Treppenlift steuerlich absetzen: So geht’ s 2026

Sebastian Neugart

 

Die Anschaffung eines Treppenlifts ist eine sinnvolle, aber oft kostspielige Investition in die eigene Barrierefreiheit.

Erfahren Sie hier, wie Sie die Kosten im Jahr 2026 steuerlich geltend machen, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie durch die Kombination mit Zuschüssen bares Geld sparen.

Das Wichtigste in Kürze

Kann man einen Treppenlift im Jahr 2026 von der Steuer absetzen?

Ja, die Anschaffungs- und Montagekosten eines Treppenlifts können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Alternativ lassen sich bei fehlender medizinischer Indikation zumindest 20 Prozent der reinen Handwerkerleistungen (maximal 1.200 Euro pro Jahr) direkt von der Steuerschuld abziehen.

Absetzungsweg Steuerlicher Vorteil Wichtigste Voraussetzung Nachweis
Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) Voller Eigenanteil abzüglich der zumutbaren Belastung mindert das zu versteuernde Einkommen. Medizinische Notwendigkeit oder Pflegegrad 4/5. Ärztliches Attest (Hausarzt genügt), Rechnungen & Überweisungsbelege.
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (max. 1.200 €/Jahr) direkt von der Steuerschuld. Keine medizinische Notwendigkeit erforderlich (z. B. präventiver Einbau). Aufgeschlüsselte Rechnung (Arbeits- vs. Materiallohn), Banküberweisung.

Kann man einen Treppenlift im Jahr 2026 steuerlich absetzen?

Ist der Einbau eines Treppenlifts im Jahr 2026 steuerlich absetzbar? Ja, der deutsche Gesetzgeber ermöglicht es Steuerzahlern, die Kosten für einen Treppenlift steuerlich geltend zu machen, um die finanzielle Belastung für barrierefreie Wohnraumanpassungen abzufedern.

Je nachdem, ob eine medizinische Notwendigkeit für den Einbau vorliegt oder ob die Maßnahme rein präventiv erfolgt, greifen hierbei unterschiedliche steuerliche Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die steuerliche Absetzbarkeit ist dabei unabhängig davon, ob Sie in Ihrer eigenen Immobilie wohnen oder zur Miete. Auch die Art des Lifts – ob neu gekauft, gebraucht erworben oder gemietet – spielt für das Finanzamt keine Rolle.

Maßgeblich für die steuerliche Berücksichtigung ist allein das Jahr, in dem die Zahlung tatsächlich geleistet wurde (Abflussprinzip nach § 11 EStG).

Wie wird der Treppenlift als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abgesetzt?

Wann gilt ein Treppenlift als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG? Ein Treppenlift wird dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn der Einbau aus medizinischen Gründen unvermeidbar und notwendig ist, um die Mobilität im eigenen Zuhause aufrechtzuerhalten. In diesem Fall können Sie die gesamten Anschaffungs- und Montagekosten (abzüglich erhaltener Zuschüsse) in Ihrer Steuererklärung angeben.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits im Jahr 2014 in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass ein Treppenlift ein sogenanntes „medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne“ ist. Dies hat für Sie einen entscheidenden Vorteil:

„Für den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für die Anschaffung eines Treppenlifts ist kein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich. Es genügt eine einfache ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Attest.“ (vgl. BFH, Urteil vom 06.02.2014, Az. VI R 61/12)

Wichtig ist jedoch, dass dieses Attest oder die Verordnung vor dem Abschluss des Kaufvertrags bzw. vor dem Beginn der Baumaßnahme ausgestellt wurde. Sollten Sie bereits den Pflegegrad 4 oder 5 besitzen, verzichtet das Finanzamt in der Regel komplett auf ein separates ärztliches Attest, da die medizinische Notwendigkeit durch den Pflegegrad als bewiesen gilt.

Wie hoch ist die zumutbare Belastungsgrenze im Jahr 2026?

Wie hoch ist der Eigenanteil, den ich bei außergewöhnlichen Belastungen selbst tragen muss? Die zumutbare Belastung ist ein prozentualer Eigenanteil an den außergewöhnlichen Belastungen, den jeder Steuerzahler selbst tragen muss und der sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richtet.

