Mehr als zwei Millionen barrierefreie Wohnungen fehlen bis 2035

Was das für Familien bedeutet

Sebastian Neugart

 

Der eklatante Mangel an barrierefreiem Wohnraum in Deutschland trifft Familien und pflegende Angehörige hart. Erfahren Sie, wie groß die Versorgungslücke wirklich ist, welche finanziellen Belastungen drohen und wie Sie staatliche Zuschüsse für den altersgerechten Umbau optimal nutzen können.

Das Wichtigste in Kürze

In Deutschland fehlen aktuell bereits über 2,3 Millionen altersgerechte Wohnungen. Bis zum Jahr 2035 wird dieser Mangel auf schätzungsweise 3,7 Millionen anwachsen, da die Zahl älterer Haushalte drastisch steigt. Für Familien und pflegende Angehörige bedeutet dies eine enorme emotionale und finanzielle Belastung: Ohne barrierefreien Wohnraum droht der verfrühte, teure Umzug in ein Pflegeheim, wo der Eigenanteil im ersten Jahr ab 2026 im Bundesschnitt bei 3.245 Euro pro Monat liegt.

Eine rechtzeitige Wohnungsanpassung, gefördert durch die Pflegekasse (bis zu 4.180 Euro) und die KfW-Bank (Zuschuss 455-B), ist der wirksamste Hebel, um Selbstständigkeit zu sichern und Familien zu entlasten.

Kernfakten zur barrierefreien Wohnungsnot im Überblick

Kennzahl / Kriterium Aktueller Stand (2025/2026) Prognose bis 2035 Auswirkung auf Familien
Fehlende barrierefreie Wohnungen Ca. 2,3 Millionen Wohnungen Ca. 3,7 Millionen Wohnungen Extreme Erschwerung der häuslichen Pflege, hohe emotionale Belastung.
Anteil barrierefreier Wohnungen Weniger als 3 % des Bestands Kaum nennenswerte Steigerung ohne Förderung Erhöhtes Unfallrisiko (Stürze) im häuslichen Umfeld.
Kosten für Heimplatz (Eigenanteil) Durchschnittlich 3.245 € / Monat Kontinuierlich steigend Drohende finanzielle Überlastung der gesamten Familie (Elternunterhalt).
Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 SGB XI) Bis zu 4.180 € pro Maßnahme Anpassung an Inflationsrate Ermöglicht kostengünstige Umbauten wie den Badumbau in wenigen Stunden.
KfW-Förderung (Zuschuss 455-B) 10 % bis 12,5 % der Kosten Abhängig von Bundesmitteln Erleichtert größere Maßnahmen wie den Einbau von Treppenliften.
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Wie groß ist der Mangel an barrierefreiem Wohnraum in Deutschland wirklich?

Der Mangel an barrierefreien Wohnungen in Deutschland hat mittlerweile dramatische Ausmaße angenommen: Aktuell fehlen bundesweit bereits rund 2,3 Millionen altersgerechte Wohnungen. Nur etwa 2,4 % bis 3 % des gesamten Wohnungsbestands in Deutschland erfüllen die grundlegenden Kriterien der Barrierefreiheit. Da die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten “Babyboomer” in den kommenden Jahren das Rentenalter erreichen, wird sich die Versorgungslücke bis zum Jahr 2035 auf schätzungsweise 3,7 Millionen fehlende Wohnungen vergrößern.

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Dieser eklatante Mangel ist das Resultat jahrzehntelanger Versäumnisse im Wohnungsbau. Das Bundesbauministerium räumt ein, dass zwar jährlich rund 74.000 altersgerechte Wohnungen neu gebaut werden, dies jedoch kaum ausreicht, um den demografisch bedingten Mehrbedarf zu decken – die bereits bestehende gigantische Lücke von über zwei Millionen Wohnungen wird dadurch nicht geschlossen. Zudem konzentriert sich der Neubau vor allem auf urbane Ballungsräume, während insbesondere im ländlichen Raum, der stark von älteren Eigenheimbesitzern geprägt ist, altersgerechte Alternativen fast vollständig fehlen.

Warum betrifft der Mangel an barrierefreien Wohnungen besonders Familien?

