Elektrorollstuhl mieten oder kaufen? Kosten & Vor- und Nachteile 2026
Viele Betroffene wissen nicht, dass sie die Kosten nicht zwingend selbst tragen müssen. Oftmals ist der Elektrorollstuhl eine reine Leihgabe der Krankenkasse – inklusive Wartung und Reparatur. Unser Ratgeber zeigt Ihnen detailliert, welche Kosten beim Privatkauf auf Sie zukommen, wie die Versorgung über die Kasse abläuft und welche Option für Ihre individuelle Situation die beste ist.
Das Wichtigste in Kürze
Sollte man einen Elektrorollstuhl privat kaufen oder über die Krankenkasse beziehen?
Für die meisten Betroffenen ist die Versorgung über die Krankenkasse (§ 33 SGB V) die wirtschaftlichste Lösung. Das Sanitätshaus stellt den Elektrorollstuhl als Leihgabe zur Verfügung, wobei die Kasse auch Reparatur- und Wartungskosten übernimmt. Der Privatkauf bietet hingegen die volle Kontrolle über Modell und Ausstattung, bedeutet aber auch, dass Sie die hohen Anschaffungskosten (ab 1.500 Euro) sowie alle Folgekosten selbst tragen müssen.
| Option | Kosten | Wartung & Reparatur |
|---|---|---|
| Krankenkasse (Leihgabe) |
Max. 10 € gesetzliche Zuzahlung |
Wird komplett von der Kasse übernommen |
| Privatkauf | 1.500 € bis über 10.000 € | Auf eigene Kosten |
| Private Miete | Ab ca. 340 € pro Monat | Im Mietvertrag geregelt |
Wie viel kostet ein Elektrorollstuhl 2026?
Die Preise für einen neuen Elektrorollstuhl beginnen 2026 bei etwa 1.500 Euro für einfache, faltbare Modelle. Je nach Einsatzbereich, Motorleistung und Zusatzausstattung können die Kosten jedoch schnell auf 8.000 bis 10.000 Euro ansteigen. Spezialanfertigungen mit Stehfunktion erreichen sogar Preise von bis zu 30.000 Euro.
Die Kosten variieren stark nach dem geplanten Einsatzgebiet. Einfache Innenbereichsmodelle, die besonders wendig und kompakt sind, liegen preislich zwischen 950 und 3.000 Euro. Wer viel im Freien unterwegs ist, benötigt ein robusteres Außenbereichsmodell mit stärkerem Akku, Federung und Straßenzulassung. Hier müssen Sie mit 2.300 bis 8.000 Euro rechnen. Kombi-Modelle für drinnen und draußen schlagen mit 4.000 bis 6.000 Euro zu Buche.
Bedenken Sie beim Privatkauf auch die Folgekosten. Ein Ersatzakku kostet schnell mehrere hundert Euro, und auch regelmäßige Wartungen oder Reparaturen müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.
Wie funktioniert die Leihgabe über die Krankenkasse?
Ein von der Krankenkasse bewilligter Elektrorollstuhl geht nicht in Ihren Besitz über, sondern verbleibt während der gesamten Nutzungsdauer im Eigentum der Krankenkasse. Es handelt sich um eine Leihgabe, die Ihnen vom Sanitätshaus zur Verfügung gestellt wird.
Diese Regelung basiert auf § 33 Abs. 5 SGB V. Da Elektrorollstühle sehr teure und langlebige Hilfsmittel sind, werden sie von den Kassen in der Regel nur leihweise überlassen. Für Sie bedeutet das: Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro. Wird das Hilfsmittel nicht mehr benötigt – etwa wegen Gesundung oder nach dem Tod des Nutzers – muss es an das Sanitätshaus oder die Krankenkasse zurückgegeben werden.
Voraussetzung für diese Versorgung ist ein ärztliches Rezept, das die medizinische Notwendigkeit bescheinigt (z.B. weil eine manuelle Fortbewegung nicht mehr möglich ist). Zudem muss das beantragte Modell im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (Produktgruppe 18) gelistet sein.
Wer zahlt die Reparatur und Wartung des Elektrorollstuhls?
Nein, wenn Sie den Rollstuhl über die Krankenkasse erhalten haben, muss diese auch für alle notwendigen Instandsetzungen, Reparaturen und Wartungen aufkommen. Selbst die Stromkosten für das Aufladen des Akkus können erstattet werden.
Melden Sie Defekte umgehend. Reparaturen, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung entstanden sind, werden von der Kasse nicht übernommen. Für die meisten Reparaturen benötigen Sie zudem ein neues ärztliches Rezept.
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Was passiert, wenn der Rollstuhl länger als 10 Tage in der Reparatur ist?
