Barrierefreier Umbau 2026: Zuschüsse sichern

Welche Zuschüsse die Pflegekasse zahlt, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Förderung mit KfW-Programmen kombinieren können.

Sebastian Neugart

 

Ein barrierefreier Umbau ermöglicht es Pflegebedürftigen, länger und sicherer in den eigenen vier Wänden zu leben. Erfahren Sie hier, welche Zuschüsse die Pflegekasse 2026 zahlt, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie diese mit der KfW-Förderung kombinieren können.

Das Wichtigste in Kürze

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen barrierefreien Umbau 2026?

Die Pflegekasse zahlt für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, steigt der Betrag auf maximal 16.720 Euro. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1.

Förderung / Kostenträger Förderhöhe 2026 Wichtigste Voraussetzung
Pflegekasse Bis zu 4.180 € (max. 16.720 € für Wohngruppen) Anerkannter Pflegegrad (mindestens 1)
KfW-Kredit (159) Bis zu 50.000 € pro Wohneinheit Unabhängig von Alter und Pflegegrad
KfW-Zuschuss (455-B) 10 % bis 12,5 % (max. 6.250 €) Neustart 8. April 2026

Wer hat Anspruch auf den Pflegekassen-Zuschuss?

Welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung?

Anspruch auf die Förderung von bis zu 4.180 Euro haben alle Personen, denen mindestens der Pflegegrad 1 zuerkannt wurde.

Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI wird gewährt, wenn die häusliche Pflege durch den Umbau überhaupt erst ermöglicht oder erheblich erleichtert wird. Ebenso ist eine Förderung möglich, wenn dadurch eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.

Wichtig:

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse gestellt werden. Werden die Arbeiten vorher begonnen, verfällt der Anspruch auf den Zuschuss.

Welche Umbaumaßnahmen fördert die Pflegekasse?

Was zählt zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?

Die Pflegekasse bezuschusst Maßnahmen, die einen wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz erfordern, wie etwa den Umbau einer Badewanne zu einer bodengleichen Dusche oder die Verbreiterung von Türen.

Darüber hinaus werden auch technische Hilfen im Haushalt gefördert, wie beispielsweise fest installierte Rampen oder Treppenlifte. Auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung (z.B. vom Obergeschoss ins Erdgeschoss) kann bezuschusst werden, wenn dadurch die Pflegesituation verbessert wird.

Wie hoch ist der Zuschuss für Wohngruppen?

Wie viel zahlt die Pflegekasse, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenleben?

Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt, können die Zuschüsse addiert werden – bis zu einem Maximum von 16.720 Euro pro Maßnahme.

Das bedeutet: Wohnen beispielsweise vier pflegebedürftige Senioren in einer Wohngemeinschaft zusammen, stehen ihnen für einen gemeinsamen Badumbau oder den Einbau eines Aufzugs insgesamt bis zu 16.720 Euro zur Verfügung.

Kann ich Pflegekasse und KfW-Zuschuss kombinieren?

Lassen sich die Mittel der Pflegekasse mit KfW-Förderungen kombinieren?

Ja, grundsätzlich können Sie den Pflegekassenzuschuss mit den Programmen der KfW (Kredit 159 oder Zuschuss 455-B) kombinieren.

Allerdings dürfen dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden. Wenn der Badumbau beispielsweise 10.000 Euro kostet und die Pflegekasse 4.180 Euro übernimmt, können Sie für die verbleibenden 5.820 Euro einen KfW-Kredit beantragen. Besonders attraktiv: Seit dem 8. April 2026 ist der KfW-Zuschuss 455-B (bis zu 6.250 Euro) wieder verfügbar.

Wie beantrage ich den Zuschuss richtig?

Wie läuft der Antrag auf Wohnumfeldverbesserung ab?

Der Antrag muss vor Baubeginn formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, idealerweise zusammen mit einem detaillierten Kostenvoranschlag eines Handwerkers.

  1. Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein Angebot für den geplanten Umbau erstellen.

  2. Antrag stellen: Reichen Sie das Angebot zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse ein.

  3. Bewilligung abwarten: Warten Sie die schriftliche Zusage der Kasse ab.

  4. Umbau durchführen: Erst nach der Bewilligung dürfen Sie den Handwerker beauftragen.

  5. Rechnung einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnung zur Auszahlung bei der Pflegekasse ein.

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Fazit: Rechtzeitig planen und Zuschüsse sichern

Ein barrierefreier Umbau bedeutet für Pflegebedürftige einen enormen Gewinn an Sicherheit und Lebensqualität. Mit dem Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro pro Person (bzw. 16.720 Euro für Wohngruppen) lassen sich wichtige Maßnahmen wie ein Badumbau oder ein Treppenlift gut finanzieren.

Besonders wichtig ist es, den Antrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Durch die clevere Kombination mit den KfW-Programmen, insbesondere dem seit April 2026 wieder verfügbaren Zuschuss 455-B, lässt sich die Eigenbelastung weiter reduzieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein. Der Betrag von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist ein echter Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Ändert sich die Pflegesituation gravierend (z.B. weil nun ein Rollstuhl benötigt wird), kann die Pflegekasse den Zuschuss für neue, zusätzliche Maßnahmen erneut bewilligen.

Ja, der Einbau eines Treppenlifts gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme und wird bei Vorliegen eines Pflegegrads mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst.

Ja, der Zuschuss ist nicht an Wohneigentum gebunden. Sie benötigen als Mieter jedoch die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters für bauliche Veränderungen.

Referenzen
1 Sozialversicherung-kompetent.de. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | Wohnumfeldverbesserung.
2 Bundesministerium für Gesundheit. Zuschüsse zur Wohnungsanpassung.
3 Pflege.de. KfW-Förderung: Zuschuss und Kredit für barrierereduzierenden Umbau.
4 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. KfW-Programm “Barrierereduzierung – Investitionszuschuss” startet.