Erst die Kosten, die diese individuelle Grenze überschreiten, mindern tatsächlich Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Die Prozentsätze für die zumutbare Belastung sind in § 33 Abs. 3 EStG wie folgt festgelegt:

Gesamtbetrag der Einkünfte Steuerpflichtige ohne Kinder (Grundtarif) Steuerpflichtige ohne Kinder (Splittingtarif) Steuerpflichtige mit 1 oder 2 Kindern Steuerpflichtige mit 3 oder mehr Kindern
bis 15.340 Euro 5 % 4 % 2 % 1 %
über 15.340 bis 51.130 Euro 6 % 5 % 3 % 1 %
über 51.130 Euro 7 % 6 % 4 % 2 %

Ein konkretes Rechenbeispiel für das Jahr 2026:

Ein Ehepaar (Splittingtarif) mit zwei Kindern hat ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro im Jahr. Sie lassen einen medizinisch notwendigen Treppenlift für insgesamt 8.500 Euro einbauen. Von der Pflegekasse erhalten sie einen Zuschuss von 4.000 Euro.

  • Gesamtkosten Treppenlift: 8.500 Euro

  • Abzüglich Zuschuss der Pflegekasse: – 4.000 Euro

  • Verbleibender Eigenanteil: 4.500 Euro

Nun berechnet das Finanzamt die zumutbare Belastungsgrenze. Bei einem Einkommen von 50.000 Euro und zwei Kindern liegt der Satz bei 3 % des Einkommens:

Zumutbare Belastung = 50.000 Euro × 3% = 1.500 Euro
  • Eigenanteil der Familie: 4.500 Euro

  • Abzüglich zumutbare Belastung: – 1.500 Euro

  • Vom Finanzamt anerkannter Abzugsbetrag: 3.000 Euro

Diese 3.000 Euro mindern das zu versteuernde Einkommen direkt. Das Ehepaar versteuert in diesem Jahr somit nur noch ein Einkommen von 47.000 Euro anstelle von 50.000 Euro, was je nach individuellem Steuersatz zu einer erheblichen Steuererstattung führt.

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Wann können die Handwerkerleistungen nach § 35a EStG genutzt werden?

Kann ich den Treppenlift auch ohne ärztliches Attest von der Steuer absetzen? Ja, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt – beispielsweise weil Sie den Lift rein vorsorglich für die Zukunft einbauen lassen –, können Sie die Handwerkerleistungen nach § 35a EStG nutzen. Hierbei können Sie 20 Prozent der reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Es gibt jedoch strenge gesetzliche Vorgaben, die Sie einhalten müssen, um diese Steuerermäßigung zu erhalten:
01.
Keine Materialkosten:

Nur die reinen Lohnkosten der Handwerker sowie Fahrt- und Maschinenkosten sind absetzbar. Die Materialkosten für den Treppenlift selbst können nicht geltend gemacht werden.

02.
Obergrenze beachten:

Maximal sind 20 Prozent von 6.000 Euro Arbeitskosten absetzbar, was einer Steuerersparnis von höchstens 1.200 Euro pro Kalenderjahr entspricht.

03.
Rechnungsanforderung:

Die Rechnung des Fachbetriebs muss die Arbeitskosten und die Materialkosten zwingend getrennt voneinander ausweisen.

04.
Zahlungsweise:

Die Begleichung der Rechnung muss per Banküberweisung erfolgen. Barzahlungen werden vom Finanzamt unter keinen Umständen anerkannt, selbst wenn eine Quittung vorliegt.

Tipp für die Praxis:

Lassen Sie sich vom Treppenlift-Anbieter bereits im Angebot und später in der Rechnung die Montage- und Servicekosten separat ausweisen. Da der Einbau eines Treppenlifts oft einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmacht, lässt sich so auch ohne Attest eine spürbare Steuerersparnis erzielen.

Wie beeinflussen Zuschüsse der Pflegekasse die steuerliche Absetzbarkeit?

