Pflegehilfsmittel: Kostenlose Unterstützung für die tägliche Pflege

Haben auch Sie Anspruch?

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stehen im Alltag oft vor großen Herausforderungen. Viele wissen nicht, dass sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben, die die Pflege erleichtern und die Lebensqualität verbessern können.

Doch welche Hilfsmittel gibt es? Wer hat Anspruch? Und wie werden sie beantragt?

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über Pflegehilfsmittel.

Die wichtigsten Fakten

  • Pflegehilfsmittel sind kostenlos: Verbrauchshilfsmittel bis 42 € monatlich werden von der Pflegekasse übernommen.

  • Einfache Beantragung: Antrag bei der Pflegekasse stellen, oft übernehmen Anbieter den Papierkram.

  • Zwei Arten von Hilfsmitteln: Technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett) und Verbrauchshilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektion).

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege zu Hause erleichtern, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern oder die Hygiene verbessern.

Sie können z. B. den Alltag sicherer machen, das Infektionsrisiko verringern oder körperliche Belastungen für pflegende Angehörige reduzieren.

Es gibt zwei Kategorien von Pflegehilfsmitteln:
  • Technische Pflegehilfsmittel: Zum Beispiel Pflegebett, Hausnotrufsystem, Rollator

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen

Während technische Hilfsmittel oft geliehen werden, erhalten Pflegebedürftige Verbrauchshilfsmittel meist als monatliches Paket.

Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Pflegegrad 1 bis 5: Der Pflegebedürftige muss einen anerkannten Pflegegrad haben.

  • Pflege zu Hause: Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden (z. B. durch Angehörige oder einen Pflegedienst).

  • Notwendigkeit: Das Pflegehilfsmittel muss erforderlich sein, um die Pflege zu erleichtern oder die Lebensqualität zu verbessern.

Die gute Nachricht: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es monatlich bis zu 42 € kostenfrei.

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Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause und sind oft kostenlos oder nur mit einer kleinen Zuzahlung verbunden.

“Viele Betroffene wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese Unterstützung haben.”

Hierzu zählen:

1. Technische Pflegehilfsmittel

Technische Hilfsmittel unterstützen die Pflege langfristig und können oft über die Krankenkasse ausgeliehen werden.

  • Pflegebett mit verstellbarer Liegefläche

  • Rollstuhl oder Rollator

  • Hausnotrufsystem für mehr Sicherheit

  • Toilettenstuhl oder Haltegriffe für das Bad

  • Patientenlifter zur Erleichterung des Transfers

  • Badewannenlift

  • Duschhocker

Wichtig: Für einige technische Hilfsmittel kann eine Zuzahlung erforderlich sein (max. 10 % des Kaufpreises, höchstens 25 €).

2. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Diese Produkte sind für den täglichen Pflegebedarf gedacht und werden regelmäßig geliefert.

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Bettschutzeinlagen

  • Schutzschürzen

  • Mundschutz

  • Fingerlinge

Diese Hilfsmittel gibt es bis zu 42 € monatlich kostenlos – ohne Zuzahlung!

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel können auf verschiedenen Wegen beantragt werden.

Welche Option am besten ist, hängt davon ab, ob es sich um technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollstuhl) oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) handelt.

Hier sind die wichtigsten Wege zur Beantragung:

So funktioniert es:
01.

Antragsformular anfordern: Die Pflegekasse stellt ein Formular zur Verfügung, das online heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden kann.

02.

Notwendigkeit begründen: Es muss angegeben werden, warum das Hilfsmittel benötigt wird (z. B. Unterstützung bei der täglichen Pflege oder Hygiene).

03.

Antrag einreichen: Der Antrag kann per Post oder online an die Pflegekasse gesendet werden.

04.

Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag. Verbrauchshilfsmittel werden meist schnell genehmigt, bei technischen Hilfsmitteln kann eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst erfolgen.

Online beantragen

Manche Pflegekassen ermöglichen es, den Antrag online einzureichen, was die Bearbeitung beschleunigen kann.

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Pflegehilfsmittel über einen Anbieter oder ein Sanitätshaus beantragen

Viele Anbieter und Sanitätshäuser übernehmen die Beantragung direkt bei der Pflegekasse.

Das hat einige Vorteile:
  • Kein Papierkram: Der Anbieter stellt den Antrag und kümmert sich um die Abwicklung mit der Pflegekasse.

  • Schnelle Lieferung: Bei Verbrauchshilfsmitteln (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel) erhält der Pflegebedürftige monatlich ein Paket mit den benötigten Produkten.

  • Flexible Anpassung: Viele Anbieter ermöglichen es, die Pflegehilfsmittel individuell zusammenzustellen.

So geht’s:
01.

Wählen Sie einen Anbieter für Pflegehilfsmittel aus.

02.

Füllen Sie einen Antrag beim Anbieter aus.

03.

Der Anbieter leitet den Antrag an die Pflegekasse weiter.

04.

Nach Genehmigung erfolgt die regelmäßige Lieferung der Hilfsmittel.

Testen lohnt sich

Manche Anbieter bieten einen kostenlosen Testmonat an, sodass Pflegebedürftige verschiedene Produkte ausprobieren können.

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Pflegehilfsmittel mit ärztlicher Verordnung beantragen

Für technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollstuhl, Patientenlifter) ist oft eine ärztliche Verordnung notwendig.

So geht’s:
01.

Arztbesuch vereinbaren: Der Hausarzt oder Facharzt stellt eine Verordnung aus.

02.

Verordnung bei der Krankenkasse einreichen: Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über die Genehmigung.

03.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei Bedarf): Falls erforderlich, prüft ein Gutachter, ob das Hilfsmittel notwendig ist.

04.

Hilfsmittel erhalten: Je nach Hilfsmittel erfolgt die Lieferung oder Bereitstellung durch ein Sanitätshaus.

Technische Hilfsmittel werden oft leihweise von der Krankenkasse gestellt. Bei einer Zuzahlung liegt der Eigenanteil in der Regel bei maximal 25 €.

Unterstützung durch den Pflegedienst oder eine Pflegeberatung

Falls bereits ein Pflegedienst involviert ist, kann dieser helfen, die richtigen Hilfsmittel auszuwählen und die Beantragung zu unterstützen.

Auch Pflegeberatungsstellen bieten kostenlose Unterstützung und wissen genau, welche Hilfsmittel beantragt werden können.

So geht’s:
01.

Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Pflegeberatung oder einem Pflegedienst.

02.

Besprechen Sie Ihre individuelle Pflegesituation.

03.

Erhalten Sie Unterstützung bei der Antragstellung.

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Die häufigsten Fragen

Nein! Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat sind komplett kostenlos. Bei technischen Hilfsmitteln kann eine geringe Zuzahlung anfallen.

Sie können Widerspruch einlegen und eine Begründung nachreichen. In vielen Fällen wird der Antrag dann doch genehmigt.

Ohne Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse keine Kosten. Technische Hilfsmittel können jedoch von der Krankenkasse übernommen werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Ja! Die meisten Anbieter bieten flexible Pakete an, die an Ihre Bedürfnisse angepasst werden können.

Ja, mit einer Vollmacht kann auch ein Angehöriger den Antrag stellen.