Elektrorollstuhl beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung (2026)
Das Wichtigste in Kürze
Wie beantrage ich einen Elektrorollstuhl erfolgreich? Der wichtigste Baustein für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine detaillierte ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit begründet. Anschließend wählen Sie mit einem Sanitätshaus ein passendes Modell aus dem Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 18) aus. Das Sanitätshaus reicht den Kostenvoranschlag bei der Kasse ein. Nach der schriftlichen Genehmigung zahlen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro, sofern Sie sich für ein Standardmodell entscheiden.
| Die 5 Schritte im Überblick | Was Sie tun müssen |
|---|---|
| 1. Arztbesuch | Verordnung (Rezept) mit detaillierter Begründung einholen |
| 2. Hilfsmittelnummer | Auf Listung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis (PG 18) achten |
| 3. Sanitätshaus | Beratung, Probefahrt und Modellauswahl |
| 4. Kostenvoranschlag | Erstellung und Einreichung durch das Sanitätshaus |
| 5. Genehmigung | Schriftlichen Bescheid der Krankenkasse abwarten |
Schritt 1: Arzt aufsuchen und Rezept einholen
Achten Sie darauf, dass der Arzt auch bescheinigt, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, einen Elektrorollstuhl sicher im Straßenverkehr oder im Wohnbereich zu steuern.
Schritt 2: Die Bedeutung der Hilfsmittelnummer verstehen
Schritt 3: Das passende Sanitätshaus wählen
Eine Anfrage, mehrere Angebote. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Schritt 4: Kostenvoranschlag einreichen lassen
Schritt 5: Genehmigung abwarten und Zuzahlung leisten
Kritischer Hinweis: Nicht jede Krankenkasse genehmigt das gleiche Modell
- Die Kasse kann Ihren Antrag auf ein teures Leichtgewicht-Modell ablehnen und Ihnen stattdessen ein günstigeres Standardmodell aus ihrem eigenen Bestand (dem sogenannten Kassenpool) zuweisen.
- Viele Kassen haben exklusive Rabattverträge mit Herstellern. Sie erhalten dann vorrangig Modelle dieser Vertragspartner.
Fazit: Der Weg zur neuen Mobilität
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die gesetzliche Frist für die Bearbeitung beträgt in der Regel drei Wochen nach Eingang des Antrags. Wird der Medizinische Dienst (MDK) zur Begutachtung hinzugezogen, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Oft ist es hilfreich, dem Widerspruch ein ausführlicheres ärztliches Attest beizufügen, das die Notwendigkeit nochmals unterstreicht.
Ja, wenn die Krankenkasse den Elektrorollstuhl genehmigt hat, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten für notwendige Wartungen und Reparaturen (über das Sanitätshaus). Zudem können Sie bei vielen Kassen eine Pauschale für die anfallenden Stromkosten zum Aufladen des Akkus beantragen.