Die Wohnungsnot bei barrierefreiem Wohnraum ist längst kein reines Seniorenthema mehr, sondern betrifft die gesamte Familie im Mehrgenerationenkontext. Wenn Eltern oder Großeltern aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingter Schwäche in ihrer Mobilität eingeschränkt werden, stehen Familien vor einer logistischen Zerreißprobe. Ohne schwellenfreie Zugänge, breite Türen und ein barrierefreies Badezimmer wird die häusliche Pflege, die von über 80 % der Pflegebedürftigen in Deutschland in Anspruch genommen wird, praktisch unmöglich.

Für pflegende Angehörige bedeutet eine nicht angepasste Wohnung eine extreme körperliche und psychische Belastung. Das Heben über Badewannenränder, das Überwinden von Treppenstufen ohne Lift oder das Manövrieren eines Rollstuhls durch zu enge Flure führt rasch zur körperlichen Erschöpfung der Pflegenden. Barrierefreiheit im Wohnumfeld ist daher der wichtigste Hebel, um die Selbstständigkeit der Betroffenen zu bewahren und Angehörige spürbar zu entlasten. Zudem profitieren auch junge Familien im Alltag von barrierefreien Strukturen, beispielsweise beim schwellenfreien Transport von Kinderwagen oder Einkäufen.

Welche finanziellen Risiken drohen Familien durch fehlende Barrierefreiheit?

Wenn eine Wohnung nicht rechtzeitig barrierefrei angepasst wird, droht als letzte Konsequenz der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung – ein Schritt, der für Familien mit massiven finanziellen Risiken verbunden ist. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der durchschnittliche Eigenanteil für einen Heimplatz im ersten Aufenthaltsjahr im Bundesdurchschnitt bei rund 3.245 Euro pro Monat. Diese Kosten müssen die Pflegebedürftigen zunächst aus eigenen Mitteln (Rente und Vermögen) bestreiten.

Reichen die eigenen Mittel des Pflegebedürftigen nicht aus, tritt das Sozialamt im Rahmen der “Hilfe zur Pflege” in Vorleistung. Allerdings kann die Sozialbehörde unter bestimmten Voraussetzungen die Kinder im Rahmen des Elternunterhalts zur Kasse bitten, sofern deren jährliches Bruttoeinkommen über der Grenze von 100.000 Euro liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Eine rechtzeitige Investition in eine Wohnungsanpassung ist daher nicht nur eine Frage der Lebensqualität, sondern auch eine wirtschaftlich hochgradig vernünftige Entscheidung für die gesamte Familie.

Vergleich der monatlichen Belastungen: Häusliche Pflege vs. Pflegeheim (Stand 2026)

Kostenfaktor / Belastung Häusliche Pflege in barrierefreier Wohnung Stationäre Pflege im Pflegeheim (1. Jahr)
Monatliche Kosten (Eigenanteil) Sehr gering bis moderat (abhängig vom Pflegedienst) Durchschnittlich 3.245 € / Monat
Finanzielle Förderung Pflegegeld, Sachleistungen, Kombinationsleistung Begrenzte Zuschüsse der Pflegekasse (Leistungszuschlag)
Einmalige Investition Einmaliger Umbau (z.B. Badumbau ab ca. 4.000 €) Keine baulichen Investitionen, dafür dauerhafte Fixkosten
Lebensqualität & Umfeld Verbleib in der vertrauten Umgebung, Nähe zur Familie Vollständiger Ortswechsel, Verlust der gewohnten Umgebung
Belastung der Angehörigen Spürbare Entlastung durch barrierefreie Hilfsmittel Organisatorische und emotionale Belastung bleibt hoch

Wie können Familien die eigene Wohnung barrierefrei umbauen?

Der Umbau einer bestehenden Wohnung in ein barrierefreies Zuhause erfordert eine strukturierte Planung. Grundlage für alle baulichen Maßnahmen ist die DIN-Norm 18040-2, die die technischen Anforderungen für barrierefreie Wohnungen exakt definiert. Familien sollten sich nicht von der Komplexität abschrecken lassen, da viele Maßnahmen mittlerweile innerhalb kürzester Zeit und ohne langwierige Großbaustellen realisiert werden können.

