Pflegegrad kompakt: Voraussetzungen, Antrag, Leistungen

Ihre Ansprüche auf einen Blick

Wenn der Alltag zur Herausforderung wird, kann ein Pflegegrad eine wertvolle Hilfe sein. Doch viele Betroffene und Angehörige wissen nicht genau, wie das System funktioniert, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie den Antrag stellen.

Dieser Ratgeber nimmt Sie an die Hand und beantwortet alle wichtigen Fragen – verständlich, Schritt für Schritt.

Die wichtigsten Fakten

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen

  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst abwarten

  • Leistungen beantragen und nutzen

  • Bei Ablehnung Widerspruch einlegen

Was ist ein Pflegegrad und warum ist er wichtig?

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Pflegegrad.

Der Pflegegrad bestimmt, wie viel Unterstützung eine Person aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen erhält.

Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen.

Zum Beispiel für Pflegehilfsmittel, Betreuung oder einen Pflegedienst.

Hinweis Pflegereform 2017

Pflegegrade haben die früheren Pflegestufen ersetzt. Heute gibt es fünf Pflegegrade, die sich nach dem Grad der Selbstständigkeit richten.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Ein Pflegegrad kommt infrage, wenn jemand dauerhaft Hilfe im Alltag benötigt.

Zum Beispiel beim Waschen, Anziehen oder Einkaufen.

Das betrifft nicht nur ältere Menschen, sondern auch Personen mit chronischen Krankheiten, Behinderungen oder Demenz.

Gut zu wissen: Auch Kinder und junge Menschen können einen Pflegegrad erhalten, wenn sie Unterstützung brauchen.

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Welche Pflegegrade gibt es?

Die Pflegekasse entscheidet nach einer Begutachtung, welcher Pflegegrad vorliegt.

Je nach Hilfebedarf erfolgt die Einstufung in fünf Pflegegrade (1 bis 5):

Pflegegrad Grad der Beeinträchtigung Bedeutung im Alltag
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung Leichte Einschränkungen, z. B. etwas mehr Zeit für alltägliche Aufgaben erforderlich
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung Regelmäßige Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität nötig
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung Deutlicher Unterstützungsbedarf in vielen Bereichen des Alltags
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung Sehr hoher Pflegebedarf, oft mehrmals täglich Unterstützung nötig
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich

Merke: Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle und pflegerische Leistungen stehen Ihnen zu.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Wenn Sie oder ein Angehöriger dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen, um finanzielle und praktische Hilfe zu erhalten.

Hier erfahren Sie, wie das geht:
01.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag kann formlos gestellt werden – ein einfacher Anruf genügt. Danach erhalten Sie ein offizielles Formular, das ausgefüllt werden muss.

02.
Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder von MEDICPROOF (bei Privatversicherten) kommt zu Ihnen nach Hause oder ins Pflegeheim.

03.
Schritt 3: Einstufung und Bescheid erhalten

Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Sie erhalten einen Bescheid per Post.

Hinweis Widerspruch

Pflegegrade haben die früheren Pflegestufen ersetzt. Heute gibt es fünf Pflegegrade, die sich nach dem Grad der Selbstständigkeit richten.

Kann ich einen Eilantrag für einen Pflegegrad stellen?

Ja, in bestimmten Fällen ist ein Eilantrag auf Pflegegrad möglich. Das bedeutet, dass die Pflegekasse schneller über den Antrag entscheidet, wenn dringender Pflegebedarf besteht.

Ein Eilantrag ist sinnvoll, wenn:
  • Eine Person plötzlich pflegebedürftig wird (z. B. nach einem Unfall oder Schlaganfall).

  • Ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht und eine schnelle Einstufung nötig ist.

  • Die häusliche Pflege sofort organisiert werden muss.

  • Eine lebensbedrohliche Erkrankung oder eine besonders schwere Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Wie stelle ich einen Eilantrag?
01.
Pflegegrad formlos beantragen

Per Telefon oder schriftlich bei der Pflegekasse.

02.
Dringlichkeit begründen

Zum Beispiel mit einem ärztlichen Attest oder Krankenhausbericht.

03.
Pflegekasse zur Fristwahrung auffordern

Die gesetzliche Frist bei Eilanträgen beträgt eine Woche.

Hinweis Wie schnell wird entschieden?

Normalerweise hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit für eine Entscheidung. Bei einem Eilantrag kann das Verfahren auf 1 Woche verkürzt werden.

