Hausnotruf ohne Pflegegrad: Geht das?

Sebastian Neugart
Erfahren Sie, ob Sie einen Hausnotruf auch ohne anerkannten Pflegegrad nutzen können, welche Kosten auf Sie zukommen und ob das Sozialamt einspringt, wenn die Pflegekasse nicht zahlt.
Viele ältere Menschen fühlen sich in den eigenen vier Wänden zunehmend unsicher, besonders wenn sie alleine leben. Die Angst vor einem Sturz, nach dem man nicht mehr aus eigener Kraft aufstehen oder Hilfe rufen kann, ist groß. Ein Hausnotrufsystem bietet hier die entscheidende Sicherheit auf Knopfdruck. Doch während die Pflegekasse bei einem anerkannten Pflegegrad die Kosten oft übernimmt, fragen sich viele Senioren: Ist ein Hausnotruf auch ohne Pflegegrad möglich und finanzierbar?
Die kurze Antwort lautet: Ja, absolut. Ein Hausnotruf ist eine private Dienstleistung, die jeder unabhängig von seinem Gesundheitszustand buchen kann. Die Herausforderung liegt jedoch in der Finanzierung, da der Zuschuss der Pflegekasse in diesem Fall entfällt. In diesem Ratgeber erklären wir detailliert, mit welchen monatlichen Kosten Sie als Selbstzahler rechnen müssen und wie Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung vom Sozialamt erhalten können.

Das Wichtigste in Kürze

Ist ein Hausnotruf ohne Pflegegrad möglich? Ja, ein Hausnotruf kann jederzeit und von jedem ohne ärztliche Verordnung oder Pflegegrad bei einem Anbieter gebucht werden. Die Kosten müssen in diesem Fall jedoch in der Regel selbst getragen werden. Der monatliche Basistarif für Selbstzahler liegt 2026 bei den meisten großen Anbietern zwischen 25,50 Euro und 35,00 Euro. Wer Sozialhilfe bezieht, kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialamt erstattet bekommen.

Finanzierungsweg Voraussetzungen Kostenübernahme / Zuschuss
Pflegekasse Mindestens Pflegegrad 1, alleinlebend Bis zu 25,50 € monatlich
Selbstzahler Keine Voraussetzungen Keine (volle Kostenübernahme durch Nutzer)
Sozialamt
Sozialhilfeberechtigt, ärztliche Begründung
Volle Übernahme der Basis-Kosten möglich
Steuer (Außergewöhnliche Belastung) Medizinische Notwendigkeit Steuerliche Entlastung nach § 33 EStG

Kann man einen Hausnotruf ohne Pflegegrad beantragen?

Viele Senioren warten fälschlicherweise mit der Anschaffung eines Notrufsystems, bis ein Pflegegrad bewilligt wurde. Das ist nicht notwendig und oft sogar riskant.
Kann ich einen Hausnotruf nutzen, wenn ich keinen Pflegegrad habe? Ja, Sie können jederzeit einen Vertrag mit einem Hausnotruf-Anbieter abschließen. Ein Hausnotruf ist ein frei verkäufliches technisches System und eine private Dienstleistung. Sie benötigen dafür weder eine Genehmigung der Krankenkasse noch einen anerkannten Pflegegrad. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Sie die monatlichen Gebühren als sogenannter Selbstzahler aus eigener Tasche finanzieren müssen.
Der Hausnotruf zählt zwar offiziell zu den technischen Pflegehilfsmitteln (Produktgruppe 52 im Hilfsmittelverzeichnis). Dies ist jedoch nur für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse relevant. Die Anbieter selbst, wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter, die Malteser oder der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), stellen ihre Systeme jedem zur Verfügung, der ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis hat.
Wichtig:

Ein Hausnotruf kann Leben retten. Wenn Sie sich zu Hause unsicher fühlen oder sturzgefährdet sind, sollten Sie nicht auf einen Pflegegrad warten, sondern das System privat buchen. Die Sicherheit ist die monatlichen Kosten in jedem Fall wert.

Hausnotruf Kosten: Was zahlen Selbstzahler 2026?

Wenn die Pflegekasse nicht zahlt, stellt sich sofort die Frage nach den konkreten Kosten. Die Preise für Hausnotrufsysteme sind auf dem Markt relativ transparent und gut vergleichbar.
Was kostet ein Hausnotruf im Monat für Selbstzahler? Im Jahr 2026 liegen die monatlichen Kosten für den Basistarif eines Hausnotrufsystems durchschnittlich zwischen 25,50 Euro und 35,00 Euro. Hinzu kommt meist eine einmalige Anschluss- oder Einrichtungsgebühr, die je nach Anbieter zwischen 0 und 90 Euro variiert. Zusatzleistungen, wie eine sichere Schlüsselhinterlegung oder automatische Sturzsensoren, kosten zusätzlich zwischen 5 und 80 Euro im Monat.
Der Basistarif beinhaltet in der Regel die Bereitstellung des Geräts (Basisstation und Funkfinger) sowie die 24-stündige Anbindung an die Notrufzentrale. Drücken Sie den Knopf, wird sofort eine Sprechverbindung hergestellt und die Zentrale alarmiert je nach Situation Angehörige, den Rettungsdienst oder einen Bereitschaftsdienst.
Hier ist ein Überblick der durchschnittlichen Einstiegspreise großer Anbieter (Stand 2026):
  • Malteser Hilfsdienst: ab ca. 25,50 Euro / Monat
  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB): ab ca. 25,50 Euro / Monat
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK): ab ca. 25,50 Euro / Monat
  • Johanniter-Unfall-Hilfe: ab ca. 29,00 Euro / Monat (Basispaket)
Praxis-Tipp:

Vergleichen Sie nicht nur die monatlichen Kosten, sondern auch die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Viele Anbieter ermöglichen monatlich kündbare Verträge, was besonders wichtig ist, falls sich die Lebenssituation schnell ändert oder später doch ein Pflegegrad bewilligt wird.

