Hausnotruf nach Sturz oder Krankenhaus 2026

Wann ein Hausnotruf sinnvoll ist, wann die Pflegekasse zahlt und warum er trotz Sturzrisiko oder Krankenhausentlassung nicht gesetzlich verpflichtend ist.

Sebastian Neugart

 

Erfahren Sie, ob Sie für einen Hausnotruf in Ihrer Mietwohnung die Zustimmung des Vermieters benötigen. Wir klären die rechtliche Lage, zeigen Alternativen zum Bohren auf und erklären, wie Sie bis zu 25,50 Euro monatlich von der Pflegekasse erhalten.

Ein Sturz im eigenen Zuhause gehört zu den größten Ängsten älterer Menschen. Rund 30 Prozent der über 65-Jährigen stürzen mindestens einmal pro Jahr. Oft folgt ein Krankenhausaufenthalt, der die Frage aufwirft: Wie geht es danach sicher zu Hause weiter? Ein Hausnotruf bietet hier entscheidende Sicherheit. Doch ab wann ist ein solches System Pflicht und wer übernimmt die Kosten? In diesem Ratgeber klären wir die rechtlichen Grundlagen und zeigen, wie Sie 2026 von Zuschüssen profitieren.

Das Wichtigste in Kürze

Ist ein Hausnotruf nach einem Sturz oder Krankenhausaufenthalt Pflicht?

Nein, es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, nach einem Sturz oder Krankenhausaufenthalt einen Hausnotruf zu installieren. Die Entscheidung ist immer freiwillig. Allerdings wird ein Hausnotrufsystem als wichtiges technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI anerkannt. Bei Vorliegen eines Pflegegrades und wenn die Person allein lebt oder im Notfall keine Hilfe durch eine andere Person rufen lassen kann, übernimmt die Pflegekasse 2026 monatlich 27,00 Euro für den Basistarif.

Situation Gesetzliche Pflicht Kostenübernahme Pflegekasse (ab PG 1)
Nach einem Sturz Nein 27,00 Euro / Monat (Basistarif)
Nach Krankenhausentlassung Nein 27,00 Euro / Monat (Basistarif)
Ohne Pflegegrad Nein Keine (Selbstzahler)

Gibt es eine gesetzliche Pflicht für einen Hausnotruf nach einem Sturz?

Ist ein Hausnotruf nach einem Sturz gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, in Deutschland existiert keine gesetzliche Verpflichtung zur Installation eines Hausnotrufsystems nach einem Sturzereignis. Die Anschaffung basiert stets auf einer freiwilligen Entscheidung der Betroffenen oder ihrer Angehörigen.

Statistiken belegen jedoch die hohe Relevanz: Etwa 30 von 100 zu Hause lebenden Menschen über 65 Jahre stürzen einmal pro Jahr. Ein Hausnotruf gilt als eine der effektivsten Maßnahmen zur Absicherung bei erhöhtem Sturzrisiko, da er im Ernstfall schnelle Hilfe ermöglicht und die Angst vor weiteren Stürzen mindern kann. Auch wenn keine Pflicht besteht, wird die Anschaffung von Ärzten und Pflegeberatern häufig empfohlen, um die Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden zu erhalten.

Wichtig:

Auch ohne gesetzliche Pflicht kann die Pflegekasse die Kosten übernehmen. Der Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln gemäß § 40 Abs. 1 SGB XI.

Ist ein Hausnotruf nach dem Krankenhausaufenthalt verpflichtend?

Muss nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus ein Hausnotruf vorhanden sein?

Auch nach einem Krankenhausaufenthalt gibt es keine rechtliche Verpflichtung, ein Hausnotrufsystem zu nutzen. Das Entlassmanagement des Krankenhauses hat jedoch die Aufgabe, eine sichere Anschlussversorgung zu gewährleisten.

Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, ein Entlassmanagement anzubieten. Der Sozialdienst prüft dabei, ob eine sichere Rückkehr in die Häuslichkeit möglich ist. Wird ein erhöhtes Risiko festgestellt – beispielsweise durch eine neue Mobilitätseinschränkung –, empfiehlt das Entlassmanagement häufig technische Hilfsmittel wie den Hausnotruf. Der Sozialdienst kann noch während des Klinikaufenthalts dabei unterstützen, einen Pflegegrad zu beantragen, was die Voraussetzung für eine spätere Kostenübernahme ist.

Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme 2026?

Wann bezahlt die Pflegekasse den Hausnotruf im Jahr 2026?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Basistarif eines Hausnotrufsystems in Höhe von 27,00 Euro monatlich, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und der Pflegebedürftige allein lebt oder im Notfall keine Hilfe durch eine andere im Haushalt lebende Person rufen lassen kann.

Die genauen Voraussetzungen nach § 40 SGB XI umfassen:
  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor.

  • Die Person wird häuslich gepflegt.

  • Die pflegebedürftige Person lebt allein oder mit jemandem zusammen, der in einer Notsituation nicht in der Lage ist, Hilfe zu rufen.

