Bei Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – geht es darum, den Transfer sicher zu machen: bodengleicher Duschplatz mit Klappsitz und tragfähigen Griffen, WC in Transferhöhe mit beidseitigen Stützklappgriffen, unterfahrbarer Waschtisch und ausreichend Bewegungsfläche für eine assistierende Person. Pflegegrad 3 ist der Übergang vom sicheren zum pflegetauglichen Bad.
Der Bedarf lässt sich an einer Zahl ablesen: Nach den Daten des Medizinischen Dienstes lebten 2025 bei Pflegegrad 3 noch 32,1 Prozent der Betroffenen in einer ambulanten Wohnsituation allein, während 16,4 Prozent vollstationär versorgt wurden. Die Mehrheit wird also zu Hause mit Unterstützung versorgt – und genau diese Unterstützung braucht Platz.
Konkret bewährt haben sich in dieser Phase folgende Maßnahmen:
Der bodengleiche Duschplatz wird auf mindestens 120 x 120 Zentimeter, besser 150 x 150 Zentimeter ausgelegt, mit einem hochklappbaren, wandmontierten Duschsitz und einer Wandverstärkung, die Sitz und Griffe dauerhaft trägt. Ein Duschvorhang statt einer festen Trennwand kostet weniger und erlaubt der Pflegeperson den Zugriff von der Seite – ein Detail, das den Alltag stärker verändert als viele teure Einbauten.
Das WC wird in Transferhöhe gesetzt, also mit 46 bis 48 Zentimetern Sitzhöhe inklusive Sitz, und beidseitig mit Stützklappgriffen versehen. Der seitliche Abstand von 90 Zentimetern auf einer Seite ist die Voraussetzung dafür, dass ein Rollstuhl oder Duschstuhl überhaupt seitlich anfahren kann.
Der Waschtisch wird unterfahrbar mit einer Montagehöhe von 80 Zentimetern ausgeführt, mit Unterputz- oder flachem Siphon und einer Einhebelarmatur mit verlängertem Hebel. Der Spiegel beginnt bei 100 Zentimetern Höhe, damit er im Sitzen nutzbar ist.
Hinzu kommen Türanpassungen: Die Tür darf nicht in das Bad hineinschlagen, muss von außen entriegelbar sein und sollte eine lichte Breite von mindestens 90 Zentimetern haben. Eine Schiebetür löst beide Probleme gleichzeitig und spart Fläche.