Ja, wenn die Reparatur Ihres Elektrorollstuhls längere Zeit in Anspruch nimmt, muss Ihnen die Krankenkasse ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen. Als rechtliche Faustregel gilt: Zusammenhängende Ausfallzeiten von mehr als 10 Tagen sind für Versicherte nicht zumutbar.
Diese Frist wurde durch verschiedene Gerichtsentscheidungen (u.a. Hessisches Landessozialgericht) geprägt. Sind Sie zwingend auf den Rollstuhl angewiesen, um Ihren Alltag zu bewältigen, darf das Sanitätshaus Sie nicht wochenlang vertrösten. Fordern Sie in solchen Fällen aktiv ein Überbrückungsgerät an.
Welche Vor- und Nachteile hat der Privatkauf?
Der Privatkauf lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Wert auf ein ganz bestimmtes Modell, spezielles Design oder besondere Funktionen legen, die von der Krankenkasse nicht als “medizinisch notwendig” anerkannt werden. Sie genießen die volle Kontrolle, tragen aber auch das volle finanzielle Risiko.
Beim Kauf sind Sie nicht an das Hilfsmittelverzeichnis der Kassen gebunden. Sie können frei wählen, ob Sie ein besonders leichtes Carbon-Modell für Reisen oder einen Hightech Rollstuhl mit spezieller App-Steuerung möchten. Zudem entfällt die Wartezeit auf die Genehmigung durch die Kasse – Sie können das Gerät sofort nutzen.
Dem stehen jedoch erhebliche Nachteile gegenüber. Neben dem hohen Anschaffungspreis müssen Sie für sämtliche Reparaturen, Wartungen und Ersatzteile selbst aufkommen.
Geht der Rollstuhl kaputt, haben Sie keinen automatischen Anspruch auf ein Ersatzgerät.
Ändern sich Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse, müssen Sie auf eigene Kosten ein neues, passendes Modell kaufen.
Miete vs. Kauf: Was lohnt sich wann?
Die private Miete eines Elektrorollstuhls bietet sich für kurzfristige Bedarfe an, etwa nach einer Verletzung, für eine anstehende Urlaubsreise oder um ein Modell vor dem Kauf ausgiebig im Alltag zu testen.
Die Mietkosten bei privaten Anbietern beginnen bei etwa 340 bis 450 Euro pro Monat. Viele Anbieter rechnen die gezahlte Miete auf den Kaufpreis an, falls Sie sich später für eine Übernahme des Geräts entscheiden. Für eine dauerhafte, jahrelange Nutzung ist die private Miete jedoch meist unwirtschaftlich, da die kumulierten Mietzahlungen schnell den Kaufpreis übersteigen
Fazit: Die richtige Entscheidung treffen
Liegt eine klare medizinische Notwendigkeit vor, ist der Weg über die Krankenkasse fast immer die beste Wahl. Das System der Leihgabe sichert Sie nicht nur bei den Anschaffungskosten ab, sondern bewahrt Sie auch vor unkalkulierbaren Folgekosten für Reparaturen und Wartung. Die Pflicht der Kassen, bei längeren Ausfällen (über 10 Tage)
für Ersatz zu sorgen, garantiert zudem Ihre kontinuierliche Mobilität.
Wer jedoch großen Wert auf Individualität, spezielles Design oder Funktionen jenseits der medizinischen Grundversorgung legt und über das nötige Budget verfügt, findet im Privatkauf die maximale Freiheit. Wägen Sie Vor- und Nachteile sorgfältig ab und lassen Sie sich vor einer Entscheidung umfassend in einem Sanitätshaus oder von einer Pflegeberatung informieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wenn der Elektrorollstuhl über die Krankenkasse finanziert wurde, handelt es sich um eine Leihgabe. Das Eigentum verbleibt bei der Kasse. Nach dem Tod des Nutzers muss das Hilfsmittel an das zuständige Sanitätshaus zurückgegeben werden.
Ja, die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, auch die Betriebskosten für bewilligte elektrische Hilfsmittel zu übernehmen. Sie können bei Ihrer Kasse einen Antrag auf Erstattung der Stromkosten für das Aufladen des Akkus stellen.
Ja, der Gebrauchtkauf (z.B. über Kleinanzeigen oder spezialisierte Fachhändler) ist eine günstige Alternative zum Neukauf. Gut erhaltene Modelle sind oft schon für 500 bis 1.500 Euro erhältlich. Achten Sie jedoch auf den Zustand der Akkus, da ein Austausch teuer werden kann.
Lehnt die Kasse ein spezielles Modell ab und bewilligt nur eine Standardversorgung, können Sie die Mehrkosten für Ihr Wunschmodell (die sogenannte Aufzahlung) selbst tragen. Die Kasse übernimmt dann den Anteil für die Standardversorgung, Sie zahlen die Differenz.