Pflegehilfsmittel für zu Hause 2026

Die komplette Checkliste für Pflegegrad 1 bis 5: Welche Pflegehilfsmittel die Pflegekasse zahlt, welche Produkte Ihnen zustehen und wie Sie diese beantragen.

Sebastian Neugart

 

Die Pflegekasse übernimmt 2026 die Kosten für zahlreiche Pflegehilfsmittel. Erfahren Sie, welche technischen Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte Ihnen zustehen und wie Sie diese beantragen.

 

Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen und entlasten pflegende Angehörige erheblich. Doch viele Betroffene wissen nicht, welche Unterstützung ihnen genau zusteht. Ob Desinfektionsmittel, Pflegebett oder Hausnotruf – die Pflegekasse übernimmt viele Kosten, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen detailliert auf, welche Pflegehilfsmittel es gibt, wie hoch die Zuschüsse 2026 ausfallen und wie Sie diese einfach beantragen können.

Das Wichtigste in Kürze

Welche Pflegehilfsmittel stehen mir bei Pflegegrad 1 bis 5 zu?

Jeder Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5), der zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich sowie auf technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme.

Art des Pflegehilfsmittels Kostenübernahme Pflegekasse Voraussetzung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) Bis zu 42 Euro pro Monat Pflegegrad 1-5, häusliche Pflege
Technische Pflegehilfsmittel (PG 50-52) Vollständig, oft als Leihgabe (max. 25 € Zuzahlung) Pflegegrad 1-5, häusliche Pflege
Hausnotruf (PG 52) 25,50 Euro pro Monat Pflegegrad 1-5, häusliche Pflege
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Was sind Pflegehilfsmittel und wer hat Anspruch?

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse?

Alle pflegebedürftigen Personen, die einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben und in der häuslichen Umgebung (zu Hause, in einer WG oder im Betreuten Wohnen) gepflegt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI.

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Die Pflegeversicherung unterscheidet grundsätzlich zwei Kategorien: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54) und technische Pflegehilfsmittel (Produktgruppen 50 bis 52). Wichtig ist die Abgrenzung zu medizinischen Hilfsmitteln (wie Rollatoren oder Hörgeräten), für die nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse nach § 33 SGB V zuständig ist.

Wichtig:

Ein ärztliches Rezept ist für Pflegehilfsmittel nicht zwingend erforderlich. Der anerkannte Pflegegrad reicht als Nachweis der Pflegebedürftigkeit aus.

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es?

Welche Verbrauchshilfsmittel zahlt die Pflegekasse 2026?

Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu gehören Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einweghandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken, Schutzschürzen sowie saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch).

Diese Produkte dienen in erster Linie der Hygiene und der Infektionsprophylaxe im Pflegealltag. Da sie nur einmalig verwendet werden können, gewährt die Pflegekasse den Zuschuss von 42 Euro jeden Monat aufs Neue. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt über zertifizierte Anbieter (sogenannte Pflegeboxen), sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Welche technischen Pflegehilfsmittel zahlt die Kasse?

Welche technischen Geräte gelten als Pflegehilfsmittel?

Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen unter anderem Pflegebetten und Zubehör (PG 50), waschbare Bettschutzeinlagen und Lagerungsrollen (PG 51) sowie Hausnotrufsysteme (PG 52).

Technische Pflegehilfsmittel sind für den dauerhaften Einsatz gedacht. Sie werden von der Pflegekasse in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Ist eine Leihgabe nicht möglich, übernimmt die Kasse die Kosten. Versicherte ab 18 Jahren müssen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent leisten, maximal jedoch 25 Euro pro technischem Hilfsmittel.

Für das Hausnotrufsystem gibt es einen festen monatlichen Zuschuss von 27,00 Euro für den Betrieb sowie eine Pauschale für die einmalige Anschlussgebühr.

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Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel richtig?

Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse?

Der Antrag auf Pflegehilfsmittel muss direkt bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Kasse hat nach Antragseingang in der Regel drei Wochen Zeit, über die Bewilligung zu entscheiden.

Der Antragsprozess ist unkompliziert: Sie füllen das entsprechende Formular Ihrer Pflegekasse aus und kreuzen an, welche Hilfsmittel benötigt werden. Für Verbrauchshilfsmittel übernehmen viele Dienstleister (Pflegebox-Anbieter) die komplette Beantragung und Abrechnung für Sie. Ein besonderer Vorteil: Wenn der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen der Pflegebegutachtung konkrete Pflegehilfsmittel empfiehlt, gilt diese Empfehlung bereits als Antrag, sofern Sie zustimmen.

Tipp:

Beantragen Sie Pflegehilfsmittel immer rechtzeitig. Die Kostenerstattung gilt in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend.

Fazit: Nutzen Sie Ihre Ansprüche voll aus

Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ist ein zentraler Baustein, um die häusliche Pflege sicher und kräfteschonend zu gestalten. Ob Pflegegrad 1 oder 5 – der Gesetzgeber stellt 2026 umfangreiche Budgets zur Verfügung, insbesondere die monatliche Pauschale von 42 Euro für Verbrauchsmaterialien und die Kostenübernahme für technische Hilfsmittel. Prüfen Sie Ihren Bedarf anhand unserer Checkliste und stellen Sie die Anträge bei Ihrer Pflegekasse, um sich den Pflegealltag spürbar zu erleichtern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln durch die Pflegekasse ist zwingend ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) erforderlich. Ohne Pflegegrad müssen die Kosten selbst getragen werden, es sei denn, es handelt sich um medizinische Hilfsmittel, die vom Arzt auf Rezept verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden.

In der Regel nicht. Wenn Sie einen zertifizierten Anbieter für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nutzen, rechnet dieser die monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten die Box bequem und kostenfrei nach Hause geliefert.

Hilfsmittel (z. B. Rollatoren, Hörgeräte) dienen dem Ausgleich einer Behinderung oder der Krankenbehandlung und werden ärztlich verordnet; die Krankenkasse zahlt. Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Desinfektionsmittel) erleichtern die häusliche Pflege und werden von der Pflegekasse finanziert.

Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von 27,00 Euro monatlich für den Betrieb eines Hausnotrufsystems. Dies deckt in der Regel die Kosten für das Basis-Paket vollständig ab. Für Zusatzleistungen (wie die Schlüsselhinterlegung) können jedoch Eigenanteile anfallen.