Noch ein Tipp: Falls die Pflegekasse nicht rechtzeitig reagiert, können Sie eine vorläufige Einstufung verlangen oder sich an eine Pflegeberatungsstelle wenden.

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Wie läuft die Begutachtung für einen Pflegegrad ab?

Nachdem Sie einen Pflegegrad beantragt haben, wird die Pflegekasse einen Gutachter beauftragen, um Ihre Pflegebedürftigkeit einzuschätzen.

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten ist MEDICPROOF zuständig.

So läuft die Begutachtung ab:
01.
Terminvereinbarung

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, erhalten Sie einen Termin für die Begutachtung. Diese findet entweder:

  • Zu Hause statt (wenn Sie dort gepflegt werden).
  • Im Pflegeheim statt (falls Sie dort wohnen).
  • Im Krankenhaus oder in der Reha statt (in dringenden Fällen).

Tipp: Bitten Sie Angehörige oder eine Pflegeperson, beim Termin dabei zu sein – sie können wichtige Informationen ergänzen.

02.
Ablauf der Begutachtung

Ein Gutachter prüft, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Dabei wird das NBA-Verfahren (Neues Begutachtungsassessment) genutzt, das 6 Bereiche bewertet:

  • Mobilität: Können Sie sich alleine bewegen? (z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen)
  • Kognitive & kommunikative Fähigkeiten: Können Sie sich orientieren und verständigen?
  • Verhaltensweisen & psychische Problemlagen: Gibt es Auffälligkeiten (z. B. Unruhe, Ängste, Aggressionen)?
  • Selbstversorgung: Können Sie sich selbst waschen, anziehen, essen?
  • Bewältigung von Krankheiten & Therapien: Benötigen Sie Hilfe bei Medikamenten oder Arztbesuchen?
  • Alltagsgestaltung & soziale Kontakte: Können Sie den Alltag allein bewältigen oder sind Sie isoliert?

Jede Kategorie wird mit Punkten bewertet und unterschiedlich stark gewichtet. Je höher die gewichtete Punktzahl, desto höher der Pflegegrad.

03.
Gespräch und Fragen

Der Gutachter stellt Fragen zu:

  • Ihrem Gesundheitszustand und Erkrankungen
  • Einschränkungen im Alltag
  • Benötigter Unterstützung durch Angehörige oder Pflegedienste

Unser Tipp: Führen Sie ein Pflegetagebuch! Notieren Sie vor dem Termin, welche Hilfe Sie täglich benötigen – das hilft, den tatsächlichen Pflegebedarf realistisch darzustellen.

04.
Entscheidung und Bescheid der Pflegekasse

Nach der Begutachtung erstellt der Gutachter einen Bericht und schlägt einen Pflegegrad vor. Die Pflegekasse teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit. Dies dauert in der Regel bis zu 25 Arbeitstage – in dringenden Fällen geht es schneller.

Wichtig: Falls der Pflegegrad zu niedrig eingestuft oder abgelehnt wird, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.

Fazit: Gut vorbereitet sein lohnt sich!

So stellen Sie sicher, dass Sie die Unterstützung bekommen, die Ihnen zusteht:

  • Beantragen Sie den Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse.

  • Bereiten Sie sich gut auf die Begutachtung vor (Pflegeprotokoll, Arztberichte).

  • Lassen Sie Angehörige oder eine Pflegeperson dabei sein.

  • Falls der Bescheid nicht passt: Widerspruch einlegen!

Pflegegradrechner: Kostenlos Ihren Pflegegrad ermitteln

Ein Pflegegradrechner hilft Ihnen einzuschätzen, welcher Pflegegrad Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen könnte.

Der Pflegegrad wird anhand des offiziellen Neuen Begutachtungsassessments (NBA) berechnet.

Dabei werden sechs Bereiche bewertet.

Beantworten Sie ein paar Fragen und finden Sie Ihren Pflegegrad heraus:

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Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad zu?

Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad zu?

Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf verschiedene finanzielle und pflegerische Leistungen.

Diese helfen Ihnen, den Alltag besser zu bewältigen – sei es durch Unterstützung von Angehörigen, einem Pflegedienst oder einer Pflegeeinrichtung.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Leistungen pro Pflegegrad (Stand: 2025):

Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung
  • Monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € (z. B. für Haushaltshilfe, Betreuung)

  • Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (bis zu 40 € pro Monat, z. B. Bettschutzauflagen)

  • Zuschuss für Wohnraumanpassung (bis zu 4.000 € für barrierefreies Wohnen)

  • Beratung durch eine Pflegeberatung

  • Kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen

Hinweis Für wen geeignet?

