Hausnotruf ohne Pflegegrad: Geht das?
Das Wichtigste in Kürze
Ist ein Hausnotruf ohne Pflegegrad möglich? Ja, ein Hausnotruf kann jederzeit und von jedem ohne ärztliche Verordnung oder Pflegegrad bei einem Anbieter gebucht werden. Die Kosten müssen in diesem Fall jedoch in der Regel selbst getragen werden. Der monatliche Basistarif für Selbstzahler liegt 2026 bei den meisten großen Anbietern zwischen 25,50 Euro und 35,00 Euro. Wer Sozialhilfe bezieht, kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialamt erstattet bekommen.
| Finanzierungsweg | Voraussetzungen | Kostenübernahme / Zuschuss |
|---|---|---|
| Pflegekasse | Mindestens Pflegegrad 1, alleinlebend | Bis zu 25,50 € monatlich |
| Selbstzahler | Keine Voraussetzungen | Keine (volle Kostenübernahme durch Nutzer) |
| Sozialamt |
Sozialhilfeberechtigt, ärztliche Begründung
|
Volle Übernahme der Basis-Kosten möglich |
| Steuer (Außergewöhnliche Belastung) | Medizinische Notwendigkeit | Steuerliche Entlastung nach § 33 EStG |
Kann man einen Hausnotruf ohne Pflegegrad beantragen?
Ein Hausnotruf kann Leben retten. Wenn Sie sich zu Hause unsicher fühlen oder sturzgefährdet sind, sollten Sie nicht auf einen Pflegegrad warten, sondern das System privat buchen. Die Sicherheit ist die monatlichen Kosten in jedem Fall wert.
Hausnotruf Kosten: Was zahlen Selbstzahler 2026?
- Malteser Hilfsdienst: ab ca. 25,50 Euro / Monat
- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB): ab ca. 25,50 Euro / Monat
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK): ab ca. 25,50 Euro / Monat
- Johanniter-Unfall-Hilfe: ab ca. 29,00 Euro / Monat (Basispaket)
Vergleichen Sie nicht nur die monatlichen Kosten, sondern auch die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Viele Anbieter ermöglichen monatlich kündbare Verträge, was besonders wichtig ist, falls sich die Lebenssituation schnell ändert oder später doch ein Pflegegrad bewilligt wird.
Sozialamt: Kostenübernahme ohne Pflegegrad
- Finanzielle Bedürftigkeit: Sie müssen sozialhilfeberechtigt sein, also beispielsweise Grundsicherung im Alter beziehen.
- Medizinische Notwendigkeit: Ein Arzt muss schriftlich begründen, warum der Hausnotruf für Sie zwingend erforderlich ist (z. B. wegen schwerer chronischer Erkrankungen, hoher Sturzgefahr oder Behinderung).
Steuerliche Absetzbarkeit: Was sagt der Bundesfinanzhof?
Fazit: Sicherheit ist keine Frage des Pflegegrads
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wenn Sie als Selbstzahler starten und später Pflegegrad 1 oder höher erhalten, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Sobald dieser bewilligt ist, übernimmt die Kasse bis zu 25,50 Euro der monatlichen Kosten. Sie müssen Ihren bestehenden Vertrag beim Anbieter dafür in der Regel nicht kündigen, sondern lediglich die Bewilligung der Pflegekasse einreichen. Der Anbieter rechnet dann den Zuschussbetrag direkt mit der Kasse ab.
Nein. Die meisten Anbieter bieten gegen eine einmalige Gebühr (oft zwischen 10 und 50 Euro) einen Installationsservice an. Ein Mitarbeiter kommt zu Ihnen nach Hause, schließt das Gerät an, testet die Verbindung und erklärt Ihnen ausführlich die Funktionsweise. Einige moderne Systeme funktionieren auch nach dem „Plug & Play“-Prinzip und müssen nur noch in die Steckdose gesteckt werden.
Ja, das ist heute problemlos möglich. Während ältere Modelle zwingend an die Telefondose (TAE-Dose) angeschlossen werden mussten, nutzen moderne Hausnotrufsysteme eine integrierte Mobilfunkkarte (SIM-Karte). Sie benötigen dafür lediglich eine normale Steckdose für die Stromversorgung. Die Kosten für die Mobilfunkverbindung sind in der monatlichen Grundgebühr bereits enthalten.