Die wichtigsten Umbaumaßnahmen im Überblick:
  1. Das Badezimmer (Der wichtigste Bereich): Der Umbau einer alten Badewanne zu einer bodengleichen, barrierefreien Dusche ist die häufigste und wirksamste Maßnahme. Spezialisierte Fachbetriebe führen diesen Umbau oft innerhalb eines einzigen Tages durch. Ergänzt wird dies durch rutschfeste Fliesen, Haltegriffe und ein erhöhtes WC.

  2. Überwindung von Treppen: Wenn Stufen den Zugang zur Wohnung oder den Wechsel zwischen den Etagen blockieren, ist der Einbau eines Treppenlifts, Plattformlifts oder einer Rampe die optimale Lösung.

  3. Türen und Schwellen: Das Verbreitern von Türdurchgängen auf mindestens 80 Zentimeter (besser 90 Zentimeter für Rollstühle) und das Entfernen von Stolperfallen und Türschwellen sichern die schwellenlose Mobilität in der gesamten Wohnung.

  4. Assistenzsysteme: Moderne Smart-Home-Lösungen, wie automatische Türöffner, Sturzmelder oder baugebundene Notrufsysteme, bieten zusätzliche Sicherheit im Alltag.

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Welche staatlichen Förderungen und Zuschüsse gibt es für den Umbau?

Niemand muss die Kosten für einen barrierefreien Umbau vollständig allein tragen. Der deutsche Staat und die Sozialkassen bieten erhebliche finanzielle Unterstützungen an, die jedoch zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen beantragt werden müssen.

1. Der Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Sobald ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt, gewährt die Pflegekasse auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser Zuschuss kann für jede Maßnahme genutzt werden, die die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung (z. B. ein Ehepaar oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft), können die Zuschüsse addiert werden – bis zu einem Maximalbetrag von 16.720 Euro bei vier anspruchsberechtigten Personen.

2. KfW-Investitionszuschuss “Barrierereduzierung” (Programm 455-B)

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können private Eigentümer und Mieter – unabhängig von einem Pflegegrad oder dem Alter – Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen beantragen. Die Förderung beträgt 10 % der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen (maximal 2.500 Euro Zuschuss) und steigt auf 12,5 % (maximal 6.250 Euro Zuschuss), wenn der anspruchsvolle Standard “Altersgerechtes Haus” erreicht wird.

Wichtig:

Die Kombination von KfW-Zuschüssen und Pflegekassenleistungen ist für dieselbe Einzelmaßnahme ausgeschlossen. Es ist jedoch möglich, verschiedene Maßnahmen aufzuteilen – beispielsweise den Badumbau über die Pflegekasse und den Einbau eines Treppenlifts über die KfW fördern zu lassen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Förderung:
01.
Schritt 1: Unabhängige Beratung einholen:

Kontaktieren Sie eine regionale Wohnberatungsstelle oder einen zertifizierten Pflegeberater, um den konkreten Bedarf und die baulichen Optionen zu analysieren.

02.
Schritt 2: Kostenvoranschläge einholen:

Lassen Sie sich von spezialisierten Fachbetrieben detaillierte Kostenvoranschläge erstellen. Achten Sie darauf, dass die Angebote die technischen Mindestanforderungen der DIN 18040-2 bzw. der KfW erfüllen.

03.
Schritt 3: Anträge stellen (Zwingend VOR Baubeginn):

Reichen Sie den Antrag auf Wohnumfeldverbesserung bei der Pflegekasse (formlos oder per Formular) und/oder den Zuschussantrag im KfW-Zuschussportal ein. Beginnen Sie erst mit den Arbeiten, wenn Ihnen die schriftliche Zusage vorliegt!

04.
Schritt 4: Umbau durchführen lassen:

Beauftragen Sie den Fachbetrieb mit der Durchführung der Arbeiten gemäß den bewilligten Angeboten.