Menschen mit leichten Einschränkungen, die noch weitgehend selbstständig sind, aber gelegentliche Unterstützung benötigen.

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen): 332 € pro Monat

  • Pflegesachleistungen (Pflegedienst übernimmt die Pflege): 761 € pro Monat

  • Kombinationsleistung (Mischung aus Pflegegeld und Pflegedienst)

  • Verhinderungspflege (Ersatzpflege, wenn Angehörige verhindert sind): bis zu 1.612 € pro Jahr

  • Tages- und Nachtpflege: bis zu 689 € pro Monat

  • Kurzzeitpflege (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt): bis zu 1.774 € pro Jahr

  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich

  • Zuschüsse für Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 €

Hinweis Für wen geeignet?

Personen, die regelmäßig Unterstützung im Alltag brauchen (z. B. beim Anziehen, Essen, Haushalt).

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegeld: 573 € pro Monat

  • Pflegesachleistungen (Pflegedienst): 1.432 € pro Monat

  • Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € pro Jahr

  • Tages- und Nachtpflege: bis zu 1.298 € pro Monat

  • Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € pro Jahr

  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich

  • Zuschüsse für Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 €

Hinweis Für wen geeignet?

Menschen mit deutlichen Einschränkungen, die in mehreren Bereichen des Alltags Hilfe benötigen.

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegeld: 765 € pro Monat

  • Pflegesachleistungen (Pflegedienst): 1.778 € pro Monat

  • Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € pro Jahr

  • Tages- und Nachtpflege: bis zu 1.612 € pro Monat

  • Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € pro Jahr

  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich

  • Zuschüsse für Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 €

Hinweis Für wen geeignet?

Personen mit schwersten Beeinträchtigungen, die täglich umfassende Pflege und Betreuung benötigen.

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf
  • Pflegegeld: 947 € pro Monat

  • Pflegesachleistungen: 2.200 € pro Monat

  • Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € pro Jahr

  • Tages- und Nachtpflege: bis zu 1.995 € pro Monat

  • Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € pro Jahr

  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich

  • Zuschüsse für Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 €

Hinweis Für wen geeignet?

Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit, oft mit besonderen Herausforderungen (z. B. intensiver medizinischer Pflegebedarf).

Zusätzliche Leistungen für alle Pflegegrade

Unabhängig vom Pflegegrad gibt es noch weitere Hilfen:

  • Pflegehilfsmittel (bis zu 40 € monatlich für z. B. Inkontinenzprodukte)

  • Zuschüsse für Wohnraumanpassungen (bis zu 4.000 €)

  • Pflegekurse für Angehörige (kostenlos)

  • Beratungseinsätze für pflegende Angehörige

Viele Menschen wissen nicht, welche finanziellen Hilfen ihnen zustehen – und verschenken dadurch wertvolle Unterstützung.

Prüfen Sie Ihre Ansprüche genau und beantragen Sie die passenden Leistungen bei der Pflegekasse!

Tipp: Lassen Sie sich beraten und vergleichen Sie verschiedene Pflegeanbieter in Ihrer Nähe, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Manchmal lehnt die Pflegekasse den Antrag ab oder stuft den Pflegegrad niedriger ein als erwartet. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen!

Das können Sie tun:
  • Widerspruch einlegen: Sie haben 4 Wochen Zeit, um die Entscheidung anzufechten.

  • Unterlagen ergänzen: Lassen Sie Atteste oder Stellungnahmen von Ärzten und Therapeuten nachreichen.

  • Begutachtung erneut beantragen: Falls sich der Zustand verschlechtert, kann eine neue Begutachtung erfolgen.

Viele Pflegegrad-Bescheide werden nach einem Widerspruch nachträglich höher eingestuft – es lohnt sich also, dranzubleiben!

Ich habe meinen Pflegegrad erhalten – was nun?

Wenn Ihr Pflegegrad bewilligt wurde, ist es wichtig, die passenden Leistungen zu beantragen.

Ihr erster Ansprechpartner ist die Pflegekasse.

Dort erhalten Sie Unterstützung bei:
  • Der Wahl eines Pflegedienstes

  • Der Beantragung von Pflegegeld

  • Der Organisation von Hilfsmitteln oder Wohnraumanpassungen

  • Der Nutzung von Entlastungsleistungen für Angehörige

Nutzen Sie auch Pflegeberatungsstellen, die Ihnen helfen, die besten Optionen für Ihre individuelle Situation zu finden.

