar sind und deren Summe bis zur Rechnung stabil bleibt.
Definieren Sie den Leistungsumfang deshalb selbst und geben Sie ihn allen Betrieben identisch vor. Bestehen Sie auf einer Begehung, in der Aufbauhöhe und Ablaufsituation geprüft werden, und lassen Sie das Ergebnis im Angebot benennen. Und achten Sie darauf, dass die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind – nicht nur wegen der Vergleichbarkeit, sondern weil nur sie nach § 35a EStG steuerlich abziehbar sind.
Wenn Sie Fördermittel einsetzen wollen, arbeitet die Aufschlüsselung doppelt für Sie: Der detaillierte Kostenvoranschlag erleichtert die Prüfung des Antrags bei der Pflegekasse und macht den Pflegebezug der einzelnen Positionen nachvollziehbar.
Drei Angebote von Fachbetrieben mit Vor-Ort-Begehung gelten als sinnvoller Richtwert. Wichtiger als die Anzahl ist, dass alle Betriebe denselben Leistungsumfang kalkulieren. Geben Sie dazu eine einheitliche Liste der gewünschten Positionen und Zielmaße vor.
Ja, sie sollte ausdrücklich als eigene Position mit Verweis auf die DIN 18534 aufgeführt sein. Der Duschboden ist in der Wassereinwirkungsklasse W2-I abzudichten; ohne feste Duschabtrennung gilt diese Klasse für den gesamten Badboden. Die Kosten liegen bei 400 bis 800 Euro.
Ein Pauschalpreis gibt Kostensicherheit nur dann, wenn der Leistungsumfang eindeutig beschrieben ist. Ohne Positionsliste ist er ein Risiko, weil unklar bleibt, welche Arbeiten enthalten sind. Sinnvoll ist eine Kombination: Einzelpositionen zur Prüfung und ein daraus abgeleiteter Festpreis.
Üblich und angemessen sind Zahlungen nach Bauabschnitten, etwa nach Demontage, nach Abdichtung und nach Abnahme. Hohe Anzahlungen vor Baubeginn verlagern das Risiko vollständig auf Sie. Die Schlussrate sollte erst nach der gemeinsamen Abnahme fällig sein.
Nach § 35a Abs. 3 EStG sind 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld abziehbar. Materialkosten sind nicht begünstigt. Voraussetzung ist eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs; Barzahlung schließt die Ermäßigung aus. Für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden, gilt die Ermäßigung nicht.
Verlangen Sie, dass jeder Nachtrag vor der Ausführung schriftlich angekündigt und beziffert wird. Vereinbaren Sie im Vertrag einen Stundensatz für Regiearbeiten, üblich sind 45 bis 60 Euro. Bei geförderten Maßnahmen informieren Sie zusätzlich die Pflegekasse, wenn sich Umfang oder Kosten erheblich ändern.