05.
Schritt 5: Rechnungen einreichen und Auszahlung erhalten:

Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Handwerkerrechnungen und den Zahlungsnachweis bei der Pflegekasse bzw. der KfW ein, um die Auszahlung des Zuschusses zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Eine Wohnung gilt dann als barrierefrei, wenn sie die strengen Kriterien der DIN-Norm 18040-2 erfüllt. Dazu gehören unter anderem ein stufenloser Zugang zur Wohnung, eine Mindestbreite von 80 Zentimetern bei allen Innentüren, ausreichende Bewegungsflächen von mindestens 1,20 x 1,20 Metern in allen Räumen sowie eine bodengleiche Dusche im Badezimmer. Unterschieden wird zudem zwischen “barrierefrei nutzbar” und “uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar” (hier gelten noch größere Bewegungsflächen von 1,50 x 1,50 Metern).

Ja, der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro ist keine einmalige Lebensleistung. Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person wesentlich verschlechtert und dadurch neue, bisher nicht notwendige Anpassungsmaßnahmen erforderlich werden (z. B. wenn nach einem Schlaganfall zusätzlich zum bereits umgebauten Bad ein Treppenlift benötigt wird), kann die Pflegekasse die Förderung für diese neue Maßnahme erneut in voller Höhe gewähren.

Grundsätzlich ja. Mieter haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter dem barrierefreien Umbau der Wohnung zustimmt, sofern ein berechtigtes Interesse (z. B. eine Gehbehinderung oder ein Pflegegrad) vorliegt (§ 554 BGB). Der Vermieter darf die Zustimmung nur in sehr seltenen Ausnahmefällen verweigern, wenn seine eigenen Interessen die des Mieters weit überwiegen. Allerdings muss der Mieter die Kosten für den Umbau in der Regel selbst tragen (bzw. über Förderungen finanzieren) und der Vermieter kann eine Sicherheitsleistung (Kaution) für den eventuellen Rückbau bei Auszug verlangen.

Die Zuschussprogramme der KfW (wie das Programm 455-B) sind an den jährlichen Bundeshaushalt gekoppelt. Sind die staatlichen Fördermittel für ein Kalenderjahr aufgebraucht, stellt die KfW vorübergehend eine Antragssperre ein. In diesem Fall können Familien entweder auf das zinsgünstige KfW-Kreditprogramm “Altersgerecht Umbauen – Kredit” (Programm 159) ausweichen oder mit dem Umbau warten, bis im neuen Haushaltsjahr wieder frische Zuschussmittel freigegeben werden.

Über die Autorin

Luisa Scholz ist zertifizierte Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI. Sie verfügt über mehr als zehn Jahre Praxiserfahrung in der ambulanten und stationären Pflegeberatung und hat in dieser Zeit über 1.000 Familien erfolgreich bei der Beantragung von Pflegegraden, Hilfsmitteln und Wohnraumanpassungen begleitet. Ihr Anliegen ist es, komplexe gesetzliche Regelungen verständlich zu erklären und Familien praktische Wege für ein selbstbestimmtes Leben im Alter aufzuzeigen.

1 ARD-Magazin Report Mainz / SWR (Februar 2026): Altersgerechte Wohnungen: Zu wenig Wohnraum für Ältere. Online abrufbar unter: Tagesschau.de
2 Aktion Mensch (Mai 2024): Barrierefreie Wohnung – oft eine Ausnahme. Online abrufbar unter: Aktion-Mensch.de
3 Verband der Ersatzkassen (vdek) (Januar 2026): Eigenanteile im Pflegeheim steigen weiter. Online abrufbar unter: vdek.com
4 Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (März 2026): Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Online abrufbar unter: Bundesgesundheitsministerium.de
5 Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (April 2026): Zuschuss Nr. 455-B: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss. Online abrufbar unter: KfW.de
6 Statistisches Bundesamt (Destatis) (Dezember 2025): Pflegestatistik – Pflegebedürftige in Deutschland. Online abrufbar unter: Destatis.de
7 Pflege.de (Januar 2026): Barrierefreies Wohnen & Bauen. Online abrufbar unter: Pflege.de
8 HI Wohnbau (März 2017): Barrierefreies Wohnen wird immer wichtiger. Online abrufbar unter: HI-Wohnbau.de
9 Nullbarriere.de (Januar 2026): Planungsgrundlage DIN 18040-2: Wohnungen. Online abrufbar unter: Nullbarriere.de