Lassen Sie sich die Unterstützung nicht entgehen!

Ein Pflegegrad ist mehr als nur eine Einstufung – er bedeutet finanzielle Entlastung, bessere Versorgung und mehr Lebensqualität für Betroffene und Angehörige.

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FAQ

Die häufigsten Fragen

Ein Pflegegrad gibt an, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung sie benötigt. Je höher der Pflegegrad (1-5), desto mehr Leistungen gibt es von der Pflegekasse.

Jeder, der aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist. Das gilt für körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen (z. B. Demenz).

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Ein formloses Schreiben oder ein Anruf genügt. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten).

Ein Gutachter prüft bei einem Hausbesuch, wie selbstständig Sie noch sind. Dabei werden folgende Bereiche bewertet:

  • Mobilität
  • Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen & psychische Probleme
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit Krankheit & Therapien
  • Alltagsgestaltung & soziale Kontakte

Je mehr Hilfe benötigt wird, desto höher ist die Punktzahl – und damit der Pflegegrad.

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Entscheidung treffen. In dringenden Fällen (z. B. Krankenhausaufenthalt) ist ein Eilantrag möglich.

Je nach Pflegegrad gibt es:

  • Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen)
  • Pflegesachleistungen (für Pflegedienste)
  • Zuschüsse für Wohnraumanpassungen
  • Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege
  • Tages- & Nachtpflege
  • Pflegehilfsmittel (z. B. Inkontinenzprodukte)

Die genaue Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab.

Ja! Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Ein detaillierter Widerspruch mit Begründung (z. B. Arztberichte) erhöht die Erfolgschancen.

Ja! Falls sich der Zustand verschlechtert, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Dann erfolgt eine erneute Begutachtung.

Ja! Angehörige können Pflegegeld, Zuschüsse für eine Verhinderungspflege, kostenlose Pflegekurse und eine Rente für Pflegezeiten erhalten.

Ja, das ist möglich! Viele Hilfsmittel (z. B. Elektrorollstuhl, Pflegebett, Treppenlift) werden von der Kasse übernommen, wenn sie ärztlich verordnet sind.

Man gilt als pflegebedürftig, wenn man aufgrund einer Krankheit oder Behinderung mindestens 6 Monate lang Hilfe im Alltag benötigt.

Nein, ein Pflegegrad wird erst ab dem Monat bewilligt, in dem der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.

Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder von einer gesetzlichen Betreuungsperson (z. B. Angehörige mit Vollmacht) gestellt werden.

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Zuzahlungen können z. B. in der ambulanten Pflege oder im Pflegeheim anfallen.

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn sie von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.
Pflegesachleistungen werden gezahlt, wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt.
Tipp: Man kann auch eine Kombination aus beidem wählen!

Wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads stellen.

Ja! Sie können selbst entscheiden, welcher Pflegedienst oder welches Pflegeheim die Leistungen erbringen soll. Ein Vergleich lohnt sich!

Wenn pflegende Angehörige krank oder im Urlaub sind, übernimmt die Pflegekasse für bis zu 1.612 € pro Jahr die Kosten für eine Ersatzpflege.

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 € pro Maßnahme, wenn eine Wohnraumanpassung (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift) notwendig ist.

Nein, aber Demenz wird berücksichtigt, weil sie die Selbstständigkeit stark einschränken kann. Meist wird Pflegegrad 2 oder höher gewährt.

Ein Pflegegrad bleibt lebenslang, kann aber gesenkt werden, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert.

Ja! Sie können Pflegekosten steuerlich absetzen (z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflegehilfsmittel).

Kurzzeitpflege: Wenn eine Pflegeperson vorübergehend im Pflegeheim betreut wird (nach Krankenhausaufenthalt).
Verhinderungspflege: Wenn die pflegebedürftige Person zuhause bleibt, aber eine andere Person die Pflege übernimmt.

Ja, wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist eine Pflegeberatung verpflichtend (alle 6 Monate bei Pflegegrad 2 & 3, alle 3 Monate bei Pflegegrad 4 & 5).

Falls Sie sich falsch eingestuft fühlen, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.

Ja! Wer einen Angehörigen mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt und nicht berufstätig ist, bekommt Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegekasse gezahlt.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel, wenn sie vom Arzt verschrieben werden.

Falls die Pflegekasse die gesetzliche Frist von 25 Arbeitstagen nicht einhält, muss sie vorläufige Leistungen zahlen.