Sozialamt: Kostenübernahme ohne Pflegegrad

Für Senioren mit geringer Rente, die keinen Pflegegrad haben, können selbst 30 Euro im Monat eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. In diesen Fällen gibt es eine wichtige, aber oft unbekannte Alternative zur Pflegekasse.
Übernimmt das Sozialamt die Kosten für einen Hausnotruf ohne Pflegegrad? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann das Sozialamt die Kosten für einen Hausnotruf übernehmen, auch wenn kein Pflegegrad vorliegt. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt, insbesondere unter der „Hilfe zur Weiterführung des Haushalts“ (§ 70 SGB XII) oder der „Altenhilfe“ (§ 71 SGB XII).
Damit das Sozialamt die Kosten trägt, müssen in der Regel zwei Bedingungen erfüllt sein:
  1. Finanzielle Bedürftigkeit: Sie müssen sozialhilfeberechtigt sein, also beispielsweise Grundsicherung im Alter beziehen.
  2. Medizinische Notwendigkeit: Ein Arzt muss schriftlich begründen, warum der Hausnotruf für Sie zwingend erforderlich ist (z. B. wegen schwerer chronischer Erkrankungen, hoher Sturzgefahr oder Behinderung).
Liegt eine Behinderung vor, kann die Kostenübernahme auch über die Eingliederungshilfe beantragt werden. Die Rechtsprechung hat hier mehrfach zugunsten der Betroffenen entschieden, wenn der Notruf behinderungsbedingt erforderlich ist.

Steuerliche Absetzbarkeit: Was sagt der Bundesfinanzhof?

Wenn Sie die Kosten selbst tragen, stellt sich die Frage, ob Sie diese zumindest bei der Steuererklärung geltend machen können. Hier hat sich die Rechtslage in den letzten Jahren durch Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) verschärft.
Kann ich die Kosten für den Hausnotruf steuerlich absetzen? Die monatlichen Gebühren für einen klassischen Hausnotruf, bei dem lediglich eine externe Notrufzentrale alarmiert wird, sind nicht mehr als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich absetzbar. Der Bundesfinanzhof hat 2023 entschieden, dass die Dienstleistung der Notrufzentrale nicht „im Haushalt“ erbracht wird, sondern außerhalb.
Eine Ausnahme gilt für das Betreute Wohnen: Befindet sich die Notrufzentrale im selben Gebäude oder Wohnkomplex und die Hilfe wird direkt durch das dortige Personal vor Ort erbracht, können die Kosten weiterhin als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden.
Alternativ bleibt die Möglichkeit, die Kosten als „außergewöhnliche Belastung“ nach § 33 EStG abzusetzen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die medizinische Notwendigkeit des Hausnotrufs durch ein ärztliches Attest (ausgestellt vor Vertragsabschluss) nachgewiesen wird und die individuelle zumutbare Eigenbelastungsgrenze überschritten wird.

Fazit: Sicherheit ist keine Frage des Pflegegrads

Ein Hausnotruf ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben im Alter. Die gute Nachricht ist, dass Sie nicht auf die Mühlen der Bürokratie oder einen Pflegegrad warten müssen, um sich diese Sicherheit ins Haus zu holen. Für rund 25 bis 35 Euro im Monat können Sie als Selbstzahler sofort einen Vertrag abschließen.
Sollten Ihre finanziellen Mittel dafür nicht ausreichen, scheuen Sie sich nicht, einen Antrag beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Mit einer fundierten ärztlichen Begründung stehen die Chancen auf eine Kostenübernahme im Rahmen der Sozialhilfe gut. Warten Sie im Zweifel nicht, bis etwas passiert – handeln Sie präventiv.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wenn Sie als Selbstzahler starten und später Pflegegrad 1 oder höher erhalten, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Sobald dieser bewilligt ist, übernimmt die Kasse bis zu 25,50 Euro der monatlichen Kosten. Sie müssen Ihren bestehenden Vertrag beim Anbieter dafür in der Regel nicht kündigen, sondern lediglich die Bewilligung der Pflegekasse einreichen. Der Anbieter rechnet dann den Zuschussbetrag direkt mit der Kasse ab.

Nein. Die meisten Anbieter bieten gegen eine einmalige Gebühr (oft zwischen 10 und 50 Euro) einen Installationsservice an. Ein Mitarbeiter kommt zu Ihnen nach Hause, schließt das Gerät an, testet die Verbindung und erklärt Ihnen ausführlich die Funktionsweise. Einige moderne Systeme funktionieren auch nach dem „Plug & Play“-Prinzip und müssen nur noch in die Steckdose gesteckt werden.

Ja, das ist heute problemlos möglich. Während ältere Modelle zwingend an die Telefondose (TAE-Dose) angeschlossen werden mussten, nutzen moderne Hausnotrufsysteme eine integrierte Mobilfunkkarte (SIM-Karte). Sie benötigen dafür lediglich eine normale Steckdose für die Stromversorgung. Die Kosten für die Mobilfunkverbindung sind in der monatlichen Grundgebühr bereits enthalten.

1 Pflegestützpunkte Berlin. Hausnotrufsystem.
2 Impora Hausnotruf. Hausnotruf ohne Pflegegrad – Sofortlösung für Selbstzahler.
3 Sozialgesetzbuch (SGB ) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe. § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts.
4 Bundesfinanzhof (BFH). Urteil vom 15. Februar 2023, VI R 14/21.