Elektrorollstuhl beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung (2026)

Sebastian Neugart
Erfahren Sie, wie Sie erfolgreich einen Elektrorollstuhl bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Von der ärztlichen Verordnung über die richtige Hilfsmittelnummer bis hin zur finalen Genehmigung – unser Leitfaden führt Sie sicher durch den Prozess.
Fällt Ihnen oder einem Angehörigen das Gehen zunehmend schwerer, und ein manueller Rollstuhl reicht nicht mehr aus? Ein Elektrorollstuhl kann ein enormes Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit zurückgeben. Doch der Weg zum eigenen E-Rollstuhl führt oft über bürokratische Hürden bei der Krankenkasse.
Viele Betroffene sind unsicher, welche Dokumente benötigt werden und wie der Antragsprozess abläuft. Die gute Nachricht: Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten für die Grundversorgung. In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir Ihnen detailliert, wie Sie in 5 Schritten zu Ihrem Elektrorollstuhl kommen und welche Fallstricke Sie unbedingt vermeiden sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Wie beantrage ich einen Elektrorollstuhl erfolgreich? Der wichtigste Baustein für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine detaillierte ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit begründet. Anschließend wählen Sie mit einem Sanitätshaus ein passendes Modell aus dem Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 18) aus. Das Sanitätshaus reicht den Kostenvoranschlag bei der Kasse ein. Nach der schriftlichen Genehmigung zahlen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro, sofern Sie sich für ein Standardmodell entscheiden.

Die 5 Schritte im Überblick Was Sie tun müssen
1. Arztbesuch Verordnung (Rezept) mit detaillierter Begründung einholen
2. Hilfsmittelnummer Auf Listung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis (PG 18) achten
3. Sanitätshaus Beratung, Probefahrt und Modellauswahl
4. Kostenvoranschlag Erstellung und Einreichung durch das Sanitätshaus
5. Genehmigung Schriftlichen Bescheid der Krankenkasse abwarten

Schritt 1: Arzt aufsuchen und Rezept einholen

Der erste und entscheidende Schritt auf dem Weg zu Ihrem Elektrorollstuhl führt Sie zu Ihrem Haus- oder Facharzt (beispielsweise einem Neurologen oder Orthopäden). Die Krankenkasse bewilligt ein solches Hilfsmittel nur, wenn eine eindeutige medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Ihr Arzt muss in der Verordnung (dem Rezept) genau begründen, warum Sie auf einen motorisierten Rollstuhl angewiesen sind. Eine pauschale Diagnose reicht hier oft nicht aus. Entscheidend ist die Argumentation, warum ein herkömmlicher, manueller Rollstuhl Ihre Mobilität nicht mehr ausreichend sicherstellen kann – beispielsweise aufgrund fehlender Kraft in den Armen, einer fortschreitenden neurologischen Erkrankung oder einer starken Herz-Kreislauf-Schwäche.
Wichtig:

Achten Sie darauf, dass der Arzt auch bescheinigt, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, einen Elektrorollstuhl sicher im Straßenverkehr oder im Wohnbereich zu steuern.

Schritt 2: Die Bedeutung der Hilfsmittelnummer verstehen

Nicht jeder auf dem Markt erhältliche Elektrorollstuhl wird von der Krankenkasse bezahlt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) orientieren sich streng am sogenannten Hilfsmittelverzeichnis.
Was ist die Hilfsmittelnummer? Jedes Produkt, das von den Kassen anerkannt ist, erhält eine eindeutige 10-stellige Hilfsmittelnummer (Positionsnummer). Elektrorollstühle finden sich in der Produktgruppe 18 („Kranken-/Behindertenfahrzeuge“). Wenn Sie sich ein Modell aussuchen, muss dieses zwingend über eine solche Nummer verfügen, damit eine Kostenübernahme überhaupt geprüft werden kann.
Praxis-Tipp: Bitten Sie Ihren Arzt, die gewünschte Produktart (z.B. „Elektrorollstuhl für den Innenraum“ oder „für den Außenbereich“) bereits auf dem Rezept zu vermerken. Die genaue 10-stellige Nummer des spezifischen Modells trägt dann später das Sanitätshaus ein.