  • Aufgrund des Gesundheitszustandes (z.B. Sturzgefahr, Herzprobleme) ist jederzeit mit einer Notsituation zu rechnen.

Der monatliche Zuschuss der Pflegekasse wurde zum 1. April 2026 von 25,50 Euro auf 27,00 Euro netto erhöht. Dieser Betrag deckt in der Regel die Kosten für den Basistarif (Bereitstellung des Geräts und Aufschaltung auf die 24-Stunden-Notrufzentrale) vollständig ab.

Wie hoch sind die Kosten für einen Hausnotruf ohne Pflegegrad?

Was kostet ein Hausnotruf für Selbstzahler ohne Pflegegrad?

Ohne anerkannten Pflegegrad müssen die Kosten für einen Hausnotruf selbst getragen werden. Für den Basistarif fallen bei den meisten Anbietern monatliche Kosten zwischen 23 und 30 Euro an.

Zusätzlich können einmalige Einrichtungs- oder Anschlussgebühren erhoben werden, die je nach Anbieter zwischen 10 und 80 Euro variieren. Wer sich für Zusatzleistungen entscheidet, muss mit höheren Kosten rechnen.

Solche Zusatzleistungen umfassen beispielsweise:
  • Eine sichere Schlüsselhinterlegung (damit der Rettungsdienst im Notfall in die Wohnung gelangt).

  • Einen Falldetektor, der Stürze automatisch erkennt und den Notruf auslöst.

  • Ein Mobilfunk-Modul, falls kein Festnetzanschluss vorhanden ist.

Tipp:

Vergleichen Sie die Tarife verschiedener Anbieter (wie DRK, Malteser, Johanniter oder private Dienstleister), da die Kosten und inkludierten Leistungen regional abweichen können.

Wie beantrage ich den Hausnotruf über die Pflegekasse?

Wie funktioniert die Beantragung eines Hausnotrufs bei der Pflegekasse?

Der Antrag auf Kostenübernahme für einen Hausnotruf (als technisches Pflegehilfsmittel) muss direkt bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, idealerweise bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Der Ablauf gestaltet sich in der Regel wie folgt:
01.
Anbieter wählen:

Suchen Sie sich einen Hausnotruf-Anbieter, der einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse hat.

02.
Antrag stellen:

Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme aus. Viele Hausnotruf-Anbieter übernehmen diesen bürokratischen Schritt für Sie und reichen die Unterlagen bei der Kasse ein.

03.
Prüfung:

Die Pflegekasse prüft (oft mit Hilfe des Medizinischen Dienstes), ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

04.
Genehmigung und Installation:

Nach der Bewilligung wird das Gerät installiert. Die Pflegekasse rechnet die monatlichen 27,00 Euro direkt mit dem Anbieter ab.

Fazit: Sicherheit auf Knopfdruck

Ein Hausnotruf ist weder nach einem Sturz noch nach einem Krankenhausaufenthalt gesetzlich verpflichtend. Dennoch stellt er eine der wichtigsten Maßnahmen dar, um älteren Menschen ein sicheres und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Besonders nach einem einschneidenden Erlebnis wie einem Sturz gibt der Notfallknopf Betroffenen und Angehörigen wertvolle Sicherheit zurück. Da die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 monatlich 27,00 Euro für den Basistarif übernimmt, ist die finanzielle Hürde für viele Haushalte gering. Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Ansprüche und vergleichen Sie die Angebote.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung eines Hausnotrufsystems. Die Entscheidung für die Installation ist immer freiwillig.

Die Pflegekasse übernimmt 27,00 Euro monatlich für den Basistarif, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt, die Person allein lebt oder im Notfall keine Hilfe durch eine andere Person rufen lassen kann und aufgrund gesundheitlicher Risiken jederzeit eine Notsituation eintreten kann.

Ohne Pflegegrad müssen Sie die Kosten als Selbstzahler tragen. Ein Basistarif kostet monatlich durchschnittlich zwischen 23 und 30 Euro.

Der Sozialdienst kann den Hausnotruf nicht verbindlich verordnen, er kann jedoch im Rahmen des Entlassmanagements die Anschaffung dringend empfehlen und bei der Beantragung eines Pflegegrades unterstützen.

Wenn Ihr Partner gesundheitlich nicht in der Lage ist, in einer Notsituation Hilfe zu rufen (z.B. wegen eigener Pflegebedürftigkeit oder Demenz), gelten Sie im Sinne der Pflegekasse dennoch als “alleinlebend” und haben Anspruch auf die Kostenübernahme.

1 Gesundheitsinformation.de: Stürze bei älteren Menschen: Vorbeugung durch Bewegung.
2 Pflegewegweiser NRW: Hausnotruf: Was hat sich bei den Kosten 2026 geändert?
3 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
4 Verbraucherzentrale: Krankenhaus: was kommt danach? Entlassmanagement unterstützt!
5 Impora Hausnotruf: Hausnotruf ohne Pflegegrad – Sofortlösung für Selbstzahler.