Muss ich erhaltene Fördergelder bei der Steuererklärung angeben? Ja, sämtliche Zuschüsse und Fördergelder, die Sie von der Pflegekasse, der KfW oder anderen Leistungsträgern erhalten haben, müssen Sie von den Gesamtkosten abziehen. Nur der Betrag, den Sie tatsächlich aus eigener Tasche bezahlt haben (der sogenannte Eigenanteil), darf steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn Sie beispielsweise einen Pflegegrad 1 bis 5 besitzen, steht Ihnen ein Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI von bis zu 4.000 Euro pro Person zu. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann sich dieser Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro summieren.

    • Beispiel: Ein Treppenlift kostet inklusive Montage 9.500 Euro. Die Pflegekasse übernimmt 4.000 Euro. Der verbleibende Eigenanteil von 5.500 Euro ist die Basis für Ihre außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung.

Sollten Sie die Kosten für den Treppenlift über einen zinsgünstigen Kredit (z. B. KfW-Programm 159) finanzieren, können Sie die Kreditsumme im Jahr der Auszahlung dennoch als außergewöhnliche Belastung absetzen. Die monatlichen Tilgungsraten sind dann jedoch in den Folgejahren nicht mehr steuerlich absetzbar.

Welche steuerlichen Pauschbeträge gibt es für Menschen mit Behinderung?

Kann ich neben dem Treppenlift auch den Behindertenpauschbetrag nutzen? Ja, der Behindertenpauschbetrag nach § 33b EStG und die Absetzung eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung schließen sich nicht aus, sondern können nebeneinander in Anspruch genommen werden.

Der Pauschbetrag dient dazu, die laufenden, typischen Kosten des täglichen Lebens abzugelten, während der Treppenlift eine einmalige, außergewöhnliche Investition darstellt.

Für die Steuererklärung 2026 gelten folgende Behindertenpauschbeträge, gestaffelt nach dem Grad der Behinderung (GdB):

Grad der Behinderung (GdB) Jährlicher Pauschbetrag 2026
GdB 20 384 Euro
GdB 30 620 Euro
GdB 40 860 Euro
GdB 50 1.140 Euro
GdB 60 1.440 Euro
GdB 70 1.780 Euro
GdB 80 2.120 Euro
GdB 90 2.460 Euro
GdB 100 2.840 Euro
Merkzeichen H, Bl, TBl oder Pflegegrad 4/5 7.400 Euro

Sollten Sie einen Pflegegrad 4 oder 5 besitzen oder das Merkzeichen „H“ (hilflos) im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein, steht Ihnen automatisch der Höchstsatz von 7.400 Euro pro Jahr zu.

Diesen können Sie zusätzlich zu den einmaligen Kosten des Treppenlifts in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So tragen Sie den Treppenlift in die Steuererklärung ein

Wo genau trage ich die Kosten für den Treppenlift in den Steuerformularen ein? Damit das Finanzamt Ihre Kosten problemlos anerkennt, müssen die Angaben an den richtigen Stellen in der Steuererklärung eingetragen und die passenden Nachweise beigefügt werden.

Folgen Sie dieser einfachen Anleitung für Ihre Steuererklärung 2026:
01.
Schritt 1: Unterlagen und Nachweise sammeln

Stellen Sie sicher, dass Ihnen folgende Dokumente vollständig vorliegen:

  • Die detaillierte Rechnung des Treppenlift-Anbieters.
  • Der Kontoauszug als Nachweis der bargeldlosen Überweisung.
  • Das ärztliche Attest (ausgestellt vor dem Kauf) oder der Nachweis über den Pflegegrad.
  • Der Bewilligungsbescheid der Pflegekasse über erhaltene Zuschüsse.
02.
Schritt 2: Eintragung als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)

Wenn Sie den Lift aus medizinischen Gründen absetzen:

  • Nutzen Sie das Formular „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“.
  • Tragen Sie die Gesamtkosten abzüglich der erhaltenen Zuschüsse in den Bereich für „Andere außergewöhnliche Belastungen“ (z. B. Krankheitskosten) ein.
  • Geben Sie dort den berechneten Eigenanteil an.
03.
Schritt 3: Eintragung als Handwerkerleistung (§ 35a EStG)

Wenn Sie den Lift präventiv (ohne Attest) eingebaut haben:

  • Nutzen Sie das Formular „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen“.
  • Tragen Sie die reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (ohne Material) in das entsprechende Feld für Handwerkerleistungen ein.