Schritt 3: Das passende Sanitätshaus wählen

Mit dem Rezept in der Hand suchen Sie nun ein Sanitätshaus auf. Hier findet die konkrete Beratung und Auswahl des passenden Modells statt.
Achten Sie darauf, dass das Sanitätshaus ein Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Die Kassen haben oft feste Verträge mit bestimmten Anbietern geschlossen. Ein gutes Sanitätshaus wird Ihre individuellen Bedürfnisse abfragen: Wo möchten Sie den Rollstuhl hauptsächlich nutzen? Wie sind die Platzverhältnisse in Ihrer Wohnung? Benötigen Sie ein faltbares Modell für den Transport im Auto?
Nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit einer Probefahrt. Nur so können Sie feststellen, ob Sie mit der Steuerung (meist per Joystick) gut zurechtkommen und ob der Sitzkomfort für längere Strecken ausreicht.
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Schritt 4: Kostenvoranschlag einreichen lassen

Haben Sie sich gemeinsam mit dem Fachberater für ein Modell entschieden, erstellt das Sanitätshaus einen detaillierten Kostenvoranschlag.
In den meisten Fällen müssen Sie sich ab hier um den bürokratischen Teil nicht mehr kümmern: Das Sanitätshaus reicht den Kostenvoranschlag zusammen mit Ihrer ärztlichen Verordnung und oft einem Erprobungsbericht (der bestätigt, dass Sie mit dem Gerät umgehen können) direkt bei Ihrer Krankenkasse ein.

Schritt 5: Genehmigung abwarten und Zuzahlung leisten

Nun ist Geduld gefragt. Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag. In der Regel hat die Kasse dafür drei Wochen Zeit. Wird der Medizinische Dienst (MDK) für ein zusätzliches Gutachten eingeschaltet, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
Wichtigster Grundsatz: Kaufen Sie den Rollstuhl niemals vorab privat! Warten Sie zwingend die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ab.
Wird der Antrag bewilligt, übernimmt die Kasse die Kosten für die medizinisch notwendige Grundversorgung. Sie leisten lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt 10 Prozent der Kosten, jedoch maximal 10 Euro.
Sollten Sie sich für ein Modell entscheiden, das über das medizinisch Notwendige hinausgeht (z.B. mit speziellen Alufelgen, Sonderlackierung oder extra starkem Motor für Freizeitaktivitäten), müssen Sie die Differenz zum Kassenmodell als sogenannte „wirtschaftliche Aufzahlung“ selbst tragen.

Kritischer Hinweis: Nicht jede Krankenkasse genehmigt das gleiche Modell

Ein Punkt, der in der Praxis häufig zu Frustration führt, ist die unterschiedliche Bewilligungspraxis der Krankenkassen. Es gibt keine Garantie, dass Ihr Wunschmodell bewilligt wird, selbst wenn es eine Hilfsmittelnummer hat.
Krankenkassen sind gesetzlich dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet. Sie übernehmen die Kosten für ein Hilfsmittel, das „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist (§ 12 SGB V). Das bedeutet konkret:
  • Die Kasse kann Ihren Antrag auf ein teures Leichtgewicht-Modell ablehnen und Ihnen stattdessen ein günstigeres Standardmodell aus ihrem eigenen Bestand (dem sogenannten Kassenpool) zuweisen.
  • Viele Kassen haben exklusive Rabattverträge mit Herstellern. Sie erhalten dann vorrangig Modelle dieser Vertragspartner.
Sollte die Krankenkasse Ihren Antrag komplett ablehnen oder Ihnen ein Modell zuweisen, das Ihre medizinischen Bedürfnisse nachweislich nicht erfüllt, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Oft lohnt es sich, hierfür eine detailliertere Begründung Ihres Arztes nachzureichen.

Fazit: Der Weg zur neuen Mobilität

Die Beantragung eines Elektrorollstuhls erfordert einige formale Schritte, ist aber mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen, Ihrem behandelnden Arzt und einem kompetenten Sanitätshaus ist der Schlüssel zum Erfolg. Achten Sie stets auf eine aussagekräftige ärztliche Verordnung und warten Sie immer die schriftliche Zusage der Krankenkasse ab, bevor Sie sich endgültig für ein Modell entscheiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die gesetzliche Frist für die Bearbeitung beträgt in der Regel drei Wochen nach Eingang des Antrags. Wird der Medizinische Dienst (MDK) zur Begutachtung hinzugezogen, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.

Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Oft ist es hilfreich, dem Widerspruch ein ausführlicheres ärztliches Attest beizufügen, das die Notwendigkeit nochmals unterstreicht.

Ja, wenn die Krankenkasse den Elektrorollstuhl genehmigt hat, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten für notwendige Wartungen und Reparaturen (über das Sanitätshaus). Zudem können Sie bei vielen Kassen eine Pauschale für die anfallenden Stromkosten zum Aufladen des Akkus beantragen.

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