Muss nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus ein Hausnotruf vorhanden sein?
Auch nach einem Krankenhausaufenthalt gibt es keine rechtliche Verpflichtung, ein Hausnotrufsystem zu nutzen. Das Entlassmanagement des Krankenhauses hat jedoch die Aufgabe, eine sichere Anschlussversorgung zu gewährleisten.
Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, ein Entlassmanagement anzubieten. Der Sozialdienst prüft dabei, ob eine sichere Rückkehr in die Häuslichkeit möglich ist. Wird ein erhöhtes Risiko festgestellt – beispielsweise durch eine neue Mobilitätseinschränkung –, empfiehlt das Entlassmanagement häufig technische Hilfsmittel wie den Hausnotruf. Der Sozialdienst kann noch während des Klinikaufenthalts dabei unterstützen, einen Pflegegrad zu beantragen, was die Voraussetzung für eine spätere Kostenübernahme ist.