Fazit: Maximale Steuerersparnis beim Treppenlift-Kauf erzielen

Die steuerliche Absetzbarkeit eines Treppenlifts im Jahr 2026 bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Anschaffungskosten spürbar zu senken. Wenn Sie die Maßnahme frühzeitig planen, das notwendige ärztliche Attest vor dem Kauf einholen und die Rechnungen korrekt aufteilen lassen, steht einer erfolgreichen Anerkennung durch das Finanzamt nichts im Wege.

Da die individuelle Berechnung der zumutbaren Belastungsgrenze und die optimale Kombination mit Pflegekassen-Zuschüssen komplex sein können, empfiehlt sich im Zweifel immer die Rücksprache mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, regelmäßige Wartungsarbeiten, Sicherheitsprüfungen (z. B. durch den TÜV) und Reparaturen können Sie ebenfalls steuerlich geltend machen. Wenn der Lift als außergewöhnliche Belastung anerkannt wurde, gehören auch die laufenden Betriebskosten in diesen Bereich. Ohne medizinische Notwendigkeit können Sie die Lohnkosten für Wartung und Reparatur als Handwerkerleistungen nach § 35a EStG absetzen.

Ja, für das Finanzamt ist es unerheblich, ob es sich um ein Neugerät oder einen gebrauchten Treppenlift handelt. Entscheidend sind die tatsächliche finanzielle Belastung, der Nachweis der Zahlung per Banküberweisung sowie die medizinische Notwendigkeit (bei Absetzung nach § 33 EStG).

Bei einer Ratenzahlung gilt das steuerliche Abflussprinzip (§ 11 EStG). Das bedeutet, Sie können in der jeweiligen Steuererklärung immer nur die Beträge geltend machen, die Sie im entsprechenden Kalenderjahr tatsächlich an den Verkäufer oder die Bank überwiesen haben. Eine einmalige Absetzung der Gesamtsumme im Jahr des Einbaus ist bei einer Ratenzahlung über mehrere Jahre nicht möglich.

Ja, wenn Angehörige die Kosten für den Einbau des Treppenlifts im Haus des Pflegebedürftigen nachweislich selbst tragen, können sie diese unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Voraussetzung ist auch hier die nachgewiesene medizinische Notwendigkeit für den Pflegebedürftigen.

Für Treppenlifte im privaten Bereich wird eine jährliche Wartung empfohlen. Für Homelifte, die nach der Maschinenrichtlinie betrieben werden, ist im rein privaten Bereich keine gesetzliche Prüfpflicht durch den TÜV vorgeschrieben, die Hersteller empfehlen jedoch ebenfalls ein jährliches Service-Intervall zur Werterhaltung. Die jährlichen Wartungskosten liegen bei ca. 200 bis 500 Euro.

Referenzen
1 Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 Außergewöhnliche Belastungen (Abgerufen am 03.06.2026)
2 Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (Abgerufen am 03.06.2026)
3 Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH): Treppenlift von der Steuer absetzen (Abgerufen am 03.06.2026)
4 Bundesfinanzhof (BFH): Urteil vom 06.02.2014, VI R 61/12 - Nachweis von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift (Abgerufen am 03.06.2026)
5 Siemer Treppenlifte: Ratgeber Treppenlift steuerlich absetzen (Abgerufen am 03.06.2026)
6 Bundesministerium der Finanzen (BMF): Anwendungsschreiben zu § 35a EStG - Anlage 1: Handwerkerleistungen (Abgerufen am 03.06.2026)
7 Lohnsteuerzahler-Hilfe e.V.: Zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen (Abgerufen am 03.06.2026)
8 Niedersächsisches Landesamt für Steuern: Steuerberechnung - Zumutbare Belastung § 33 Abs. 3 EStG (Abgerufen am 03.06.2026)
9 Treppenlift-Pflegekasse.de: Treppenlift & Steuern - Finanzierungshilfen (Abgerufen am 03.06.2026)
10 Aktion Mensch e.V. - Familienratgeber: Behindertenpauschbetrag 2025 und 2026 (Abgerufen am 03.06.2026)