Im Gegensatz zu Verbrauchsmaterialien sind technische Pflegehilfsmittel langlebige Produkte, die die Pflege langfristig unterstützen und erleichtern.
Welche technischen Hilfsmittel werden übernommen? Technische Hilfsmittel werden oft leihweise von der Krankenkasse oder Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Hierzu zählen unter anderem Pflegebetten mit verstellbarer Liegefläche, Rollstühle, Hausnotrufsysteme, Toilettenstühle, Patientenlifter oder Badewannenlifte.
Für einige technische Hilfsmittel kann eine gesetzliche Zuzahlung erforderlich sein. Diese beträgt gemäß § 40 SGB XI maximal 10 Prozent des Kaufpreises, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel.